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Ich seh das vollkommen unemotional. Wenn ein Gericht entscheidet, dass die Gebühr so nicht sein darf, dann ist das so. Was interessiert mich die Bank?! Wenn ein Gericht entscheiden sollte, dass mein knapp über 1% fixzins auch "gröblich vorteilhaft für mich" sein sollte, is die Bank wahrscheinlich auch blitzartig da und würde diesen erhöhen, weil.....bla Wenn es also die Möglichkeit gibt, hier ein paar tausender zu holen......warum nicht?! |
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Ist die richtige Vorgehensweise, wenn du ihn beauftragst, dann solltest du ihn auch bezahlen und nicht der Mieter. Dass du es dann auf die Miete draufschlägst, ist deine Entscheidung, ob es moralisch so in Ordnung ist, ist eine andere Sache. Wie man sieht, greift die Politik nun eh auch immer stärker ins Mietrecht ein, da es eben ausufert. Passiert dann, wenn man es übertreibt und das taten die Vermieter in den letzten Jahrzehnten immer mehr. In ein paar Jahren wirst du vielleicht auch die maximal mögliche Miete vorgeschrieben bekommen, da ist dann nichts mehr mit Kosten auf Miete einfach hinzurechnen. Die wurde ja ursprünglich wegen der gesetzlichen Speicherpflicht der Provider eingeführt, aber nach Beendigung ebendieser nicht mehr eingestellt, war ein nettes Zubrot ohne jegliche wirkliche Gegenleistung. Nun, ich weiß nicht, was sie dafür geleistet hat, um hier prozentual vom Kreditbetrag eine Gebühr einzuheben und zusätzlich dann noch jede zusätzliche Aufgabe, wie Bewertung der Liegenschaft, Kreditbesicherung im Grundbuch, etc. dazu in Rechnung stellt. Tja das dumme ist nur, unterschreibst du die Vertragsbedingungen nicht, gibts den Kredit nicht, also ja man ist in Zugzwang, wenn an auf den Kredit angewiesen ist. |
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Wann zahlt die Bank austria aus ? |
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@Elbenstein natürlich dürfen sie Gewinne machen. Aber wie @takeiteasy schon geschrieben hat, wenn es ausufert und es einen Bereich betrifft auf den die Bevölkerung angewiesen ist, ist es Aufgabe der Politik dies zu begrenzen. Wo zb der Vorteil von Sparbuch-Regelungen wie in Frankreich ist bei denen Einlagen bis zu einer gewisse Höhe mit sehr attraktiven Verzinsungsvarianten angeboten werden müssen, liegt auf der Hand. Klar wird ein Teil der Kosten irgendwo anders versteckt werden, aber 1:1 nicht. Also ja, doppelt so hohe Gewinne wie im EU-Schnitt sind ein sehr guter Indikator, daß die Regulationen in manchen Bereichen zu lax/zu sehr zugunsten der Banken sind. Ich persönlich hätte es besser gefunden sie hätten nicht einfach die Gewinne abgeschöpft sondern sich auch angeschaut warum die Gewinne so viel höher waren als im Schnitt, was regulatorisch sehr anders als im Großteil der anderen Länder ist und wo man ggf nachschärfen sollte. Und wie gesagt: bei uns sind die Bank-Konditionen keineswegs ganz besonders attraktiv im EU-Vergleich. Weder bei Konten, noch bei Krediten, noch bei Spar-Produkten. Ich würde also sagen, der aktuelle Zustand im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist kein Vorteil für die Konsumenten hier. Die Gewinne sind höher, ohne daß den Konsumenten davon in größerem Umfang profitieren. |
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Gibt auch traditionelle EU Banken, bei denen die Tagesgeld Zinsen OK sind. Oder neobroker. Ist alles besser als die beiden großen heimischen Banken Ad Besteller Prinzip: ob das Sinn der Sache und legal ist, das weiterzugeben? Wer beauftragt soll zahlen, fänd ich eine absolute Schweinerei wenn das weitergeben legal wär. Moralisch sowieso |
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Was soll daran illegal sein. Früher hat der Mieter den Makler gezahlt - das geht nun nicht mehr. Ist ja auch ok. Jetzt zahl ich ihn als Vermieter. Dafür verlange ich halt eine höhere Miete. Dei bezahlt mir wiederum den Makler bzw. wenn der Mieter länger bleibt, dann ist es für ihn sogar teuerer als vorher. Die Eigentümervereinigung hat diese dem Gesetzgeber von Anfang an mittgeteilt, dass das in Summe darauf hinauslaufen wird. Illegal ist das nicht - ich werde ja wohl für meine Wohnung soviel Miete verlangen dürfen wie ich will - muss ja niemand mieten, wenn er nicht will. |
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Ist ja ok, wenn du das so siehst. Ist halt wieder mal ein Gesetz, was anders gelebt wird, als gedacht. Da muss mMn definitiv nachgeschärft werden. Aber das ist alles OT OT [Off Topic] |
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Richtig, noch dürfen, darfst du das, aber in ein paar Jahren oder früher dann nicht mehr, dann wird es eben gesetzlich festgeschrieben, was man als Vermieter verlangen darf oder nicht. Ganz einfach weil man es als Vermieter übertrieben hat und der Staat hier regulierend eingreifen muss, da es ansonsten eskalieren könnte. Persönlich finde ich es richtig und gut das der Staat hier aktuell für die Miete und deren Erhöhung klare Grenzen gesetzt hat und nicht mehr der VPI herangezogen werden kann. Mich betrifft es zum Glück nicht mehr, aber für all jene die nach wie vor Miete zahlen müssen finde ich es sehr gut. Kann ja nicht sein, das eine Miete derart steigt, dass sie problemlos den Großteil der Lohnerhöhung auffrisst. Wohnen ist ebenso wie Essen ein Grundbedürfnis, es kann nicht sein, das Menschen hier jeden Monat zittern müssen, ob sie die Miete und das Essen noch bezahlen können. Daher hoffe ich das auch die Big-Player des Einzelhandels mal ordentlich herhalten müssen. |
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Ich bin aus Vorarlberg und hier haben wir freie Mietverträge. Da gibt es keine Obergrenzen und ich kann auch an den VPI anpassen und mache das auch regelmässig. Wo kommen wir denn hin, wenn der Vermieter nicht mehr anpassen kann. Meine Kosten steigen ja schliesslich auch. |
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hast du hier verbindliche, nähere Infos? Die Mietzinsvereinbarungsmöglichkeiten sind im MRG und ABGB mehr als erschöpfend behandelt/reglementiert, dazu seit neuestem das MILG. Würde mich interessieren. Von den knapp 1,7 Mio. Hauptmietwohnungen in Ö befinden sich lediglich etwa 400.000 in der MRG-Teilausnahme bzw. Vollausnahme und unterliegen damit mehr oder weniger der freien Marktpreisbildung. Der überwiegende Rest der etwa 1,3 Mio. Hauptmietwohnungen gliedert sich in Sozialen Wohnbau und den preislich geschützten Bereich der MRG Vollanwendungen, wo es abseits der gesetzlich festgeschriebenen Anpassungen keine Möglichkeit "willkürlicher" Mieterhöhungen gibt. Zu wenig reguliert/reglementiert? |
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Nein, es ist nur eine Annahme das es früher oder später gesetzlich geregelt werden wird. Es wird bessert sich ja nicht, im Gegenteil, es wird von Jahr zu Jahr schwieriger leistbaren Wohnraum zu bekommen. Sind auch mehr als 20% des insgesamt verfügbaren Wohnraumes. |
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kein Wunder, wenn der Neubau einbricht. Sollten deine Wünsche hinsichtlich gänzlicher, staatlicher Preisfestsetzung in Erfüllung gehen, wird das Problem leider noch verschärft. Das private Wohnangebot wird noch stärker zurückgehen - bei steigender Nachfrage. Wenn die Vermietung keine Rendite mehr zulässt sondern durch das steigende Preisgefüge für Sanierung, Adaptierung, etc. (diese Preise sollen auch reglementiert werden?) immer mehr schwindet (im schlimmsten Fall "kostet"), dann werden die Wohnungen verkauft, um das frei werdende Kapital einer Verzinsung zuzuführen. Diese Wohnungen werden dann zusätzlich dem Mietmarkt entzogen. Es ist leider ein Irrglaube, dass staatliche Preisgrenzen den allgemeinen Wohlstand erhöhen. Die Differenz zum Marktpreis zahlt stets der Steuerzahler - also alle. eben deswegen die Frage: nachdem mehr als 3/4 des gesamten Wohnungsbestandes der staatlichen Kontrolle unterliegen, soll das letzte knappe 1/4 soll auch noch reguliert werden? Da hilft dann nur mehr eine große staatliche Wohnbautätigkeit (was angesichts der lahmenden Wirtschaft und einbrechenden Steuereinnahmen finanziert werden will). Private Investoren sind dann naturgemäß raus (sind sie zusehends auch jetzt leider bereits). |
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Es gibt kaum ein Land das so Mieterfreundlich wie AT AT [Außentemperatur] ist und das soll immer noch zu wenig sein? Schau dir mal die Mieten in anderen Ländern & Hauptstädten im Vergleich zum Medianeinkommen an... |
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Ich nenne mal ein Beispiel für meiner Meinung nach krasse Mietpreiserhöhung und das bitte im sozialen Wohnbau. Eine Bekannte bekam eine monatliche Mieterhöhung von 180€!! Wie bitte soll man das stemmen, wenn die Lohnerhöhung vielleicht 50-70€ Netto ausmacht. Dazu kommen dann noch die Preissteigerungen bei Energie, den Lebensmitteln. Der Grund für diese extreme Erhöhung waren die steigenden Kreditzinsen, man putzt also das komplette Risiko auf den Mieter ab, so kann es ja auch nicht sein. Das Grundbedürfnisse wie Wohnen höhere Renditen abwerfen kann es ja auch nicht sein, es gibt doch genug andere Anlagemöglichkeiten, um Geld zu scheffeln. Ist halt nur meine persönliche Meinung. Bezüglich Sanierung, Adaptierung solche Kosten sollten natürlich in Mieten einfließen, der Mieter hat ja auch etwas davon. |
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Jetzt könnte man sagen, sieh dir mal die Eigentumsquoten in anderen Staaten an, wie hoch die dort sind und wie niedrig in Österreich. |
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Wenn einem die Miete zu teuer ist, dann muss man sich halt seinen Wohnraum kaufen. Nachdem der Kauf nach aktueller Studie mittelfristig fast immer günstiger ist als mieten, gibt's hier ja Einsparungspotential. |
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Hallo DonJohnson, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig |
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Den muss man sich mal leisten können, selbst wenn die Kreditrate der der monatlichen Miete entspricht, könnte es mit dem Kredit nichts werden, da die Kreditanforderungen womöglich zu hoch sind. So nun aber wieder zurück zu, eigentlichen Thema Bearbeitungsgebühr nicht zulässig.... |
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Habe Kredit bei der BA. Kann ich mich irgendwo der Klage anschließen oder wurde da bereits entscheiden? |
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... und das beim (der bösen Gewinnorientierung unverdächtigen) gemeinnützigen Wohnbau - oder überhaupt bei den Gemeindewohnungen, bei denen zumindest in Wien die Betriebskosten gerade in den vergangenen 3 Jahren exorbitante Steigerungen erfahren haben. Im reglementierten Bereich. Im Grunde sprichst du es richtig aus (wobei bei einer Mietrendite von 2-3% im urbanen Bereich "Geld scheffeln" vielleicht etwas übertrieben ist - da gibt es an den Finanzmärkten (freilich unter einer anderen Risikobetrachtung) andere Möglichkeiten. Es ist auch relativ "einfach": die private Wohnraumschaffung ist ein- und die Nachfrage nach Wohnraum ungebrochen. Wenn es den Privaten zusätzlich zu den sonstigen Themen erschwert wird, rentabel zu sein, dann muss halt der Staat für Angebot sorgen. Nur dann wird sich die Preisentwicklung bei den Mieten verträglicher gestalten. zulässig schon - nur nicht in der vom OGH beanstandeten Ausgestaltung |
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Wie ist hier jetzt weiter vorzugehen für den Kreditnehmer, der die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] retour fordern möchte? |
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Am besten beim VSV anmelden und alle Unterlagen zur Verfügung stellen. https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/
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