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Zu Punkt 3: Wie läuft das im Detail? Das beantwortet nämlich ob die PV-Gewinne Sozialversicherungspflichtig sind. Reduziert der Freibetrag den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb und senkt dadurch auch die Bemessungsgrundlage für die Soz.-Vers.? (Wie bei den 13% Gewinnfreibetrag) Oder wird der Freibetrag erst danach abgezogen, wie z.B.: die Kirchensteuer? Dann wären die PV-Gewinne Soz.-Vers.-Pflichtig. Das sind immerhin knapp 30%... |
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Hallo lidl, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Siehe z.B. https://www.wko.at/service/steuern/gewinnfreibetrag-investitionsfreibetrag.html |
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Wenn man sich die Vorsteuer geholt hat muss man seinen Eigenverbrauch ja versteuern. Wieviel Cent / kWh nimmt man da? |
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Das läuft über die AfA ... wurde hier schon behandelt. Kurz gesagt: Abschreibung pro Jahr (linear über 20 Jahre) * Eigenbezug / Erzeugung ergibt Bemessung für die USt. Bei mir z.B. 20k€ netto für die PV, 20 Jahre macht 1k€/a Afa, von den 22MWh/a ca. 2MWh Eigenverbrauch --> ca. 100€/a anteilig AfA --> 20€/a Umsatzsteuer. Will man es auf die kWh umrechnen wären es also 20€/22000kWh --> ~0.1ct/kWh Nach 5 Jahren kann man aus der Regelbesteuerung heraus. |
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Hallo an Alle! Habe mich jetzt durch die ganzen 23 Seiten gelesen und sehe mich immer noch nicht ganz raus. Zu meiner Situation: Habe ein bestehendes Haus (Frau und ich im GB) mit einer 8KWP Anlage welche ich mit weiteren 8 KWP KWP [kWpeak, Spitzenleistung] erweitern möchte. mit der Erweiterung wäre ich dann über den 12,5 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung], weil wir aber 2 Personen im Haushalt sind, scheinbar ja kein Problem. (?) (Überschussanlage) Jetzt habe ich eine landwirtschaftliche Halle in einer anderen Ortschaft wo nur ich im Grundbuch bin und aktuell ein sehr gutes Angebot für eine 30 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage vorliegen habe. (Volleinspeisung) Am Grundstück der Halle befindet sich ein Haus welches ich demnächst vermieten werde. (evtl. den Mietern Strom verkaufen?) Ich bin Vollzeit angestellt, bin aber nebenbei Selbstständig und besitze eine UID Nummer. Meine Frau ist ebenso Vollzeit angestellt. Ich frage mich nun welche vorgehensweise hier die beste wäre? Die Hallenanlage unternehmerisch kaufen und die Hausanlage einfach auf 16kwp erweitern? Oder wäre es nicht besser wenn sich meine Frau ebenso eine UID Nummer holt und wir die Anlage auf der Halle auf sie anmelden? (bald evtl Karenz) (kann sie auch im GB eintragen) Wäre super wenn mir hier jemand evtl. ein paar Tipps geben würde. :) |
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Hallo Gawan, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Versteuern der PV-Anlage / AfA etc. |
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Guten Morgen, Die Regelung der 12500 kWh gilt einmalig pro natürlicher Person für Anlagen unter 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Die Einspeisung aus den 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wären also voll steuerpflichtig. Aufteilen bringt hier nichts. Kleiner machen auf 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hilft nur wenn ihr die 16 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf dem Haus voll steuerpflichtig macht. Oder eben vergrössern auf 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] oder mehr falls möglich. Die Einspeisung aus der 16 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] könnt ihr euch aufteilen falls ihr über die 12500 kWh kommt. Das ist kein Problem. Falls die Karenz aus einem freudigen Grund zustande kommt: Gratulation 😄 |
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Hallo Wiwi, danke für deine rasche Antwort. Okay das bedeutet ich erweitere bei unseren Haus auf 16 KWP KWP [kWpeak, Spitzenleistung] und aktualisiere den Namen der Einspeiser (aktuell nur ich) auf beide, somit sollten wir die 16 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] steuerfrei betreiben können. Bei der anderen Halle werde ich die Anlage mittels uid nummer unternehmerisch auf meine Firma kaufen und die maximale Menge ( was die evn an Größe der Anlage zulässt (Platz hätte ich vermutlich für 60-70kwp) ) also Volleinspeiser einspeisen und die Einnahmen dementsprechend versteuern. Besten Dank :) |
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Das stimmt so nicht. Ihr könnt die zusätzlichen 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] installieren und wenn es richtig aufgesetzt ist, kann jeder von euch seinen Teil der 12,5 MWh anrechnen. Gehen wir mal, der Einfachheit halber, von keinem Eigenverbrauch aus, wären dann pro Kopf noch 4,5 MWh übrig, um sie bei der anderen Anlage geltend zu machen, sofern diese bis 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] groß ist. Würde ich nicht machen. Hat für dich keine Vorteile und ist nur mehr Arbeit als es einfach an die ÖMAG oder sonst wen zu verkaufen. Hier ist zu bedenken, dass sich die Erträge aus der PV auch auf die SV-Beiträge auswirken bzw. zur Versicherungsgrenze hinzuzuzählen sind und man somit SV-pflichtig werden kann. Tipps geben ist schwierig, da hier niemand eure Verhältnisse kennt und Daten hat. Um hier eine wirtschaftliche Entscheidung zu treffen, muss das alles berücksichtigt und berechnet werden. Da brauchts einfach mehrere Modell- bzw. Prognoserechnungen. Also entweder alles selbst durchrechnen oder machen lassen. Als Selbstständiger hast ja vielleicht eh schon wen, der dir das machen kann. |
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Danke da hast du Recht, im diesem Lichte habe ich den § 3. (1) 39. Einkommensteuergesetz noch nicht wirklich betrachtet. Die 12500 kWh gelten pro Person für alle Einkünfte von Anlagen <=25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Die Frage wäre ob es sich auszahlt eine Anlage == ein Zählpunkt auf der Halle mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] als Überschuss zu errichten und die restlichen 35 bis 45 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] als Volleinspeiser. Da würde ich jedenfalls konservativ mit <15 Cent/kWh rechnen und nicht mit den aktuellen 51 Cent/kWh. |
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Ist halt die Frage wieviel seitens Netz NÖ geht und ob man die Anlagen getrennt bauen und steuerlich getrennt darstellen kann. Zuerst ist das technische zu klären und dann würde ich mir alles genau durchrechnen, wobei ich wohl mit vier unterschiedlichen Strompreisen Prognosenrechnungen machen würde. |
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so wenn ich aus dieser Diskussion eine Schlussfolgerung ziehe, ich sollt mich im 1. jahr von einem steuerberater helfen lassen.... aufklären lassen weil offensichtlich muss ich als privater über den Eigenverbrauch mwst zahlen? einspeisen darf ich 12.5 mwh steuerfrei abschreiben kann ich nix |
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Wenn man sich nicht selbst einlesen will bzw. das einen überfordert, ist das sicher anzuraten. Nur wenn man zur Regelbesteuerung optiert und die Vorsteuer geltend macht, was bei sehr vielen Anlagen Sinn macht. Wie kommst du drauf, dass man keine Aufwendungen geltend machen kann? |
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also ich bin an sich versiert in steuerbelangen, aber hier blicke ich trotz durchlesen diverse unterlagen nicht durch. optierennzu regelbesteuerung deutet an ich hätte mich irgendwann zu etwas "bekennen" müssen, beim förderungsantrag war auch schon die Frage nach Kleinunternehmer den ich verneint habe. aber hier scheinen mir zu viele optionen/konstellationen möglich zu sein, sodass ich hier noch nicht behirnt habe was für uns das günstigste ist |
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Dabei bleibt die Hoffnung, dass der Steuerberater wirklich hilft. Mein Beratungsgespräch lief eher so: Ich: "Ich habe vor ... 1. ... 2. ... 3." Er: "1. geht nicht, weil ...; 2. geht vielleicht, wenn man ...; 3. ok, ev. das müsste man sich ansehen". Nach einer Stunde bei dem Herrn der steuerlichen Zunft war er dann überzeugt, das 1, 2 und 3 schon ok sind, nachdem er mit mir gemeinsam den Steuerleitfaden der PV-Austria und diesen thread hier durchgelesen hat 🤡 Also mach ich hier mal Werbung für Baumau |
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Mein Erlebnis war leider ähnlich - hatte mich extra an einen bei PV-Fragen versierten Steuerberater gewandt. Die 0815-Fragen waren kein Problem, aber sobald es ans Eingemachte ging (z.B. SV-Abgaben bei zusätzlicher Selbstständigkeit - jene Dinge die eben nicht in einem Steuerleitfaden stehen) erhielt ich keine Antworten mehr. Schlussendlich gabs für 45min Telefonat und 2-3 Emails eine Rechnung über ein paar Hunderter. Viel klärender waren für mich direkte Anfragen bei Finanzamt und Sozialversicherung. |
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Vielleicht eine dumme Frage aber ich bin mir einfach nicht sicher: Gelten die <25kWp jetzt für die Modulleistung oder Wechselrichterleistung? Planen gerade eine relativ große Ost/West Anlage und wir könnten deutlich über 30kWp am Dach verbauen...nur wenns steuerlich keinen Sinn macht funktioniert das Motto "Mach das Dach voll" nicht... |
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das neue Motto lautet: Mach das Dach bis max. 25kWp voll 😥 |
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Danke! Hab gleich wieder 5kWp vom Dachplan runter gschmissen... 😫 |
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Eigentlich Schade, 30kWp durch den WR WR [Wechselrichter] beschränkt wäre deutlich besser gewesen als Grenze und die Energiewende voranzutreiben. Die Grenze ist nämlich bei den EVUs meistens auch ob man zum Trafo graben muss. |
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tja... wie das Gesetz in Begutachtung war, hats keine Sau interessiert. Fast keine Einsprüche oder Stellungnahmen oder sonstwas. Jetzt wos durch und fixiert ist, kommen alle daher und jammern 😪 |
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Ich bin mir ziemlich sicher dass "alle" größtenteils Landwirte sind. Die Anzahl an privaten EFH die durch diese Regelung beschnitten werden hält sich sicher stark in Grenzen bzw geht sie nahe 0. Also ich kenne bei uns, bis auf Bauernhäuser, kein einziges privates Haus welches über 25kWp oben hat, deswegen wird sich der Aufschrei sicher in Grenzen halten. |
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