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micht wundert das auch. Bei einem Niedrigstenergiehaus muss man normalerweise keine 0,6 erreichen. Zumindest hab ich das noch so bei unserem Blower Door Test in Erinnerung. (hätten auch keinen gebraucht, wollten allerdrings was Luftdichtheit angeht immer Passivhausstandard haben). Das sollte man auch allen Firmen immer wieder sagen. Bei uns hat zb. der Elektriker gleich von selbst gefragt.
Aber zu beneiden bist du echt nicht . bin schon neugierig was dein Sachverständiger dazu sagen wird. Gruß ThinkAbout |
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Der Wert 0,6 hat sich denke ich mal durch die EKZ und der Lüftungsanlage so ergeben.
Verbaut wird eine D&W Stratos. Leider habe ich den Energieausweis den Hersteller nicht geschickt Da särgert mich selber. Ich kann jetzt eh nur mehr versuchen das beste daraus zu machen. Die groben Mängel wo ich ziemlich sicher weiß wo Luft rein bzw. raus kann werde ich versuchen dicht zu bekommen und den Rest zeigt mir dan der Vorab Blower Door Test. Am liebsten hätte ich so ein Gerät zuhause stehen. |
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Vl. Kannst dir einen großen Ventilator von der Feuerwehr ausborgen, falls die einen hat und einen Unterdruck im Haus erzeugen + Rauchstäbchen? |
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Ich zweckentfremdete eine größere Heizkanonne. Den Ventilator nur laufen lassen am Drehstrom ohne Gas/Flamme. Hatte bissi viele Löcher zu suchen in Altbau (verkauft als von 1950, dabei ist der aus 1925 eher den Holzstempeln nach).
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Stimmt, das ist der Grenzwert bei einem PH. Bei einem NEH ists, wenn ich mich jetzt nicht irre, 1. Diese Grenzwerte sind aber m.E. viel zu hoch. Wenn die Baufirma halbwegs sauber arbeitet, sollten Werte unter 0.5 locker drinnen sein. Wir haben nachträglich nach 2 Jahren einen BDT machen lassen, weil ich ein paar Zweifel hatte und haben 0.38 erreicht...bei einem NEH FTH FTH [Fertigteilhaus]. |
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Falls es jemanden interessiert.
Jetziger Stand: Ein beauftragter Sachverständiger von mir hat 3 grobe Mängel festgestellt: Statik - Eine Pfette wurde auf eine nichttragende (5x10cm Riegel) eingekeilt. Direkt darunter eine tragende Wand (5x16cm Riegel) mit einem 2,2m Durchgang. Luftdichte - Dampfbremse bei den Innenwänden aufgeschnitten, teilweise nicht durchgehend. Pavatex Putzträgerplatten - SToßersatz teilweise nur 1 cm, nicht ausreichend befestigt, keine Winddichtheit usw. Pavatex kommt nächste Woche direkt zur Baustelle jedoch mit dem Auftragnehmer. Auftragnehmer hat jedoch im Vertrag hineingeschrieben das die Pavatex Platten spätestens nach 4 Wochen verputzt sein müssen. Jedoch haben wir jetzt die 6 Woche und er hat die Platten noch immer nicht ordnungsgemäß verarbeitet. Morgen hab ich einen Termin beim Anwalt, mal schaun was der sagt. Muss er mir eine Statikberechnung vorlegen? Mein SV meint ja da er ja die Statik berechnet haben muss. Bin auf eure Meinungen gespannt. |
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Bzgl. Statik - Gestern war unser Bauleiter zu einer letzten Abnahme da. Dabei erwähnte er auch, dass er für die Fertigstellungsmeldung auch die statische Berechnung vorlegen muss. Kann jetzt aber auch nur an unserer Gemeinde liegen.
lg und alles Gute! |
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Bei einer Garage hat es genügt dass der Bauführer geschrieben hat dass die Statik in Ordnung ist (war anders formuliert). |
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Naja er hat mir aber schon geschrieben das er die Mängel bei der Pfette behebt. Also ist das ein Eingeständnis das die Statik nicht passt oder?
Ich will aber vorher wissen was er macht! |
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hört sich erstmal alles lösbar an, würde den Kopf nicht hängen lassen und auch nicht mit vollen Elan da rangehen; das Haus steht und die Mängelliste ist übersichtlich. Aber scheinen die Fronten verhärtet zu sein, wenn Du schon zur Anwalt gehst - ist miteinander reden nicht mehr drin? |
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Es redet sich leichter wenn man seine Rechte und Möglichkeiten kennt - man muß ja nicht gleich den Anwalt einen bösen Brief schreiben lassen (obschon sowas auch schon des Öfteren Eindruck gemacht hat und den Gegner bewog rascher einzulenken). |
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Der Anwalt setzt jetzt mal ein schönes schreiben auf!
Werde jetzt nochmal den SV alle Mängel zusammenschreiben lassen und die dem Anwalt übergeben! Ich muss den Auftragnehmer mal die Möglichkeit geben alles nachzubessern jedoch will ich davor wissen wie er das macht! Wenn er glaubt das er fertig ist soll er mir Bescheid geben und dann lass ich alles nochmal von meinem SV prüfen! Wenn dann noch Mängel sind wird eine Fremdfirma das ganze richten! Natürlich auf die kosten des Fertighausherstellers! 24500€ sind ja noch offen! Das ist mein Glück. |
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Kennt sich jemand mit der Norm 18202 aus?
Also wie wird da richtig gemessen bei einer Aussenwand? Wenn ich da die Latte anlegen muss es in der Waage sein oder spielt das keine Rolle? mfg |
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Messpunktabstand 1m Nichtflächenfertige Wände: 10mm Flächenfertige Wände: 5mm |
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Danke das hab ich eh gefunden!
Aber wie sieht es jetzt mit der Waage aus? |
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@vwg 40 - Servus, was gibt's da Unverständliches?
Sto hats eh auf der HP, kuck mal: http://www.sto.com/evo/web/sto/86969_DE Erste Seite, erste Tabelle... ich zitiere: bis 0,5m 3mm 0,5 bis 1m 6mm 1 bis 3m 8mm 3 bis 6m 12mm 6 bis 15m 16mm Also bei einer 3m-Latte darf in der Lotrechten keine Abweichung <8mm auftreten... ng bautech |
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1. ist es mir ums Lotrecht gegangen!
2. sind das die Toleranzen der fertig verputzten Wand! Bei mir sind aber noch Putzträgerplatten oben und die passen nicht! Aber danke |
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Diese Abweichung dürfens fertig erreichen - und für Schichtdicken von Spachtelungen gibts Herstellervorgaben... Wie lang war die Wasserwaage, die Du verwendet hast und wieviel Abstand wars maximal? Hast dasselbe schon mal an der Wand innen versucht? Vielleicht hast das Problem schon innen? ng bautech |
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Ne das Problem ist nur aussen!
Ist entstanden da die Zwischendecke raus stand und die Idioten dann die Pavatex mit der Motorsäge eingeschnitten haben! Die latte hat 1,8m Die ist nur so lange damit ich rauf komme! Das ist bestimmt nicht in der Norm! Jetzt sollen nochmal 2cm drüber kommen nur ich befürchte die machen die rüber ohne das vorher auszugleichen. Der Chef mrint ja das es in der Norm ist! Naja wenn es danach wieder nicht passt müssen halt nochmal 2cm rüber aber dann von einer anderen Firma! Seit er einen Brief von meinem Anwalt bekommen hat meldet er sich nicht mehr! Die Frist vom Anwalt läuft am 31.10. ab! Ich bin gespannt wie das ganze weiter geht! |
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Habens auch in die richtige Richtung geschnitten? Scherz beiseite, wenn die Decke übers Mauerwerk rausstand, sollten die Zimmerer (war ja Holzhaus, wenn ich mich nicht täusche) die Decke vorher kürzen, denn genau für so was gibts die Toleranzen aus oben genannter Norm... Kuck mal hier, Tabelle 3, Zeile 5: http://www.dieputzer-online.de/toleranzen_im_hochbau.pdf Nichtflächenfertige Wände (dazu zähl ich mal deine Rohbauwand) haben Ebenheiten von <10mm aufzuweisen, also hätt die Decke gekürzt gehört... oder halt im Zuge des VWS die Dämmung dort ausgenommen, wenn schon die Decke bestehend bleibt. Aber der Anwalt ist mal der richtige Ansatz... ng bautech |
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Zu deejay:
hahahahahahaha |