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Es gibt halt EVUs, wo nur mehr ein Elektriker / Solateur den NZB beantragen darf, was ich sehr schade finden würde, würde dies die Regel werden. Ich nehme an, damit die beantragten Werte besser bzw. realitätsnäher sind. Zumindest hätte dein Solateur bei 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung nicht 50 kWh Jahresertrag angegeben. |
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Beim Angestellten sind diese % auch niedriger! Für Grenzsteuersatz 32,5%/42%/48% bis 35.000€ Umsatz => Kleinunternehmer Pauschalierung Sind die Steuern 15,2%/19,6%/22,4% 35.000 bis 220.000 => Basispauschalierung Sind die Steuern 24,31%/31,4%/35,9% |
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Das Einzige was man hier sinnvollerweise mitnehmen kann: Perfektes Beispiel wie unsinnig die seite 19.7.2022 eingeführte 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Regel ist, da sie nur zu künstlich zu kleinen Anlagen führt. Das hat sich schon so in den Köpfen festgesetzt dass alle anderen, ökonomischeren und ökologischeren Alternativen gleich verworfen werden und das Denken aufhört. Im konkreten Fall ist das komplett widersinnig da wir bei Süd schon bei 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind und weitaus mehr möglich wäre. Das kann ich gar nicht so schlecht rechnen dass es sich nicht in jeder Hinsicht auszahlt. 1 |
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Ich wollte primär auf die Grenze bei der landw. Pauschalierung hinweisen. (Um das ging es ja in der Diskussion vor meinem Beitrag). |
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Alle anderen sollten aber zumindest Bescheid wissen welche spürbaren Einschnitte das Bauen einer privaten Anlage > 25kWp mit sich bringt, nicht mehr und nicht weniger. |
Wenn wer was zu verschenken hat bitte gerne - darf jeder auch freiwillig mehr Steuern zahlen oder der Kirche spenden wenn er mag. ||
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Ich hab ja auch vorhin geschrieben es hängt im Detail davon ab, weil auch bei der Pauschalierung gibt es Schattierungen. Den Rat sich bei der Kammer zu erkundigen ist sicher höher einzuschätzen als der Rat des Forums unter 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zu bleiben. |
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Kannst du auch noch ausführen warum die Netzebende sekundär ist? Und was soll das bedeutet 50A/63A ist für 34kVA/43kVA gut? Um >30kVA über die VZS Einspeisen zu dürfen, brauchst Netzebene 6. Netzebene 6 bedeutet das man nicht am Ortsnetz hängt, sondern eine eigene Leitung zum Traffo braucht, dass kann billig sein Traffo ist auf der Grundstücksgrenze oder auch Teuer sein 250m weit weg. Was richtig ist sollten die Wechselrichter mehr können wie 30kVA braucht es (zumindest bei Netz NÖ) einen externen-NA Schutz. Dies kann man auch auf der Netzebene 7 so machen darf aber trotzdem nicht mehr wie 30kVA einspeisen. Hätte aber den Vortteil das man den zu viel produzierten Strom selbst verbrauchen kann. Da eine Anlage mit 40kWp selten über 30KW produziert könnte man sich hier den externen-NA Schutz auch spaaren. |
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Je nach Landwirtschaft können übrigens auch enorme Verbräuche dazukommen. Was will man in so einem Fall denn mit einer 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] "Pimperlanlage" ausrichten? Hach ja, diese 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze. Brauch ma noch an Namen dafür. Grenze der Vernunft oder so (sowohl positiv, als auch negativ... ) |
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Bei Netzebene 6 hat er einen Trafo am Hof stehen! Derzeit hat er eine 150 m Leitung zum Trafo die der Netzebene 7 zugeordnet ist und die bereits technisch für 43 kVA und mehr geeignet sein kann, im landwirtschaftlichen Bereich ist das nicht ungewöhnlich. Ob er auf Netzebene 6 mit eigenem Trafo umziehen müsste, wissen wir wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf die Dächer gehen und wieviel die Leitung derzeit hergibt. Das rauszufinden wäre derzeit eigentlich die Top Priorität und nicht der Tanz um die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und die Steuerformen oder Netzebenen. Dass die Netzebene 7 bei 30 kVA aufhört ist nicht allgemein gültig. Die Vorgabe für den externen NA-Schutz >30 kVA kommt auch nicht vom VNB sondern aus der TOR Erzeuger. |
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Netzebene 7 gibts bei Wr Netze auch bis 100kw wenn kein Trafo am Grundstück und direkter Abgang. >30kW steht wirklich in der Tor und isr bei jeden EVU dann auch so auszuführen. Zusätzlich bei Wr Netzen auch schon bei inselfähige Anlagen |
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Das stimmt nicht ganz, laut Tor Erzeuger braucht es einen externen NA-Schutz nur bei mehr als 2 Wechselrichter und >30kVA. z.B. der "Sunny Tripower CORE1" würde laut Tor Erzeuger keinen externen NA-Schutz brauchen. Ich kenne nur folgende Netzebene: Netzebene 7 Leitung am Ortsnetz max 30kVA möglich. 400V Netzebene 6 Leitung zum Traffo max 500kVA möglich. 400V und ja diese ist nich unüblich bei einer Landwirtschaft. Netzebene 5 Ebenfals Leitung zum Traffo aber Anschluss am Mittelspannungsbereich => + eigeneer Traffo. Die "max" Werte beziehen sich auf die Netzebene, es kann natürlich auch weniger möglich sein aufgrund zu kleiner Dimensionierung von Leitung, Traffo, etc. |
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Ist bei Wr Netze trotzdem anders auch wenn du es nicht kennst. Interner NA Zählt nicht und es geht viel höher rauf also nichts verallgemeinen |
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Es sind auch nur die Mindestleistungen für die Netzebenen Zuordnung definiert. Bei Überschreiten KANN aber MUSS man nicht in die nächste Netzebene fallen. Mindestleistungen: • Netzebene 6 100kW • Netzebene 5 400 kW • Netzebene 4 5000 kW Landwirte mit unter 100 kW und Netzebene 6 sind sehr sehr sehr selten. |
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Ja Interner NA zählt bei Netz NÖ auch nicht, gemäß TOR Erzeuger wäre es aber möglich. Eventuell wird dies in den Wr Netze anders bezeichnet, aber wenn mit direkter Abgang, am Traffo gemeint ist, sollte das Netzebene 6 sein und deswegen über >30kW Eigener Traffo ist Netzebene 5 Mittelspannung |
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Dachte Landwirte zahlen sowieso nie Steuern ? 😂 - also bei uns redens immer von Pauschalsteuerparadies Im nächsten Leben werd ich auch Landwirt in 3 Generation und versilber alles was 1+2 aufgebaut haben |
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Das wäre mir neu, hast du einen konkreten Verweis in der TOR? mW bezieht sich die 30kVA Grenze auf die netzwirksame Bemessungsleistung, egal ob das 1 oder 10 WR WR [Wechselrichter] sind. |
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hab keinen trafo bei mir am hof und auch keinen all zu grossen verbrauch ich brauch für die landwirtschaft mittlerweile keinen strom mehr da ich auch keine tiere mehr habe früher hatte man ja einiges was starkstrom brauchte und einige wärme lampen für die ferkel ich brauch ja nur mehr 5000kw pro jahr ca. (in zukunft wahrscheinlich mehr wenn ich 1 elektro auto laden will) der trafo der ca. 150 meter weg ist wurde voriges jahr neu errichtet und in der ganzen nachbarschaft gibt es nur einen der eine 6kw PV anlage hat ich nehme an dass der neue trafo nicht das problem ist sondern nur die leitung also muss ich anscheinend nur meinen antrag anpassen 1.) Maximale Engpassleistung (kW): 30 2.) Maximale Modulnennleistung (kWp) / Generatorennennleistung: 40 3.) Prognostizierte Jahresenergiemenge (kWH): 40000 macht das sinn? wenn ich 200 quadratmeter dachfläche verfügbar habe |
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Grob überschlagen: 200m² durch 1,9m² Modulfläche = ca. 109 Module 109 Module x 410 Wp = knapp 45 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Mit etwas Planungszuschlag wären 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] für den Antrag sinnvoll. Ab 43 kVA ist höchstwahrscheinlich eine Wandlermessung erforderlich. Aber die 43 kVA passen auch gut zu den 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Dementsprechend 50 MWh im Jahr Erzeugung. Kleiner bauen (z.B. 45 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Süd an 40 kVA WR WR [Wechselrichter]) kannst du dann immer noch, aber das wäre ein runde Sache WENN wirklich nicht mehr Dachflächen zur Verfügung sinnvoll belegt werden können. Ich würde also damit ins Rennen gehen: 1.) 50 2.) 43 3.) 50000 Alternativ: 1.) 50 2.) 40 3.) 50000 Und wenn man den Sachbearbeiter endgültig fertig machen will: 1.) 45 2.) 34 (<- keine Wandlermessung) 3.) 45000 Bzw. die Minimalvariante: 1.) 45 2.) 30 (<- weder Wandler noch zentraler NA) 3.) 45000 |
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ich hab beim ersten antrag folgendes beantragt 1) 50 2) 50 3) 50 (was natürlich ein blödesinn war, da ich 50mw meinte) auf die rückfrage was ich jetzt wirklich bauen darf, kamm soeben diese antwort also ich muss eindeutig kleiner dimensionieren wegen der leitung • dieser tgA gibt an, dass eine neue Leitung zur Trafostation errichtet werden muss, damit Sie die gewünschte Leistung einspeisen dürfen. • Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet sämtliche Kundenanfragen für PV-Anlagen mit der angesuchten Leistung zu berechnen. Das machen wir gerne. Die Ansuchen werden von uns diskriminierungsfrei nach dem Zeitpunkt an dem sie gestellt werden abgearbeitet. Es müssen dafür Netzdaten erhoben und eine Reihe von Berechnungen durchgeführt werden. Aufgrund der Häufigkeit der Steiermark weiten Anfragen und der Dauer jeder einzelnen Berechnung und aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Ansuchen im Ortsnetz, berechnen wir keine maximalen Leistungs-/ Spannungsbegrenzungen eines einzelnen Kunden. Freundliche Grüße |
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also ist die Landwirtschaft stillgelegt und die ganze Diskussion um die Pauschalierung war um sonst? :D |
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nein, bin ja noch landwirt, pauschalierung ist weiterhin der fall aber halt nur ackerbau |
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