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falsch typisierter eGolf, was mach wir?

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.3. - 11.3.2025
40 Antworten | 15 Autoren 40
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43
Jetzt haben wir den Salat mit unseren falsch typisierten eGölfen....

Ich hab schon bei der Landesregierung, Porsche Salzburg (Abteilung Typisierung), BMK (Abteilung Typisierung), KBA (DE) nachgefragt was hier zu machen ist, und allen war es sch... egal. Achja und beim ÖAMTC, da bin so verblieben, dass wenn eine Steuer spruchreif wird (also jetzt), mich wieder melde.

Gestern habe ich auch eine Email an Volkswagen geschickt, glaube aber nicht, dass ich da viel was brauchbares zurück bekomme.

Bin auch schon in Kontakt mit einem Sachverständigen zwecks Einzelgenehmigung.

Hat wer sonst noch Ideen, was wir, vl. auch im Kollektiv, machen können?

  •  christoph1703
6.3.2025  (#1)
Ich hab zwar keinen Golf, aber ich wäre an einer Lösung auch interessiert. Analog zu den Bauernprotesten in D österreichweit Autobahnen blockieren? Das würde zumindest mal Aufmerksamkeit bringen 🙈

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  •  sudo
6.3.2025  (#2)

zitat..
christoph1703 schrieb: Analog zu den Bauernprotesten in D österreichweit Autobahnen blockieren? Das würde zumindest mal Aufmerksamkeit bringen 🙈

Vielleicht alle eGolfs auf der Autobahn festkleben?

Spaß beiseite, bin zwar auch nicht betroffen, aber wenn jetzt ein eGolf gleich viel wie ich für meinen Mach-E zahlt, dann ist das einfach nur absurd.
Bin auch sehr gespannt ob ihr da eine Lösung findet, drück euch die Daumen.


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  •  ck
6.3.2025  (#3)
Ich hatte einen eGolf mit 100 kW im Zulassungsschein und jetzt ein Model Y mit 90 kW im Typenschein, das ist schon ziemlich absurd.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#4)
ich bin auch betroffen. warten wir mal freitag ab dann wissen wir mehr. ich denke auch das ÖAMTC hier wohl am ehesten offen ist sich diesem thema anzunehmen. der hat auch die reichweite und das standing etwas zu bewegen...

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#5)
Vl. ein Schupfloch um Porsche Salzburg zu einer Umtypisierung zu bekommen:

COC:
27.3 Höchste Nutzleistung kW: 100
27.4 Höchste 30-Minuten-Leistung kW: 100

Einmeldebestätigung von Porsche Austria:
27
Nennleistung kW: 100
Nenndauerleistung kW: 100

Im COC steht eigentlich nix über eine Dauerleistung....

Edit: hab mich nun auch wieder beim ÖAMTC gemelden, warte nun auf Antwort

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  •  ck
6.3.2025  (#6)

zitat..
sir0x schrieb: Im COC steht eigentlich nix über eine Dauerleistung....

Steht bei keinem Auto drinnen, für AT AT [Außentemperatur] zählt die 30 Min Leistung aus dem COC.


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  •  christoph1703
6.3.2025  (#7)

zitat..
sir0x schrieb: Höchste 30-Minuten-Leistung kW: 100

Das möchte ich sehen, wie sie aus einem 30kWh Akku eine halbe Stunde 100kW ziehen 😂


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  •  sc_th
6.3.2025  (#8)
Ich häng mich hier auch mal dran als Betroffener.
Ob Porsche Sbg hier überhaupt was machen kann ohne "Rückendeckung" aus Deutschland bin ich mir nicht ganz sicher. Wenns sie abweichend vom COC in die Genehmigungsdatenbank einmelden, könnte das meiner Meinung nach als "Dokumentenfälschung" gesehen werden. Ohne rechtliche Klarstellung wird das schwierig.

Verfahren zur Ermittlung der 30-Min-Dauerleistungsermittlung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42006X1124%2803%29
Punkt 5.3.2
Man zeige mit bitte einen e-Golf der mit 30min Dauerleistung 100kW fährt - wird alleine schon die Batteriekapazität nicht schaffen. Hier sehe ich einen Anfechtungspunkt für die Angabe im COC.

Dass es bescheiden ist, ist glaub ich allen klar. Ich bin weiterhin der Meinung, dass eventuell eine Sammelaktion des VKI hier schlagend werden könnte, denn es ist klar zum Nachteil der Verbraucher, was VW hier mit der Falschangabe im COC produziert hat.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#9)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
sir0x schrieb: Höchste 30-Minuten-Leistung kW: 100
───────────────

Das möchte ich sehen, wie sie aus einem 30kWh Akku eine halbe Stunde 100kW ziehen 😂

Das hab ich auch schon dem BMK so gesagt, der Techniker meinte, dass das natürlich so nicht gemessen wird, das ist ja am Prüfstand und hat nichts mit dem, wie es dann im Auto ist, zu tun.

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  •  christoph1703
6.3.2025  (#10)
Steht auch in dem verlinkten Dokument, dass eine eigene Spannungsquelle zu verwenden ist.

Als Notiz darunter:
Wird die höchste 30-Minuten-Leistung durch die Batterie begrenzt, so darf die
höchste 30-Minuten-Leistung eines Elektrofahrzeuges geringer sein als die in dieser
Prüfung ermittelte höchste 30-Minuten-Leistung seines Antriebssystems.

Die Leistung darf also niedriger angegeben werden, muss aber nicht.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#11)
Dann haben wir ja einen Angriffspunkt, würde ich halt so verstehen

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  •  sc_th
6.3.2025  (#12)

zitat..
christoph1703 schrieb: Steht auch in dem verlinkten Dokument, dass eine eigene Spannungsquelle zu verwenden ist.

Ich lese das so, dass die Spannungsquelle (in Anhang 6 als Gleichstromquelle bezeichnet) zum System gehört, es sich also um die eingebaute Hochvoltbatterie handelt. Ist aber nur meine Interpretation davon, da sie ansonsten meiner Meinung nach als externe Spannungsquelle bezeichnet würde


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  •  christoph1703
6.3.2025  (#13)

zitat..
sc_th schrieb:

──────..
christoph1703 schrieb: Steht auch in dem verlinkten Dokument, dass eine eigene Spannungsquelle zu verwenden ist.
───────────────

Ich lese das so, dass die Spannungsquelle (in Anhang 6 als Gleichstromquelle bezeichnet) zum System gehört, es sich also um die eingebaute Hochvoltbatterie handelt. Ist aber nur meine Interpretation davon, da sie ansonsten meiner Meinung nach als externe Spannungsquelle bezeichnet würde

Dagegen spricht 1.3:
Die elektrischen Antriebssysteme bestehen aus Reglern und Motoren und werden als alleinige
Antriebsart der Fahrzeuge verwendet.

5.3:
Das elektrische Antriebssystem muss von einer Gleichspannungsquelle mit einem maximalen Spannungsabfall von 5 % in Abhängigkeit von der Zeit und Stromstärke (wobei Zeiträume unter 10 Sekunden unberücksichtigt bleiben) versorgt werden. Die Versorgungsspannung für die Prüfung ist vom Fahrzeughersteller anzugeben.

Laut der Tabelle im Anhang müssen manche Teile wie in der Serienausstattung verbaut werden, für die Gleichspannungsquelle gilt das nicht. Es sollte also grundsätzlich beides zulässig sein.
Ich gehe allerdings davon aus, dass die wenigsten Autobatterien das Kriterium mit dem Spannungsabfall von 5% erfüllen. Von daher ist die Serienbatterie vermutlich selten Teil der Prüfung.

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  •  Gemeinderat
6.3.2025  (#14)
Eigentlich braucht es wie bei Tesla die Angabe einer batteriebegrenzten Motorwellenhöchstleistung.

Wenn man beim e-Golf mal auf die Tube drückt, fällt die Nadel zur "Power" eh sofort runter.

Aber ich denke, der Hersteller wird hier gar nichts mehr tun leider.
DIe Frage ist, ob man rechtliche Handhabe hat gegen diese nun akute Schlechterstellung aufgrund eines möglichen Fehlers bei der Homologation? 


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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#15)
ich habs schon mal geschrieben. viel schlimmer als eine möglicherweise viel zu hohe steuer ist der massive wertverlust dadurch.

das ist eine teilenteignung durch den staat verursacht aber durch VW. also das erinnert schon sehr stark an dieselgate. 😡


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  •  Gemeinderat
6.3.2025  (#16)
Vielleicht verfassungswidrig?
Wäre ja ein guter Punkt für eine rückwirkende Wandlung oder Wertminderung :P 

Oder höhere Gewalt weil vom Gesetzgeber veranlasst?


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#17)
Nach mehreren Telefonaten mit dem Öamtc kommt unterm Strich raus, dass sie noch keine Meldungen über solche Fehler in der Typisierung des eGolfs kennen und da ich der einzige bis jetzt bin, es zwar mal an die Interessensvertretung weitergegeben wurde (wer immer das ist), und ich jetzt warten soll (ohne Zeitangabe).

Somit bitte alle beim Öamtc melden, damit sue mehr Anfragen bekommen uns so vl. doch die Sache anständig angehen.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#18)

_aktuell/20250306148782.png

ich hab mal den verbrenner dazu verglichen (1,6l tdi)

kostet 453,84 p.a. / 12 = 37,82 p.m.

lt. vorliegendem entwurf von goingelectric

https://www.energiesparhaus.at/redirect.cshtml?q=https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?f=45&t=96750&p=2317173&hilit=steuer#p2317173

kommt für egolf ~30 p.m. raus (habs selbst noch nicht nachgerechnet weil zulassung nicht bei der hand)

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#19)
Öamtc is raus, sie haben die 100kW selbst schon bezweifelt und bei VW nachgehakt und sind nicht weit gekommen.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#20)
dann sollens doch bitte wenigsten einen bericht drüber schreiben. 😓ist ja einen schönes thema wo man drüber jammern kann 😅

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
6.3.2025  (#21)
Darf ich kurz fragen um was es hier genau geht? Find selbst mit Google nichts zum Thema "E-Golf falsch typisiert" 😊

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