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Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig

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  •  DonJohnson
3.4.2024 - 31.3.2025
196 Antworten | 53 Autoren 196
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Liebe Forum Mitglieder,

wahrscheinlich habt ihr auch die Meldungen bzgl. unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühr mitverfolgt.

https://help.orf.at/stories/3224373/

Aus meiner Sicht ist es sehr wahrscheinlich, dass die Entscheidung gegen die Kreditbearbeitungsgebühr fallen wird.

Begründung: Auch der deutsche Bundesgerichtshof hat damals so entschieden und die Rechtsmeinungen zwischen Deutschland und Österreich sind meist sehr ähnlich (sollte ohnehin europäisch geregelt sein).
Ebenso schlägt das Thema Servicepauschale o.ä. in eine ähnliche Kerbe.

Also ich denke es wird nun zu einem Paradigmenwechsel kommen.

Wie seht ihr das bzw. was ist eure Meinung dazu?

  •  thez
26.3.2025  (#181)
Am besten beim VSV anmelden und alle Unterlagen zur Verfügung stellen. 

https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/

2
  •  voli
26.3.2025  (#182)
Wie schätzt ihr die Chancen hier ein:
Bei meinem Kreditvertrag aus 2016 wird nirgends direkt aufgeschlüsselt wie sich die ausgewiesene Bearbeitungsgebühr zusammensetzt. Da steht nur als Fußnote dass das einmalige Kosten für die Bearbeitung des Antrages, Bönitätsprüfung und Erstellung des Vertrages sind. Komischerweise macht die dafür berechnete Summe aber exakt 2% vom Kreditbetrag aus.

Ein paar Jahre später hab ich dann um eine Konditionsverbesserung angefragt und auch bekommen. Hier musste ich 1% der damals aushaftenden Summe als Gebühr zahlen, was auch explizit so angegeben ist.

Eigentlich sollte das Urteil hier in beiden Fällen greifen, oder?

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  •  hausbauerAT
27.3.2025  (#183)

zitat..
voli schrieb:

Wie schätzt ihr die Chancen hier ein:
Bei meinem Kreditvertrag aus 2016 wird nirgends direkt aufgeschlüsselt wie sich die ausgewiesene Bearbeitungsgebühr zusammensetzt. Da steht nur als Fußnote dass das einmalige Kosten für die Bearbeitung des Antrages, Bönitätsprüfung und Erstellung des Vertrages sind. Komischerweise macht die dafür berechnete Summe aber exakt 2% vom Kreditbetrag aus.

Ein paar Jahre später hab ich dann um eine Konditionsverbesserung angefragt und auch bekommen. Hier musste ich 1% der damals aushaftenden Summe als Gebühr zahlen, was auch explizit so angegeben ist.

Eigentlich sollte das Urteil hier in beiden Fällen greifen, oder?

Warum sollte es bei der 1% Gebühr für die Konditionsverbesserung greifen?


1
  •  Gschmackig
  •   Bronze-Award
27.3.2025  (#184)
Servus zusammen!
Hat jemand hier schon Kohle zurückbekommen bei einem BA Darlehen?
Hab grad in meinem Vertrag gesehen die Terminologie bei der BA ist "Bearbeitungsspesen (einmalig)"

Jemand schon was in Erfahrung gebracht?

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  •  voli
28.3.2025  (#185)

zitat..
hausbauerAT schrieb:

Warum sollte es bei der 1% Gebühr für die Konditionsverbesserung greifen?

Weil das im Grunde das selbe ist: Prozentuale Spesen für einen Vorgang der immer der selbe ist. Der Aufwand dafür wird nicht wirklich von der offenen Summe abhängen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.3.2025  (#186)
abseits der komplexen Thematik Bearbeitungsgebühr

zitat..
voli schrieb: Prozentuale Spesen für einen Vorgang der immer der selbe ist. Der Aufwand dafür wird nicht wirklich von der offenen Summe abhängen.

Wenn ein fix verzinster Vertrag - kreditnehmerseitig beauftragt - geändert (= zinsseitig vergünstigt) werden soll, dann ändern sich für den Kreditgeber zwei entscheidende Dinge:

1) wird die bankinterne Zinsabsicherung, die in Zeiten sinkender Zinsen naturgemäß deutlich an Wert verliert (Bank schließt am Terminmarkt eine Swap-Vereinbarung ab, bei der sie fix zahlt und variabel erhält). Dieser Wertverlust kann beträchtlich sein, wenn der Vorgang relativ zu Beginn der Kreditlaufzeit vorgenommen wird und seit Kreditbeginn die Zinsen merkbar zurückgegangen sind)

2) wird dadurch auch die geplante Ertrag aus der Kreditposition erheblich negativ beeinflusst - zusätzlich nämlich durch die Schmälerung infolge der Differenz aus altem und neuem Zinssatz.

Der Aufwand ist somit NUR von der offenen Summe abhängig und von nichts anderem. Kreditnehmer in Ö können dem Gesetzgeber für die 1% Regelung daher mehr als dankbar sein. In Deutschland werden die Kosten für entstandene Schäden aus der Vorfälligkeit bei einseitigen Vertragsänderungen-/auflösungen 1:1 dem Kreditnehmer weiterverrechnet. Und da sprechen wir wie oben erwähnt von anderen Größenordnungen, die dann speziell in der jetzigen Marktphase wirklich "ins Fleisch" gehen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
31.3.2025  (#187)

zitat..
LiConsult schrieb: ein vielleicht etwas unaufgeregterer Hinweis:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250324_OTS0094/wkoe-rudorfer-prinzipielle-zulaessigkeit-des-kreditbearbeitungsentgelts-durch-ogh-bestaetigt

ergänzend dazu sehr lesenswert

https://www.gewinn.com/artikel/kreditbearbeitungsgebuehr-zurueckholen#main-content


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  •  Avantgarde
31.3.2025  (#188)
Hi,

Na da haben wir ja noch Zeit,  bis da was von der Bank ohne nachzufragen zurückgezahlt wird, aber ich denke mir es wird sicher kommen...

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  •  andi102
  •   Gold-Award
31.3.2025  (#189)
Gibt es zu den vermittlungsgebühren auch schon klagen? Sachlage ist ja die gleiche (prozentbetrag)

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
31.3.2025  (#190)
Hier kann ich Entwarnung geben - die Sachlage ist eine gänzlich andere, nämlich im Gegenteil: das Urteil stärkt noch mehr die klare Abgrenzung der Leistungen von Finanzierungsdienstleistern (Beratung und Vermittlung von Krediten als Hauptleistung) und Kreditgebern (Zurverfügungstellung des Kreditbetrages als Hauptleistung).

Das Urteil betrifft ausschließlich pauschale Bearbeitungsentgelte von Banken, nicht jedoch Vermittlungsprovisionen, die offen gelegt und dem Vermittler zugeordnet werden. Das Urteil stellt klar, dass Bank-Bearbeitungsentgelte (so sie prozentuell und ohne Obergrenze festgelegt sind) grob benachteiligend sein können.

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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
31.3.2025  (#191)
Dann muss aber auch die Grundbucheintragungsgebühr unzulässig sein, denn die Eintragung macht nicht mehr Aufwand, nur weil ein Grundstück / eine Immobilie mehr kostet.
Da müsste es dann auch einen Fixbetrag für alle geben und keinen prozentualen Wert.
Auch die Kanalgebühr in NÖ sollte damit unzulässig sein, denn warum sollte eine Person mehr den Kanal in Anspruch nehmen, nur weil er in größeren Zimmern lebt?
Da müsste einiges aufgeräumt werden an Gebühren.

1
  •  Aquila
  •   Bronze-Award
31.3.2025  (#192)

zitat..
Gschmackig schrieb:

Hab grad in meinem Vertrag gesehen die Terminologie bei der BA ist "Bearbeitungsspesen (einmalig)"

Jemand schon was in Erfahrung gebracht?

Würde mich auch interessieren, ob das gemeint ist.


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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
31.3.2025  (#193)
Sorry, falls die Frage bereits irgendwo gestellt wurde - aber wie lange zurück kann man so eine Gebühr eigentlich einfordern, wenn sie verrechnet wurde?
Geht das auch 20 oder 30 Jahre zurückliegend?
Wenn das ewig zurückliegend geht, können die Banken wohl am nächsten Tag zusperren emoji

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  •  mkurzmann
31.3.2025  (#194)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Dann muss aber auch die Grundbucheintragungsgebühr unzulässig sein, denn die Eintragung macht nicht mehr Aufwand, nur weil ein Grundstück / eine Immobilie mehr kostet.
Da müsste es dann auch einen Fixbetrag für alle geben und keinen prozentualen Wert.
Auch die Kanalgebühr in NÖ sollte damit unzulässig sein, denn warum sollte eine Person mehr den Kanal in Anspruch nehmen, nur weil er in größeren Zimmern lebt?
Da müsste einiges aufgeräumt werden an Gebühren.

Kann man mE wohl nicht so umlegen. Das eine sind vertragliche Klauseln, das andere gesetzlich festgelegte Gebühren. 


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  •  andi102
  •   Gold-Award
31.3.2025  (#195)

zitat..
LiConsult schrieb:

Hier kann ich Entwarnung geben - die Sachlage ist eine gänzlich andere, nämlich im Gegenteil: das Urteil stärkt noch mehr die klare Abgrenzung der Leistungen von Finanzierungsdienstleistern (Beratung und Vermittlung von Krediten als Hauptleistung) und Kreditgebern (Zurverfügungstellung des Kreditbetrages als Hauptleistung).

Das Urteil betrifft ausschließlich pauschale Bearbeitungsentgelte von Banken, nicht jedoch Vermittlungsprovisionen, die offen gelegt und dem Vermittler zugeordnet werden. Das Urteil stellt klar, dass Bank-Bearbeitungsentgelte (so sie prozentuell und ohne Obergrenze festgelegt sind) grob benachteiligend sein können.

Sehe ich nicht so, wird auch früher oder später geklärt werden denke ich.

Auch bei den Banken wurde die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] nicht als rechtswidrig erklärt, sondern die Tatsache, dass sie in % ausgewiesen wurde. Bei den Vermittlungsentgelten ist die Sachlage IDENT.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
31.3.2025  (#196)

zitat..
andi102 schrieb: Sehe ich nicht so, wird auch früher oder später geklärt werden denke ich.

es ist bereits geklärt - siehe Hauptleistung Bank/ Hauptleistung Dienstleister

zitat..
andi102 schrieb: Auch bei den Banken wurde die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] nicht als rechtswidrig erklärt, sondern die Tatsache, dass sie in % ausgewiesen wurde. Bei den Vermittlungsentgelten ist die Sachlage IDENT

Richtig - der prozentuelle Ausweis ohne Obergrenze ist dem Obersten offenbar zu wenig.
Ident ist die Situation der Dienstleistervergütung jedoch wie erwähnt (siehe oben) eben nicht. Genauso gut kann man die prozentuelle Provision in Abhängigkeit des Kaufpreises bei Immobilienmaklern oder die prozentuelle Vergütung der Notare und des Gerichts bei Verlassenschaftsverfahren (Gerichtskommissionstarifgesetz) oder die prozentuell ermittelten Gerichtsgebühren in Abhängigkeit des Kaufpreises oder Pfandrechtes oder das prozentuell vom Kaufpreis ermittelte Honorar für die Übernahme von Treuhandschaft und Kaufvertragserrichtung für Notar oder Rechtsanwalt oder, oder, oder ... betrachten.

Nochmal: Vermittlungsentgelte sind in jedem Kreditvertrag in EUR ausgewiesen. Bei jenen Banken, die die Bearbeitungsgebühr als EUR-Betrag ausgewiesen haben, wird es interessant sein, wie verfahren wird.


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