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Welche Kreditarten betrifft das? Nur Konsumkredit oder? |
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Nachdem ich in den letzten Jahren 4 Kreditverträge abgeschlossen habe, interessiert mich dieses Thema brennend. 1 Haus gekauft 2011 mit Bausparkredit - umgeschuldet auf andere Bank 2015 -> mittlerweile zurückbezahlt 2. Haus gekauft 2019 mit zwischenfinanzierung Bei meinem aktuellen Kreditvertrag sind die Bearbeitunsspesen 9500€ und bei der Zwischenfinanzierung waren es 3000€ Alles zusammen ein Haufen Geld, wo es natürlich interessant wäre, hier etwas zurückzubekommen. Bei der Umschuldung beim ersten Kreditvertrag und beim zweiten Kreditvertrag (inkl. Zwischenfinanzierung) waren Kreditvermittler im Spiel - da steht aber nirgends in den Kreditverträgen, welchen anteil der Spesen diese bekommen haben. Wie geh ich das ganze jetzt an? RSV hab ich. Geh ich zu denen oder zur AK....wei am besten vorgehen? |
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Hallo DonJohnson, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig |
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Hallo satking, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Wie ich es herauslese, waren Konsumkredite die Grundlage des Verfahrens, allerdings bezieht sich der OGH in der Urteilsbegründung auch explizit - wenn nicht schließend - auf Hypothekarkredite. "Art der Berechnung der Gebühren problematisch Die Klausel sei gröblich benachteiligend, erklärte der OGH in seiner Entscheidung. Probleme sieht der Gerichtshof bei der Art der Berechnung der Gebühren je nach Höhe des Kredits, grundsätzlich unzulässig seien Kreditbearbeitungsgebühren aber nicht. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Hypothekarkredits in Höhe von 440.000 Euro mehr Aufwand verursachen soll als ein Kredit in Höhe von 220.000 Euro, schreibt der Gerichtshof." Quelle: krone.at |
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Ist das nicht das Thema, das 30 Jahre ab Erkenntnis des OGH gilt? Da zahle ich erst zurück zur Sicherheit und dann kann ichs immer noch prüfen... |
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Bin nicht nur ich ein absoluter Sicherheitsmensch😃 Fast, gilt laut EKV 30 Jahre ab Zahlung. "Diese oft mehrere Tausend EURO betragenden Ansprüche verjähren erst 30 Jahre ab Zahlung und sind mit 4% zu verzinsen." Quelle: https://www.ekv-europa.com |
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ein vielleicht etwas unaufgeregterer Hinweis: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250324_OTS0094/wkoe-rudorfer-prinzipielle-zulaessigkeit-des-kreditbearbeitungsentgelts-durch-ogh-bestaetigt |
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Das ist halt auch nur die Meinung der WKÖ. Die Konsumentenschutzvereine sehen das anders. Ich denke es wird in allen Fällen in denen prozentual nach Wert des Kredits berechnet wurde zurückzuzahlen sein. |
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..naja, die Prozessfinanzierer sehen das anders. Und die tragen ja auch die Kosten, wenns in die Hose geht. Das machen die nicht, wenn die Aussichten schlecht stehen, denk ich mal. |
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@Elbenstein Mit der Argumentation könnte man quasi jede Regulation in diversen Bereichen sein lassen. Defacto sind solche Regulationan aber meist vorteilig für die Konsumenten. Die Banken in Österreich sind im EU Vergleich sehe lax reguliert. Das führt aber weder zu besonders hohen Zinsen auf Sparbücher noch zu besonders günstigen Krediten sondern vorallem zu im EU Vergleich besonders hohen Gewinnen https://www.derstandard.at/story/3000000241686/oesterreichs-banken-verdienen-doppelt-so-gut-wie-jene-im-euroraum |
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Schau Mal in den AGB's deiner RSV nach. Alles mit Hausbau und Hauskauf ist ziemlich sicher ausgeschlossen, also Prozess Finanzierer... |
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korrekt - ist sie deswegen in der Sache falsch? das liegt in der Natur der Sache ich traue mich hier angesichts der komplexen juristischen Situation gar keine Bewertung abzugeben. hast du hier valides Material zum Nachlesen oder ist das nur eine Vermutung? Dass die Regulierung zu lax sei, würde ÖNB und FMA jedenfalls nicht freuen. Betreffend Zinskonditionen bei Krediten brauchen die heimischen Banken jedenfalls keinen Vergleich mit dem EUR-Ausland scheuen. Lustig auch der Hinweis im Standard. Jahrelang (vor allem nach Lehman - speziell in der Phase ultratiefer Zinsen mit flacher/inverser Zinsstruktur, wo jede Form der Fristentransformation sehr schwer war) wurde den heimischen Instituten nachgesagt, sie hätten zu wenig Kraft, um Gewinne zu erwirtschaften und Eigenkapital aufzubauen - es gab auch Stimmen, dass sie ihr Geschäftsmodell adaptieren sollen). Jetzt, wo sich die Zinskurve normalisiert und Banken wieder Zinsgewinne erwirtschaften können, heißt es sie verdienen zu viel. |
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Ich frage mich ja welche Auswirkungen, dass jetzt auf Neuabschlüsse hat. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Banken von sich aus keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] mehr verrechnen bzw. von heute auf morgen die Berechnungslogik ändern werden. Aber ansprechen müsste man es fast wenn man gerade vor Abschluss ist oder was sagt ihr? |
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das kann ich mir schon vorstellen - vielleicht nicht sofort, aber in einer zeitlichen Nähe. Dann werden sich die bankinternen Kosten für die Kreditbearbeitung halt als Teil der Kondition wiederfinden. Und das kann im Gegensatz zur transparenten Bearbeitungsgebühr dann wirklich niemand mehr nachvollziehen. |
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Grundsätzlich: die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] ist ein Teil der Unternehmensmarge und wird im Gesamkontext mit der Kondition und sonstigen Kosten, die dem Kreditverhältnis entstehen, dem Unternehmenserfolg zugerechnet. Insitute, die keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] verrechnen - meist rein online - haben schlankere Kostenstrukturen, da zum Beispiel kein stationärer Betrieb oder Kaderpersonal erhalten werden muss. Wieder andere kompensieren mit höheren Gebühren wie Kontoführung oder einer Gestionsprovision. Im Grunde geht es aber doch um die Frage, wie kompetitiv das jeweilige Angebot ist und welche Kosten dem Kreditnehmer unterm Strich entstehen. Als mündiger Bürger kann hoffentlich jeder seine Schlüsse ziehen und die Unterschrift unter dem für sich besten Angebot setzen. Es wird dich vermutlich niemand gezwungen haben, die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und mit einem Anteil daraus den Vermittler zu zahlen? Ich vermute doch stark, dass die erzielte Kondition MIT BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und Provision von den Gesamtkosten günstiger war als die, die du selber angefragt hast? Lesen konntest du vermutlich auch, dass du BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] (und aus einem Teil davon die Provision des Vermittlers) zahlen musst, oder? Wenn nein, müsste man sonst die Geschäftsfähigkeit hinterfragen. Leider haben sog. Konsumentenschützer den monetären Antrieb als Hauptmotivator. Gemeinsam mit Prozessfinanzierer, die sich wie Heuschrecken auf böööööse Konzerne, im speziellen Banken, Versicherungen und Telekomanbieter, stürzen. Sollte das Mode machen, dass oft Jahrzehnte nach Abschluss Verträge (oder einzelne Wort-Formulierungen wie bei den LV' s) von findigen Anwälten als ungültig bezeichnet werden, dann gute Nacht Planungssicherheit. Dann wird es Zeit, den Laden dicht zu machen, denn das kann sich kein Unternehmer leisten. Ich persönlich als seriös agierender Finanzdienstleister kann nur den Kopf schütteln, wie hier wieder mal versucht wird, einer gesamten Branche den Hobel anzusetzen.Diese hat ohnedies per se den Schwarzen Peter in der Bevölkerung. Die Termini "Keiler" und "provisionsgeil" sind an der Tagesordnung. Ob das den Konsumenten - und den Bogen ins Forum gespannt - dem Forumsuser - schlussendlich nützen wird? Ich wage es zu bezweifeln. |
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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Natürlich haben sowohl der APA OTS Versand der Prozessfinder als auch die WKO eine (gegensätzliche) Schlagseite. Nüchtern betrachtet, ist beim Urteil vor allem der notwendige Zusammenhang zwischen Geldleistung und Aufwand der Bank herausgearbeitet worden. Bei einer allein am Kreditpreis gekoppelten Pauschale fällt es halt schwer, eine sachliche Rechtfertigung herzustellen - allein das erhöhte finanzielle Risiko und damit der theoretische Mehraufwand bei der Risikoabschätzung reicht anscheinend nicht aus. Aber selbstverständlich greift das Urteil eine Bearbeitungsgebühr nicht per se an. Deshalb ist es nicht so einfach und der Einzelfall muss geprüft werden. Darauf baut halt die WKO ihre Argumentationslinie auf. Ist auch total legitim. Die Banken hatten Zeit genug sich mit Rücklagen abzusichern, aber es geht um stolze Summen. Was mich bei der Logik interessieren würde: wären somit nicht alle Pauschalen, welche sich prozentual allein am Verkaufspreis orientieren, angreifbar? Wie sieht es mit der Maklergebühr oder Kreditvermittlungsgebühr aus? In den Portalen liest man oft Prozentsätze, stellt man jetzt sicherheitshalber keinen Bezug zum Kaufpreis mehr her? Insgesamt sehe ich es sehr kritisch, da die Bearbeitungsgebühr in der Höhe transparent genannt wird und ich mit dem Effektivzins stets eine vergleichbare Kennzahl hatte. Muss ich als Konsument stets wissen, für was ich genau sachlich gerechtfertigt bei jedem Posten zahle, wenn ich mit dem Gesamtangebot einverstanden bin? Bin hier für mehr Mündigkeit, aber harten Vorgehen bei echten Täuschungen. |
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@Liconsult ich meine nicht die Vergabekriterien. Die sind in Österreich sehr streng. Ich meine Maßnahmen um die Gewinne der Banken zu begrenzen. Also zb, staatlich vorgrschriebene Zinsobergrenzen bei variablen Krediten (haben Frankreich und Belgien), Vorgaben daß die Zinsen auf Sparbücher in Relation zum Leitzins angehoben werden müssen, oder bis zu einer gewissen Höhe höhere Zinsen vorgeschrieben werden (hat Frankreich), gratis Kreditumschuldungen (hat Italien) etc. Das fehlt in Österreich gänzlich, haben aber viele andere EU Länder. Hier wird zb das Spar-Modell in Frankreich beschrieben https://www.derstandard.at/story/3000000183485/wenn-der-markt-versagt-geh246rt-er-reguliert |
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zwingt keiner einen, bei einer österreichischen Bank zu sein. Bin seit Jahren mit allen Konten im Ausland. Bessere Zinsen, keine Bearbeitungsgebühren, keine Kontoführung und in Zeiten der EU kein Thema. Es müssen die Leute halt endlich anfangen, solche Dinge nicht zu finanzieren. |
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@melly210 Dafür haben wir z.B. die max. 1% Pönale bei Umschuldung eines Fixzinskredites. |
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Du meinst Dinge wie Revolut oder N26 richtig? Also keine traditionelle ausländische Bank also z.B. bei der ING in Holland? |
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Bitte um Beispiele wo der Endkunde am Schluss tatsächlich einen Vorteil hatte. Beispiele von mir wo es nicht so ist: Bestellerprinzip bei Mietwohnungen. Ich vermiete selber. Da ich den Makler nun bezahlen muss, habe ich das eben auf die Miete aufgeschlagen. Langfristig macht es das Ganze für den Mieter teurer. Viele die ich kenne und auch vermieten, haben dasselbe gemacht oder die Servicepauschale bei Handyverträgen: dann gibt es die halt nicht mehr, dafür gehen die mtl. Grundgebühren rauf. Langfristig wieder teurer für den Kundne. Hier wird es unterm Strich auf dasselbe rauslaufen. Für den Endkunden ist noch nie etwas günstiger geworden. Ich verstehe auch nicht, was genau an der Bearbeitungsgebühr verwerflich sein soll. Sie steht im Angebot und im Vertrag. Die Bank zwingt niemanden diesen zu unterschreiben. Versteh mich nicht falsch, ich habe kein Mitleid mit den Banken. Ich verstehe aber auch deine Argumentation nicht. Warum sollen die Banken keine Gewinne machen dürfen. Das sind Unternehmen - die sollen Gewinn machen. Jedes Unternehmen will Gewinn machen. Es ist schon ok die Wirtschaftskammer kritisch zu sehen - die Arbeiterkammer sehe ich aber noch kritischer. |
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Ich seh das vollkommen unemotional. Wenn ein Gericht entscheidet, dass die Gebühr so nicht sein darf, dann ist das so. Was interessiert mich die Bank?! Wenn ein Gericht entscheiden sollte, dass mein knapp über 1% fixzins auch "gröblich vorteilhaft für mich" sein sollte, is die Bank wahrscheinlich auch blitzartig da und würde diesen erhöhen, weil.....bla Wenn es also die Möglichkeit gibt, hier ein paar tausender zu holen......warum nicht?! |
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