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Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig

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  •  DonJohnson
3.4. - 4.11.2024
138 Antworten | 40 Autoren 138
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Liebe Forum Mitglieder,

wahrscheinlich habt ihr auch die Meldungen bzgl. unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühr mitverfolgt.

https://help.orf.at/stories/3224373/

Aus meiner Sicht ist es sehr wahrscheinlich, dass die Entscheidung gegen die Kreditbearbeitungsgebühr fallen wird.

Begründung: Auch der deutsche Bundesgerichtshof hat damals so entschieden und die Rechtsmeinungen zwischen Deutschland und Österreich sind meist sehr ähnlich (sollte ohnehin europäisch geregelt sein).
Ebenso schlägt das Thema Servicepauschale o.ä. in eine ähnliche Kerbe.

Also ich denke es wird nun zu einem Paradigmenwechsel kommen.

Wie seht ihr das bzw. was ist eure Meinung dazu?

  •  maider187
  •   Gold-Award
15.10.2024  (#121)

zitat..
Mayer21 schrieb:

Genau.

danke, und wie regstriert man sich da?
habe leider nichts dazu gefunden ;(

ok, war keine Anmeldung erforderlich, habe es mal abgeschickt und bin auf die Antwort gespannt.

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  •  oli93
15.10.2024  (#122)
Wäre dann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 573€ rückforderbar? Wenn diese nicht prozentuell an die Kreditsumme gekoppelt ist.

Wie ist da beim Kontoführungsentgelt = Kontoführungsgebühr zu verstehen, wenn dieses monatlich ca. 7€ beträgt.

Die Kreditvermittlerprovision, so wie die Schätzgebühr ist verständlicherweise somit nicht rückforderbar.

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Hallo oli93, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.10.2024  (#123)
Schätzgebühr?
Es geht hier ja um Konsumkredite, nicht um Wohnbau, oder?

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  •  Oiso
15.10.2024  (#124)
Ich hab so einen ähnlichen Verein in einer anderen Sache genutzt.
Kam nicht viel dabei raus...

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  •  Mayer21
15.10.2024  (#125)
@sir0x
Laut EKV soll es auch bei Immobilienkrediten möglich sein. 
Der Mitarbeiter war sich eigentlich zu 100% sicher, dass die Verfahren gegen die Banken gewonnen werden. Mal schauen, ob das dann wirklich so passiert.
Verlieren kann man ja nichts, im Falle eines Erfolgs behält sich der Verein jedoch 35% des erstrittenen Betrages ein.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.10.2024  (#126)
Ah Danke, gut zu wissen, vl. schreib ich mal meine Bank an, obs ohne Druck entgegen kommen.

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  •  dynamite
  •   Gold-Award
15.10.2024  (#127)
Ich hab das über den Verbraucherschutzverein gemacht - kostet nur die Mitgliedschaft (40€).
https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/

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  •  neulingg
15.10.2024  (#128)
Wie ist das eigentlich aktuell? Die Banken verlangen ja weiterhin zwischen 0,5 und 2% Bearbeitungsgebühr. Sollte man das dann evtl. auch reklamieren?

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  •  Mayer21
15.10.2024  (#129)
@sir0x
Habe ich auch versucht. Meine Bank meinte jedoch dass das alles rechtens ist. Ich weiß es nicht und werde mich hier melden, sobald ich eine positive oder negative Rückmeldung erhalten habe.
Laut EKV kann das innerhalb eines Jahres sein, wenn die Bank jedoch Einspruch erhebt auch gute eineinhalb Jahre dauern.

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  •  obi111
3.11.2024  (#130)
Liebe Teilnehmer:innen der Sammelaktion "Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren"
 
Nicht nur Banken verdienen an unzulässigen Bearbeitungsgebühren, gerne schneiden dabei auch noch Kreditvermittler mit. Oft werben diese damit, dass ihre Leistungen kostenlos wären, in Wirklichkeit bezahlt ihnen die Bank aber einen Teil der Kreditbearbeitungsgebühren aus.
 
Nach den Standesregeln für Kreditvermittlung wären sie verpflichtet, ihre Kund:innen vor der Vermittlung über alle anfallenden Kosten zu informieren. Aus unserer Sicht ist es daher eindeutig unzulässig, wenn sich Kreditvermittler von Banken für die Vermittlung „bezahlen“ lassen ohne das offenzulegen - und es besteht auch gegenüber den Vermittlern ein Rückforderungsanspruch.
 
Wir bitten Sie daher, uns bekannt zu geben, falls Sie Ihren Kredit über einen Kreditvermittler bezogen haben.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.11.2024  (#131)

zitat..
obi111 schrieb: Nach den Standesregeln für Kreditvermittlung wären sie verpflichtet, ihre Kund:innen vor der Vermittlung über alle anfallenden Kosten zu informieren.

Richtig. Ich hoffe, es wird sich hier auch jeder die Standesregeln vorlegen lassen und hat diese unterschrieben:

Für die Kreditvermittlungstätigkeit erhält der Kreditvermittler im Falle eines Kreditabschlusses eine Provision vom Kreditgeber. Die Provision steht dem Kreditvermittler als Vergütung seiner Dienstleistung zu. Der tatsächliche Betrag der Provision ist vor Ausübung der Kreditvermittlungstätigkeit noch nicht bekannt, der Betrag wird im ESIS-Merkblatt Europäisches Standardisiertes Merkblatt) angegeben. Verbraucher können Auskunft über die
jeweiligen Provisionshöhen der angebotenen Kreditverträge verlangen.

Denn dort ist der Punkt ganz klar geregelt.

BTW: für getane und hoffentlich gute Arbeit Geld zurückzuverlangen wirkt auf mich ein wenig befremdlich.

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  •  TheSeeker
  •   Bronze-Award
3.11.2024  (#132)

zitat..
obi111 schrieb: Nicht nur Banken verdienen an unzulässigen Bearbeitungsgebühren, gerne schneiden dabei auch noch Kreditvermittler mit.

Finde das Wording angriffig und unangebracht. Ich habe einen Vertrag unterschrieben und war mir bewusst, welche Kosten auf mich zukommen. Natürlich ist diese Pauschale bei höheren Beträgen ohne wirklichen Mehraufwand seitens der Bank bitter. Aber ich würde andererseits auch nicht wollen, dass mir die Bank rechtlich in den von beiden Seiten unterschrieben Kreditvertrag eingreift und einseitige Abänderungen vornimmt. 

Aber hier Kreditvermittler per se unter Generalverdacht zu stellen und ihre Arbeit als schändlich "mitgeschnitten" darzustellen, ist seitens der Verfasser schwach und populistisch. Natürlich ist eine größtmögliche Transparenz wünschenswert. Aber entweder ich setze mich damit auseinander, dass der Vermittler nicht nur aus Nächstenliebe aufsteht und mir (hoffentlich) gute Konditionen inkl. sicherer Abwicklung als Arbeitsleistung anbietet oder ich brauche mich im Nachhinein nicht beschweren. Man kann ja gut selbst die Konditionen aushandeln, wie es viele hier gemacht haben. Man hat die Freiheit. Im Nachhinein sich so zu positionieren, finde ich ebenfalls befremdlich.


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  •  obi111
3.11.2024  (#133)
Ja was die Experten hier im Forum betrifft die machen alles richtig und korrekt da gibts nichts auszusetzen aber wenn es den vielen schwarzen Schafen unter den ganzen Finanzierungsvermittlern die 2-4% Provision abkassiern da ein wenig an den Kragen geht wär das schon ok ...

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  •  mkurzmann
4.11.2024  (#134)

zitat..
obi111 schrieb:

Nicht nur Banken verdienen an unzulässigen Bearbeitungsgebühren, gerne schneiden dabei auch noch Kreditvermittler mit. Oft werben diese damit, dass ihre Leistungen kostenlos wären, in Wirklichkeit bezahlt ihnen die Bank aber einen Teil der Kreditbearbeitungsgebühren aus.

Also ich habe keinen Kreditvermittler beauftragt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese wirklich damit werben, dass die Leistungen kostenlos wären... Es muss einem ja klar sein, dass kein Fremder gratis für mich arbeitet (insbesondere wenn dieser das hauptberuflich macht).

Wenn nicht ich direkt an den Vermittler etwas bezahle, dann ist ja wohl klar, dass der Vermittler von der anderen Seite etwas bekommt... 


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  •  Mike1211
4.11.2024  (#135)
Blöde Frage:
Fallen in solch einem Fall dann auch die Kreditvermittler um ihre Provision um oder schluckt das die Bank zu 100 %?

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  •  ssttjj
4.11.2024  (#136)
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man zB. den Kredit nach 5 Jahren schon vollständig zurückzahlt (statt Laufzeit 30 Jahre)? Kann man hier aliquot die Bearbeitungsgebühr für die nicht genutzten 25 Jahre zurückfordern? Finde hier unterschiedliche Aussagen im Netz.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.11.2024  (#137)

zitat..
ssttjj schrieb: Wie sieht es eigentlich aus, wenn man zB. den Kredit nach 5 Jahren schon vollständig zurückzahlt (statt Laufzeit 30 Jahre)? Kann man hier aliquot die Bearbeitungsgebühr für die nicht genutzten 25 Jahre zurückfordern? Finde hier unterschiedliche Aussagen im Netz.

zitat..
LiConsult schrieb: Für Kreditverträge, die in das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz fallen (= "Hypothekarkredite") und ab 01.01.2021 abgeschlossen wurden, sind bei vorzeitiger Rückzahlung die laufzeitabhängigen (= Zinsen) und die laufzeitunabhängigen (= Bearbeitungsgebühr) Kosten jedenfalls zu erstatten.

 

zitat..
Mike1211 schrieb: Fallen in solch einem Fall dann auch die Kreditvermittler um ihre Provision um oder schluckt das die Bank zu 100 %?

zitat..
LiConsult schrieb: Hier kann ich Entwarnung geben: Der EuGH hat zu Beginn 2023 in einem Prozess des VKI gegen die UniCredit Bank Austria (C-555/21) entschieden, dass der Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung kein Recht auf Ermäßigung der laufzeitunabhängigen (Bearbeitungsgebühr) Kosten haben. Ein Verbraucher kann damit nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen. Somit wurde der Anwendungsbereich des Lexitor-Urteils des EuGH (C-383/18) vom 11.9.2019 eingeschränkt.
Das Urteil wurde damit begründet, dass das Recht auf Kostenreduktion den Zweck habe, dass ein Kreditvertrag an die geänderten Umstände angepasst werden kann, die eben durch die vorzeitige Rückzahlung entstehen. Dieses Recht umfasst somit nicht die Kosten, die unabhängig von der Vertragslaufzeit an die Bank oder Dritte zu zahlen sind und wo die Leistungen bereits vor der vorzeitigen Rückzahlung vollständig erbracht wurden.

Unabhängig davon, ob die Verrechnung der Bearbeitungsgebühr als rechtskonform oder nicht angesehen wird, ist die Leistung und anschließende Vergütung des Dienstleisters davon nicht betroffen.

 

zitat..
obi111 schrieb: aber wenn es den vielen schwarzen Schafen unter den ganzen Finanzierungsvermittlern die 2-4% Provision abkassiern da ein wenig an den Kragen geht wär das schon ok ...

wenn mit den vielen schwarzen Schafen jene gemeint sind, die sich im gesetzlichen Rahmen bewegen und dennoch mehr als 2% Bearbeitungsgebühr verrechnen, dann wird deren Kragen unversehrt bleiben, denn die seit vielen Jahren auszuweisenden

zitat..
speeeedcat schrieb: die Standesregeln

bzw. Standardinformationen bei den entsprechenden Dienstleistungsaufträgen integraler Bestandteil sein sollten - vom Kreditnehmer zur Kenntnis genommen und unterfertigt.

zitat..
TheSeeker schrieb: Finde das Wording angriffig und unangebracht.

.. und despektierlich - stimme hier uneingeschränkt überein. Auch zum Thema Kostentransparenz: es gibt nichts, was (vor-)vertraglich unklar ist.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.11.2024  (#138)

zitat..
Mike1211 schrieb: Blöde Frage:
Fallen in solch einem Fall dann auch die Kreditvermittler um ihre Provision um oder schluckt das die Bank zu 100 %?

zitat..
ssttjj schrieb: Wie sieht es eigentlich aus, wenn man zB. den Kredit nach 5 Jahren schon vollständig zurückzahlt (statt Laufzeit 30 Jahre)? Kann man hier aliquot die Bearbeitungsgebühr für die nicht genutzten 25 Jahre zurückfordern? Finde hier unterschiedliche Aussagen im Netz.

Kurz: nein.
Die Provision ist bei vorzeitiger Tilgung weder zur Gänze noch aliquot rückforderbar.
Die schluckt auch nicht die Bank, sondern bezahlt schlicht der Kunde. Und fällt wie erwähnt unter den Punkt "laufzeitunabhängige Kosten". Der Vermittler hat seine Dienstleistung erbracht.
Die Bank hebt die Provision (mit oder ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], von Institut zu Institut unterschiedlich) ein und überweist diese an den Kooperationspartner.
Die Kosten werden im ESIS klar und transparent ausgewiesen. Üblicherweise sollten die Vermittlungskosten bereits im Vorfeld oder am Angebot ersichtlich sein.

zitat..
TheSeeker schrieb: Finde das Wording angriffig und unangebracht.

Dem kann ich ebenfalls nur zustimmen.


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