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Nein, da die online bestellten Module nicht vom Verkäufer verbaut/installiert werden kannst bis Lieferung 31.03. machen |
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ok, danke zwar alles sehr widersprüchlich ... und die Onlinehändler schreiben auch 6.3 z.b. https://pv-komplettanlage.at/produkt/10-kwp-photovoltaikanlage-huawei/ |
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Selbst wenn's ein Papierstück wollen, dann schreibst hald das passende Datum drauf... Dass man zur Anzahlung gezwungen wird kann ich mir nicht vorstellen, weil ich prinzipiell nicht ohne Material zahle und das schwer verlangt werden kann |
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Das ist zum Teil sicher so geschehen. Manche Unternehmen wollen eben wissen was geht. Ich hatte 2024 noch richtig Glück (Ende Jänner beauftragt und im Juni montiert): Ich hatte 0%-Steuer und der dadurch eingesparte Betrag war ziemlich genau soviel wie die Förderung ausgemacht hätte (ein Kollege hat im Herbst 2023 montiert, und wir haben die Angebote gemeinsam analysiert). Er hat erst Monate nach mir seine Förderung abwickeln können. Deswegen fand ich die 0%-Steuer wirklich sinnvoll und hat mir das eine Menge Warterei und Ärger erspart. Ärgerlich, dass das wieder geändert wurde! |
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Ab dem 1. April 2025 soll die Steuerbefreiung von Photovoltaikmodulen aufgehoben werden. Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, behalten den Nullsteuersatz. Quelle: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0110 Bin gespannt, was heute beschlossen wird. |
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Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2024, wird wie folgt geändert: 1. In § 24b Abs. 1 und 3 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt. 2. In § 28 Abs. 62 wird die Wortfolge „1. Jänner 2026“ durch die Wortfolge „1. April 2025“ ersetzt, nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Erfolgte der Vertragsabschluss für diese Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen vor dem. 7. März 2025, verlängert sich der Zeitraum bis vor dem 1. Jänner 2026.“ und die Wortfolge „Dies gilt nur, wenn“ durch die Wortfolge „Voraussetzung ist, dass“ ersetzt. Also wenn ich das richtig interpretiere ist es bis 1 April generell noch von der Steuer befreit, wenn man es bis dahin entweder die Ware geliefert bekommt (bei Eigenmontage) oder montiert und abgenommen von einem Unternehmen. Und wenn man bis gestern bestellt hat, sogar noch bis 1 Jänner 2026?! |
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Man könnte auch sagen: Bestehende Verträge sind von der Änderung nicht betroffen. Finde ich gut gelöst (für das was es ist). |
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Das wäre ansonsten wohl auch rechtlich sehr bedenklich bzw würde nicht halten. |
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Wieso sollte das nicht halten? bei der Oemag haben sie die bestehenden (einspeise)Verträge per Dezember 2023 auch gesetzlich geändert mit Beginn 01.01.2024 jede pv Firma die ich kenne schreibt beim Nullsteuersatz "vorbehaltlich" hin - daher besteht beim Kunden kein Anspruch darauf |
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Meines Wissens besteht der Anspruch des Nullsteuersatzes zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses in erster Linie aufgrund des gültigen Gesetzes. Der Passus der PV-Firmen ist absolut sinnvoll, dient aber lediglich zum eigenen Schutz vor potentiellen Ansprüchen des Kunden. Bin daher ganz bei el_aurare. Vor allem erspart man sich so seitens der Politik unnötige, nervige und schädliche Nebengeräusche. |
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Hab den Text eingepflegt ![]()
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Auch vor nullsteuersatz haben die meisten pv Firmen die Förderung beim Angebot/Vertrag bereits abgezogen (obwohl nicht sicher war dass man beim fördercall überhaupt drankommt) Trotzdem kann man da nichts "einklagen" wenn das Gesetz umgestellt wird die Politik stört die Nebengeräusche offenbar nicht - es gab/gibt ja laufend Änderungen im fördersystem trotz bestehender Gesetze... |
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Das hat nichts mit dem Thema Vertrauensschutz zu tun. Es geht um die Frage, ob der Gesetzgeber im Nachhinein ein Gesetz zum Nachteil für den Betroffenen verändern kann & ob das politisch klug ist. Was PV-Unternehmer machen, ist dabei vollkommen irrelevant. Wo leitest du die These ab? Hast du ein Beispiel einer Gesetzesänderung im Fördersystem, bei dem im Nachhinein der Vertrauensschutz des einzelnen bei Vertragsabschluss angetastet wurde? |
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Seh ich auch so. Zusätzlich war da auch Kombination mit den Landes und Gemeindeförderungen möglich, was mit einer Bundesförderung EU-rechtlich nicht geht. Wir haben durch die Kombi für unsere 8,36 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage letztendlich nur 6000 Euro fixfertig gezahlt |
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Das hat nichts mit Vertrauensschutz zu tun! Gibt viele Beispiele, aber anbei eines von vor knapp über 1 Jahr: pv Anlage wird 2023 bestellt (mit Ausweisung von alter Förderung mit eag fördercall), aber erst 2024 geliefert und installiert und es wurde von der pv Firma noch keine EAG Förderung beantragt --> da kommt dann die neue Gesetzeslage/-Änderung zur Anwendung = 0-Steuersatz trotz anderslautender, gültiger Vertragsabschlüsse |
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Welche gesetzlichen Ansprüche hatte der Betroffene auf den Fördercall bzw. der Kombinationen, die ihm im Nachhinein nach Vertragsschluss genommen wurden? Die gesetzliche Situation Betroffener vs. Händler ist ein ganz anderes Thema. Aber vielleicht schreiben wir ja aneinander vorbei😅 Ich beziehe mich rein auf den Vertrauenschutz aufgrund deiner Antworten. Wenn ich El_aurare richtig verstanden habe, bezieht er sich hier darauf, dass der Betroffene im Zeitpunkt des Vertragsbschlusses nach dem Gesetz ein Recht hatte, dass man durch eine Gesetzesänderung nach dem Vertragsabschluss nicht ohne zumindest den Vertauensschutz zu tangieren, nehmen kann. Auch politisch wäre so eine unsichere Lage ungeschickt. Was der Verkäufer in den Vertrag geschrieben hat bzw. welche Hintertürchen er sich mit Konditionalsätzen offen lässt, ist in der Diskussion "Rechte bei im Nachhinein benachteiligende Gesetzesänderungen" vollkommen egal. Weil es zumindest heikel wäre. |
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Jetzt zu einer spannenden Frage: Sehr ihr es auch so, dass die neue Norm eine Kombination Nullsteuersatz und Investitionszuschuss der OEMAG für zukünftige Fälle nicht ausschließt? Befürchte, die Einschränkung wird dann bei den Fördervorraussetzungen kommen. Ansonsten wäre das eine feine Sache. |
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Ich weiß nicht was du mit deinem Vertrauensschutz hast - den kannst knicken😂 Nächstes (weil ebenfalls aktuelles) Beispiel: jemand der sich ein e-Auto aufgrund der geringen Versicherungskosten gekauft hat darf jetzt ab 01.04.2025 trotzdem blechen die Steuerbefreiung entfällt sowohl für bestehende als auch für neue e-Autos trotz bestehenden Versicherungsvertrages interessiert das in der Politik irgendjemanden? hätte ich nicht mitbekommen (wir sind mittlerweile aber schon sehr offtopic unterwegs🤷♂️) ps: auch bei der e-auto förderung gab es keinen Vertrauensschutz (Antragstellung erst mit Zulassung möglich) wenn der Händler später ausgeliefert hat hatte man kein Recht auf die Höhe des Vorjahres trotz Kaufzeitpunkt zB 2023 und liegerzusage 2023 wenn er erst 2024 ausgeliefert hat wird die e Auto Förderung komplett gestrichen kann man auch um die gesamte Förderung umfallen (nur weil der Händler seine liefervereinbarung nicht einhält) |
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Hallo Chri3333, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV MWST Befreiung fällt schon 2025? |
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Hallo cutcher, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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da bin ich gespannt, wie das notifiziert werden soll, immerhin ist der 0% Steuersatz keine Förderung, sondern einfach ein Verzicht des Staates auf seine Einnahmen (klar, Wortklauberei) demnach dürften die Leute mit 0% Steuer streng genommen nicht von den Fördercalls ausgeschlossen werden |
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Die 20% haben sowieso die firmen kassiert. |
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Vermutlich nicht unwahr, schwierig nachzuweisen - als Kunde die Angebote mit Nullsteuersatz und ohne zu Vergleichen liegen zeitlich auseinander, und damit sind die Preise schon wieder gerückt. |
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