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nein, bin ja noch landwirt, pauschalierung ist weiterhin der fall aber halt nur ackerbau |
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Früher hatte man sich in der Steiermark (bei den E-Netzen) noch wunderbar bis auf die zweite Nachkommastelle die maximale Leistung der Leitung berechnen bzw. ausmachen können, gab da sehr kompetente Sachbearbeiter. Die Zeiten sind leider vorbei, alles nur noch automatisiert und ja nicht zuviel Leistung auf einen Zählpunkt vergeben. Die E-Netze Steiermark haben ab 63A/43kVA Wandlermessung in ihren Ausführungsrichtlinien (Variante 50/40/50000 und darunter). Vielleicht hilft dir das weiter. |
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ich bin bei der e-netze steiermark also du empfiehlst mal schon prinzipiell unter 43kva zu bleiben ich weis halt einfach nicht was ich maximal beantragen darf mit meiner leitung der trafo ist neu, an dem wirds nicht liegen 40 / 40 / 40000 oder noch geringer 30 / 40 / 40000 30 / 30 / 30000 " • dieser tgA gibt an, dass eine neue Leitung zur Trafostation errichtet werden muss, damit Sie die gewünschte Leistung einspeisen dürfen. • Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet sämtliche Kundenanfragen für PV-Anlagen mit der angesuchten Leistung zu berechnen. Das machen wir gerne. Die Ansuchen werden von uns diskriminierungsfrei nach dem Zeitpunkt an dem sie gestellt werden abgearbeitet. Es müssen dafür Netzdaten erhoben und eine Reihe von Berechnungen durchgeführt werden. Aufgrund der Häufigkeit der Steiermark weiten Anfragen und der Dauer jeder einzelnen Berechnung und aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Ansuchen im Ortsnetz, berechnen wir keine maximalen Leistungs-/ Spannungsbegrenzungen eines einzelnen Kunden. Freundliche Grüße" |
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Ich empfehle schlußendlich die unter allen Gesichtspunkten maximale Anlagengrösse zu bauen. Das fängt bei der verfügbaren Dachfläche an. Das sollten bei einem ehemaligen Vieh- und aktuellen Ackerbaubetrieb dann doch gefühlt eher 2000 statt 200 m² sein. Bei 40 statt 43 kVA sparst du dir bei den E-Netzen Steiermark die Wandlermessung. Das dürfte sich meistens nicht auszahlen auf 43 kVA zu gehen: 50 / 40 / 50000 Die Wechselrichterleistung wäre auf 80% der Modulspitzenleistung, das geht gut ohne große Verluste bei diesen Anlagengrößen. |
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ok, ich werd es mal mit diesen werten probieren einfach |
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also ich hab den antrag geändert und es kam heute auch schon die antwort und wieder das gleiche theater Technischer Anschlusspunkt unter Einhaltung der Technischen Ausfu¨hrungs- und Betriebsrichtlinien der neu zu errichtende Anschlusspunkt direkt bei der Trafostation. Die hierfu¨r anfallenden Netzausbaukosten sind vom Kunden anteilhaft zu bezahlen. |
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D.h. Sie bauen am Trafo was um, wenn du willst und zahlst? |
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Lass dir ein unverbindliches Angebot für die anteiligen Netzausbaukosten erstellen, dann hast du auch einen Ansprechpartner mit dem du Varianten diskutieren kannst. Mein Ansprechpartner bei den E-Netzen für die Netzberechnungen hat leider die Position gewechselt. Das Ping-Pong mit den E-Netzen bringt dich nicht weiter. |
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Hast du jetzt 50 / 40 / 50000 beantragt? Also schon wieder 50kW maximale Engpassleistung? Über 30kW brauchst eine eigene Leitung zum Traffo, zumindest in NÖ heist dieser Anschluss Netzebene 6, und genau dass steht auch in der Antwort! Aber wenn du nur 50kWp machen willst, reichen 30kW maximale Engpassleistung locker (heist im NÖ Netzebene 7) und dann solltest du keine eigene Leitung zum Traffo brauchen! also Beantrag: 30 kW maximale Engpassleistung / 50kWp Modulspitzenleistung / 50000 kWh Natürlich können sie dann nochimmer sagen, das ortsnetz ist zu schwach,... aber dann weißt du zumindest was bei dir ohne Leitung zum Traffo möglich ist. |
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Das haben wir schon an anderer Stelle durchgekaut. 1.) sitzt der konkrete Fall in der Steiermark 2.) sind auch in der Netzebene 7 weit mehr als 30 kVA möglich (glaub's uns doch endlich) 3.) reichen 30 kVA bei 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Süd nicht "locker" sondern führt zu erheblichen Verlusten! |
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1.) Ich weiß das er in der Steiermark sitzt! 2.) Schön wenn es wirklich Leute gibt die mehr wie 30kVA ins Ortsnetz einspeisen dürfen, hilft aber hier nicht weiter denn mit 50kVA bzw 50kW braucht er laut seinen Netzbetreiber eine Leitung zum Traffo! 3.) Dann Simuliere dass mal durch! Bei einer 35Grad Süd 50,22kWp und 30kW Wechselrichter komme ich auf 58,18MWh pro Jahr und der Verlust beträgt knapp 5%. Wenn die Ausrichtung nicht so gut ist oder es auch Verschattung gibt, eventuell schmutz oder die Module altern werden diese 5% sogar noch weniger. Ich würde 5% pro Jahr nicht als "erheblichen Verlust" betrachten, vorallem gibt es Leute die geben die PV (zurecht) auf ein Norddach.=> 10 Grad Nord 21% Verlust!!! X) Was er machen könnte um den Verlust noch mehr zu senken wäre einen größeren WR WR [Wechselrichter] zu nehmen + einen externen NA-Schutz, kostet zwar auch etwas aber dann würde er sogar die 5% noch senken. |
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Wenn du doch weisst das es um die E-Netze Steiermark geht wieso bringst du dann immer Beispiele der EVN. Es gibt über 100 Prinzessinnen (=VNB) in AUT. Und nochmal: Netzebene 6 bedeutet Trafo am eigenen Grundstück mit Mittelstpannung. Dedizierte Leitung zum Trafo ist nicht Niederspannung. Ja zeig mal her deine nachvollziehbare Verlustrechnung bei 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Süd an 30 kVA, darauf bin ich gespannt. |
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Niederspannung ist 7 und 6 Mittelspannung ist Netzebene 5 oder 4, zumindest in Österreich! 14. liegt die Eigentumsgrenze im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers, gilt das Netznutzungsentgelt der Netzebene 7; 15. stehen alle Anlagen bis zur kundenseitigen Klemme des Niederspannungsleitungsschaltfeldes in der Umspannanlage im Eigentum des Netzbenutzers, gilt das Netznutzungsentgelt der Netzebene 6; 16. steht der Umspanner von Mittel- zu Niederspannung im Eigentum des Netzbenutzers, gilt das Netznutzungsentgelt der Netzebene 5; 17. stehen alle Anlagen bis zur kundenseitigen Klemme des Mittelspannungsleitungsschaltfeldes in der Umspannanlage im Eigentum des Netzbenutzers, gilt das Netznutzungsentgelt der Netzebene 4; 18. steht der Umspanner von Hoch- zu Mittelspannung im Eigentum des Netzbenutzers, gilt das Netznutzungsentgelt der Netzebene 3. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007613&FassungVom=2014-12-31 |
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Blödsinn, die Systemnutzungsentgelte-Verordnung legt nicht fest was eine Netzebene ist! Wenn schon dann zitiere das richtige Gesetz: EIWOG §63: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007045 |
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Bsp 1: 50kWp, 30kW Wechselrichter 35Grad Süd => 61,37 MWh Bsp 2: gleich wie 1 nur mit 90kW Wechselrichter => 64,17MWh Bsp 3: gleich wie 2 nur mir Ost Ausrichtung => 51,27 MWh Werden die Module nach Osten ausgerichtet statt nach Süden, verliert man mehr als mit einem deutlich zu kleinen Wechselrichter! |
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Perfekt dann ist dir jetzt klar das beim Traffo Netzebene 6 ist und Mittelspannung bereits 5. |
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Die Niederspannungsanschlussklemmen am Trafo sind demnach was? Preisfrage. |
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Nachdem man bei "Niederspannungsanschlussklemmen am Trafo" das Niederstannungsnetz (Netzebene 7) des Netzbetreibers nicht nutzt, aber den Traffo (Netzebene 6) schon. => Netzebene 6. Deshalb zahlt man auch laut "Systemnutzungsentgelte-Verordnung" für Netzebene 6. |
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Wieder falsch. Leitung im Kundeneigentum bis Anschlussklemmen Netzebene 6 -> Netznutzungsentgelt für Ebene 6. Leitung im Eigentum des Netzbetreibers, ggfs. anteilig bezahlt durch Kunde -> Netznutzungsentgelt für Ebene 7. Du hast nämlich folgendes unterschlagen: 13. die Netzebene für die Verrechnung des Netznutzungsentgeltes ist von der Eigentumsgrenze zwischen den Anlagen des Netzbenutzers und des Netzbetreibers abhängig; |
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Hobts es donn ihr zwoa 😜 |
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Vermutlich nicht. 😙 |
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