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Abzüglich AfA und Verlusten bleibt da wieviel über? Wenn mir jemand eine ordentliche Amortisationsrechnung mit positiven Ergebnis vorlegt, stell ich mir sofort selbst einen Speicher rein und werde diesen brav dem Gemeinwohl bzw. dem Netz zur Verfügung stellen. Aber lassen wir das Thema einfach. |
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Es geht beim Speicher nicht zwingend immer über die Amortisation.... (ich hoffe du stellst solche Rechnungen für alle Käufe in deinem Leben auf. Btw die 1900€, die du gerade in den Wind geschossen hast, musst erst mal als Verluste beim Speicher zusammenbringen 😉) |
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Es wurden glaub noch keinerlei Details genannt, also heißt es abwarten. Meine Meinung: eigentlich müsste die Leistung vom E-Motor von Hybriden (PHEV, FHEV) dann genauso besteuert werden, aber ich hoffe für alle Hybridfahrer dass das nicht kommt. Vielleicht wirds ja so eine wischi-waschi Österreich Lösung: man muss Steuer für einen der Antriebe bezahlen und zwar für den teureren. |
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Aktuell zählt meines Wissens nach nur die 30 Minuten Dauerleistung im Typenschein. Und diese ist auch bei Hybriden nur entsprechend der Verbrennerleistung. Der Elektromotor ist da nicht explizit ausgenommen, aber in der Dauerleistung nicht relevant. |
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Typische Österreich-Lösung wäre aber auch steuer auf verbrenner & steuer auf elektromotor beim hybrid 😂👌 |
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Endlich mal eine SUV Steuer! |
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Wie definiert man "SUV"? Was ist die Bemessungsgrundlage? |
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Also etwas angepisst bin ich schon, als privater der sein Auto selbst zahlen muss, und jetzt eine Steuer zahlen soll. Dann wärs kein ID.4 sondern ein Verbrenner geworden. |
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weiß man schon etwas, ob bei Hybriden auch der Elektromotor besteuert wird? |
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Laut OE24: Änderung: Elektrofahrzeuge, die bisher von der Kraftfahrzeugsteuer befreit waren, werden ab 2025 besteuert. Die Steuer wird ähnlich wie die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet. Elektrofahrzeuge: Die Steuer beträgt 0,65 € pro kW (abzüglich 3 kW) und mindestens 1,95 €. Gültig ab: 1. April 2025 |
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Hallo Chri3333, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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wenn das genauso kommt, wäre das eine ziemliche schlechterstellung gegenüber ice |
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Puls24 schreibt folgendes^^: "Elektrofahrzeuge, die bisher von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit waren, werden ab 2025 besteuert. Die Steuer soll basierend auf der Motorleistung und dem Eigengewicht des Fahrzeugs berechnet werden." Lustig, falls das stimmt. Beim Verbrenner zahlst zwar 0,72€/kW aber dafür sind die ersten 65kW gratis. Da sie die CO2 Karte nicht spielen können, wird wohl versucht auf irgendeine, mehr oder wengier kreative, Art die Steuer nach oben zu korrigieren. |
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Ok, also mal abwarten, bis es gesicherte Informationen gibt... |
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is dass dann der monatlich oder jährliche gesamtpreis? (100-3)kw * 0,65 = 63,05€ |
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Ich denke OE24 hat da einen Fehler drinnen: Der Faktor 0,65 (beim Verbrenner 0,72) klingt plausibel. "abzüglich 3kW" kling nicht plausibel, ich denke gemeint ist "mindestens 3 kW" (Verbrenner mindestens 5 kW), das wären dann 1,95 EUR was wieder passen würde. Was fehlt ist der "Abzugsaktor", beim Verbrenner aktuell 60 kW, ich denke ähnlich wird es für BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] kommen. |
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Monatlich! Aber wie im Beitrag oben angemerkt, denke ich, dass die Meldung falsch ist, ich rechne mit: (100-60) x 0,65= 26,00 EUR |
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Laut ÖAMTC dürfte die Steuer laut Sparplan der Regierung bei 400€/Jahr und BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] liegen, also wäre das eine Durchschnittsleistung (wenn wir von mtl. 0,65€/kW ausgehen) von ~51kW. Ich denke aber auch dass es noch einen Abzugsfaktor geben wird, dann sieht die Rechnung etwas anders aus. Ich würde die durschnittliche Leistung laut Zulassungschein auf ~80-90kW schätzen, dann bräuchte man einen Abzugsfaktor von 30-40kW damit die Rechnung aufgeht. Aber alles nur Glaskugelleserei, wird werden bestimmt bald mehr wissen und Post bekommen ;) |
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Und jetzt richtig blöd für alle, deren Auto wohl eine falsche Zulassung hat, zb. eGolf 100kW max und 100kW Durchschnitt eingetragen. |
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4. Versicherungssteuer (motorbezogene Versicherungssteuer) Änderung: Elektrofahrzeuge, die bisher von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit waren, werden ab 2025 besteuert. Die Steuer wird basierend auf der Motorleistung und dem Eigengewicht des Fahrzeugs berechnet. Elektrofahrzeuge: Die Steuer beträgt 0,65 € pro kW (abzüglich 3 kW) und mindestens 1,95 €. Hybridfahrzeuge: Die Steuer wird angepasst, um eine Gleichstellung mit Elektrofahrzeugen zu erreichen. Gültig ab: 1. April 2025 5. Kraftfahrzeugsteuer Änderung: Elektrofahrzeuge, die bisher von der Kraftfahrzeugsteuer befreit waren, werden ab 2025 besteuert. Die Steuer wird ähnlich wie die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet. Elektrofahrzeuge: Die Steuer beträgt 0,65 € pro kW (abzüglich 3 kW) und mindestens 1,95 €. Gültig ab: 1. April 2025 |
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Sollte natürlich Max- und Dauerleistung heissen |
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Also wenn sie Nenndauerleistung - 60kW nehmen bin ich happy, dann bin ich im Minus Wenn sie Max-leistung nehmen - 60kW dann verkauf ich meine E-Autos, dass würde bei mir 72 Euro pro Auto ergeben .... im Monat... |
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