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ich würde sagen, das kann man nichts sagen kann. es gibt zwar eine 13829 aber was hat das mit deinem Haus zu tun? BWT ist anscheinend nicht Vertragsbestandteil, auch nicht dass es ein PH sein soll und auch sonst dürfte die Vertragslage dünn sein in eurem Fall. welchen Fensterenbau habt ihr vereinbart? welche Steckdosen? wer hat die E-Installation gemacht? weil oft ists hier undicht- |
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@VWG 40: - Aus deiner Auflistung geht nicht hervor dass dein RA auf Bauvertragsrecht spezialisiert wäreleider kenne ich auch keinen im Burgenland. Auf der Seite der Rechtsanwaltskammer kann man danach suchen. |
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Ist nun leider so!
Der Gegner ist auf sowas spezialisiert! ![]() Kommt es wie es kommt! Einen Joker hätte ich dann ja noch! Kann ich hier aber nicht schreiben! |
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sorry, meinte BDT ||
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hoffe du hast diesen Joker schon mit dem Anwalt besprochen, ich dachte auch oft.... und im Endeffekt sind recht haben und recht bekommen leider 2 paar schuhe. |
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darf man eigentlich eine Tafel vor das Haus stellen mit: "dieses Haus wurde verpfuscht von ..... am besten mit dem Firmen Logo" ![]() wäre sicherlich a gute Werbung! |
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@deejay: - Wäre klassisches Eigentor. Da hat mansofort eine Unterlassingsklage, eine wegen Geschäftsschädigung und vermutlich noch ein paar andere am Hals - unddiewenigsten würde man gewinnen. |
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@ johro - 1. Es ist ja nicht mein Haus, sondern das Haus vom VWG 40 2. Der Blower-Door Test beispielsweise müsste natürlich separat in Auftrag gegeben werden - an einen unabhängigen Gutachter. 3. Im Prinzip ist die Frage zu klären, ob Baumängel vorliegen oder nicht (wie ich es sehe). Wurden beispielsweise die Fenster nach dem Stand der Technik eingebaut. Z.B. gilt die ÖNORM B 5320 - Bauanschlussfuge für Fenster, Fenstertüren und Türen in Außenbauteilen - Grundlagen für Planung und Ausführung Die ÖNORM EN 13829 ist ja auch eine österreichische Norm, die in Österreich gilt. Es muss ja auch kein Passivhaus sein. Es geht u.a. um die Frage, ob die maximale Luftwechselrate von 3,0 1/h bei 50 Pa Druckdifferenz (Anmerkung: Für Passivhäuser gilt 0,6 1/h bei 50 Pa Druckdifferenz) allgemein als Stand der Technik angesehen werden kann (Wenn beispielsweise das Haus an einem Generalunternehmer vergeben wurde) .... ... wenn man im Zuge eines Blower-Door Testes zum Schluss kommt, dass große Undichtigkeiten vorliegen muss u.U. geklärt werden, welches Gewerk diese verursacht hat (wenn mehrere unabhängige Gewerke am Werk waren). Die Normen (ÖNORMEN) sind immer (automatisch) gültig, außer es wird im Vorhinein deutlich ausgeschlossen, dass die Norm eingehalten werden muss. Dazu müsste sich eben der Unternehmer im Vorhinein (schriftlich) absichern. Bei größeren Projekten gibt es sogar ein Normenverzeichnis (welche Normen für das Projekt relevant sind) usw. |
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Das mit dem Blowerdoortest ist hinfällig!
Fenster haben wir selber eingebaut und die Dampfbremse bei der obersten Decke wird auch selbst gemacht. Jedoch besteht noch ein Mangel bei der Dampfbremse der Zwischendecke! Diese wurde nicht nach Önorm montiert. Wurde im OG schon ausgebessert jedoch im EG noch nicht vollständig! Hauptsächlich geht es mal um den Statiknachweis das ist meiner Meinung nach der gröbste Mangel! Dann hätten wir noch eine Folie die in der Zwischendecke nicht vorhanden ist jedoch aber auf meiner Rechnung steht. Die Feuchtigkeitstrennlage die zwischen Holzriegel und Bodenplatte fehlt. Und noch ein paar Kleinigkeiten! |
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Warum müssen die Fenster nach Önorm eingebaut werden? Es war ja anders vereinbart und auch nicht angeboten ![]() ich habe erst vor kurzen wieder so einen Fall bei mir ausfechten müssen, weder die Innung noch die AK helfen dir dann weiter... Die vergessene Folie denke ich ist ein Mangel, da kann man vermutlich ansetzen. (aber wo ist in der Zwischendecke normal eine Folie? wie ist dein Deckenaufbau? (Holzriegel mit Fußbodenheizung?) |
sicher? der behauptet dass war so vereinbart. bzw stand nicht im Angebot,
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Naja so ist das auch nicht!
Beim Blowerdoortest kann man schon feststellen wo die Luft rein kommt oder raus geht. Und wenn ersichtlich ist das die Dampfbremse falsch ausgeführt wurde dann ist das ein Mangel. Und ich weiß nicht wie ich mit der Statik im Unrecht bin. Mein Haus wurde von Anfang an ohne jeglicher Statik gebaut und ausgeliefert. Es war Gefahr im Verzug. Dann hat er nachgebessert jedoch ohne Statiknachweis. Solange ich nicht weiß ob die Statik passt oder nicht zahle ich auch nicht. Und die kann im jetzigen Zustand einfach nicht passen! |
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aber du hattest ja keinen BDT vereinbart, warum soll der Baumeister (für das Haus mit selbst eingebauten Fenster) einen Wert garantieren? oder war da nun doch etwas ausgemacht?
wegen der Statik hätte ich noch nie gehört dass man eine Berechnung eines Statikers einfordern kann. die BM machen das ja leider oft Daumen mal Pi. ich wollte die heizlastberechnung, er sagt er hat sie gemacht, gibt sie aber nicht her ![]() https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/it_und_geistiges_eigentum/normen/Seite.2860000.html |
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Also - wenn die Fenster von VWG selber eingebaut wurden ist das Ganze ohnehin hinfällig.
Naja, bei einem Baumangel müsste ja letztendlich das Gericht entscheiden ob einer vorliegt oder nicht - wenn der Handwerker es gemacht hätte. Auch wenn nichts vereinbart ist, muss ein Handwerker einen Mindeststandard für seine Arbeiten einhalten. Das sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wie gesagt, letztendlich müsste das ein Gericht entscheiden. |
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Hallo!
Habe heute mal wieder Post von der Gegenseite bekommen! Die drehen natürlich alles um so gut es geht. Jetzt bin auf einmal ich in der Beweispflicht. Statikberechnung müssen sie angeblich keine machen. Habe aber schon mit mehreren Fertighausherstellern gesprochen und die sagen alle das man die Statik berechnen muss. Hat jemand Ahnung ob das ÜA Zeichen im Burgenland nun auch schon Pflicht ist? |
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Nun weis ich das seit 2003 auch das ÜA Zeichen für fertige Holzriegelwände Pflicht ist.
Die ÜA Zertifizierung hat die Fa. H. Natürlich nicht! Weiß nicht ob mir das jetzt in meinem Prozess hilft aber jedenfalls hat er sich strafbar gemacht! |
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weiterhin alles gute am weg der gerechtigkeit und halt uns auf dem laufenden!
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da wird dir geholfen!
http://www.energiesparhaus.at/forum/33856 |
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Danke aber ich denke ich schaffe das alleine.
Hab jetzt ganz gute Karten! Nicht das die Firma mein Haus so gar nicht anliefern hätte dürfen gibt sie sich laut Firmentafel auch als Zimmermeister aus obwohl es nur eine ausführende Zimmerei ist. Weiters steht in der ÖNORM B2110 drinnen das Statikberechnungen jederzeit herausgegeben werden müssen. |
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Heute waren wir das erste mal vor Gericht.
Die Firma .... Holzbau behauptet noch immer das Haus sei Mängelfrei und die Statikberechnung war nicht Bestandteil des Vertrages. Auch eine Feuchtigkeitstrennlage zwischen Holzriegel und Fundamentplatte sei unnötig da ich ja eine schwarze Wanne habe. So nun kommt da ein weiterer SV der sich das ganze anschauen wird. Achja und dann musste ich mir noch anhören warum ich die Zellulose einbringen lies obwohl dahinter ja ein Mangel sei, da ich ein Foto noch vor dem einblasen gemacht habe. |
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Firma *-Holzbau bzw. deren Anwalt wird alle Register ziehen um Dir soviel wie möglich in die Schuhe zu schiebn - logisch, so läuft das ja auch bei Prozessen. Bin gespannt auf den SV Bericht; von wem kommt der? |
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Ja das ist mir klar das die soviel abwälzen zu versuchen wie es nur geht.
Ich hole dafür eh soviel Meinungen wie nur gehen ein. Bin mit WKO und Holzforschung Österreich in Kontakt weiters auch mit dem zuständigen für die OIB Richtlinien. Weiß nicht ob deren Meinung dann beim Gericht was bewirken!? Jedoch werde ich diese den SV vom Gericht vorlegen. Bayer Werner ist der neue SV. |