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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
45
609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  Baumau
  •   Gold-Award
2.6.2022  (#221)

zitat..
MrX84 schrieb:

Ich hatte jetzt mal mit dem Finanzamt kontakt, mir wurde folgendes mitgeteilt:
- Die Rechnung lautet nur auf mich, somit kann nur ich die Anschaffung abschreiben
- Bei der Ömag sind beide als Vertragspartner angeführt, somit können wir die Einnahmen 1:1 aufteilen.
Ist für uns eigentlich recht gut, da beide Zuverdienstgrenzen ausgenutzt werden und fast keine Steuer zu zahlen ist.

Ich bezweifle, dass diese Information so stimmt. Wie mittlerweile im Thread öfters ersichtlich geworden ist, werden seitens des Finanzamts leider öfters falsche Infos ausgegeben.

Die oben erwähnte Beurteilung würde mEn auch keinen Sinn ergeben, da sich somit jeder die Rosinen rauspicken könnte. Ich habe es bereits hier im Thread geschrieben, es spielt bei der ESt keine Rolle wer auf der Rechnung steht. Sicher ist es besser wenn alle Leistungsempfänger oben stehen, abgestellt wird aber auf die tatsächlichen Gegebenheiten.

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  •  MrX84
2.6.2022  (#222)

zitat..
Baumau schrieb:

Ich bezweifle, dass diese Information so stimmt. Wie mittlerweile im Thread öfters ersichtlich geworden ist, werden seitens des Finanzamts leider öfters falsche Infos ausgegeben.

Die oben erwähnte Beurteilung würde mEn auch keinen Sinn ergeben, da sich somit jeder die Rosinen rauspicken könnte. Ich habe es bereits hier im Thread geschrieben, es spielt bei der ESt keine Rolle wer auf der Rechnung steht. Sicher ist es besser wenn alle Leistungsempfänger oben stehen, abgestellt wird aber auf die tatsächlichen Gegebenheiten.

Ich finde es auch seltsam, nur wenn ich die Auskunft schriftlich vom FA habe, werde ich es so machen. Falls es bei einer Prüfung nicht passt, kann ich darauf verweisen.
Was kann man sonst machen, außer beim FA nachfragen, wenns die es nicht wissen, wer dann...


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  •  Thunderx1609
2.6.2022  (#223)

zitat..
MrX84 schrieb:

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Baumau schrieb:

Ich bezweifle, dass diese Information so stimmt. Wie mittlerweile im Thread öfters ersichtlich geworden ist, werden seitens des Finanzamts leider öfters falsche Infos ausgegeben.

Die oben erwähnte Beurteilung würde mEn auch keinen Sinn ergeben, da sich somit jeder die Rosinen rauspicken könnte. Ich habe es bereits hier im Thread geschrieben, es spielt bei der ESt keine Rolle wer auf der Rechnung steht. Sicher ist es besser wenn alle Leistungsempfänger oben stehen, abgestellt wird aber auf die tatsächlichen Gegebenheiten.
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Ich finde es auch seltsam, nur wenn ich die Auskunft schriftlich vom FA habe, werde ich es so machen. Falls es bei einer Prüfung nicht passt, kann ich darauf verweisen.
Was kann man sonst machen, außer beim FA nachfragen, wenns die es nicht wissen, wer dann...

@MrX84 wenn du das wirklich so vom FA schriftlich erhalten hast, würde ich es auch so machen


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  •  ivanov
2.6.2022  (#224)
Würdet ihr bei einer EEG den Verein als Steuersubjekt empfehlen, oder eher nicht?
Eine gemeinnützige Tätigkeit kann man ja wohl ausschließen. Also wenn ich das richtig lese, handelt es sich im Falle einer EEG um einen reinen wirtschaftlichen (=begünstigungsschädlichen) Geschäftsbetrieb. Ich vermute, die Freigrenze von 10.000€, unter der keine KÖSt abzuführen ist, ist diesfalls nicht anwendbar, sondern nur, wenn der Geschäftsbetrieb eine Nebentätigkeit zum gemeinnützigen Betriebsfeld darstellt, oder?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
3.6.2022  (#225)

zitat..
MrX84 schrieb: wenn ich die Auskunft schriftlich vom FA habe, werde ich es so machen. Falls es bei einer Prüfung nicht passt, kann ich darauf verweisen.
Was kann man sonst machen, außer beim FA nachfragen, wenns die es nicht wissen, wer dann...

Bezweifle, dass du hier eine schriftliche Beurteilung des Sachverhalts vom Finanzamt kriegen wirst. Auch im Falle einer E-Mail die dir die oben erwähnte Auslegung bestätigt, hat diese keine Rechtsgültigkeit. Durch eine falsche Info in einem Mail, kannst du die Gesetzeslage nicht umschiffen.

Wenn dir Rechtssicherheit wichtig ist, lass es dir von einem Steuerberater schriftlich bestätigen oder sogar machen, das wird aber mEn nicht zu dem von dir gewünschten Ergebnis führen.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
3.6.2022  (#226)

zitat..
ivanov schrieb: Würdet ihr bei einer EEG den Verein als Steuersubjekt empfehlen, oder eher nicht?
Eine gemeinnützige Tätigkeit kann man ja wohl ausschließen. Also wenn ich das richtig lese, handelt es sich im Falle einer EEG um einen reinen wirtschaftlichen (=begünstigungsschädlichen) Geschäftsbetrieb. Ich vermute, die Freigrenze von 10.000€, unter der keine KÖSt abzuführen ist, ist diesfalls nicht anwendbar, sondern nur, wenn der Geschäftsbetrieb eine Nebentätigkeit zum gemeinnützigen Betriebsfeld darstellt, oder?

Da liegst du falsch, bei der EEG steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund und nicht die Gewinnerzielung. Das Thema ist allerdings relativ komplex und welche Rechtsform sinnvoll ist, ist genau zu prüfen.

Hier würde ich mich definitiv an einen Steuerberater und Rechtsanwalt/Notar weden, da Verträge aufzusetzen sind die mehrere unabhängige Parteien betreffen und das muss bis ins kleinste Detail geregelt sein.


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  •  ivanov
4.6.2022  (#227)
Danke, verstehe - also Gemeinnützigkeit im Sinne eines gestifteten Nutzens für alle seiner Mitglieder..
Da war ich am falschen Dampfer, dachte, es muss was mit einem allgemein gemeinnützigen Zweck, wie zB Kunst, Sport o.ä. zu tun haben.
Aber wie du schon sagst, das Konstrukt ist sicher eher kompliziert aufzusetzen.
Bin StB, also daran würde es nicht scheitern..allerdings schon seit vielen Jahren anderweitig aktiv und somit verstaubt der leider nur auf der Visitenkarte 🙈

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  •  Dumtidum
16.6.2022  (#228)
Gute Nachrichten für Einspeiser. Im Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 soll folgende Steuerbefreiung kommen:

       39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#229)
und ab 25,1kW Engpassleistung dann volle Steuer-Höhe?
Oder gibts da auch eine Einspeise-Freigrenze oder sowas?

sonst muss ich ja mal durchrechnen, ob ich nicht besser aussteige, wenn ich meine Anlage am Papier auf 25kW limitiert anmelde...

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  •  Dumtidum
16.6.2022  (#230)
Im Entwurf gibt es dazu keine Regelung... Ich würde auf Nummer sicher gehen 

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#231)
hab einen etwas längeren Text dazu gefunden:

"Für kleinere Photovoltaikanlagen soll eine Steuerbefreiung geschaffen werden, um den Verwaltungsaufwand für Privatpersonen zu verringern und erneuerbare Energie zu fördern. Dabei sollen Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen künftig steuerfrei sein. Bei Überschreiten der 12.500 kWh soll eine anteilige Befreiung zur Anwendung kommen. Die Einschränkung auf Anlagen mit einer Engpassleistung von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] soll dabei typisierend sicherstellen, dass es sich lediglich um private Anlagen handelt, die primär zur Eigenversorgung und nicht für gewerbliche Zwecke errichtet worden sind"

Naja....
statt dass die einfach schauen, ob du eine Privatperson bist oder nicht, wird das per "25kWp" Grenze entschieden. 😒
Wennst eine große Anlage mit Speicher für mehr Autarkie (= Eigenversorgung!!) baust, fällst also quasi gleich in die Kategorie Gewerbe mit Gewinnabsicht 😡

Wobei das Wort Engpassleistung auch gleich mal falsch bzw. verwirrend verwendet wird.

Wenn die dabei nämlich die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der verbauten PV-Module meinen, hab ich eh keine Chance was umzumelden. Da bin ich zu groß.
Wenn mit Engpassleistung die "Netzwirksame Bemessungsleistung" meinen, würds gehen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#232)
Also ich finde das mal eine gute Sache!
Ab 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] betrifft wahrscheinlich 1%.
 


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#233)
Grundsätzlich find ichs auch gut.
Geht eh in die richtige Richtung.

Aber den Entwurfstext empfinde ich trotzdem als Verhöhnung. Da baust eine große "halb-Inselanlage" und fallst aus der Steuerbefreiung, weil du wegen einer 25kWp Würfel-Zahl, die Anlage nicht zur "Eigenversorgung" gebaut haben sollst 😔

Zumindest haben wir dann wieder ein neues, definiertes Design-Limit für neue Anlagen...🙄

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#234)
Stellungnahmen sind ja noch möglich...
Werd mir da mal einen Text überlegen.

Wäre nämlich dafür, die Unterscheidung wird wirklich an "Gewerbe oder nicht" festgemacht und nicht an einer ausgedachten kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Zahl.

Wer "gewerblich" agiert, hat sowieso Verzicht auf Kleinunternehmen angemeldet, und schonmal bei der Vorsteuer gespart. Oder ist wirklich ein Unternehmen.
Da könnt ichs noch verstehen, wenn diese Steuerbefreiung ausgesetzt wird.
Aber doch nicht, aufgrund irgendeiner sinnlosen kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Zahl.

Wenn schon eine Zahl, dann vielleicht das 30kVA Limit aus der TOR Erzeuger. Daran orientieren sich einige Private als max. Grenze...

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#235)
@­Solarbuddys:
evtl. ähnlicher Meinung? Oder magst ein neues 25kWp Limit, statt Dächer voll zu machn?

Basteln wir an einer Stellungnahme und posten die dort zigmal?!

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
16.6.2022  (#236)
Die Frage ist halt tatsächlich wie lange ist es nicht gewerblich?
Bei 12.500 kwh/Jahr sind wir ja schon bei 2500+ Einnahmen jährlich und die Einspeisequote steigt ab 15 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] auch erheblich an.
Würde daher schon denken, dass hier schnell mal gewerblich unterstellt werden kann.
Sehr schwierig wo hier die Grenze gezogen werden sollte.

Mich wirds wohl auch treffen mit den 12.500 kwh max. Sehs aber persönlich bei mir schon als "gewerblich" muss ich ehrlich sagen.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#237)

zitat..
Muehl4tler schrieb: Mich wirds wohl auch treffen mit den 12.500 kwh max. 

aber nicht schlimm, wenn du unter 25kWp bist zumindest. Dann hast ja immer noch die anteilige Befreiung. Der Depp, der sich 25,5kWp drauf gebaut hat, nicht...


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
16.6.2022  (#238)
In der Tat.
Die ersten 12.500 kwh steuerfrei wäre wohl auch die unbürokratischste Lösung.

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
16.6.2022  (#239)
Wow, das ist eine verdammt gute Nachricht! 👍

Der Verwaltungsaufwand für die ganze Steuerberechnung wäre enorm gewesen ... und unterm Strich kommen wahrscheinlich bei den meisten Einkünfte von max. 1.000 bis 1.500,- zustande ... also ein paar 100er an zu zahlender Steuer.

Die 12.500 kwh/Jahr bzw. 25kwp finde ich sehr in Ordnung ... da sollten nicht allzuviele Leute reinfallen, die sich das Dach des Privathauses vollgemacht haben. Sollte man Gefahr laufen, die 12.500 knapp zu überschreiten, kann man immer noch die Einspeisung drosseln ... sicher besser als Steuern zu zahlen.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#240)

zitat..
MarkoW schrieb: bzw. 25kwp finde ich sehr in Ordnung

aha, und warum?!
Fühl mich grad ordentlich besch**
Da steckst quasi dein letztes Geld in die Erweiterung der PV Anlage, kämpfst dich ewig mit dieser Förderung herum, damit es sich irgendwie ausgeht, und dann stellt sich raus, dass du unterm Strich vielleicht besser aussteigst, wenn du nicht erweitert hättest...


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  •  Solarbuddys
16.6.2022  (#241)
Ich habs hier nur am Rande mitbekommen also Verzeiht meine Unwissenheit - aber es gab doch früher schon so eine Grenze bei FA (hatte da mal vor ca 2 Jahren mit denen Rauf/Runter Telefoniert) aber die Grenze wurde jetzt halt Marktkonform erhöht - ist ja top. 

Die drüber sind bzw oft schon mal früher machen ne Personengesellschaft, holen sich die Ust und müssen halt versteuern - muss man am Schluss Individuell betrachten. 
Wenn dei Anlage 2 Personen im Haushalt betreiben darf dann jede Person 25kWp haben ? 😁

Wobei ich den Text "Enpassleistung" und kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nur falsch lesen kann da die Engpassleistung beim Netzbetreiber eigentlich immer auf die Wechselrichterleistung abzielt.

Ich machs wie immer. Ich warte mal ab OB und WAS wirklich kommt, zebrech mir jetzt mal Nicht den Kopf und wenns wirklich Schwarz auf Weiß da ist und nicht vom Obersten Gerichtshof gekippt wird *gg* DANN arbeiten wir Lösungen aus. 
Des egwige Spekulieren was , wann , wie sein hätte sein können dürfen wollen (siehe Förderungen , Einspeisungen etc) ist doch alles nur Umsonst. 
Vorher Fakten - DANN drauf reagieren. 

Der Arme Hund der 0,4kWp zu viel am Dach hätte baut 1 Modul ab und gut ist - hatten wir schon weil wir bei der Ömag um 120W größer waren weil statt 370W dann 375W Module verfügbar waren. 

Also mal einfach den Ball flach halten und schaun was wirklich kommt ....


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