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Risiko streuen / investieren / anlegen

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  •  Blabla
  •   Bronze-Award
8.1.2020 - 18.12.2024
890 Antworten | 102 Autoren 890
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994
Hallo Leute,

Haus ist eingetütet, Kredit gut leistbar und ich möchte jetzt langsam wieder anfangen, ein bisschen Geld auch anzulegen. Meine erste Idee der Risikostreuung wäre Bausparer / ein Philharmoniker pro Jahr / Fondssparen (bevorzugt Zukunftstechnologien Klimawandel etc..); insgesamt denke ich da so an ein jährliches Volumen von 3-4.000€. Zur Info noch: mein Jahresnetto liegt bei ca. 40.000€ und monatlichen Fixkosten liegen ca. 1.400€.
Was ich eher nicht möchte sind Aktien (da habe ich zu wenig Zeit und auch nicht so gute Erfahrungen gemacht), Pensions- und Lebensversicherung, oder seid ihr da anderer Meinung?

Wie macht ihr das? Oder pulvert ihr überschüssiges Geld in eine schnellere Kreditrückzahlung?

  •  grua
  •   Silber-Award
13.12.2024  (#861)

zitat..
gdfde schrieb:

──────..
grua schrieb: Flatex gratis, IE statt LU und thesaurierend, dann bleibt bei meinen 4 zur Wahl stehenden der hier rot makierte:
───────────────

i drah durch, ich glaub, die von flatex lesen hier mit.
@­grua alle deine 4 aufgelisteten sind bei Flatex nicht (mehr) gratis, sondern kosten 1,5 € pro Ausführung.

Also bei mir hier schon noch, z.B.: https://www.flatex.at/produkte-handel/produkte/etfs/ergebnisse/#c26496


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1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
13.12.2024  (#862)
Die Sache mit dem "ein paar Tage nicht im Markt investiert" ist halt, es sind relativ wenige Tage die für den Großteil der Performance verantwortlich sind. Einen solchen "guten" Tag zu verpassen kann wesentlich mehr ausmachen wie Kauf- oder Verkaufspesen. Selbst wenn man nur den Durchschnitt hernimmt und von 8% pro Jahr ausgeht, dann sind das 0,03% pro Handelstag bzw. im konkreten Fall knappe 3 Euro pro Tag "kosten", einen +3% Tag zu verpassen würde gleich mal fast 300 Euro "kosten".

Wenn die mögliche Ersparnis nur ~10 Euro sind, lohnt es (im Schnitt!) nicht wirklich lange zu warten. Bei Flatex und der Möglichkeit zur Sparplanausführung am 15. passt es halt aktuell gerade zufällig perfekt, da kann man dann natürlich heute verkaufen und für 15. (bzw. dann effektiv 16.) einen einmaligen gratis Sparplan anlegen. 

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Hallo Blabla,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Risiko streuen / investieren / anlegen

  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.12.2024  (#863)
@­grua
bei mir kommt folgendes:


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  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
13.12.2024  (#864)
Also zu vorhin, ja eh nicht außerhalb der Hauptöffnungszeiten (9:00-17:30) kaufen/verkaufen, und ich würde grundsätzlich nie ohne Limit eine Order aufgeben, auch wenn man sofort kaufen/verkaufen will, lieber ein Limit geben, dass 1% schlechter als der Marktpreis ist.. auch wenn bei liquiden Titel eher unwahrscheinlich ist, ein "Freakevent" mit einer Marketorder zu haben.

Aber was ich z.B. eine Zeitlang hatte: IE00BD8PGZ49 (TLT mit Währunghedge) und daher beobachtet, am 10. Mai auf gettex hatte hier irgendwer eine Kauforder 30% über Marktwert abgewickelt bekommen.. autsch (bzw. gut für der da oben eine Verkaufsorder hatte). (war aber auch außerhalb der Hauptöffnungszeiten)

1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
13.12.2024  (#865)

zitat..
gdfde schrieb:

@­grua
bei mir kommt folgendes:

Was irritiert Dich, steht eh 0 dort? Die 1,50 Euro Rückvergütung? Die zahlt xtrackers an Flatex, damit Flatex Dir den ETF gratis anbieten kann. 

2
  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.12.2024  (#866)

zitat..
Equity schrieb: D.h. würde man jetzt ohne Limit verkaufen und gleich wieder kaufen wollen, wäre man bei etwa 1% Verlust (plus Gebühren)

d.h. die Gebühren sind diese Ausstiegskosten der Bank, 10-12 €, richtig?
Gehe ich richtig in der Annahme, wenn ich jetzt meinen Amundi komplett verkaufen würde (rel. große Summe), dass mich das diese 10-12 € kostet und dann auch gleich noch die Steuer für die erzielten Kursgewinne fällig werden?

zb. bei Kursgewinn von 10k nochmal 2750 € an Steuer fällig werden?


1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
16.12.2024  (#867)
Die Verkaufsspesen sollten in der Größenordnung sein, ja. Bei der KESt wird eben die KESt auf ausschüttungsgleiche Erträge angerechnet, der Anschaffungspreis sollte sich bei Flatex entsprechend erhöht haben.

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.12.2024  (#868)

zitat..
Equity schrieb: Bei der KESt wird eben die KESt auf ausschüttungsgleiche Erträge angerechnet, der Anschaffungspreis sollte sich bei Flatex entsprechend erhöht haben.

ja, der Einstandspreis wurde eh erhöht (ich dachte, dass das die Thesaurierung ist).
Was ich aber meinte, dass zb. trotz des erhöhten Anschaffungspreises immer noch ein plus von 10k erzielt wurde und ich dann davon die 27,5 % Steuer zahlen muß, oder?


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.12.2024  (#869)

zitat..
gdfde schrieb: Was ich aber meinte, dass zb. trotz des erhöhten Anschaffungspreises immer noch ein plus von 10k erzielt wurde und ich dann davon die 27,5 % Steuer zahlen muß, oder?

Wird die bei Flatex nicht ohnedies automatisch berechnet und abgezogen? Das heißt, der um die Kest verminderte Betrag ausbezahlt?


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.12.2024  (#870)

zitat..
speeeedcat schrieb: Wird die bei Flatex nicht ohnedies automatisch berechnet und abgezogen? Das heißt, der um die Kest verminderte Betrag ausbezahlt?

ja eh, bleibt einem eh nicht erspart und ist im Endeffekt eh wurscht, wanns abgezogen wird.
ich will aber die Logik verstehen nachdem Disaster mit dem Amundi und den ausschüttungsgleichen Erträgen.


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  •  Equity
  •   Bronze-Award
16.12.2024  (#871)

zitat..
gdfde schrieb:

──────..
Equity schrieb: Bei der KESt wird eben die KESt auf ausschüttungsgleiche Erträge angerechnet, der Anschaffungspreis sollte sich bei Flatex entsprechend erhöht haben.
───────────────

ja, der Einstandspreis wurde eh erhöht (ich dachte, dass das die Thesaurierung ist).
Was ich aber meinte, dass zb. trotz des erhöhten Anschaffungspreises immer noch ein plus von 10k erzielt wurde und ich dann davon die 27,5 % Steuer zahlen muß, oder?

Ja, das wird von Flatex als "Thesaurierung transparenter Fonds" mit 2 Buchungen pro ursprünglichen Kaufvorgang bezeichnett. Was man bei Flatex nie vergessen darf, die Ansichten sind eigentlich auf Deutschland ausgelegt und solche AT AT [Außentemperatur]-spezifischen Vorgänge sind da nachträglich "reingebastelt worden". Bei österreichischen Brokern ist das (soweit ich es kenne) übersichtlicher gelöst und der ursprüngliche Kaufpreis geht nicht verloren. Dafür sieht man bei Flatex sofort den steuerrelavanten Gewinn.

Also ja, auf den steuerrelevanten Gewinn musst Du KESt zahlen, aber wie schon festgestellt geht es sowohl beim umschichten als auch beim Swap-ETFs immer nur um den Zeitpunkt und nicht um die Steuerbelastung ansich. Im Gegensatz zur Problematik bei den Swap-ETFs musst Du hier zumindest kein Cash nachschießen und nur Zahlen, wenn es auch tatsächlich Gewinne gab (und KESt tut nur weh wenn der Gewinn nach KESt immer noch fein ist :) )

Ein Swap-ETF kann halt auch KESt verursachen ganz ohne Gewinne. Die bekäme man dann zwar bei Verkauf gegengerechnet, aber nur im selben Jahr. 


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.12.2024  (#872)

zitat..
Equity schrieb: Ein Swap-ETF kann halt auch KESt verursachen ganz ohne Gewinne. Die bekäme man dann zwar bei Verkauf gegengerechnet, aber nur im selben Jahr. 

ok, d.h. den Amundi innerhalb des nächstesn Jahres bei günstigem Wind loswerden und in Zukunft Hände weg von Swap-ETFs.


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  •  Equity
  •   Bronze-Award
16.12.2024  (#873)
Ich weiß zwar nicht was genau "günstiger Wind ist", aber abgesehen davon würde ich das so machen, wenn es darum geht in einen gleichwertigen replizierenden ETF umzuschichten.

Dann wäre fast jeder Zeitpunkt ein guter Zeitpunkt, vermeiden sollte man halt steuerliche Verluste (die man dann nicht ins Folgejahr mitnehmen kann) und unruhige Marktphasen. Will man übervorsichtig sein, kann man es auch auf mehrere Schritte machen (heißt aber natürlich auch etwas höhere Spesen, daher ist es sicher nicht sinnvoll zu kleinteilig zu verkauen).


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.12.2024  (#874)

zitat..
Equity schrieb: Ich weiß zwar nicht was genau "günstiger Wind ist",

naja, wenn er grad in einem hoch ist und nicht auf Talfahrt.
Aber ja, man muß dann auch zeitnah einen ähnlich aufgestellten nachkaufen, der eine ähnliche Tendenz haben wird und all zu viel Zeit sollte da auch nicht dazwischen liegen, sonst lässt man pot. Gewinne liegen, vor allem in der jetzigen Aufwärtsphase.

zitat..
Equity schrieb: Dann wäre fast jeder Zeitpunkt ein guter Zeitpunkt, vermeiden sollte man halt steuerliche Verluste (die man dann nicht ins Folgejahr mitnehmen kann) und unruhige Marktphasen.

zitat..
Equity schrieb: Ja, das ist ein Swap-ETF und die Meldung bei der OeKB ist da natürlich eine andere Liga (übern Daumen 3%) . Aber ja, einfach den falschen ETF gewählt, das ist fast der Faktor 10 mehr wie bei phyischen ETFs.

Ich gehe mal davon aus, dass diese ca. 3% dann aliquot abgerechnet werden.
d.h. machts eigentlich Sinn, den Amundi noch bis September nächsten Jahres zu behalten oder wär´s von Nachteil, wenn ich den ungünstigen Amundi jetzt gleich veräussere und in einen ähnlichen physischen ETF umschichte?




1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
16.12.2024  (#875)
Wenn man nur umschichten will ist ein Hoch eigentlich ungünstig, dann zahlt man am meisten KESt und verliert am meisten Steuerstundung. Aber eigentlich will man ins besondere keinen Anstieg versäumen während man nicht investiert ist. Die Jahresrendite wird großteils in ganz wenigen Tagen gemacht, die will man nicht versäumen. Zeitgleich verkaufen und Alternative kaufen wäre somit ideal, das geht aber nur wenn man den Gegenwert auch flüssig hat.

Und ja, die KESt bzw. Erhöhung des steuerlichen Einstandspreises erfolgt natürlich pro Anteil.

Zum Zeitpunkt, Eile hat man natürlich nicht, aber ich sehe auch keinen wirklichen Vorteil möglichst lange zu warten. Wartet man, hat man immer das Risiko eines Kursrückgangs und wenn der Wert unter den erhöhten Einstandswert sinkt, hat man u.u. wirklich (final) KESt für nicht existierende Erträge bezahlt (zusätzlich zum dann ohnehin schmerzhaften Rückgang).

Also vereinfacht:
  • Kauf um 100
  • Anstieg auf 120
  • 10 Ausschüttungsgleiche Erträge
  • 110 erhöhter Einstandswert 
  • 2,75 KESt
  • Rückgang auf 100
  • Verkauf um 100
  • 2,75 KESt Guthaben, die man im selben Jahr mit realisieren Gewinnen gegen rechnen kann.
  • Hat man die nicht, bleibt man auf den 2,75 Verlust/Kest sitzen, obwohl man zum selben Kurs gekauft und verkauft hat.
Der Effekt (ebenso die entgangen Zinseszinsen) wird halt von Jahr zu Jahr größer. Bei steigenden Kursen verliert man in erster Linie den Zinseszins, bei sinkenden Kursen zahlt man KESt ohne KE.

2
  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
17.12.2024  (#876)
Dazu, jetzt gerade am Jahresende ist sinnvoll die KeST zu optimieren, weil es geht rauf, es geht runter, keine weiß wirklich, aber was Gewissheit hat ist die Steuer.

Also wenn man schon KeST gezahlt halt (z.B. Dividenden) kann es sich gut auszahlen, gerade jetzt Positionen abzustoßen, die im Minus sind, um KeST wieder zurück zu bekommen. Man kann die Position auch gleich wieder kaufen, wenn man sie trotzdem halten möchte. (Weil mich das Anfangs sehr irritiert die Warnungen vom "in sich Geschäft", es gibt keine Mindestzeit, man kann nach dem Verkauf sofort wieder kaufen, das einzige was man unbedingt Vermeinden sollte, ist Kaufs- und Verkaufs Order gleichzeitig rein zu stellen, weil dann handelt man mit sich selbst und das Finanzamt sieht das nicht Steuermildernd).

Umgekehrt, wenn das Jahr bisher ein Verlusttopf hat, dann sollte man Positionen mit Gewinn steuerfrei veräußern, weil dieser wird mit Jahrewechsel wieder auf 0 gesetzt.

1
  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
17.12.2024  (#877)

zitat..
Equity schrieb:

Dafür sieht man bei Flatex sofort den steuerrelavanten Gewinn.

Obwohl Flatex wohl immer noch das beste Angebot in Ö hat, das Webinterface ist in dem Sinne einfach furchtbar, wenn man nicht ein eigenes Exzelsheet pflegt, hat man überhaupt keine Ahnung welchen Gewinn/Verlust man insgesamt gemacht hat.. 


1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
17.12.2024  (#878)
Das Finanzamt ist da das geringere Problem, es ist eher die unabsichtliche Marktmanipulation die man ausschließen sollte. Die Easybank hat das vor ein paar Tagen gut zusammen gefasst:

"Sehr geehrter xxx,  
als Ihr Partner im Wertpapiergeschäft möchten wir Sie über wichtige aufsichtsrechtliche, strafrechtliche und börsenrechtliche Regelungen informieren, die insbesondere zum Jahresende relevant sein können.
 
Problematische Wertpapiertransaktionen
 
Zum Jahresende beobachten wir häufig zeitgleiche Kauf- und Verkaufsaufträge derselben Wertpapiere, die vorwiegend steuerlichen Zwecken dienen, wie etwa der Realisierung von Verlusten oder Gewinnen im Zusammenhang mit dem KESt-Ausgleich. Solche Transaktionen bergen Risiken, da sie unter Umständen den Tatbestand der Marktmanipulation erfüllen und strafrechtlich relevant sein können.
 
Darüber hinaus möchten wir Sie auf börsenrechtliche Vorschriften hinweisen, die die Übermittlung sogenannter „Cross-Trades“ an die Börse untersagen. Als Kunde und mittelbarer Handelsteilnehmer sind Sie verpflichtet, diese Regelungen zu beachten.
 
Was sind „Cross-Trades“ und ähnliche verbotene Geschäfte?
 
„Mit sich selbst Geschäfte“ / „In-sich-Geschäfte“ („Wash-Trades“):
Hierbei handelt eine Person in demselben Wertpapier mit sich selbst, beispielsweise durch fast zeitgleiche Eingabe von Kauf- und Verkaufsorders am selben Handelsplatz. Besonders kritisch ist dies, wenn keine Eigentumsübertragung stattfindet, d. h. die gleiche Person auf beiden Seiten der Transaktion beteiligt ist.
 
Derartige „Cross-Trades“ entstehen oftmals unbeabsichtigt, insbesondere bei Handelsaktivitäten in illiquiden Wertpapieren, an illiquiden Handelsplätzen oder bei Wertpapieren, die im Auktionshandel gehandelt werden. Eine Handelsausführung ohne Besitzwechsel zieht eine unverzügliche Meldung an die Aufsichtsbehörden nach sich.
 
„Abgesprochene Geschäfte“ („Pre-Arranged Trades“):
Hierbei stimmen sich zwei oder mehr Personen vorab über gegenläufige Kauf- und Verkaufsorders ab. Solche Transaktionen erfolgen häufig über die Depots nahestehender Personen (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder) oder durch Nutzung von Depotvollmachten.
Hinweise zur Vermeidung problematischer Transaktionen
 
Um ungewollte oder unbeabsichtigte Verstöße im Bereich „Cross-Trades“ zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
 
Stellen Sie sicher, dass eine Order vollständig ausgeführt wurde, bevor Sie eine gegenläufige Order für dasselbe Wertpapier am selben Handelsplatz erteilen.
Achten Sie auf die Liquidität des Wertpapiers und des Handelsplatzes. Niedrige Liquidität erhöht das Risiko eines „Cross-Trades“.
Vermeiden Sie unlimitierte Orderaufgaben bei gleichzeitiger Handelsaktivität auf Kauf- und Verkaufsseite bzw. limitierte Aufträge die dazu geeignet wären sich gegenseitig auszuführen, insbesondere bei Handelsaktivitäten in illiquiden Wertpapieren oder Handelsformen wie Auktionen.
Ziehen Sie in Erwägung, Kauf- und Verkaufsaufträge an unterschiedlichen Handelsplätzen zu platzieren. Prüfen Sie dabei die Handelbarkeit, Liquidität und die geltenden Gebührenmodelle.
Rechtliche Konsequenzen
 
Marktmanipulation wird gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) streng geahndet:
 
Verwaltungsstrafen: Geldstrafen bis zu 5 Millionen Euro oder das Dreifache des finanziellen Vorteils gemäß § 154 Abs. 1 Z 3 BörseG iVm Art 15 MAR. Zudem kann ein erzielter Vermögensvorteil für verfallen erklärt werden.
Strafrechtliche Sanktionen: Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren gemäß § 164 BörseG 2018.
Für juristische Personen: Geldstrafen bis zu 15 Millionen Euro oder 15 % des jährlichen Gesamtnettoumsatzes.
Unser Engagement für Ihre Sicherheit
 
Unser Handelssystem ist darauf ausgelegt, problematische Konstellationen wie „Cross-Trades“ frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dennoch kann kein vollständiger Schutz über alle Handelsplätze hinweg garantiert werden. Wir empfehlen daher, Ihre Orderaufgaben sorgfältig zu prüfen, um mögliche Verstöße zu vermeiden.
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
 
Freundliche Grüße
Ihr easybank Service Center
 
P.S.: Wichtige Hinweise zum Thema „Phishing“ haben wir auf https://www.easybank.at/sicher für Sie zusammengestellt."

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.12.2024  (#879)

zitat..
Equity schrieb: Zeitgleich verkaufen und Alternative kaufen wäre somit ideal, das geht aber nur wenn man den Gegenwert auch flüssig hat.

Ich kanns ja an einem Tag verkaufen und 1 oder 2 Tage später kaufen, so viel tut sich da meist bei den World ETFs eh nicht in so kurzer Zeit.

zitat..
purrtastic schrieb: Also wenn man schon KeST gezahlt halt (z.B. Dividenden) kann es sich gut auszahlen, gerade jetzt Positionen abzustoßen, die im Minus sind, um KeST wieder zurück zu bekommen.


Ich bin eigentlich mit allen ETFs und Aktien recht fett im Plus.

zitat..
purrtastic schrieb: Obwohl Flatex wohl immer noch das beste Angebot in Ö hat, das Webinterface ist in dem Sinne einfach furchtbar, wenn man nicht ein eigenes Exzelsheet pflegt, hat man überhaupt keine Ahnung welchen Gewinn/Verlust man insgesamt gemacht hat.. 

Da stimm ich dir zu 100% zu.
Ich nutze seit einiger Zeit Portfolio Performance, das ist nach den anfänglichen Gewöhnungsproblemen und Anpassungen sehr gut und gibt einen guten Überblick über alle Positionen (auch Cryptos von anderen Brokern)...man muß nur die PDFs von Flatex importieren.


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  •  Equity
  •   Bronze-Award
17.12.2024  (#880)
Ja, meistens ist der einzelne Tag egal bzw. leichte Gewinne/Verluste halten sich die Waage. Man kann aber auch Pech haben und den besten Tag des Jahres verpassen. Ich hab mir spaßhalber die Daten für die letzten 20 Jahre kurz angeschaut, der höchste Tagesanstieg war 8,77% an einem Tag (maximale Rückgang sogar 9,91%), Tagesanstiege von über 2% gab es aber immerhin an 49 Tage und über 1% sogar an 290 Tagen (also etwa einmal jedes Monat).

An 47% der Tage (1531 mal) stieg der Index zumindest um 0,1%, an 38% der Tage (1244 mal) ging es mindestens 0,1% runter und nur an knapp 15% der Tage (471 mal) war die Änderung kleiner +/- 0,1%. Die ganze Verteilung siehe Abbildung.

Das alles nur zur Einordnung, weil bei der TER oder Kauf-/Verkaufspesen tlw. die zweite Nachkommastelle beachtet wird, während die tägliche Schwankung in der Regel im Bereich der ersten Nachkommastelle ist.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.12.2024  (#881)
Hallo!
Bin da grade etwas unschlüssig:
Kann man beim Verkauf eines Altbestandes den Verlust auch in den Verlustausgleich aufnehmen? Oder müssen das Verluste aus Neubeständen sein?
(Anmerkung: ich mach den Verlustausgleich über Einkommensteuer, weil Gemeinschaftsdepot)  

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