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freie Fahrt auf österr. Autobahnen???

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  •  Jelly
20.3. - 23.7.2013
183 Antworten 183
183
hab ich da was verpasst???

Mir kommts jeden tag aufs neue so vor, wie wenn ich irgend was verpasst hätte, und wir auf unseren autobahnen auch freie fahrt haben, ähnlich wie in deutschland!!!

da fährt man (lt. tacho) 135 oder mal 140 und dann kommt von hinten ein auto angeflogen, dass sicher seine 160 bis 180 drauf hat, und NEIN, dass sind nicht nur porsche cayennes oder audi (R)S3-6, oder BMW M...
das sind auch alte polos die bei diesen geschwindigkeiten eh schon drohen auseinander zu fallen ;)

wird da zu wenig kontrolliert oder sind die strafen für die meinsten leute zu leicht zu verschmerzen???

bzw ist es noch sinnvoll ein tempolimit von 130 km/h zu haben??? für 90% der heutigen autos ist das eh schneckentempo

allerdings muss man auch sagen, dass es da wiederum andere gibt, die mit 110 oder noch weniger auf der ersten (oder noch geiler auf der MITTLEREN) spur schleichen!!!
die gehören ja meiner meinung nach eher bestraft ;)

  •  dandjo
  •   Gold-Award
28.3.2013  (#121)
Schon, nur ist es ein Unterschied, ob ich 70km/h in der belebten Ortschaft zu schnell bin oder auf dem von mir besagtem Teilstück, wo weder Häuser noch Leute zu finden sind. Ein Exekutivbeamter mit etwas Hausverstand und Nachsicht bei freundlichem Auftreten drückt da, wie berichtet, bei den meisten beide Augen zu. Wenn ein Creator kommt, ist der Schein sicher weg. emoji

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.3.2013  (#122)

zitat..
ich ihm freundlich und neutral gegenübertrete und die Sache ohne gespielte Machtverhältnisse regle.


wennst dann noch aussteigen kannst und halbwegs klar bist... dandjo jumpt halt auch beim schwersten crash noch locker-flockig aus der karre... gratulation, ich nicht.

mittlerweile hab' ich routine genug, um sowas halt freundlich, aber eben auch sorgfältig abzuhandeln - der typ vom weihnachts-crash war z.b. sehr ok und hat sich auch entschuuldigt, nix abgestritten, etc. war ein oö.
und dann gibt's halt die migrationshintergründler im nicht typisiert getunten deutschen youngtimer, der dir hinten reinrauscht und dich in heimatsprache beschimpft, warum du in der kolonne bremst, natürlich keine zulassung dabei hat, etc... warum man diese gemeingefährlichen subjekte nicht standrechtlich erschießen lassen darf, ist mir bis jetzt unbegreiflich. einer hatte 28 nicht genehmigte änderungen, natürlich mit der klassik-kombi tieferlegung, lenkradeinschlagbregrenzer, extrabreite reifen und kotflügel nicht umgebördelt... komisch, dass man das am reifen sieht...emoji super-witzig auch für die versicherung...
bei polizisten weißt eh meist, auf was die aus sind. offensichtlich sind sie aber zu blöd oder zu faul, den pürstl-kommentar zur stvo zu lesen und labern halt irgendwas, um möglichst schnell das strafsoll zusammenzukriegen. ich lass' die immer erstmal schön reden, dann kommen die widersprüche und fehler von ganz alleine... und mit so blödheiten wie verbandspackl, dreieck und warnweste ham' s eh kein leiberl...


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  •  dandjo
  •   Gold-Award
28.3.2013  (#123)
Und wieder ist der Migrationshintergründler der Böse und der friedliche Oberösterreicher der Vorzeigebürger. Hör ma auf, ich kann dir zig Gschichteln erzählen, wo es genau verkehrt herum war.

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  •  deejay
28.3.2013  (#124)
voller hass dieser creator. das es kein busgeldsoll gibt sollte der jurist schon wissen.

zitat..
verbandspackl, dreieck und warnweste ham' s eh kein leiberl...


erklär mir bitte warum sie da kein leiberl haben?
dürfen sie danach nicht fragen oder muss der jurist diese nicht mitführen?

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.3.2013  (#125)
fakten sind nun mal fakten - ich könnte dir sogar die kennzeichen und fallprotokolle geben. sind halt wahnsinnige, dafür zumindest ned angesoffen - auch ein vorteil. die unfälle mit den angesoffenen oder unfähigen inländern waren die gröberen... und eindeutig in der überzahl, glaub' 20:5 führen die inländer. ein ex-jugoslave ist mir auch hinten reingerauscht, der tat mir leid, weil er seinen 2 tage alten opel ned vollkaskoversichert hatte, nett war und selber geheult hat - weil mich bei regen ein durchgehendes pferd von einer palmers-promotion-kutsche auf der b17 zum bremsen zwang.

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.3.2013  (#126)

zitat..
das es kein busgeldsoll gibt sollte der jurist schon wissen.

ja, weil's die peinliche deppen-weisung der wiener bpd nach bekanntwerden wieder zurückgepfiffen haben... aber es gibt ja kein plansoll, na überhaupt ned, nur budgetposten... willkommen in der wirklichkeit!

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  •  deejay
28.3.2013  (#127)

zitat..
dreieck und warnweste ham' s eh kein leiberl...


und gibts dafür auch eine erklärung oder nur creator geschwaffel wo nichts dahinter steckt?!

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.3.2013  (#128)
sicher gibt's eine erklärungdas ist kein grund, die contenance zu verlieren.

pannendreieck muss genormt sein.

es ist wurscht, ob das verbandszeug abgelaufen ist - da wird nix geregelt, das muss nur noch objektiv zur versorgung von wunden geeignet sein - und das kann nur ein mediziner, ned aber der polizist feststellen. damit braucht niemand wegen abgelaufenem verbandszeug löhnen.

zumindest eine warnweste (besser alle) sollte im fahrgastraum sein, um sie im pannenfall sofort anziehen zu können. nur im kofferraum ist zuwenig, wenn der aber vom Innenraum zugänglich ist, ist es wurscht. aber auch alles, was irgendwie reflektoren hat, gilt gleich einer warnweste. von doppelbestrafungen wegen nicht-mitführens von warnweste und Dreieck ist abzusehen.:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/erlaesse/downloads/warnwesten.pdf


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  •  deejay
29.3.2013  (#129)
und, ist dir sicherlich auch schon passiert das du für ein abgelaufenes verbandspackerl bezahlen hast müssen oder?

aja jelly, mein bruder meinte gestern abend nur ganz kurz, ich weiß nicht was der ÖAMTC da so schreibt, aber das 21€ Mandat gibts schon länger nicht mehr, außerdem ändert sich im Strafenkatalog zur Zeit dauernd was.

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.3.2013  (#130)

zitat..
und, ist dir sicherlich auch schon passiert das du für ein abgelaufenes verbandspackerl bezahlen hast müssen oder?

nö - hat mir nämlich schon beim heer mal ein vizeleutnant erklärt... aber es gibt immer ein schönes gesicht beim polizisten, wennst halt solche erlässe kennst und ihm dann, wenn er dich dafür pecken lassen will, freundlich fragst, ob er den versuchten amtsmissbrauch nach übermittlung der dienstnummer in die handycam sabbeln will... da bist dann recht schnell abgemahntemoji

aber genau wegen solchen fragen habe ich eine so hohe Meinung von unseren freunden&helfern, die heute beim ersten Sonnenstrahl schon wieder mal rechtwidrig messen wollten - und sich gleich wieder entfernten, als sie mich sahen...

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  •  deejay
29.3.2013  (#131)
a geleck, die verschwinden wenn der herr creator kommt? glaubst aber ned selber oder?
bitte erklär mir auch noch wieso sie rechtswidrig gemessen haben.

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
29.3.2013  (#132)
Creator steht ja bekanntermaßen auch mit Nachbarn in einem sehr angenehmen (rechtlichen) Naheverhältnis. emoji
Ich würde ihn, so wie ich ihn jetzt mittlerweile gut aus dem Forum kenne, in Real auch meiden wie die Pest. Er lebt anscheinend gut damit. Meine Philosophie ist es nicht.

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  •  Jelly
29.3.2013  (#133)

zitat..

aja jelly, mein bruder meinte gestern abend nur ganz kurz, ich weiß nicht was der ÖAMTC da so schreibt, aber das 21€ Mandat gibts schon länger nicht mehr, außerdem ändert sich im Strafenkatalog zur Zeit dauernd was.


Aha, gut zu wissen, ein Freund von mir ist bei der wega und der kennt sich damit nicht mehr aus emoji

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  •  deejay
29.3.2013  (#134)
naja, der hat auch was anderes zu tun als falschparker und schnellfahrer zu strafen und vor creator zu flüchten.
mein bruder hätte aber mit creator die größte freude.

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
29.3.2013  (#135)
.

zitat..
... meiden wie die Pest ...

... tägliches nasenbohren hilft angeblich emoji

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
29.3.2013  (#136)
Da denkt jemand mit, gefällt mir. emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.3.2013  (#137)

zitat..
und, ist dir sicherlich auch schon passiert das du für ein abgelaufenes verbandspackerl bezahlen hast müssen oder?


Mich wolltens deswegen strafen.
Das dürft der 1er Schmäh sein, dicht gefolgt von jenem mit den schmutzigen Nummerntafeln, wenns sonst nix finden.

Ich muß aber sagen, dass es grad in Wien eine Konzentration von solchen Spezialisten gibt...Grund dafür weiss ich nicht, warum die so sind.

Am Land sinds meistens ok...

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  •  creator
  •   Gold-Award
30.3.2013  (#138)
na glaubt irgendwer, die kennen mich nicht schon zur - genüge? klar hauen die ab.
war eh wieder der klassiker: messen aus der parkbucht, nicht parallel zum fahrbahnrand, sondern mehr als 3 m nach innen versetzt und auch noch auf kurvigen straßenverlauf mit Höhenunterschieden. es fallen eh genug drauf rein. hier ist pürstl zu verweisen: http://stvo-on.manz.at/stvo_p20_normtext.html

weil jetzt eh wieder zweiradsaison für die Youngsters startet, sollte man den erlass hier auch mal lesen, dann weiß man, wie schleißig die messmethoden in wirklichkeit sind bzw. waren - herrlich, wenn die kids wegen sowas pecken sollen: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/technik/fahrzeugtechnik/downloads/mofa_erlass2011.pdf
10km/h Toleranz waren ja sowas von genau: http://www.burgenland.at/politik-verwaltung/unabhaengigerverwaltungssenat/uvs_akt/2123

die lustigen "schmähs" sind schlicht amtsmissbrauch - weil erlasswidrig von einem besonders geschulten organ die strafbarkeit vorgetäuscht wird - kein kavaliersdelikt. ob der bruder dann seine Freude hätte, weiß ich nicht. maximal erklärt er mir, wie böse die anzeige wird - die ich dann nie kriege.

weil wir ja bei autobahnen waren: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=JUT_ST_20111128_3014087_10_00&ResultFunctionToken=f1ae23a2-259d-409d-b2cd-07900cf3047f&SearchInAsylGH=&SearchInBegut=&SearchInBgblAlt=&SearchInBgblAuth=&SearchInBgblPdf=&SearchInBks=&SearchInBundesnormen=&SearchInDok=&SearchInDsk=&SearchInEbm=&SearchInEbmj=&SearchInGemeinderecht=&SearchInJustiz=&SearchInLgbl=&SearchInLrBgld=&SearchInLrK=&SearchInLrNo=&SearchInLrOO=&SearchInLrSbg=&SearchInLrStmk=&SearchInLrT=&SearchInLrVbg=&SearchInLrW=&SearchInNormenliste=&SearchInPvak=&SearchInRegV=&SearchInUbas=&SearchInUmse=&SearchInUvs=&SearchInVerg=&SearchInVfgh=&SearchInVwgh=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=StVO

jedes spiel hat seine regeln... und die sollten halt alle kennen. nasenbohren ist halt reinhard's methode, ich halte meine für zielführender. meine Nachbarn sind mittlerweile ausgesprochen freundlich zu mir, ich kann nicht klagen...emoji


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  •  dandjo
  •   Gold-Award
30.3.2013  (#139)

zitat..
messen aus der parkbucht, nicht parallel zum fahrbahnrand, sondern mehr als 3 m nach innen versetzt und auch noch auf kurvigen straßenverlauf mit Höhenunterschieden.


Verstehe ich nicht und sicher etliche auch nicht. Warum ist die Radarmesssung hier ungültig oder rechtswidrig? Vielleicht kannst du uns den Passus aus dem Gesetzestext zitieren, ich lese jedenfalls keine 50 Paragraphen Rechtsdeutsch durch, nach denen ich so schlau bin wie vorher.

Zum Rest ist wirklich nur mehr zu sagen: da bleibt mir die Spucke weg. Wenn ich meine Nachbarn per Erlass dazu bringen muss zu mir freundlich zu sein, muss ich mich zwingend fragen, wie ich bei anderen ankomme. Mit einem Ungustl, der alles rechtlich über das Bein brechen will, will man selten in seiner Freizeit zu tun haben. Erinnert mich an unseren gestörten Ortsgendarmen von früher, der seine eigene Frau abgestraft hat, weil sie vor dem Haus "verkehrsgefährdend" geparkt hat. Nicht zu beneiden solche Personen.

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
30.3.2013  (#140)
Beitragsentfernung - bitte wieder ein bisschen auf die Netiquette achten, danke.

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  •  creator
  •   Gold-Award
30.3.2013  (#141)
@dandjo: das sprengt eigentlich den rahmen hier, - daher nur kurz: jedes messgerät muss geeicht und gemäß der typenspezifischen verwendungsbestimmung/betriebsanleitung betrieben werden. in der steht drin, wie gemessen werden muss.
der rest ergibt sich aus anm. 22 und den entscheidungen e241, e 243 und halt nach der art der messung (laser, amtsauge, nachfahren, etc.).

zitat..
Ein einwandfreies Anvisieren eines Fahrzeuges liegt nur dann vor, wenn auf dessen Front- bzw Heckpartie, keinesfalls aber auf Fensterflächen gezielt wird. VwGH 16. 4. 1997, 96/03/0306, ZVR 1998/55 (s auch VwGH 5. 3. 1997, 95/03/0010 u 16. 3. 1994, 93/03/0317, ZVR 1995/78).

und genau das ist bei höhenunterschieden und/oder kurviger strecke fast unmöglich, wobei auch hier dann je nach bedienungsanleitung/verwendungsbestimmung meist nur auf das kennzeichen visiert werden darf, weil das als einziger bauteil horizontal zur straße und gerade sein muss und konkave oder konvexe flächen das messergebnis negativ beeinflussen.

@energiesparhaus: ich hab' nicht angefangen und zur info aller wäre es durchaus spannend, die anwürfe mal so stehen zu lassen.

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