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Netz Nö jetzt wirds lustig

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  •  uzi10
13.12.2024 - 20.2.2025
272 Antworten | 62 Autoren 272
32
304
Also für alle die PV bauen, oder umbauen oder umbauen auf Energiespeicher. Da wirds lustig und teuer. Vor allem wenn der Zähler draußen sitzt und ev. Nur ein Zählerbrett da ist und keine Verbindung vorgesehen ist. Und dann auch noch die Überprüfungen von den NA Dingen für grosse Anlagen. Da kommen Kosten. Wie immer scho. Gesagt Netz Nö mag keine PVs


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  •  streicher
  •   Gold-Award
2.1.2025  (#221)

zitat..
ck schrieb:

Ja, Leistungsmessung für alle ist schon in Planung.

Das hören wir jetzt auch schon länger, aber irgendwie nie ein Datum oder zumindest Jahr dazu.


zitat..
Executer schrieb: Ein 1:1 Tausch (oder Reparatur) des WR WR [Wechselrichter] (gleiche Type) ist keine wesentliche Änderung,
desshalb ist dafür normalerweise auch nicht die Anlage auf aktuellen Stand zu bringen.

 

zitat..
ck schrieb: Wie ist das zu verstehen?

_aktuell/20250102468301.png
Quelle: https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/FAQ_Parallellaufbedingungen_2024.aspx

Vermutlich gibt es die gleiche Type ohnehin nicht mehr wenn der alte defekt ist.


zitat..
atma schrieb: Nein, das Kabel soll vom Zählerkasten zum Wechselrichter verlegt werden

Wieviel polig muss das Kabel sein?
Ich habe kein Netzwerkkabel zur Verfügung. Mein WR WR [Wechselrichter] ist vom Smartmeter ca. 50m entfernt (Nebengebäude).


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  •  atma
  •   Gold-Award
2.1.2025  (#222)

zitat..
streicher schrieb: Wieviel polig muss das Kabel sein?
Ich habe kein Netzwerkkabel zur Verfügung. Mein WR WR [Wechselrichter] ist vom Smartmeter ca. 50m entfernt (Nebengebäude

Das wird dann ein Problem.
ich glaub cat6a oder cat6 steht im Dokument, müsste ich aber nochmals nachlesen. Auch die Belegung der Pole steht drin (2?). Habs aber nicht mehr genau im Kopf. 


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  •  streicher
  •   Gold-Award
2.1.2025  (#223)

zitat..
atma schrieb: Das wird dann ein Problem.
ich glaub cat6a oder cat6 steht im Dokument, müsste ich aber nochmals nachlesen. Auch die Belegung der Pole steht drin (2?). Habs aber nicht mehr genau im Kopf.

Ich könnte ein 4 poliges Buskabel anbieten das ich nicht brauche. Das ist vermutlich eh besser geschirmt als ein LAN-Kabel.




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  •  atma
  •   Gold-Award
2.1.2025  (#224)
Steht so nicht in den Bedingungen und kommt dann vermutlich auf den Techniker vor Ort drauf an. 

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  •  gschnasl
2.1.2025  (#225)
Aus den FAQ von Netz-NÖ:

2.1 Wenn in einem Zählerkasten kein Platz mehr ist, muss ein einfacher Zählerplatz neben dem Wechselrichter montiert werden und dieser muss geschlossen ausgeführt werden? Ist aus Platzgründen der Einbau des Steuergerätes außerhalb des Zählerverteilers geplant, so ist ein externer, verschließbarer Zählerplatz (Zählerplatte nach ÖNORM E6570 in einem Übergehäuse) mit entsprechender integrierter Stromversorgung zu installieren.

2.4 Wie geht man bei Reihenhäusern vor, wo der Zählerverteilschrank im Freien steht?
Grundsätzlich ist ein Steuerkabel (Netzwerkkabel CAT 7 – AWG 23) vom Zählerverteilschrank zur Erzeugungsanlage zu verlegen. Ist aus Platzgründen ein Einbau des Steuergerätes im Zählerverteilschrank nicht möglich oder der Aufwand der Kabelverlegung ist unangemessen hoch (z.B. Grabungsarbeiten etc.), kann alternativ ein verschließbarer externer Zählerplatz installiert werden.

Damit sollte ein Kasten neben dem Wechselrichter kein Problem sein.


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  •  heinzi00
  •   Gold-Award
3.1.2025  (#226)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
atma schrieb: Das wird dann ein Problem.
ich glaub cat6a oder cat6 steht im Dokument, müsste ich aber nochmals nachlesen. Auch die Belegung der Pole steht drin (2?). Habs aber nicht mehr genau im Kopf.
───────────────

Ich könnte ein 4 poliges Buskabel anbieten das ich nicht brauche. Das ist vermutlich eh besser geschirmt als ein LAN-Kabel.

Laut vorgabe muss es ein Netzwerkkabel sein mit mind. 0,25mm² (zB CAT 7 AWG 23).
Dieses Kabel muss auf RJ45 Buchsen nach T-568B Belegung aufgelegt sein.
(100% Pin 4 Blau; COM Pin 5 Weiß/Blau)


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  •  seltsammithut
  •   Silber-Award
8.1.2025  (#227)
29.01.2025 von 17-19 Uhr falls es noch wen interessiert.

https://www.noe.wifi.at/kurs/34006x-netz-noe-anschluss-waermepumpe-erzeugungsanlagen-parallellaufbedingungen-version-2024

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
9.1.2025  (#228)
Hallo, danke - aber der Link funktioniert bei mir leider nicht. Oder wird der erst freigeschalten dann?

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  •  ck
9.1.2025  (#229)
funktioniert bei mir

1
  •  bauherr79
  •   Gold-Award
9.1.2025  (#230)
Jetzt funktioniert er bei mir auch - danke

1
  •  alhei
  •   Bronze-Award
17.1.2025  (#231)
Kurze Frage dazu:
Ich habe Ende 2024 auch noch bei Netz NÖ eine Erweiterung angefragt und inzwischen (2025) den Vertrag zur Unterschrift erhalten (elektronisch).
Ich würde damit natürlich in die neue Regelung fallen.

Würde sich für mich irgendein Nachteil ergeben, wenn ich das jetzt annehme und dann aber doch nicht umsetze?

die 20 kVA würden gleich bleiben (ich hätte um mehr angesucht wegen größerem WR WR [Wechselrichter]), womit ich damit abregeln müsste, wäre aber kein Drama.

Ich habe den Vertrag mit dem alten verglichen. Mir ist hier nichts aufgefallen, was jetzt grundlegend anders wäre (nur ein paar Details stehen im Text anders, aber das war eher Kosmetik).


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  •  Berndi
  •   Silber-Award
17.1.2025  (#232)
Mit 20kVA wirst sowieso auf Leistungsmessung umgestellt.
Sonst sehe ich keinen Nachteil. 

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
17.1.2025  (#233)
Ich hab schon 20kVA und damit auch Leistungmessung. Das ist nicht das Problem.

Ich habe aber angesucht auf einen neuen WR WR [Wechselrichter] (30kVA), das Limit bleibt aber bei den 20kVA.

Wenn ich es richtig verstanden habe, läuft nach der Annahme das eine Jahr in dem man das fertigstellen muss. Das kann man dann aber nochmals um ein Jahr verlängern, korrekt?

Kosten sind damit nicht verbunden, oder? Damals wurde zwar etwas verrechnet, aber das habe ich inzwischen wieder zurückbekommen (OGH-Urteil), und somit sollte auch das nicht anfallen.

Gibt es sonst keinen Nachteil, den ich mir damit einfange? Das mit der Datenleitung verlegen wegen Wirkleistungsvorgabe kenne ich eh. Ich würde da ohnehin noch ein anderes Kabel legen und somit wäre das nicht so dramatisch.

1
  •  bfroemel
  •   Bronze-Award
29.1.2025  (#234)

zitat..
seltsammithut schrieb:

29.01.2025 von 17-19 Uhr falls es noch wen interessiert.

https://www.noe.wifi.at/kurs/34006x-netz-noe-anschluss-waermepumpe-erzeugungsanlagen-parallellaufbedingungen-version-2024

Startet in etwa einer Stunde...


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  •  heinzi00
  •   Gold-Award
30.1.2025  (#235)
Wenn ich es gestern, im Webinar, richtig verstanden habe, kann dir Netz NÖ nicht verbieten, dass man beim Abschalten in den Inselbetrieb wechselt, weil es deine Anlage ist und sie nur für das Signal zuständig sind.
Ich finde es auch ein wenig unfair dass für diejenigen die eh schon diese Abschaltung realisieren müssen, noch eine eventuelle Gebühr für den Rundsteuerempfänger im Raum steht.


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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
30.1.2025  (#236)
Ich konnte zeitlich leider nicht teilnehmen - war wer dabei und kann bitte nur ganz kurz zusammenfassen, was da erläutert wurde?

1
  •  bfroemel
  •   Bronze-Award
30.1.2025  (#237)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Ich konnte zeitlich leider nicht teilnehmen - war wer dabei und kann bitte nur ganz kurz zusammenfassen, was da erläutert wurde?

Habe nun nur auf Themen geachtet die mich persönlich betreffen. Das Folgende ist auch nur aus dem Gedächnis und dem einen Screenshot, den ich angefertigt hatte. (Es sollen auch noch alle Slides u. Merkblätter verschickt werden.) Soweit für mich insg. ersichtlich wurden die Infos vom Post #1 bestätigt bzw. etwas näher erklärt/motiviert.

*) Private Erzeuger die unter TOR Typ A zwischen Kleinsterzeuger (0.8kW, "Balkonkraftwerke") und kleiner 30 kVA Einspeiseleistung fallen haben mittlerweile ein hohes Netzrückwirkungspotential (eine durchschnittliche Anlage hat rd. 15 kVA, wenn ich mich recht erinnere).
*) Gegenmaßnahmen gegen Blackouts und ähnliche Notfälle erfordern, dass der Netzbetreiber in die Erzeugung von netzparallelen Anlagen eingreifen können muss (0/100 Wirkleistungsvorgabe auch bereits bei TOR Typ A kleiner 30 kVA). Diese soll im ersten Schritt per pot. freien Kontakt, später auf Protokollebene (Ethernet?) erfolgen. Der Netzbetreiber greift nicht bei Normalbetrieb ein, nur im Fehlerfall. Soweit für mich verständlich/einsichtig (aber ohne das auf die Schnelle technisch nachvollziehen/prüfen zu können), geht ein solcher Fehlerfall mit erheblichen Störungen einher, sodass auch eine Nulleinspeisung bzw. eine Einspeiseregelung (zur Eigenbedarfsdeckung) nicht zweckmässig wäre - es muss die Wirkleistung abschaltbar werden.


_aktuell/20250130261450.png
*) Der Tausch eines baugleichen WRs zählt bereits als wesentliche Änderung die den Einbau einer Wirkleistungsvorgabe erfordert.
*) Man hat sich bei Netz NÖ dagegen entschieden, den Smartmeter als Wirkleistungsregelung zu verwenden, da die primäre Aufgabe des Smartmeters das Messen ist und nicht alle verwendeten Modelle so eine Regelung (mit der notwendigen Latenz?) unterstützen.
*) Ein Punkt war noch eine Art zukünftige(?) "dynamische Wirkleistungsregelung" zur Netzstabilisierung (mit Tarifanreizen?), die nur dazu dient das Netz zu entlasten und mehr (PV) Einspeiser zu ermöglichen. Das basiert auf der Tatsache, dass die Leistungsspitzen i.d.R. nur einen sehr geringen Anteil vom Ertrag ausmachen.
*) Alle Verbraucher größer 3,68 kW egal ob Wärmepumpe, Klimagerät, E-Patrone, Ladestation, ... muss in Zukunft gemeldet werden. Nachmeldungen sind möglich. Wenn es Probleme mit den nachgemeldeten Geräten gibt (z.B. fehlendes CE Kennzeichen, etc.),  gibt es wohl Konsequenzen für den Endkunden. Man scheint sich bewusst zu sein, dass aufgrund dieser Tatsache das Nachmelden nicht beliebt sein wird. Unterlassene Nachmeldungen haben aber auch keine Folgen, außer es passiert was.

D.h. also... Bestandsanlagenbetreiber sollten wohl bei nächster Gelegenheit für die notwendigen Leerrohre u. Verkabelung zwischen WR WR [Wechselrichter] und Zählerverteiler, sowie Platz für so ein Wirkleistungssteuergerät sorgen und es geht wohl eher in die Richtung, dass man dem Netzbetreiber immer genauer sagen muss was man am Netz betreibt und ihm dazu immer mehr Steuermöglichkeiten gibt :/

5
  •  streicher
  •   Gold-Award
30.1.2025  (#238)
Kabel ist mit LAN-Kabel fixiert worden, ein anderes (z.B. 4 poliges Buskabel) genügt nicht.
Für diesen Impuls brauchen sie nur 2 Adern, es könnte aber zukünftig sein das mehrere Adern für andere Themen verwendet werden.

zitat..
bfroemel schrieb: *) Private Erzeuger die unter TOR Typ A zwischen Kleinsterzeuger (0.8kW, "Balkonkraftwerke") und kleiner 30 kVA Einspeiseleistung fallen haben mittlerweile ein hohes Netzrückwirkungspotential (eine durchschnittliche Anlage hat rd. 15 kVA, wenn ich mich recht erinnere).

14kVA ist der Durchschnitt über alle Anlagen im NetzNÖ Netz


zitat..
bfroemel schrieb: *) Der Tausch eines baugleichen WRs zählt bereits als wesentliche Änderung die den Einbau einer Wirkleistungsvorgabe erfordert.

Genau das habe ich mir auch gedacht, im Grunde egal was man macht, schlußendlich muss man das irgendwann nachrüsten (spätestens wenn der WR WR [Wechselrichter] defekt ist und man ihn tauschen will).


zitat..
bfroemel schrieb: *) Man hat sich bei Netz NÖ dagegen entschieden, den Smartmeter als Wirkleistungsregelung zu verwenden, da die primäre Aufgabe des Smartmeters das Messen ist und nicht alle verwendeten Modelle so eine Regelung (mit der notwendigen Latenz?) unterstützen.

Und weil es auch öfters vorkommt das der Smartmeter weiter entfernt vom WR WR [Wechselrichter] sitzt, da gibt es dann auch die Möglichkeit dieses Teil direkt zum Smartmeter zu setzen das diesen Impuls gibt. An dem Teil arbeiten sie übrigens gerade erst, daher sind auch noch keine gauen Kosten bekannt.



zitat..
bfroemel schrieb: *) Ein Punkt war noch eine Art zukünftige(?) "dynamische Wirkleistungsregelung" zur Netzstabilisierung (mit Tarifanreizen?), die nur dazu dient das Netz zu entlasten und mehr (PV) Einspeiser zu ermöglichen. Das basiert auf der Tatsache, dass die Leistungsspitzen i.d.R. nur einen sehr geringen Anteil vom Ertrag ausmachen.

Dynamische Leistungsregelung. Da gibt es sogar Marketing-Folien von der NetzNÖ dazu.
Das ist auch nichts zukünftiges, ich kenne schon einige Anlagen die so laufen.


zitat..
bfroemel schrieb: *) Alle Verbraucher größer 3,68 kW egal ob Wärmepumpe, Klimagerät, E-Patrone, Ladestation, ... muss in Zukunft gemeldet werden.

Das ist eigentlich schon länger so das man die melden muss. Wissen nur nicht alle. Über 11kW (oder 10kW?) muss es sogar von der NetzNÖ abgenommen werden.

Zur Leistungsmessung wurden auch Fragen beantwortet:
1. Leistungsmessung für alle wird kommen. Da wissen sie noch kein Datum, aber würden es für fair ansehen das es für alle kommt. Ist aber scheinbar eine Entscheidung der eControl. Wobei ich das nicht ganz verstehe weil den blödsinn gibts ja derzeit nur im NetzNÖ Netz oder?
2. Bei NetzNÖ wird man > 15kVA auf Leistungsmessung umgestellt.
Es zählen alle WR WR [Wechselrichter] zusammen! Es zählt die mögliche Leistung, wenn man also dynamische Leistungsregelung auf 14kVA macht, der WR WR [Wechselrichter] aber 16 kVA kann, wird man trotzdem umgestellt.




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  •  gerhardg
30.1.2025  (#239)

zitat..
bfroemel schrieb:

*) Alle Verbraucher größer 3,68 kW egal ob Wärmepumpe, Klimagerät, E-Patrone, Ladestation, ... muss in Zukunft gemeldet werden.

Heißt dann auch E-Herd, Backrohr, Dampfgarer, ...?


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  •  Spt42
  •   Bronze-Award
30.1.2025  (#240)

zitat..
gerhardg schrieb:

──────..
bfroemel schrieb:

*) Alle Verbraucher größer 3,68 kW egal ob Wärmepumpe, Klimagerät, E-Patrone, Ladestation, ... muss in Zukunft gemeldet werden.
───────────────

Heißt dann auch E-Herd, Backrohr, Dampfgarer, ...?

gibts da welche die über 3,6kW ziehen?


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  •  streicher
  •   Gold-Award
30.1.2025  (#241)

zitat..
gerhardg schrieb:

──────..
bfroemel schrieb:

*) Alle Verbraucher größer 3,68 kW egal ob Wärmepumpe, Klimagerät, E-Patrone, Ladestation, ... muss in Zukunft gemeldet werden.
───────────────

Heißt dann auch E-Herd, Backrohr, Dampfgarer, ...?

Eigentlich ja, aber ob die auch mal vom Netzbetreiber ferngesteuert werden dürfen kann ich dir jetzt nicht sagen.

Der Sinn dahinter ist, das die Netzbetreiber zukünftig sowohl Erzeuger als auch Verbraucher steuern können sollen um Blackout&Co zu verhindern. Also nicht im normalen Betrieb sondern wenn halt spezielle Netzzustände auftreten bzw. diese sollen verhindert werden.




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