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Baumängel??

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  •  VWG40
9.9.2013 - 6.12.2015
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So ich habe nun seit fast einer Woche mein Haus stehen. Leider will ich dazu sagen.

Ich bin mit der Ausführung überhaupt nicht zufrieden. Mit meiner Planung jedoch voll und ganz.

Nun mal zu meinem ärgsten Mangel oder auch nicht.

Ich habe ein Pultdach mit 2° Dachneigung.
Das Dach wurde mit einer Rauschalung geschlossen.
Danach kam eine Würth Wütop ERS Folie die mit einer Würth Paste verklebt wurde.
Die Wütop ERS ist laut Produktdatenblatt erst ab 5° Dachneigung geeignet. Weiters wurde beim Kleben geschlampt. Die Naht ist nicht durchgehend da sich auch mehrere Holzspäne darunter befinden.

Ein Deckenelement wurde nicht ordentlich zusammengeschoben. Da dann die Zwischendecke auf der Seite raus stand und die Holzweichfaserplatte nicht vorbei kam wurde sie einfach von 6cm auf 3cm reduziert.

Von 14 Fensterauslässen mussten 5 nachbearbeitet werden und passen jetzt noch immer nicht. Auslasshöhe um 2cm zu groß oder überhaupt nicht in der Waage.

Fenster liegen schon zum Einbau bereit.

Ob ich wirklich luftdicht werde wird sich noch herausstellen.

Löcher die für die Zelluloseeinblasung vorbereitet wurden sind teilweise von einer Wand verdeckt und müssen neu gemacht werden.

Ein Loch muss ich mir sogar von aussen bohren damit ich meine Zellulosedämmung einbringen kann.

Die erste wand war um ca. 22cm zu kurz.

USw usw....

Kennt jemand die Toleranzen?
Hab ich eine Chance auf Preisminderung? Auch wenn alles ausgebessert wird? Bin ja trotzdem nicht zufrieden.


Danke schon mal

  •  lmp
28.10.2013  (#41)
Zu deejay:
hahahahahahaha

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  •  VWG 40
29.10.2013  (#42)
Hat vielleicht auch jemand für innen die Toleranzen?
Also die OSB Platten haben teilweise wilde Knicke drinnen!
Da soll ja noch die GKF Platte drüber!

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  •  frodo
29.10.2013  (#43)
Das hört sich nicht gut an.
In dem Baubetrieb wo ich arbeite ist es Usus nach jedem Bauabschnitt eine Abnahme durch einen Sachverständigen zu machen. Der Baufortschritt wird dokumentiert, fotografiert und archiviert. Damit ist Sicherheit gewährleistet. Wir haben schon oft darauf zurück greifen können. Natürlich passiert auch manchmal was, aber dann wird es sofort gerichtet. Auch wenn es Kosten verursacht.

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
30.10.2013  (#44)
@VWG 40 - Wand bleibt Wand, egal ob innen oder außen!

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  •  VWG 40
30.10.2013  (#45)
Na toll also darf jeder Zimmermann seine Wände irgendwie hinstellen! Diese Biegungen die durch das nicht gehobelte Holz zustande gekommen ist bekomm ich doch nie weg emoji

Hätte ich doch bloß massiv gebaut! Aber im nachhinein ist man immer schlauer!

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
30.10.2013  (#46)
Die Toletanzen in den ÖNORMEN sind schon heftig, vl. gibt es in den Verarbeitungsrichtlinien der verwendeten Materialien strengere Vorgaben ?

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  •  VWG 40
15.11.2013  (#47)
Es gibt neues!

Diese Woche wurde nun von der Firma H... Holzbau nachgebessert.
Mittwoch Abend verliesen seine Mitarbeiter das Haus. Ein paar Materialien liegen noch herum. Eine ganze Rigipspalette die sie auf die Seite schaffen mussten lehnt neben der Wand, Die Dampfbremse wurde nur im OG ausgebessert. Eine Wand die sie gerade machen mussten ist nun durchlöchert, Eine tragende Wand wurde nicht mit Wellennägel versehen.

Und jetzt kommt es:

Heute bekam mein Anwalt Post von seinem. Er hat alle beanstandeten Mängel behoben und er will jetzt das Geld sehen bis 22.11.13 sonst werde ich geklagt.

Find ich echt witzig.

Die Statik wurde nachgebessert. Jedoch kann ich jetzt im WZ nicht meine Schalter dort hin machen wo ich wollte und im OG hab ich 2 Eisensteher drinnen stehen von denen ich nicht erfreut bin.

Statiknachweis hab ich bis jetzt noch immer keinen bekommen!

Was sagt ihr dazu!

Hier noch ein kleines vorher Nacher Statik Bild.

2013/20131115347.JPG

2013/20131115888713.JPG




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  •  MinMax
  •   Gold-Award
15.11.2013  (#48)
die Geschichte hört sich ziemlich hart an. Wenn die Anwälte eh dran sind, werden wohl auch SVs dazu kommen.

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  •  VWG 40
16.11.2013  (#49)
Es ist halt alles sehr zeitaufwändig für mich!

Ich muss jetzt wieder einige Fotos machen und die muss dann mein SV kommentieren!
Dann schickt das mein Anwalt seinem Anwalt!

Eigentlich müsste ich es drauf an kommen lassen das er mich klagt weil dann kommt ein SV vom Gericht!

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
16.11.2013  (#50)

zitat..
VWG 40 schrieb: Eigentlich müsste ich es drauf an kommen lassen das er mich klagt weil dann kommt ein SV vom Gericht!

nicht ganz, bei mir wollte mein Anwalt ein Beweissicherungsverfahren beim Gericht beantragen bloß um den Sachstand gerichtlich zu dokumentieren, da war das klagen vor dem Gericht nicht hierfür notwendig.

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  •  VWG 40
19.11.2013  (#51)
@Minmax den

zitat..
MinMax schrieb: da war das klagen vor dem Gericht nicht hierfür notwendig.


das versteh ich nicht ganz!

Hab jetzt gestern noch einen schweren Mangel aufgedeckt.
Die Mittelpfette hängt bei einer Aussenwand in der Luft.
Mein Sachverständiger hat da gar nicht geschaut weil er keinen für so dumm gehalten hat emoji

So jetzt dürfen sie nochmal die Aussenwand aufreissen.
Zellulose muss natürlich nachgearbeitet werden.

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  •  VWG 40
19.11.2013  (#52)

2013/20131119175182.JPG

Hier sieht man das die Pfette in der Luft hängt!

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
19.11.2013  (#53)

also es muss keine Verhandlung am laufen sein, damit Du ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren aktivierst.

zitat..
VWG 40 schrieb: Hier sieht man das die Pfette in der Luft hängt!


das verstehe ich wiederum nicht... ich sehe da keine schwebenden Objekte

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  •  VWG 40
19.11.2013  (#54)
Ok das sieht man doch nicht so genau!
Jedenfalls unter der Mittelpfette befindet sich nur ein 6x24 Holz und die Pfette liegt nichtmal dort auf!
Auf keinen Fall ausreichend!

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  •  deejay
20.11.2013  (#55)
also bei den ganzen Vorkommnissen, würde ich einer klage beruhigt entgegen sehen.
ich würde Garnichts bezahlen, solang das nicht in Ordnung ist.
Man oh Man, da vergeht einem ja die Freude am Haus.


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  •  VWG 40
20.11.2013  (#56)
Es wird eh so enden!

Ich habe auch keine Angst!
Ich habe gerade extra meinen SV zurückgepfiffen wegen der Pfette.
Der soll mir mal eine Statikberechnung vorlegen.
Und die kann er nicht vorlegen da ihm der Steher bei der AUssenwand fehlt.

Ich muss jetzt mit dem restlichen Geld gut umgehen weil falls das eine andere Firma machen muss kostet das ordentlich!
Dieser Mensch ist einfach dumm!

Ich habe es noch einigermaßen im Guten versucht und er schickt mir per Anwalt einen Brief das er fertig ist und das ich eine Klagfrist habe bis 22.11. obwohl er sich nicht mal selbst davon überzeugt hat das alles passt!

Ich kann nun nicht weiter machen.

Ich hätte gerne das Dach gedämmt damit ich im Winter mit dem Innenausbau weiter machen kann aber das spielts wohl nicht!

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  •  VWG 40
4.12.2013  (#57)
So nun ist es soweit!

Habe heute den Brief vom Gericht bekommen!
Er klagt mich!

Er hat nichtmal auf das letzte Schreiben meines Anwalts reagiert wo die ganzen Mängel aufgelistet sind.
Er ist scheinbar noch immer der Meinung das er mir keine Statikberechnung vorlegen muss.

Eine Statikberechnung kann sogar von der Baubehörde bei der Abnahme verlangt werden hab ich vorige Woche erfahren.

Jetzt bin ich gespannt wie das ganze enden wird.
Mein Anwalt muss jetzt mal Einspruch erheben.

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  •  Andrew91
4.12.2013  (#58)
Sorry - aber ich bin echt froh, dass wir ein Ziegelhaus bekommen...

Ich wünsche Dir Alles Gute!

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  •  Cleudi
  •   Bronze-Award
4.12.2013  (#59)
Das hilft dem VWG jetzt auch nicht weiter... bitte keine Ziegel-/Holzhausdiskussion anzetteln - zumindest nicht in diesem Thread...

@VWG 40: Alles Gute und viel Kraft wünsche ich dir (euch) auch!

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  •  deejay
5.12.2013  (#60)
@andrew eine unqualifiziertere Aussage ist dir nicht eingefallen?
Beim Ziegelhaus kann man genauso viel Pfuschen!

@VWG ich denke du kannst entspannt in die Verhandlung gehen.
Berichte uns bitte wie es weiter geht.
Ich wünsche euch, dass euer alptraumhaus bald zum erwünschten traumhaus wird!

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  •  VWG 40
5.12.2013  (#61)
Naja entspannt ist schön und gut nur das ganze hält jetzt sehr auf.

Wir müssen uns jetzt auf das ganze vorbereiten!
Ich bräuchte mal Angebote für die Ausbesserungsarbeiten.
Nur ohne Statikberechnung bekomme ich kein Angebot.
Und wenn ich jetzt die Statik berechnen lasse wer zahlt das?
Sollte meiner Meinung nach vom Gericht bestätigt werden das ich das darf.

Anwalt sagt ich soll ein Angebot einholen was das maximal kostet.

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