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Reihenhaus (Kauf): Finanzierung realistisch?

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  •  Mike1211
25.7.2023 - 7.11.2024
116 Antworten | 23 Autoren 116
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121
Ihr Lieben,
bin seit Jahren stiller Mitleser, wahnsinnig gute Inputs, dafür großes Kompliment. Euch habe ich es u.a. zu verdanken, dass ich noch von variabel auf Fixzins (1,25 %) umgestiegen bin! 🙏

Nun komme ich mit einer Bitte um eure Einschätzung:

Bei uns in der Nähe entsteht ein neues Reihenhaus-Projekt. Es gibt noch keine Pläne oder ähnliches, jedoch folgende, telefonische Informationen:
- Reihenhaus
- ca. 120qm Wohnfläche + Keller + Garten (ca. 150qm)
- Fertigstellung voraussichtlich Herbst 2025
- lt. telfonischer Auskunft Kreditbetrag nicht sofort zu 100 % notwendig, sondern nach Baufortschritt
- Baustart Q4/2023 geplant

Kosten:
- Kaufpreis/qm: ca. 7.000,-
Kaufpreis ca. ~840.000,-
Nebenkosten rechne ich mit ca. 65.000,-
= GESAMT 905.000,-

Verfügbare Mittel:
Eigenmittel: ca. 150.000 Euro
Aktuelle Immobilie:
Eigentumswohnung Wert ca. 500.000,- kreditfinanziert, noch ca. 260.000 offen (1,25 fix, 948,-/Monat)
--> ca. 240.000,- kommen bei Verkauf hinzu, wobei die Bank ja mit 80 % bei Zwischenfinanzierung kalkuliert (oder?) = 400K bzw. ca. 140.000 (statt 240.000) dazu
Später dann: weitere 100.000,- verfügbar (Stichwort: Sondertilgung)

Haushaltsrechnung:
Ich (36), Selbstständig seit 2014, meine Frau (30) Angestellte, 2 Kinder
Auf Basis des letzen Jahres bleiben uns ~4800,- pro Monat.
ABER:
Hatte ein sehr gutes Jahr, etwas pesimitisch sind es -2000,- pro Monat dh. ~2.800,- pro Monat, die übrig bleiben.

Außerdem bin ich Hausbesitzer:
- Wert: ca. 600.000,-
- ohne Veräußerungs- oder Belastungsrecht, lebenslanges Wohnrecht meiner Großeltern
- Keine Miete oder Fruchtgenussrecht.

Offene Fragen:
1. Ist eine Finanzierung aus eurer Sicht realistisch?
2. Welche Form der Finanzierung würdet ihr denn in unserem Fall andenken?
... Ich weiß (leider), dass in 10-15 Jahren meine Großeltern nicht mehr sein werden = Haus zur Verfügung... :-/ (seltsamer Gedanke!)
3. Infos zu den Kosten für Energie, Heizen, etc. wird es in der frühen Phase noch nicht geben. Was gebe ich hier in der Haushaltsrechnung an?

Wir freuen uns auf die Einschätzungen! 😊

  •  Mike1211
17.7.2024  (#41)
Danke für die wertvollen Einschätzungen, @LiConsult & @axeldb, klingt doch recht ernüchternd. 😕

Wenn ich euch richtig verstehe so seht ihr nur realistische Chancen auf einen Kredit, wenn noch vor dem Antrag auf einen Kredit mehr EK verfügbar wäre, oder?

Dafür gibt es in dem Fall nur 2 Szenarien:
1. Die Wohnung vorher verkauft und bis Fertigstellung des neuen Projektes dort wohnen = ca. 500K Eigenkapital / 500 K Kredit notwendig.
2. Haus der Oma mit ihrer Zustimmung verkaufen (rational betrachtet...)

Richtig oder noch andere (kreative) Ideen? 😄

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Hallo Mike1211,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Reihenhaus (Kauf): Finanzierung realistisch?

  •  axeldb
17.7.2024  (#42)

zitat..
Mike1211 schrieb:

Danke für die wertvollen Einschätzungen, @LiConsult & @axeldb, klingt doch recht ernüchternd. 😕

Wenn ich euch richtig verstehe so seht ihr nur realistische Chancen auf einen Kredit, wenn noch vor dem Antrag auf einen Kredit mehr EK verfügbar wäre, oder?

Dafür gibt es in dem Fall nur 2 Szenarien:
1. Die Wohnung vorher verkauft und einstweilen dort wohnen = ca. 500K Eigenkapital / 500 K Kredit notwendig.
2. Haus der Oma mit ihrer Zustimmung verkaufen (rational betrachtet...)

Richtig oder noch andere (kreative) Ideen? 😄

Ja, der Bank um eine Ausnahme bitten mit Hinsicht auf die 2 extra Immobilien, oder Finanzierung innerhalb der Familie.


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Hallo axeldb, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  Mike1211
17.7.2024  (#43)

zitat..
axeldb schrieb:

──────..
Mike1211 schrieb:

Danke für die wertvollen Einschätzungen, @LiConsult & @axeldb, klingt doch recht ernüchternd. 😕

Wenn ich euch richtig verstehe so seht ihr nur realistische Chancen auf einen Kredit, wenn noch vor dem Antrag auf einen Kredit mehr EK verfügbar wäre, oder?

Dafür gibt es in dem Fall nur 2 Szenarien:
1. Die Wohnung vorher verkauft und einstweilen dort wohnen = ca. 500K Eigenkapital / 500 K Kredit notwendig.
2. Haus der Oma mit ihrer Zustimmung verkaufen (rational betrachtet...)

Richtig oder noch andere (kreative) Ideen? 😄
───────────────

Ja, der Bank um eine Ausnahme bitten mit Hinsicht auf die 2 extra Immobilien, oder Finanzierung innerhalb der Familie.

Puh... Ob die Bank das macht? Wäre interessant (wohl auch für andere hier).


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.7.2024  (#44)
sorry fürs späte Einklinken, die Arbeit hat es vorher nicht zugelassen.

zitat..
Mike1211 schrieb: Danke für die wertvollen Einschätzungen, @LiConsult & @axeldb, klingt doch recht ernüchternd. 😕

Das ist in etwa ungefähr das, was ich dir vor ca. einem Jahr bereits geschrieben habe.
die KIM-V hat das Ganze nicht leichter gemacht, im Gegenteil.
Wie bereits weiter oben gut zusammengefasst ist auch für mich die Konklusio, dass die ETW im Vorfeld zu verkaufen ist, der Altkredit getilgt wird und somit die genaue Höhe der Eigenmittel und des aufzunehmenden Fremdkapitals festeht.

an die Mitschreiber: bitte keine Empfehlungen oder gar Zusagen abgeben ohne fachliche Expertise. Gerade Selbstständigkeit in Kombination mit Karenz ist eine heikle Angelegenheit. 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.7.2024  (#45)

zitat..
Mike1211 schrieb: 1. Die Wohnung vorher verkauft und bis Fertigstellung des neuen Projektes dort wohnen = ca. 500K Eigenkapital / 500 K Kredit notwendig.

ja - das meinte ich mit

zitat..
LiConsult schrieb: Idealerweise verkauft ihr eure Wohnung zeitlich deutlich vor der Übergabe derselben. Klar - einen potentiellen Käufer müsste man dafür erst finden (am Ende wird das auch eine Preisfrage sein). Dann hättet ihr die zusätzlichen Eigenmittel zur Reduktion des Kreditbetrages. Da muss man dann auch mit der jeweiligen Bank sprechen, ob diese z.B. ein verbindliches Kaufanbot ebenfalls akzeptiert und kalkulatorisch mit einer vertraglich verpflichtenden Sondertilgung operieren kann. Muss man sich anschauen.

 

zitat..
Mike1211 schrieb: 2. Haus der Oma mit ihrer Zustimmung verkaufen (rational betrachtet...)

Da wird die Frage sein:

zitat..
LiConsult schrieb: Es wird nur einer kaufen, der preislich deutlich abschlägig anbietet und auch hier ist der Verkaufszeitpunkt ungewiss.

 

zitat..
axeldb schrieb: der Bank um eine Ausnahme bitten mit Hinsicht auf die 2 extra Immobilien, oder Finanzierung innerhalb der Familie.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn Ausnahmekontingente von der KIM-V "gehoben" werden können. Die Einhaltung dieser wird strengstens geprüft und bei Missverhalten auch mit saftigen Verwaltungsstrafen sanktioniert. Aus "Gefälligkeit" wird hier niemand durchwinken.

zitat..
axeldb schrieb: Und das ist der Betrag, wovon m.M. nach - vermehrt mit dem Einkommen der Frau - die 40% zu berechnen ist.

Die 40% beziehen sich verordnungsgemäß auf "das jährliche Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, nach Abzug von Steuern und Abgaben und zuzüglich Transferzahlungen" - kurz also um das was bei selbständiger Tätigkeit im ESt.-Bescheid "netto übrigbleibt" und bei unselbständiger Tätigkeit monatlich ausgezahlt wird (mal 14 durch 12 gerechnet).


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.7.2024  (#46)

zitat..
axeldb schrieb: Ja, der Bank um eine Ausnahme bitten mit Hinsicht auf die 2 extra Immobilien, oder Finanzierung innerhalb der Familie.

Da geht' s um die Leistbarkeit inkl. Schattenrechnung bei über 700.000 €!
Da gibt' s kein "die Bank bitten". Die Bank muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sich an die Regulatorik halten.


zitat..
Mike1211 schrieb: 1. Die Wohnung vorher verkauft und bis Fertigstellung des neuen Projektes dort wohnen = ca. 500K Eigenkapital / 500 K Kredit notwendig.

Ja, das wäre Plan A, Plan B und Plan C.


zitat..
Mike1211 schrieb: 2. Haus der Oma mit ihrer Zustimmung verkaufen (rational betrachtet...)

Das wäre menschlich betrachtet zumindest für mich kein Plan.




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  •  axeldb
17.7.2024  (#47)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────..
axeldb schrieb: Ja, der Bank um eine Ausnahme bitten mit Hinsicht auf die 2 extra Immobilien, oder Finanzierung innerhalb der Familie.
───────────────

Da geht' s um die Leistbarkeit inkl. Schattenrechnung bei über 700.000 €!
Da gibt' s kein "die Bank bitten". Die Bank muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sich an die Regulatorik halten.

Also für mich gibt es höchtens ein Leistbarkeitsproblem in der Zwischenphase, so lange die Wohnung noch nicht verkauft ist. Und da hat er schon gesagt, dass ihm seine Familie mit einem 1000'er im Monat unterstützen kann. Das ist für mich ein kleiner Preis um sich seinen Traum zu realisieren. Und danach sehe ich mit 470k Kredit überhaupt kein Problem...

Und ja, natürlich habe ich über die Ausnahmekontingente gesprochen die gesetzlich möglich sind...


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.7.2024  (#48)
Das Thema IST genau die Zwischenfinanzierungsphase.
Vorbehaltlich Prüfung aller relevanter Betriebskennzahlen.

Den Tausender aus der Familie kann keine Bank ansetzen. Wie soll die Verpflichtung auch rechtlich durchgesetzt werden, wenn das Familienmitglied nicht mehr bezahlt?
Wenn, dann muss es ein Mitkreditnehmer sein, mit voller Prüfung aller einreichrelevanter Unterlagen und mit allen Rechten und Pflichten.

1
  •  Mike1211
17.7.2024  (#49)
Es kann gut sein, dass wir die Wohnung schnell verkaufen (Interesse von Bekannten). Damit wäre die Situation wie folgt:
Ca. 500.000 Eigenkapital (evtl. 550.000,-)
Ca. 500.000,- Kredit notwendig (evtl. 450.000,-)

--> wie realistisch ist es, den Kredit unter den angeführten Umständen zu erhalten?

Worst case wäre ja: Wohnung wird verkauft, Finanzierung abgelehnt. 😱

Karenz ist übrigens "nur noch" bis März 2025, dann Wiedereinstieg mit ca. 2000 netto. Haushaltseinkommen dann noch besser.

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.7.2024  (#50)
Gut da könnte man die Rückzahlung zB ab April 2025 starten.
Mit verkaufter Wohnung wird es sicher deutlich besser aussehen :)

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.7.2024  (#51)

zitat..
Mike1211 schrieb: Es kann gut sein, dass wir die Wohnung schnell verkaufen

Um einen tatsächlich niedrigeren Finanzierungsbetrag zu erwirken, müsste spätestens zum
Zeitpunkt rund um die Kaufvertragsunterfertigung der Verkaufserlös (abzüglich offenem Kreditsaldo) auch als Eigenmittel zur Verfügung stehen.

Bei 450.000 und 35Y Gesamtkreditlaufzeit mit einer kalkulatorischen Rate von rund 1.900, bräuchtet ihr bei Schuldendienstquote 40% ein Nettoeinkommen von 4.750, bei 45% von 4.200. Da wisst nur ihr selber, ob sich das auf Basis der derzeitigen Einkünfte (ohne Transfers) ausgeht - speziell auch unter Berücksichtigung der Einkünfte deiner Frau (mit drei anfangs kleinen Kindern 30 Stunden arbeiten ist zumindest "sportlich" - nachher wird es natürlich besser).

zitat..
MalcolmX schrieb: Gut da könnte man die Rückzahlung zB ab April 2025 starten.

das ist der KIM-V egal - diese geht bei der kalkulatorischen Rate von folgendem aus: "Unabhängig vom tatsächlichen Tilgungsplan ist rechnerisch von einer laufenden Tilgung mit über die gesamte Laufzeit konstanten Annuitäten sowohl der bestehenden Finanzierungen als auch der neu vereinbarten Finanzierung auszugehen."


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.7.2024  (#52)
Wie LiC schreibt, die Finanzierung ist eine Bewertung der IST-Situation.
Da ist es egal, ob der Zeitpunkt der Rückzahlung mit April '25 gewählt wird.
Die BA kann 50% des Einkommens vor der Karenz ansetzen, wenn davor einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen wurde.

zitat..
Mike1211 schrieb: wie realistisch ist es, den Kredit unter den angeführten Umständen zu erhalten?

Es führt kein Weg daran vorbei, in die Einreichphase zu schreiten. Bei der BA ist es so, dass wenn eine Genehmigung ausgesprochen wurde, die Kondition (wenn sich betragsmäßig nichts ändert) und die generelle Zusage für 3 Monate hält. Das ist schon ein durchaus kalkulierbarer Zeitraum.
Erst nach Sichtung der Betriebskennzahlen und Bewertung der Liegenschaft habt ihr eine konkrete Einschätzung der Situation.

1
  •  axeldb
18.7.2024  (#53)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Das Thema IST genau die Zwischenfinanzierungsphase.
Vorbehaltlich Prüfung aller relevanter Betriebskennzahlen.

Den Tausender aus der Familie kann keine Bank ansetzen. Wie soll die Verpflichtung auch rechtlich durchgesetzt werden, wenn das Familienmitglied nicht mehr bezahlt?
Wenn, dann muss es ein Mitkreditnehmer sein, mit voller Prüfung aller einreichrelevanter Unterlagen und mit allen Rechten und Pflichten.

Du redest über Leistbarkeit inkl. Schattenrechnung. Die Schattenrechnung geht der Bank nichts an. Der 1000er aus der Familie hilft mit der Leistbarkeit inkl. Schattenrechnung, aber nicht der Bank gegenüber, ist schon klar...

Falls ein Familienmitglied die Wohung kauft und vorzeitig bezahlt, wäre das die beste Lösung...




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  •  axeldb
18.7.2024  (#54)

zitat..
Mike1211 schrieb:

Es kann gut sein, dass wir die Wohnung schnell verkaufen (Interesse von Bekannten). Damit wäre die Situation wie folgt:
Ca. 500.000 Eigenkapital (evtl. 550.000,-)
Ca. 500.000,- Kredit notwendig (evtl. 450.000,-)

--> wie realistisch ist es, den Kredit unter den angeführten Umständen 

Also, in dem Fall musst ihr den Kredit definitiv bekommen... das sind 2000-2500 Kredit... Ja, die Selbständigkeit ist ein zusätzliches Problem, aber lass dir nichts einreden. Wenn du in den letzten 3 Jahren das ungefähr verdient hast was du sagst, dann wird dir das auch angerechnet werden und wird
der Kredit in dem Fall sicher kein Problem...

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
18.7.2024  (#55)

zitat..
axeldb schrieb: Also, in dem Fall musst ihr den Kredit definitiv bekommen... das sind 2000-2500 Kredit

... der je nach tatsächlichem Nettoeinkommen hart an der Grenze bzw. über der Grenze der Ausnahmekontingentregelung liegt. "Muss definitiv" ist in der Kreditvergabeprüfung kein guter Ratgeber - umso mehr, als es institutsspezifisch zum Teil deutliche Unterschiede gibt.

zitat..
axeldb schrieb: aber lass dir nichts einreden. Wenn du in den letzten 3 Jahren das ungefähr verdient hast was du sagst, dann wird dir das auch angerechnet werden und wird
der Kredit in dem Fall sicher kein Problem...

"kein Problem" ist in diesem Zusammenhang daher ebenfalls schwierig

zitat..
axeldb schrieb: Leistbarkeit inkl. Schattenrechnung. Die Schattenrechnung geht der Bank nichts an.

Mit "Schattenrechnung" ist die Kalkulation der Kreditrate unter Berücksichtigung eines Fiktivzinssatzes, der höher ist als der derzeitige Sollzinssatz, gemeint. Der Fiktivzinssatz wird je nach Institut in regelmäßigen Abständen den Marktgegebenheiten angepasst und beträgt beispielsweise bei der Bank Austria für variabel verzinste Vereinbarungen und 10-jahres Bindungen 5,4% und für 25Y-Fixzinssätze 4,4%.
Die Haushaltsrechnung und die Erfüllung der regulatorischen Vorgaben wird unter Berücksichtigung des Fiktivzinssatzes bewertet.

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  •  thez
18.7.2024  (#56)
@axeldb
Viel Meinung für wenig Ahnung hier mit deinem Stammtischwissen.
Tu dem Threadersteller und den anderen hier den Gefallen, dass du die beiden Finanzierungsexperten antworten lässt emoji

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  •  axeldb
19.7.2024  (#57)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
axeldb schrieb: Also, in dem Fall musst ihr den Kredit definitiv bekommen... das sind 2000-2500 Kredit
───────────────

... der je nach tatsächlichem Nettoeinkommen hart an der Grenze bzw. über der Grenze der Ausnahmekontingentregelung liegt. "Muss definitiv" ist in der Kreditvergabeprüfung kein guter Ratgeber - umso mehr, als es institutsspezifisch zum Teil deutliche Unterschiede gibt. 

Es mag schon sein, dass ihm ein Teil von seinem selbstständigen Einkommen vom Kreditinstitut nicht anerkannt wird, aber falls nicht und die Wohnung wird verkauft, dann verstehe ich nicht wo das Problem liegt:
- ihnen bleiben nach Haushaltskosten 5500 Euro netto im Monat übrig. Das heißt, sein sein Netto Einkommen laut Bescheid + das Einkommen seiner Frau müssten drüben liegen, nehmen wir mal an mindestens 7000/Monat. Das ist dann die Berechnungsgrundlage für die 40%.
- er hat 500k Eigenmittel und sucht eine Finanzierung von 470k
- über 30-35 Jahre mit Schattenrechnung wäre das eine monatliche Kredit Belastung von nehmen wir mal an max. 2500/Monat
- das wären 35% vom Nettoeinkommen

Oder wo liege ich falsch?

zitat..
thez schrieb:

@axeldb
Viel Meinung für wenig Ahnung hier mit deinem Stammtischwissen.
Tu dem Threadersteller und den anderen hier den Gefallen, dass du die beiden Finanzierungsexperten antworten lässt

Oh, es tur mir leid, dass ich nicht gewusst habe, dass es hier ein Oligopol von Finanzierungsexperten gibt und man hier nicht frei Antworten darf. Oh ja, jetzt weiss ich was mit einer Schattenrechnung gemeint ist, vielen Dank! Ich glaube, ich habe hier schon gezeigt, dass ich nach Lösungen für den Threadersteller suche. Und ja, ich bleibe bei meiner Meinung oben, dass er in dem genannten Fall den Kredit bekommt (mit Vorbehalt weil er hat natürlich nicht alles offen gelegt). Ich würde ihm auf jeden Fall dazu raten seine Probleme auch mit einer Bank zu besprechen und nicht nur in einem Energiesparhaus Forum...

Und tatsächlich, das weiss ich aufgrund meines gesunden Stammtischwissens und aufgrund der drei von mir abgeschlossenen Immobilien Kredite... 🤓😁




1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.7.2024  (#58)
Er hat nicht geschrieben das ihm 5500€ überbleiben, sondern dass das das gesamte Einkommen samt Beihilfen ist.

Und in der jetzigen Konstellation ohne Wohnungsverkauf hat er einen Finanzierungsbedarf von 750k€(Hausnummer). Aber sinnlos, alles 5 Mal durchzukauen.

1
  •  axeldb
19.7.2024  (#59)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Er hat nicht geschrieben das ihm 5500€ überbleiben, sondern dass das das gesamte Einkommen samt Beihilfen ist.

Und in der jetzigen Konstellation ohne Wohnungsverkauf hat er einen Finanzierungsbedarf von 750k€(Hausnummer). Aber sinnlos, alles 5 Mal durchzukau

Mike hat folgendes geschrieben: 

"Haushaltsrechnung:
Einnahmen - Ausgaben = ~5.500,- pro Monat (bleiben uns, frei verfügbares Einkommen) 
Ich (37), Selbstständig seit 2014, meine Frau (33, in Karenz) Angestellte, 3 Kinder"

=> das interpretiere ich nicht als Netto Einkommen sondern als netto verfügbares Einkommen, also nach Abzug der Haushaltskosten (die mit 3 Kindern nicht so gering sind). Aber ich gebe dir schon recht, es ist verwirrend. Vielleicht kann der Threadersteller @Mike1211 Klarheit schaffen, was er netto verdient ohne Beihilfen.

Und zweitens: das ist schon in dem Fall, wo das Haus zuerst verkauft wird. Das hat er so geschrieben (#49) und steht auch als Annahme in meinem Beitrag. Ohne Wohnungsverkauf ist es ohne weitere Unterstützung ziemlich schwierig, keine Frage...


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  •  Mike1211
19.7.2024  (#60)
Danke euch für die Anregungen, sehr wertvoll.

Um Klarheit zu schaffen:
Netto verfügbares Einkommen
exkl. Familienbeihilfe: 4.630 Euro, das bleibt uns tatsächlich über.

Ab März 25‘ ist es mehr (Ende der Karenz).

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  •  axeldb
19.7.2024  (#61)

zitat..
Mike1211 schrieb:

Danke euch für die Anregungen, sehr wertvoll.

Um Klarheit zu schaffen:
Netto verfügbares Einkommen
exkl. Familienbeihilfe: 4.630 Euro, das bleibt uns tatsächlich über.

Ab März 25‘ ist es mehr (Ende der Karenz).

Das hilft leider noch immer nicht. Wie hoch ist dann euer netto Einkommen (laut ESt Bescheid für dich zuzüglich Transferleistungen soweit verifiziert, regelmäßig und nachhaltig) und für deine Frau (Jahresnetto/12)? Vielleicht vor und nach der Karenz...


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