|
|
||
???
was den das für ein Schwachsinn? grundsätzlich wird ein bau in abschnitten eingeteilt und nach diesen auch bezahlt. somit, Bauabschnitt Rohbau ist fertig gestellt, abgenommen, Rechnung kommt und muss bezahlt werden. ist dieser abschnitt mangelhaft bzw. teile davon, kannst dir natürlich den betrag einbehalten, den es ist ja nicht ordnungsmäßig erledigt und deshalb der abschnitt nicht fertig. |
||
|
||
Abgb ist kein Schwachsinn, es zählt wenn nicht anders vereinbart die Übergabe der leistung.
Was genau ist die rechtliche Grundlage für "natürlich kannst du den Betrag einbehalten"? |
||
|
||
Der Auftrag wurde ja,weil fehlerhaft, nicht ausgeführt.
Daher gibts auch keine Bezahlung. http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html |
||
|
||
Hab ich überlesen das es um ein Haus in deutschland geht?
Nur das wir uns nicht missverstehen. Dem Grunde nach ist das ein verbraucherheschäft. Hier gilt Geld folgt Leistung. Mit den abgs der Firma hat er zur Kenntnis genommen das er bestimmte zwischenzahlungen leisten muss. Es steht aber nirgens das diese Zahlungen an einen bestimmten fertigstellungsgrad gekoppelt sind. Es wird aber auch darauf hingewiesen das die erbrachten Leistungen erst bei vollständiger Bezahlung in sein Eigentum übergehen. Streng genommen hat er erst dann das Recht Mängel zu rügen und eine entsprechende Nachbesserung zu fordern. Vorher kann man das nur als zustandsfeststellung während der Bauphase titulieren. |
||
|
||
Er hat mir per Anwalt mitgeteilt das er fertig ist und das Geld haben will!
Und er ist aber nicht fertig! Und wenn hätte er mir mal eine Teilrechnung machen müssen! Hat er aber auch nicht! Die Statikberechnung habe ich auch noch nicht! Solange ich die nicht habe zahle ich keinen Cent.
|
||
|
||
in deinem eigenen interesse solltest du die weitere strategie in richtung außergerichtliche einigung entwickeln.
deine ausgangslage bei einem prozess ist nicht die beste!! |
||
|
||
thomasdoe, bevor du so tolle Tipps gibst, wäre es mal an der zeit das du dich deklarierst!
Bist du ein Jurist oder so wie alle anderen hier ein Laie mit einer Meinung. Wenn ja, dann finde ich deinen Rat schon sehr gewagt! Im übrigen ist VWG40 im Kontakt mit einem Rechtsanwalt, dem würde ich jetzt einfach mal mehr glauben schenken als jemanden hier im Forum. Vor allem jemanden der in diesem Thread viel Unsinn postet. |
||
|
||
1. hab ich beruflich ausschließlich mit so themen zu tun.
2. tipps zu geben die sich auf das falsche land beziehen würd ich als unsinn bezeichnen, aber gut... 3. ein anwalt der sein geld kassiert, egal wie die geschichte ausgeht ist nicht immer der geeignete einflüsterer für sowas. vor allem wenn sich sein honorar durch die klage nur erhöht. 4. wenn es nicht zufällig vertragsbestandteile gibt die hier nicht gepostet wurden, dann hat vwg40 hier klar vertragsbruch begangen, er durfte die zahlungen schlicht nicht verweigern da ja weder haftrücklass noch sonstige klauseln vereinbahrt waren. 5. hat nix mit dem thema direkt zu tun: deejay, es gibt eigentlich keine diskussion an der du beteiligt bist die vom "umgangston" her nicht aus den fugen gerät, vielleicht solltest du deine posts erst veröffentlichen nachdem du mal durchgeatmet hast |
||
|
||
Also ganz versteh ich die Stellungnahme von ThomasDoe nicht ganz, denn wieso hier Vertragsbruch begangen worden ist kann ich nicht nachvollziehen, ich möchte jetzt aber nicht alle 5 Seiten nochmal im Detail lesen.
So wie es aussieht sind die Fakten wie folgt: VWG40 verweigert die Zahlung des Restbetrags der Schlußrechnung, solange der Auftragnehmer das Werk nicht mängelfrei übergibt und alle geforderten Leistungen erbracht hat. Das hat nichts mit Haftrücklass zu tun, denn der gilt ja erst für die Gewährleistung NACH Übergabe. Und dass hier Mängel existieren dürfte ja durch Beweise und Sachverständige belegt sein. Wenn alles hier korrekt ist, dann hat eher der Auftragnehmer hier Vertragsbruch begangen und verweigert eine Behebung der Mängel, damit kann VWG im Extremfall sogar eine Ersattvornahme machen, die Mängel beheben lassen und die Mehrkosten als Forderungen an Ihn geltend machen. Zur Info: Bin weder Jurist noch hab ich beruflich damit zu tun! |
||
|
||
hast du das überhaupt gelesen??
du rätst also ernsthaft, jemanden die gesamte summe zu bezahlen, der aber selbst nach den Nachbesserungen noch immer nichts ordentliches hin bekommen hat und man angst haben muss das es ihn nächste Woche nicht mehr gibt? Sorry, sowas zu raten ist nun mal unseriös! Er würde ja sein Geld bekommen, wenn das Haus Abnahme fähig und ohne Mängel wäre. Dann könnte es auch den Besitzer wechseln, nachdem es das aber nicht ist, wird's auch nicht abgenommen, zu Recht! |
||
|
||
das verweigern der kompletten summe ist schlicht nicht zulässig, wenn schon hätte man (durch z.b. einen SV wenn mans selber nicht kann) die vorhandenen mängel finanziell bewerten müssen und diese summe in abzug bringen. dann hätte man zumindest die bereitschaft zur vertragseinhaltung gezeigt (das hätte er bei einem verfahren zu seinen gunsten einbringen können)
es ist schon klar dass sich werter forumskollege in einer sehr misslichen lage befindet, man hätte den vertrag halt vor unterzeichnung prüfen lassen sollen. aber diese was wäre wenn geschichten helfen jetzt auch niemanden. ersatzvornahmen und sonstige sekundäre "gewährleistungswerkzeuge" können erst nach übergabe der leistung an den auftraggeber geltend gemacht werden, weil die gewährleistungsfrist schlichtweg erst mit übergabe zu laufen beginnt. ein mangel im sinne der gewährleistung ist jener, der bei übergabe vorhanden ist. aus dem thread heraus muss man aber schließen das diese übergabe schlichtweg noch nicht stattgefunden hat. |
||
|
||
Hmm was soll ich jetzt sagen!
Er harmt schon ganz am Anfang eine Übergabe gemacht! Da hatte ich davor Mängel beanstandet. Dann ist er mit seinem SV gekommen und hat das ganze ausgebessert was war! Danach fand ich immer mehr Mängel und beauftragte einen anderen SV. Der fand natürlich jede Menge andere Mängel! Die dann such angefangen wurden zum Ausbessern! Statiknachweis wurde von Anfang an verlangt, hatte er nie geschickt! Da der Herr f. Nur Ausführender Zimmerer ist hätte er vorher die Statik berechnen lassen müssen! Hat er aber nicht. Ich habe nie eine Teilrechnung erhalten sondern er wollte immer die vollen 24500€ Und ich bin sicher nicht so blöd und zahle das weil dann kann ich durch die Finger schauen! Mein Anwalt hat mir von Anfang an geraten das ganze im guten zu lösen! War leider nicht möglich! Glaube eher das Herr F. So einen geldgeilen Anwalt hat! Ich habe schon mit 2 Firmen gesprochen wegen Kostenvoranschlag für die Mängel! Macht keiner da keiner weiß was alles nachgebessert werden muss anhand der fehlenden Statikberechnung! Also wenn ich da im Unrecht bin dann läuft in Österreich einiges falsch! |
||
|
||
thomasdoe, er hat ja einen SV beauftragt, der hat auch jede menge Mängel gefunden, welche die Baufirma nicht in Ordnung gebracht hat.
Nur mal so eine Frage, liest du die Beiträge auch, oder schreibst du einfach nur drauf los??? |
||
|
||
thomasdoe ist herr F. ? - ![]() nein, aber ich wuerd auch keinen einzigen cent bezahlen! Wahrscheinlich musst am Ende froh sein wennst mit den 24k alle Maengel beseitigen kannst! |
||
|
||
Leider hat thomasdoe Recht was die zu bezahlende Summe anbelangt - Problem ist nur dass keiner beziffern kann wieviel die erbrachte Leistung wert ist und wieviel es noch kosten wird den vertragsmäßig vereinbarten Zustand herzustellen. Afaik wird der AN mit seiner Klage auf Zahlung dem Grunde nach durchdringen - es geht nur noch um den %-Satz mit dem er durchdringt (Ausnahme: die Mängelbehebung würde mehr kosten als die Auftrgassumme). Somit trägt der Bauherr einen Teil der Gerichtskosten, der Kosten seines Anwalts und des gegnerischen Anwalts (Sv-Kosten sowieso).
Somit müsste der Bauherr einen Teil zahlen um das Prozessrisiko zu verringern. Jedenfalls ist das Gänze zu heikel um auf Antworten in einem anonymen Internetforum zu Vertrauen - ich hoffe dass der beauftragte RA Spezialist für Baustreitigkeiten ist. |
||
|
||
Wenn das wirklich so kommt dann sind die österreichischen Gesetze krank! Weil ohne SV wäre ich nicht drauf gekommen das mein Haus einbruch gefährdet war. Meiner Meinung nach gehört Herrn F. Die Lizenz zum Häuser bauen entzogen wenn nicht sogar eingesperrt denn er wollte mir von Anfang an einreden ich hab ein tolles Haus zu einem Top Preis bekommen! |
||
|
||
ich würde echt auf einen rechtsanwalt vertrauen, der in solchen bereichen (bauwesen) spezialisiert ist. alle anderen kannst in den wind schießen und sind so ihr geld nicht wert.
da die sache jetzt eh schon am laufen ist, bin ich gespannt, was herauskommt. verfolge diesen thread aufmerksam. |
||
|
||
hallo vwg,
du könntest dich parallel auch an die innung der entsprechenden branche wenden. hat uns in einem vergleichbaren fall mit dem fassadenkünstler geholfen. die haben sachverständige, die technisch beurteilen, eine schlichtungsstelle und interesse ihre schwarzen schafe an die leine zu nehmen. wir haben von der innung tolles feedback bekommen - und die anfrage unsere bilder zu schulungszwecken verwenden zu dürfen ... ![]() unser fassader hat den termin bei der innung verweigert, was ihn aber in eine sehr schlechte position gebracht hat... in deinem fall ist es doch so daß das werk keineswegs fertiggestellt wurde??? |
||
|
||
Mein Anwalt ist auf folgende Sachen spezialisiert:
Allgemeines Zivilrecht Insolvenzrecht Unternehmenssanierung Liegenschafts- und Immobilienrecht Schadenersatzrecht Gewährleistungsrecht Verkehrsrecht und Unfallschäden Strafrecht Forderungsbetreibungen und Inkassowesen Hat eigentlich nicht Herr F. Einen Vertragsbruch gemacht? Im Vertrag steht 10% für die Schlussrechnung! Er wollte immer die vollen 24500€ |
||
|
||
Bei Blower-Door Messungen gilt die EN 13829. Bei Vorhandensein einer Lüftungsanlage gilt normalerweise ein n_50-Wert von max. 1,5, ohne Lüftungsanlage gilt ein n_50 Wert von 3,0. Bei Passivhäusern darf der n_50 Wert maximal 0,6 betragen (Passivhauskriterium). Ich würde mal grob sagen, dass der n_50 Wert 3,0 betragen darf wenn nichts vereinbart wurde und keine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] vorhanden ist (Stand der Technik). |
||
|
||
ich würde sagen, das kann man nichts sagen kann. es gibt zwar eine 13829 aber was hat das mit deinem Haus zu tun? BWT ist anscheinend nicht Vertragsbestandteil, auch nicht dass es ein PH sein soll und auch sonst dürfte die Vertragslage dünn sein in eurem Fall. welchen Fensterenbau habt ihr vereinbart? welche Steckdosen? wer hat die E-Installation gemacht? weil oft ists hier undicht- |