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Offensive für Wohnbau

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  •  Mike1211
27.2. - 2.12.2024
483 Antworten | 93 Autoren 483
40
523
Was sagt ihr dazu? 

OFFENSIVE FÜR WOHNBAU Eine Milliarde Euro für gemeinnützigen Wohnbau
https://www.derstandard.at/story/3000000209250/eine-milliarde-euro-fuer-gemeinnuetzigen-wohnbau?ref=article

Zumindest ist die höchst fragwürdige 100.000,- Idee vom Tisch!

  •  bluebottle
10.6.2024  (#421)

zitat..
LiConsult schrieb:

Die Gebührenbefreiung für die Eintragung des Eigentums- und Pfandrechts betrifft Kauf und Errichtung. Nachzuweisen sind ein dringendes Wohnbedürfnis und mehr als 90% des Kreditbetrages müssen diesbezüglich aufgenommen werden.

Was konkret bedeutet "und mehr als 90% des Kreditbetrages müssen diesbezüglich aufgenommen werden"? Ist damit gemeint, dass 90% des veranschlagten Kreditbetrages abgerufen werden muss?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
10.6.2024  (#422)
habe ich schlecht ausgedrückt - im §25a (2) Gebührengesetz ist es verständlicher formuliert: "... wurde der pfandrechtlich gesicherte Betrag ausschließlich oder doch zu mehr als 90 % zum Erwerb dieser Liegenschaft (des Liegenschaftsanteils, des Baurechts) oder Bauwerks oder zur Errichtung oder Sanierung der Wohnstätte auf der erworbenen Liegenschaft (Z 3) aufgenommen."

1
  •  Stefan0102
11.6.2024  (#423)

zitat..
LiConsult schrieb:

Die Gebührenbefreiung für die Eintragung des Eigentums- und Pfandrechts betrifft Kauf und Errichtung. Nachzuweisen sind ein dringendes Wohnbedürfnis und mehr als 90% des Kreditbetrages müssen diesbezüglich aufgenommen werden.

Super, danke für die Info.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
11.6.2024  (#424)
👍

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.6.2024  (#425)
Der Kreditbetrag muss ausschließlich oder zu mehr als 90 % zum Erwerb der Liegenschaft aufgenommen werden. D.h., mehr als 90 % des Kreditbetrages werden für den Erwerb verwendet. Dies ist auch im Fall von zum Beispiel 50 % Eigenmitteleinsatz gegeben.
Bsp: Kaufpreis € 500.000, Eigenmittel € 250.000, Kreditbetrag € 250.000 --> 100 % des Kreditbetrages, d.s. € 250.000 für Erwerb der Liegenschaft.
Dazu zählen auch die Kaufnebenkosten.

Die Gebührenbefreiung gilt nur für die gerichtliche Eintragungsgebühr des Eigentumsrechtes und des Pfandrechtes, nicht aber für die 3,5% Grunderwerbssteuer. Diese fällt weiterhin an.

Ganz konkret bei der BA:

Möbel sind wie bisher NICHT in den Errichtungskosten inkludiert, außer es handelt sich um direkt mit dem Objekt verbundene essenzielle Ausstattungen wie z.B. Küche oder Bad.

Für die Bestätigung, dass der Kreditbetrag zur Gänze bzw. zu mehr als 90 % zum Erwerb bzw. zur Errichtung/Sanierung der Wohnstätte auf der Liegenschaft aufgenommen wurde, wird es eine eigene Bestätigung der Bank geben, die dem Treuhänder für das Grundbuchgesuch zur
Verfügung gestellt wird.

1
  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
13.6.2024  (#426)
https://www.vol.at/nervositat-in-immobranche-steigt-neubaumarkt-ist-tot/8782855

Anscheinend minus 80% bei Neubauleistung!

1
  •  neulingg
23.6.2024  (#427)
Kann mir jemand einfach erklären, wie man zu den 200k für 1,5% in OÖ kommt? 

Beispiel: 

Gesamtes Finanzierungsvolumen EUR 450.000,--. Neubau FTH FTH [Fertigteilhaus] in OÖ. Grund vorhanden, EK EUR 150.000,-- (Gesamter Preis Eigenheim somit EUR knapp 600.000,-- inkl. aller Nebenkosten). 

Bekomme ich die vollen EUR 200.000,-- bzw. wovon ist das abhängig? 

Sorry, aber irgendwie blick ich da nicht mehr so wirklich durch, was alles wie hoch gefördert wird und wie die exakten Voraussetzungen sind. 

Danke im Voraus. 


1
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  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
23.6.2024  (#428)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Der Kreditbetrag muss ausschließlich oder zu mehr als 90 % zum Erwerb der Liegenschaft aufgenommen werden. D.h., mehr als 90 % des Kreditbetrages werden für den Erwerb verwendet. Dies ist auch im Fall von zum Beispiel 50 % Eigenmitteleinsatz gegeben.
Bsp: Kaufpreis € 500.000, Eigenmittel € 250.000, Kreditbetrag € 250.000 --> 100 % des Kreditbetrages, d.s. € 250.000 für Erwerb der Liegenschaft.
Dazu zählen auch die Kaufnebenkosten.

Die Gebührenbefreiung gilt nur für die gerichtliche Eintragungsgebühr des Eigentumsrechtes und des Pfandrechtes, nicht aber für die 3,5% Grunderwerbssteuer. Diese fällt weiterhin an.

Ganz konkret bei der BA:

Möbel sind wie bisher NICHT in den Errichtungskosten inkludiert, außer es handelt sich um direkt mit dem Objekt verbundene essenzielle Ausstattungen wie z.B. Küche oder Bad.

Für die Bestätigung, dass der Kreditbetrag zur Gänze bzw. zu mehr als 90 % zum Erwerb bzw. zur Errichtung/Sanierung der Wohnstätte auf der Liegenschaft aufgenommen wurde, wird es eine eigene Bestätigung der Bank geben, die dem Treuhänder für das Grundbuchgesuch zur
Verfügung gestellt wird.

Und gibt es die Bestätigung bei der BA schon? Mein Eigentumsübertrag ruht aktuell bei der Anwältin bis zum 1.7, bis dahin hätte ich die Bestätigung der Bank gerne damit das Thema gleich erledigt ist, bisher kommt nämlich keine Antwort von denen


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  •  stefano
  •   Bronze-Award
24.6.2024  (#429)

zitat..
neulingg schrieb:

Kann mir jemand einfach erklären, wie man zu den 200k für 1,5% in OÖ kommt? 

Beispiel: 

Gesamtes Finanzierungsvolumen EUR 450.000,--. Neubau FTH FTH [Fertigteilhaus] in OÖ. Grund vorhanden, EK EUR 150.000,-- (Gesamter Preis Eigenheim somit EUR knapp 600.000,-- inkl. aller Nebenkosten). 

Bekomme ich die vollen EUR 200.000,-- bzw. wovon ist das abhängig? 

Sorry, aber irgendwie blick ich da nicht mehr so wirklich durch, was alles wie hoch gefördert wird und wie die exakten Voraussetzungen sind. 

Danke im Voraus.

200k bekommst in OÖ nicht. Sondern 75k + je nach Erfüllung noch Zuschläge: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/261502.htm


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  •  neulingg
24.6.2024  (#430)

zitat..
stefano schrieb:

──────..
neulingg schrieb:

Kann mir jemand einfach erklären, wie man zu den 200k für 1,5% in OÖ kommt? 

Beispiel: 

Gesamtes Finanzierungsvolumen EUR 450.000,--. Neubau FTH FTH [Fertigteilhaus] in OÖ. Grund vorhanden, EK EUR 150.000,-- (Gesamter Preis Eigenheim somit EUR knapp 600.000,-- inkl. aller Nebenkosten). 

Bekomme ich die vollen EUR 200.000,-- bzw. wovon ist das abhängig? 

Sorry, aber irgendwie blick ich da nicht mehr so wirklich durch, was alles wie hoch gefördert wird und wie die exakten Voraussetzungen sind. 

Danke im Voraus.
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200k bekommst in OÖ nicht. Sondern 75k + je nach Erfüllung noch Zuschläge: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/261502.htm

Alles klar, danke für die Info. Wirklich wieder typisch österreichisch, wie das gehandhabt wird. Ich glaub ja nicht, dass ich dumm bin, aber "einfach" ist das mal wieder nicht - und in jedem Bundesland anders. Naja. 


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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
24.6.2024  (#431)

zitat..
neulingg schrieb:

──────..
stefano schrieb:

──────..
neulingg schrieb:

Kann mir jemand einfach erklären, wie man zu den 200k für 1,5% in OÖ kommt? 

Beispiel: 

Gesamtes Finanzierungsvolumen EUR 450.000,--. Neubau FTH FTH [Fertigteilhaus] in OÖ. Grund vorhanden, EK EUR 150.000,-- (Gesamter Preis Eigenheim somit EUR knapp 600.000,-- inkl. aller Nebenkosten). 

Bekomme ich die vollen EUR 200.000,-- bzw. wovon ist das abhängig? 

Sorry, aber irgendwie blick ich da nicht mehr so wirklich durch, was alles wie hoch gefördert wird und wie die exakten Voraussetzungen sind. 

Danke im Voraus.
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200k bekommst in OÖ nicht. Sondern 75k + je nach Erfüllung noch Zuschläge: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/261502.htm
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Alles klar, danke für die Info. Wirklich wieder typisch österreichisch, wie das gehandhabt wird. Ich glaub ja nicht, dass ich dumm bin, aber "einfach" ist das mal wieder nicht - und in jedem Bundesland anders. Naja.

Rückblickend würde ich in oö den einmaligen Bauzuschuss nehmen. Hatten aber die Variante Sanierung vor ca 8 Jahren und nicht Neubau. Dennoch das ganze Theater mit der Einreichung für den Zuschuss zum Hypothekendarlehen würd ich mir nicht mehr antun. Wir hättrn einfach gleich mehr Bankkredit nehmen sollen. 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.6.2024  (#432)

zitat..
Lu1994 schrieb: Und gibt es die Bestätigung bei der BA schon?

Nein, noch ist nicht Offizielles rausgegangen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.6.2024  (#433)

zitat..
Lu1994 schrieb: Und gibt es die Bestätigung bei der BA schon?

ja - gibt es. Die Bestätigung nach § 25b Abs 3 GGG sollten in diesen Tagen rausgehen. Bei jenen Geschäften, die ich begleiten durfte, ist das bereits passiert.

Weitere News betreffend Bank Austria und deren Handhabung zum Thema Gebührenbefreiung ab 26.06:

- Keine Berücksichtigung der Eintragungsgebühr bei den Kreditkosten, im Effektivzinssatz und bei den Gesamtkosten

- NEU – Darlehenshypotheken (wegen Bestätigung des Verwendungszweckes)

- NEU – Eine Verpflichtungserklärung ist von den Kreditnehmer:innen, ergänzend zum Kreditvertrag, zu unterschreiben

- NEU – Eine Bankbestätigung des Pfandgläubigers wird direkt an die Treuhänder mit Treuhandschreiben übermittelt.

Kreditverträge, die im Zeitraum 01.04.2024 bis 25.06.2024 ausgestellt wurden:
- Die Bankbestätigungen des Pfandgläubigers werden ab 26.06.2024 an die Treuhänder versendet.

- Die Verpflichtungserklärung wird den Kund:innen automatisch nach der erfolgten gebührenbefreiten Eintragung im Onlinebanking (Kommunikationszentrale) zur Unterschrift zur Verfügung gestellt.

- Nach Unterschrift der Verpflichtungserklärung wird die Eintragungsgebühr des Pfandrechtes auf das Verrechnungskonto ausbezahlt.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.6.2024  (#434)
Die Bestätigung ist gerade eben eingetrudelt:

Kreditverträge mit voraussichtlicher Gebührenbefreiung des Pfandrechts werden ab 26.06.2024 mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen ausgestellt:
  • Keine Berücksichtigung der Eintragungsgebühr bei den Kreditkosten, im Effektivzinssatz und bei den Gesamtkosten
  • NEU – Darlehenshypotheken (wegen Bestätigung des Verwendungszweckes)
  • NEU – Eine Verpflichtungserklärung ist von den Kreditnehmer:innen, ergänzend zum Kreditvertrag, zu unterschreiben
  • NEU – Eine Bankbestätigung des Pfandgläubigers wird direkt an die Treuhänder mit Treuhandschreiben übermittelt
 
Kreditverträge, die im Zeitraum 01.04.2024 bis 25.06.2024 ausgestellt wurden:
  • Die Bankbestätigungen des Pfandgläubigers werden ab 26.06.2024 an die Treuhänder versendet.
  • Die Verpflichtungserklärung wird den Kund:innen automatisch nach der erfolgten gebührenbefreiten Eintragung im Onlinebanking (Kommunikationszentrale) zur Unterschrift zur Verfügung gestellt.
  • Nach Unterschrift der Verpflichtungserklärung wird die Eintragungsgebühr des Pfandrechtes auf das Verrechnungskonto ausbezahlt.


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  •  Decurio
27.6.2024  (#435)
Das Land NÖ hat nun auch die Pläne für die Umsetzung des Wohn- und Baupaket des Bundes bekannt gegeben: 
"Einmalförderung von fünf Prozent der Kreditsumme bis maximal 200.000 Euro – also bis zu 10.000 Euro."
Anträge können rückwirkend ab 18. April eingebracht werden.

Quelle: https://noe.orf.at/stories/3262791/


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  •  tjet
  •   Bronze-Award
27.6.2024  (#436)
Die 10.000 Euro werden jetzt sicher einen Boom bei den Hauslbäuern auslösen. Für mich nur rausgeschmissenes Steuergeld...

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  •  agogo
27.6.2024  (#437)

zitat..
Decurio schrieb:

Das Land NÖ hat nun auch die Pläne für die Umsetzung des Wohn- und Baupaket des Bundes bekannt gegeben: 

"Einmalförderung von fünf Prozent der Kreditsumme bis maximal 200.000 Euro – also bis zu 10.000 Euro."
Anträge können rückwirkend ab 18. April eingebracht werden.

Quelle: https://noe.orf.at/stories/3262791/

Fast ein wenig enttäuschend muss ich sagen, aber natürlich besser als nichts. Findet man online auch schon genauere Infos dazu beim Land? 


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  •  blosso
  •   Bronze-Award
27.6.2024  (#438)
Für die Förderung gibt es vom Bund zwei mögliche Formen. Die eine wäre ein Darlehen zu geben, in Höhe von maximal 200.000 Euro unter einem Zinssatz, welcher maximal 1,5 Prozent beträgt. Die andere ist, Zinszuschüsse zu einem Darlehen eines ganz normalen Kreditinstituts zu vergeben. so Teschl-Hofmeister. Für diese Möglichkeit wurde sich entschieden, da hier weniger unberechenbare Zinsrisiken für die Kreditnehmenden besteht.

Quelle:
https://www.meinbezirk.at/st-poelten/c-lokales/fuenf-prozent-zinszuschuesse-in-niederoesterreich_a6769326


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  •  Destroent
27.6.2024  (#439)
Wenn man letztes Jahr oder sind es mittlerweile schon 2 Jahre eine ETW gekauft hat und einen Kredit laufen hat kann man aber nichts mehr beantragen oder?

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Hallo Mike1211,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Offensive für Wohnbau

  •  Rossifumi
27.6.2024  (#440)
Eigentlich ein Witz diese Förderung in Niederösterreich nun mit 10.000. Macht ca 0,5 Prozentpunkte aus. Von 4 % auf 3,5 % (Bei Kredit von 200.000 €). In anderen Bundesländern gehts von 4 % runter auf die von Anfang an propagierten 1,5 %.

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  •  geatschi
27.6.2024  (#441)
Im Burgenland gibts aktuell noch immer nix für den Neubauer 😪

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