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creator, klickst dann auf verfolgungsjagd, die abopcker polizisten haben tatsächlich einbrecher erwischt.
gilt das nun als aufgeklärt oder fehlt da das handyvideo? http://tvthek.orf.at/programs/70016-Oberoesterreich-heute/episodes/5711459-Oberoesterreich-heute/5714011-Brand-bei-Polterabend |
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weil´s irgendwie hier rein passt:
http://ooe.orf.at/news/stories/2583729/ |
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der spaß daran ist ja, dass die datenschutzkommission - immer nur im einzelfall entscheidet und jeder einen antrag stellen kann, in dem er die aus seiner sicht vorzunehmenden abwägungen anführen muss. http://www.dsk.gv.at/site/6250/default.aspx
habe ich mal gemacht und warte mal ab. geil ist ja, dass dashcams verboten sein sollen, rückfahrkameras oder aufnahmen zu tourismuszwecken (videos am motorrad) ned. toll, wenn der angegebene zweck entscheidet, ob ein anderer in grundrechten gestört ist... der rattenschwanz an unnötigen verfahrensschritten mit sachverständigen, stellproben, beweisproblematik etc. bei unfällen ist laut meinem telefonat mit der dsk ja noch gar nicht beachtet worden, weil ja nur eine überwachung im entschiedenen einzelfall unzulässig sein soll, sofern der bescheid hält und ned der vwgh - so überhaupt fristgerecht bekämpft - die entscheidung hebt. eine verallgemeinerung ist da unzulässig, nur checkt das wieder mal keiner. die intention zur verhinderung der ganz praktischen auswirkung, verkehrsdelikte und anschuldigungen von polizisten samt rechtssprechung zum amtsauge mittels videobeweis auszuhebeln, wird gaaanz überraschend totgeschwiegen... alles in allem dient das verbot nur dem verhindern der rechtsdurchsetzung durch die bürger, weil damit die primitiv mögliche beweissicherung verboten wird. rechtspolitisch eigentlich wahnsinn... wollte schon mal darauf aufmerksam machen, thread wurde aber gelöscht. |