« Finanzierung  |

Offensive für Wohnbau

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2 ... 3 ... 22  23  24 
  •  Mike1211
27.2. - 5.9.2024
474 Antworten | 93 Autoren 474
40
514
Was sagt ihr dazu? 

OFFENSIVE FÜR WOHNBAU Eine Milliarde Euro für gemeinnützigen Wohnbau
https://www.derstandard.at/story/3000000209250/eine-milliarde-euro-fuer-gemeinnuetzigen-wohnbau?ref=article

Zumindest ist die höchst fragwürdige 100.000,- Idee vom Tisch!

  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
13.8.2024  (#461)

zitat..
SweetHome24 schrieb:

──────..
Chri3333 schrieb:

Aber es ist sowieso noch absolut nichts zu hören (soll ja ab 1.September beantragbar sein) auch nichts vom Jungfamilienbonus etc.
───────────────

Doch:
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/166631755/DE/

Stimmt danke dir :)


1
  •  MangoHans
23.8.2024  (#462)
Aktuell steht auf der Wohnbau Steiermark Seite als Voraussetzung muss das Pfandrecht für das Darlehen innerhalb von 70% der Gesamtbaukosten Platz finden. Wie werden diese Gesamtbaukosten nachgewiesen? Bzw wie geht man hier mit Eigenleistung um? Zählen hier die Grundstückskosten ebenfalls dazu?

  • Grundbücherliche Sicherstellung. Es besteht die Verpflichtung, die Darlehensschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die gesetzlich zulässige Belastungsgrenze im Grundbuch beträgt 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten. Das Pfandrecht für das Landesdarlehen muss innerhalb dieser 70 % Platz finden.


1
  •  berghammer
25.8.2024  (#463)
Auszug aus der steiermärkischen Wohnbauoffensive.

Eigenheim Kauf und Sanierung.

Benötigte Unterlagen für  Auszahlung des Landesdarlehens:

. Erforderliche Unterlagen
a) Förderungsantrag (online)
b) Eidesstattliche Erklärung
c) Kaufangebot oder unterfertigter Kaufvertrag; Baurechtsvertrag (Kopie)
d) Baubewilligung des Bestandsobjektes (Kopie)
e) Einkommensnachweis
f) Schätzwertgutachten zum Liegenschaftserwerb einer/eines allgemein 
beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
g) Energieberatungsprotokoll
h) Sanierungskonzept einer befugten Planerin/eines befugten Planers mit 
Kostenschätzung zu den beschriebenen Sanierungsmaßnahmen
i) Bestandspläne
j) Grundbuchsauszug nach durchgeführter Eigentumsübertragung oder 
Treuhandhaftung
Hinweis: Der unterfertigte Kaufvertrag und die grundbücherliche Durchführung des 
Eigentumserwerbes oder die Treuhandhaftung sind Voraussetzung für die Auszahlung 

Wie kann ich mir das vorstellen? Der Kaufvertrag muss unterschrieben sein und grundbücherlich muss das Eigenheim bereits übertragen sein. 
Das heißt ich muss vorher schon gekauft bzw. überwiesen haben, bevor ich das Darlehen  bekomme? 

Danke

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Mike1211,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Offensive für Wohnbau

  •  Vizovi19
26.8.2024  (#464)
Ich hab jetzt nicht alles genau durchgelesen, sofern noch nicht beantwortet:
gilt das Konjunkturpaket Entfall Pfandrecht bis 500.000€ auch bei Bauprojekten als Erwerb von Eigenheim?

1
  •  zish
1.9.2024  (#465)
Ich hätte noch eine Frage zu der Gebührenbefreiung, da mich der Gesetzestext etwas verwirrt hat.
Erstmal zu meiner Situation, ich habe am 16.08. eine ETW gekauft (BJ1991) bei der aber noch einiges gemacht werden muss, wie zB Waschmaschinenanschluss Bad, Elektrik auf neuesten Stand usw. 
Die Übergabe erfolgte nun mit 30.08., im Grundbuch bin ich ebenfalls schon.
Nun bewohne ich aktuell noch mit Hauptwohnsitz eine unbefristete Mietwohnung,
die eine Kündigungsfrist "3 Monate zum Quartalsende" hat, d.h. sofern mir der 
Vermieter nicht entgegen kommt, wäre ich erst mit 31.12. aus dem Vertrag.

Wenn ich den Text unten richtig verstehe, kann ich innerhalb von 3 Monaten den Hauptwohnsitz an der neuen Adresse melden, den Nachweis der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes würde aber auch bis 5 Jahre gehen? 
Ich möchte nur vermeiden, dass ich wegen 1-2 Monaten dann diese Gebühr doch zahlen muss, da ich den alten Wohnsitz nicht vor 31.12. aufgeben kann. 

Das „dringende Wohnbedürfnis“ wird mit der Vorlage der Bestätigung der Meldung als Hauptwohnsitz und durch den Nachweis der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes nachgewiesen. Bei Ankauf eines neuen Gebäudes ist dieser Nachweis mit dem Grundbuchsantrag gleichzeitig einzubringen. Bei Sanierung bzw. Herstellung eines Gebäudes sind diese Nachweise innerhalb von 3 Monaten nach der Übergabe oder Fertigstellung längstens binnen 5 Jahren beim Grundbuch nachzureichen.

1
  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
2.9.2024  (#466)
Ich hätte es so verstanden, wenn du die bestätigte Kündigung vorlegst hast du den bisherigen Wohnsitz aufgegeben, außerdem hast du ja eh die Nachfrist, da solltest eigentlich Safe sein.

Hast schon den Treuhänder gefragt? Der muss das ja alles beim Grundbuchsgericht nachweisen, zumindest bei mir hat alles die Anwältin erledigt 

1
  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
2.9.2024  (#467)
So heute gleich nach Freischaltung den Jungfamilienbonus beantragt🙂
Dann schaun ma mal ob er genehmigt wird und falls ja wie lange die Auszahlung dauert, zu 10000€ geschenkt sage ich halt nicht nein😉

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.9.2024  (#468)

zitat..
Chri3333 schrieb: 10000€ geschenkt sage ich halt nicht nein😉

Keine Sorge, das ist nicht geschenkt, auch wenn es gefühlt so ist. 😉
Das "Geschenk" zahlen wir alle, bzw. deine Kinder.
Aber ja, ich verstehe schon, ich würd' s ja auch mitnehmen.


1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
2.9.2024  (#469)

zitat..
speeeedcat schrieb: Keine Sorge, das ist nicht geschenkt, auch wenn es gefühlt so ist. 😉
Das "Geschenk" zahlen wir alle, bzw. deine Kinder.

Für ein Geschenk zahlt grundsätzlich nie der Empfänger 😉 


1
  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
2.9.2024  (#470)
Stimmt so gesehen sehe ich es als Steuerausgleich fürs Jahr 2023😉
Aber klar bin gespannt wie lange es deartige Förderungen noch gibt...

Btw wenn wir schon bei Förderungen sind: Bei der Raus aus ÖL Förderung, gibt es bei Einreichung und Reservierung der Mittel dann auch wirklich einen Rechtsanspruch auf diese?

Würde im Oktober noch gerne einen Antrag stellen für eine Tiefenbohrung und im Frühjahr 25 dann umsetzen, geschätzte Kosten sind 38000€, Förderung 30500€, aber man muss ja die 38000€ ,,vorschießen". Wenn hier keine Rechtssicherheit besteht würde ich nämlich die Gasheizung drinnen lassen (würde sich bei mir nie im Leben rechnen ohne Förderung) und wer weiß was ist wenn dann der Volkskanzler regieren sollte😉

1
  •  Destroent
2.9.2024  (#471)

zitat..
Chri3333 schrieb:

Würde im Oktober noch gerne einen Antrag stellen für eine Tiefenbohrung und im Frühjahr 25 dann umsetzen, geschätzte Kosten sind 38000€, Förderung 30500€, aber man muss ja die 38000€ ,,vorschießen". Wenn hier keine Rechtssicherheit besteht würde ich nämlich die Gasheizung drinnen lassen (würde sich bei mir nie im Leben rechnen ohne Förderung) und wer weiß was ist wenn dann der Volkskanzler regieren sollte😉

Bei 38000€ bekommst du maximal 28500 € vom Bund


1
  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
2.9.2024  (#472)

zitat..
Destroent schrieb:

──────..
Chri3333 schrieb:

Würde im Oktober noch gerne einen Antrag stellen für eine Tiefenbohrung und im Frühjahr 25 dann umsetzen, geschätzte Kosten sind 38000€, Förderung 30500€, aber man muss ja die 38000€ ,,vorschießen". Wenn hier keine Rechtssicherheit besteht würde ich nämlich die Gasheizung drinnen lassen (würde sich bei mir nie im Leben rechnen ohne Förderung) und wer weiß was ist wenn dann der Volkskanzler regieren sollte😉
───────────────

Bei 38000€ bekommst du maximal 28500 € vom Bund

Ja 2500€ sind noch Landesförderung


1
  •  Frigerator
4.9.2024  (#473)

zitat..
Chri3333 schrieb:

So heute gleich nach Freischaltung den Jungfamilienbonus beantragt🙂
Dann schaun ma mal ob er genehmigt wird und falls ja wie lange die Auszahlung dauert, zu 10000€ geschenkt sage ich halt nicht nein😉

Wir hätten auch einen Anspruch darauf, nur finde ich kein Formular oder sonst irgendwas. 
Hast du einfach eine Mail mit Unterlagen geschickt? 


1
  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
5.9.2024  (#474)

zitat..
Frigerator schrieb:

──────..
Chri3333 schrieb:

So heute gleich nach Freischaltung den Jungfamilienbonus beantragt🙂
Dann schaun ma mal ob er genehmigt wird und falls ja wie lange die Auszahlung dauert, zu 10000€ geschenkt sage ich halt nicht nein😉
───────────────

Wir hätten auch einen Anspruch darauf, nur finde ich kein Formular oder sonst irgendwas. 
Hast du einfach eine Mail mit Unterlagen geschickt?

https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12838423/164947097/

Einfach Online Antrag anklicken😉


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Sondertilgung, nächste Rate