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Baumängel??

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  •  VWG40
9.9.2013 - 6.12.2015
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So ich habe nun seit fast einer Woche mein Haus stehen. Leider will ich dazu sagen.

Ich bin mit der Ausführung überhaupt nicht zufrieden. Mit meiner Planung jedoch voll und ganz.

Nun mal zu meinem ärgsten Mangel oder auch nicht.

Ich habe ein Pultdach mit 2° Dachneigung.
Das Dach wurde mit einer Rauschalung geschlossen.
Danach kam eine Würth Wütop ERS Folie die mit einer Würth Paste verklebt wurde.
Die Wütop ERS ist laut Produktdatenblatt erst ab 5° Dachneigung geeignet. Weiters wurde beim Kleben geschlampt. Die Naht ist nicht durchgehend da sich auch mehrere Holzspäne darunter befinden.

Ein Deckenelement wurde nicht ordentlich zusammengeschoben. Da dann die Zwischendecke auf der Seite raus stand und die Holzweichfaserplatte nicht vorbei kam wurde sie einfach von 6cm auf 3cm reduziert.

Von 14 Fensterauslässen mussten 5 nachbearbeitet werden und passen jetzt noch immer nicht. Auslasshöhe um 2cm zu groß oder überhaupt nicht in der Waage.

Fenster liegen schon zum Einbau bereit.

Ob ich wirklich luftdicht werde wird sich noch herausstellen.

Löcher die für die Zelluloseeinblasung vorbereitet wurden sind teilweise von einer Wand verdeckt und müssen neu gemacht werden.

Ein Loch muss ich mir sogar von aussen bohren damit ich meine Zellulosedämmung einbringen kann.

Die erste wand war um ca. 22cm zu kurz.

USw usw....

Kennt jemand die Toleranzen?
Hab ich eine Chance auf Preisminderung? Auch wenn alles ausgebessert wird? Bin ja trotzdem nicht zufrieden.


Danke schon mal

  •  VWG 40
4.2.2014  (#121)
Ja das ist mir klar das die soviel abwälzen zu versuchen wie es nur geht.

Ich hole dafür eh soviel Meinungen wie nur gehen ein.
Bin mit WKO und Holzforschung Österreich in Kontakt weiters auch mit dem zuständigen für die OIB Richtlinien.
Weiß nicht ob deren Meinung dann beim Gericht was bewirken!?
Jedoch werde ich diese den SV vom Gericht vorlegen.

Bayer Werner ist der neue SV.

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  •  VWG 40
  •   Silber-Award
29.3.2014  (#122)
So es gibt wieder Neuigkeiten!

Ich habe gestern die Produktionsplanung sowie auch (man glaubt es kaum) eine Statikberechnung erhalten.

Nun die Ernüchterung. Bringt mir genau gar nichts da nichts mit meinem Haus was steht zusammen passt.

Ist hier vielleicht jemand der sich Statikmässig ein wenig auskennt??

Zu ständige Lasten sollte ja normal auch die Dämmung gehören oder?

Hab gerade eine kleine Übersicht gemacht vom Soll und iST Stand.

Also wer was zum Schmunzeln oder Kopfschütteln haben möchte der soll sich bei mir melden emoji

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  •  VWG 40
  •   Silber-Award
10.9.2014  (#123)
Hallo!

Ich melde mich auch mal wieder.

Sind mal wieder zusammen gesessen.

Wir wollten uns vergleichen jedoch kam da für mich eine nicht aktzeptable Lösung heraus.

Der Abschlag beträgt gerade mal das was mich bis jetzt der Anwalt und die SV gekostet haben.

Die Mängel hätte ich trotzdem noch.

Die Statikberechnung wird jetzt zwar nochmal ausgebessert bringt mir aber auch nichts da die Säulen in meinem Haus angepasst werden müssen.

Was meint ihr das ganze jetzt vor Gericht gehen lassen oder einfach mit den Mängeln aussteigen?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
10.9.2014  (#124)

zitat..
VWG 40 schrieb: Was meint ihr das ganze jetzt vor Gericht gehen lassen oder einfach mit den Mängeln aussteigen?

das wird - unter Berücksichtigung seiner künftigen Kosten - der Anwalt am besten sagen können.
Bei mir war es am Ende so, dass obwohl die Gegenseite sämtliche Kosten getragen hat, ich auf einpaar Hundert Euro sitzen geblieben bin, neben 4 Monate Baustopp.
Wenn man mit den Mängeln aber weiter leben will so sollte hier entsprechende Zahlung erfolgen.

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  •  neoplan
10.9.2014  (#125)
bau-prozess - schwierige lage / Entscheidung. ? ev 2. bausachen-spezielisierten / -erfahrenen Juristen / RA zur Absicherung befragen ?

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  •  VWG 40
  •   Silber-Award
14.11.2015  (#126)
Ich melde mich auch mal wieder.

Mitterweile wurden die Mängel so gut es ging behoben.

Da jedoch eine fehlende Folie in der Zwischendecke nie eingebracht wurde hab ich mir 500€ zurückbehalten.

Laut Aussage seines Anwaltes ist die Folie wirtschaftlich nicht mehr einbringbar und er lässt mir 130€ nach. Das passt für mich irgendwie nicht zusammen.

Laut Urteil seines Anwaltes bin ich jetzt schuldig und habe alle Kosten zu tragen. Da ja noch grob 370€ fehlen.
Soll auch 4% Zinsen von der Summe für die 2 Jahre zahlen obwohl der Werklohn ja erst mit Ende September fällig war.


Nächste Woche ist wieder Verhandlung

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  •  thohem
14.11.2015  (#127)
Vielen Dank für diese Einblicke, auch solche Beiträge sind sehr wertvoll für zukünftige Häuslbauer. Alles gute für die Zukunft!

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  •  AnTeMa
14.11.2015  (#128)
Baumängel - Zur fehlenden Folie müßtest du angeben worum es sich dabei handelt und welche Funktion die erfüllen soll.
Bei einer wesentlichen Bedeutung, die zukünftige Schadensfreiheit bewirken soll wäre diese auch bei Unwirtschaftlichkeit für den Auftragnehmer einzubauen bzw ggf weit mehr als der reine Materialpreis und Arbeitslohn einzubehalten, da das ja ggf dein erhöhtes Risiko abdecken muß.

Gegnerische Anwälte behauten irgendetwas was ihr Auftraggeber gerne hätte-
das muß aber rein gar nichts mit gütiger Rechtsauslegung zu tun haben.
Ein 'Urteil' kann nur ein Richter fällen- der Anwalt kann nur seine (subjektive) Rechtsauffassung darlegen.

Wenn deine Einschaltung eines Anwalts und Sachverständigen sich durch die gefundenen Fehler als berechtigt erweist
müßte der Fehlerverursacher auch dafür die Kosten tragen. Deinen Rechtsanwalt befragen.

Gut ist es allle Bilder und Vorgehensweisen während der Bauphase einem Sachverständigen vorzulegen,
der ohne solche Bilder nur den Endzustand beurteilen kann, wobei Fehler oft im Untergrund bestehen oder sich erst nach Jahren zeigen.

Wenn die verwendete Würth- Dachbahn nicht für deine Dachneigung zugelassen ist darf sie mangels bauaufsichtler Zulassung nicht verwendet werden und müßte gegen eine geeignete ausgetauscht werden.
Was sagt Würth dazu?
Allerdings würde ich bei Flachdächern nie Rauhschalungen verwenden-
ich habe entweder gehobelte, trockene Nut und Feder Dielen oder Dreischichtplatten verwendet,
die sich später auch ggf zur Verklebung anderer Beläge eignen. Zudem ergibt das viel glattere, ebenere Dachflächen auf denen weniger Wasser steht.

Andreas Teich

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  •  VWG 40
  •   Silber-Award
15.11.2015  (#129)
Die Folie wäre eigentlich nur für´s Zellulose einblasen gewesen. Also als Staubschutz.
Jedoch Sind jetzt alle Räume im OG vollgestaubt.
Sollte ich normal eine Reinigungsfirma verrechnen.

Die Würth Unterspannbahn ist irgendwie untergegangen.
Würth will mir nichts schriftliches geben. Verstehe ich. Der Herr am Telefon meinte aber das es keine bedenken gibt da eh eine Folie ganz oben ist.
Mir ist schon klar das ich sicher nicht als schuldig gesprochen werde da es ja genügend Gutachten gibt wo belegt wird das gravierende Mängel vorhanden waren und ich ja auch nach Mängelbehebung Zahlungswillig war.

Weiß einer ob man wirklich nicht die Verhandlungstage und Fahrtkosten als Beklagter einfordern kann?

Finde ich irgendwie eine Frechheit

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  •  AnTeMa
17.11.2015  (#130)
Baupfusch - Dämmung wird natürlich in der Statik eingerechnet- immer sämtliche einwirkende Lasten.
Reinigungskosten wegen fehlender Folie, die dies verhindert hätte, können mit eingerechnet werden- müssen aber nachgewiesen werden durch eigene Aufzeichnungen oder Fremdbelege.
Da die Wütop erst ab 5Grad verlegt werden darf ist sie mMn hier nicht verwendbar.
Es wird empfohlen, sie mit Nageldichtbändern zu verlegen- bei so geringerer Dachneigung eher eine Muß als Kann- Bestimmung.
Wurden die Fugen verschweißt oder verklebt?
Wenn du Mängel als Grund für die Nichtzahlung angibst solltest du alle Punkte, die ein Sachverständiger überprüfen soll genau aufschreiben, da die nicht von sich aus auf Schadenssuche gehen, sondern üblicherweise nur die Punkte untersuchen, die vom Richter in ihrem Gutachtenauftrag festgehalten sind.

Wenn möglich, dazu die Produktdatenblätter und Verlegeanleitungen genau durchlesen und überprüfen, ob alle Bedingungen erfüllt wurden. Im Zweifel Bauteilöffnungen vornehmen.
Zahlungen sind erst bei Auftragserfüllung fällig - ggf Vertragsbedingungen kontrollieren.
Gegnerische Anwälte versuchen natürlich einzuschüchtern und auch nicht zutreffende Forderungen einzuklagen.

Nicht einschüchtern lassen, wobei aber Mängel und eigene Forderungen gut belegt werden sollten (Fotos, Bautagebuch,Verlegevorschriften, Zulassungen etc), wobei auch ggf Kosten für eigene Gutachten, die zur Beweissicherung dienen angesetzt werden können.
Du kannst mir auch einige Unterlagen zur Einsicht mailen.

Andreas Teich


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  •  BAU2014
  •   Silber-Award
17.11.2015  (#131)
selbstverständlich kann man, wenn man gewinnt (also auch kein vergleich) alle aufwendungen und schäden, die aus dem titel entstanden sind oder noch entstehen, einfordern.

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  •  VWG 40
  •   Silber-Award
19.11.2015  (#132)
Die Stöße der Wütop wurden verklebt.
Nageldichtband wurde auch verwendet.

Diese Forderungen kann ich erst dannach mittels Schadensersatzklage einfordern nehme ich mal an oder?

Mein Anwalt meinte das ich die Fahrten zum Gericht nicht einfordern kann

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  •  meta
2.12.2015  (#133)
Hallo,
bin neu im Forum und so über deine Leidensgeschichte gestolpert. Da wir eine ähnliche Historie haben (Baupfusch und "kreative Rechnungslegung") und Verfahren mit 4 Gewerken laufen bzw. abgeschlossen sind, einige Anmerkungen aus Erfahrung und Gerichtsgutachten.

1.) Die Geschichte mit nicht zumutbarer Aufwand wegen der Folie gibt es laut
EUGH vom 16.06.2011 nicht mehr.

2.) Auch laut OGH gibt es die sogenannte 5% Grenze. Wenn der Sanierungsaufwand größer als 5% des einbehaltenen Betrages ist, hast Du gewonnen.

3.) Den BD Wert von 0,6 brauchst Du Laut Norm automatisch, sofern die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] eine Wärmerückgewinnung hat.

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  •  VWG 40
  •   Silber-Award
3.12.2015  (#134)
Zu Punkt 1.
Bin ich mir da nicht ganz sicher.
Die Folie war nur als Staubschutz für die Zellulose und diese wurde bereits eingeblasen.

Zu Punkt 2.
Meinte mein Anwalt das dieses nicht mehr für diese Streitigkeit gilt. Vor Gericht hat es sich auch nicht so angehört.

Zu Punkt 3

Stimmt nicht.
Für KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] benötigt man 1,5
Passivhaus 0,6

Hab aber kein Passivhaus

Wer bestimmt eigentlich ob Passivhaus? Die EKZ?

Diese ist bei mir knappe 17 mit einem N50 Wert von 0,6

Weiß aber jetzt das beim Energieausweis der tatsächliche Wert des BDT eingetragen wird.

Am Samstag habe ich den ersten Blower Door Test.
Danach weiß ich mehr. Wie es mal mit Undichtheiten aussieht bzw. ob ich sie noch beheben kann.

Ich hoffe die Zellulose hilft da etwas dabei. Angeblich schon

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  •  meta
5.12.2015  (#135)
Hallo,

da kannst Du sicher sein, wir haben 2011 gebaut und streiten seit 2012. Der EUGH
Entscheid gilt ganz bestimmt.

Dein Anwalt kann sicher sein, dass dies auch für Dich gilt. Wir haben das mit unserem Spengler (Fensterbankneigung etc.) gehabt. Der Richter (ein wohltuender
Ausreisser nach oben) hat nur gesagt: "Meine Herren, neben mir sitzt der SV, mich interessiert nur, dass der SV die Sanierungskosten aufgrund seines Gutachtens bestimmt. Sind sie höher als € 600.- (Streitwert waren einbehaltene € 12.000.-) hat der Spengler verloren, was dann auch so war.

Auszug aus dem Gutachten betreffend Fensterbauer (BD Test):

"Die Anforderungen an die Luftdichtheit nach DIN 4108-7 betragen bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen n50 kleinergleich 0,6 1h"
Auch wir haben ein Haus mit 17 KW
Ferner: " bei

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  •  VWG 40
  •   Silber-Award
5.12.2015  (#136)
Weiß nicht wie das genau ist.

Er hat mir ja ca. 130€ wegen der Folie nachlassen.
Naja egal hoffe das es bald ein Ende hat.

Hab heute den Blower Door Test gemacht.
N50 Wert ist 0,47

Leider hab ich genau an den befürchteten Stellen Undichtheizen die auf die Zimmermannsfirma zurück zu führen sind.
Der Wert ist nur so gut da ich schon fast 1000m Klebeband verklebt habe und 10 Kartuschen Dichtkleber.

Zum Glück hat es sich gelohnt.
Ziel ist es diesen Wert für den abschließenden Test zu halten oder vielleicht noch minimal zu verbessern.

Der Wert wird ja wegen dem kleineren Wert schlechter werden. Jedoch wegen den Leckage die ich nacharbeite sollte es sich ausgleichen.
Unter den vorgegebenen 0,6 sollte ich jedoch bleiben

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  •  AnTeMa
6.12.2015  (#137)
Rechnungskürzung und eigene Nachbesserung - Bei der erwähnten Rechnungskürzung und automatisch gewinnen bedeutet nur:

wenn der Mangel einen bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbetrages überschreitet, ist die Rechnungskürzung gerechtfertigt-insofern werden die Prozesskosten anteilig auf beide Parteien verteilt, je nach tatsächlich festgestelltem Mangel.
Es bedeutet aber nicht, den gesamten gekürzten Rechnungsbetrag nicht bezahlen zu müssen.
Das zulässige Maß der Kürzung ergibt sich erst aus dem festgestellten Mängelumfang und wird im Urteil bzw. Vergleich festgelegt.

Da der Sachverständige in aller Regel nur sichtbare Mängel und auch nur die vom Gericht angewiesenen untersuchen soll, ist es günstig, besonders nicht sichtbare Bauteile während des Bauens zu fotografieren und Mängel gegebenenfalls durch eigene Sachverständige möglichst frühzeitig feststellen zu lassen, damit der Gerichtssachverständige diese dann beurteilen kann sofern er dazu vom Gericht beauftragt wird.
Das setzt voraus, dass der Auftraggeber, möglichst schon bei der Rechnungskürzung, auf einzeln aufgeführte Mängel hinweist,
die dann in die Gerichtsakten eingehen.
Allerdings ist es auch möglich, dass sich im Verlauf des Verfahrens weitere Mängel bemerkbar machen.

Selber versuchen, Mängel im Vorfeld zu beseitigen ist ungünstig, da dadurch die Verantwortlichkeiten verschleiert werden und die Beweislage schwieriger wird-
zumindest sofern die Arbeiten an Firmen vergeben worden sind und du die nicht in Eigenarbeit durchführen wolltest.
Zudem ist es komplizierter im Gewährleistungsfall herauszufinden, wer welchen Arbeitsschritt durchgeführt hat.

Bevor dem Auftragnehmer nicht die Möglichkeit gegeben wurde, Mängel fristgerecht zu beseitigen sollte man nicht selber tätig werden,
da diese Arbeiten später kaum ersetzt werden können.
Etwas anderes können Arbeiten sein, die der unmittelbaren Schadensabwehr dienen, oder um unverhältnismäßig hohe Kosten zu vermeiden.

Diese Hinweise sind natürlich keine Rechtsberatung, die nur von zugelassenen Rechtsanwälten erfolgen darf, sondern basieren auf eigenen Erfahrungen und Fortbildungen- unter anderem beim Sachverständigenverband.

Andreas Teich


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  •  meta
6.12.2015  (#138)
Da gebe ich Dir großteils recht. Fakt ist aber, dass man berechtigt ist, Beträge einzubehalten. Die 5% Regel besagt aber, dass die Firma verliert (kostenpflichtig) sofern der Schaden höher als diese 5% ist. Einer Kostenteilung
im Vergleichsfall würde ich daher nie zustimmen. Auch vor dem Hintergrund, dass die Firmen immer mit Rechtsschutz agieren und Du als Bauherr keinen hast. Das wissen die Kerle auch.

Ich pflichte Dir auch aus Erfahrung bei, dass die Firmen immer versuchen, ihre Fehler auf andere abzuschieben.

@vwg40:
Dass u den BD Test geschafft hast ist gut, aber wenn Du soviel Klebeband investiert hast, solltest Du vielleicht an eine Thermogafie mit Leckageortung denken. Da sollten dann auch die bisher versteckten Mängel des Zimmerers zu Tage kommen.

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  •  VWG 40
  •   Silber-Award
6.12.2015  (#139)
Ich will endlich fertig werden.

Mich interssiert diese Pfuscher Firma nicht mehr.

Kann mir wer sagen ab welcher Luftgeschwindigkeit eine Leckage bauschädlich wird? Oder gibt es da keine Erfahrungen darüber?

Ich bin gerade dabei auf die Rauschalung im OG (Boden) eine Dampfsperrbahn (Alu) aufzukleben da ich im Randbereich Luftströmungen aus der Zwischendecke hatte.
Ich hoffe das ich diese dadurch verhindere und nicht nur versetze.
waren aber nur Luftgeschwindigkeiten von 0,2-0,3m/s

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  •  meta
6.12.2015  (#140)
Ich würde nichts angreifen bevor Du nicht Beweise (Thermografie, Fotos, etc.)
gesichert hast.

Ich kann Dich nur zu gut verstehen, dass die Geschichte an die Nerven geht. Wir müssen da auch durch, Bau 2011 und wir haben noch immer 2 Verfahren offen.

z.B. Fensterbauer, Glas 0,6 bestellt und verrechnet bekommen, eingebaut Glas 0,8!
Haustüre: 31,6m3/h Verlust beim BD Test!

Baumeister: Um ca. € 10.000.- Leistungen verrechnet, die er gar nicht erbracht
hat. Pfusch wohin das Auge blickt.

Trotzdem, halte durch!

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