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Stimmt danke dir :) |
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Aktuell steht auf der Wohnbau Steiermark Seite als Voraussetzung muss das Pfandrecht für das Darlehen innerhalb von 70% der Gesamtbaukosten Platz finden. Wie werden diese Gesamtbaukosten nachgewiesen? Bzw wie geht man hier mit Eigenleistung um? Zählen hier die Grundstückskosten ebenfalls dazu?
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Auszug aus der steiermärkischen Wohnbauoffensive. Eigenheim Kauf und Sanierung. Benötigte Unterlagen für Auszahlung des Landesdarlehens: . Erforderliche Unterlagen a) Förderungsantrag (online) b) Eidesstattliche Erklärung c) Kaufangebot oder unterfertigter Kaufvertrag; Baurechtsvertrag (Kopie) d) Baubewilligung des Bestandsobjektes (Kopie) e) Einkommensnachweis f) Schätzwertgutachten zum Liegenschaftserwerb einer/eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen g) Energieberatungsprotokoll h) Sanierungskonzept einer befugten Planerin/eines befugten Planers mit Kostenschätzung zu den beschriebenen Sanierungsmaßnahmen i) Bestandspläne j) Grundbuchsauszug nach durchgeführter Eigentumsübertragung oder Treuhandhaftung Hinweis: Der unterfertigte Kaufvertrag und die grundbücherliche Durchführung des Eigentumserwerbes oder die Treuhandhaftung sind Voraussetzung für die Auszahlung Wie kann ich mir das vorstellen? Der Kaufvertrag muss unterschrieben sein und grundbücherlich muss das Eigenheim bereits übertragen sein. Das heißt ich muss vorher schon gekauft bzw. überwiesen haben, bevor ich das Darlehen bekomme? Danke |
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Hallo Mike1211, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Offensive für Wohnbau |
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Ich hab jetzt nicht alles genau durchgelesen, sofern noch nicht beantwortet: gilt das Konjunkturpaket Entfall Pfandrecht bis 500.000€ auch bei Bauprojekten als Erwerb von Eigenheim? |
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Ich hätte noch eine Frage zu der Gebührenbefreiung, da mich der Gesetzestext etwas verwirrt hat. Erstmal zu meiner Situation, ich habe am 16.08. eine ETW gekauft (BJ1991) bei der aber noch einiges gemacht werden muss, wie zB Waschmaschinenanschluss Bad, Elektrik auf neuesten Stand usw. Die Übergabe erfolgte nun mit 30.08., im Grundbuch bin ich ebenfalls schon. Nun bewohne ich aktuell noch mit Hauptwohnsitz eine unbefristete Mietwohnung, die eine Kündigungsfrist "3 Monate zum Quartalsende" hat, d.h. sofern mir der Vermieter nicht entgegen kommt, wäre ich erst mit 31.12. aus dem Vertrag. Wenn ich den Text unten richtig verstehe, kann ich innerhalb von 3 Monaten den Hauptwohnsitz an der neuen Adresse melden, den Nachweis der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes würde aber auch bis 5 Jahre gehen? Ich möchte nur vermeiden, dass ich wegen 1-2 Monaten dann diese Gebühr doch zahlen muss, da ich den alten Wohnsitz nicht vor 31.12. aufgeben kann. Das „dringende Wohnbedürfnis“ wird mit der Vorlage der Bestätigung der Meldung als Hauptwohnsitz und durch den Nachweis der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes nachgewiesen. Bei Ankauf eines neuen Gebäudes ist dieser Nachweis mit dem Grundbuchsantrag gleichzeitig einzubringen. Bei Sanierung bzw. Herstellung eines Gebäudes sind diese Nachweise innerhalb von 3 Monaten nach der Übergabe oder Fertigstellung längstens binnen 5 Jahren beim Grundbuch nachzureichen. |
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Ich hätte es so verstanden, wenn du die bestätigte Kündigung vorlegst hast du den bisherigen Wohnsitz aufgegeben, außerdem hast du ja eh die Nachfrist, da solltest eigentlich Safe sein. Hast schon den Treuhänder gefragt? Der muss das ja alles beim Grundbuchsgericht nachweisen, zumindest bei mir hat alles die Anwältin erledigt |
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So heute gleich nach Freischaltung den Jungfamilienbonus beantragt🙂 Dann schaun ma mal ob er genehmigt wird und falls ja wie lange die Auszahlung dauert, zu 10000€ geschenkt sage ich halt nicht nein😉 |
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Keine Sorge, das ist nicht geschenkt, auch wenn es gefühlt so ist. 😉 Das "Geschenk" zahlen wir alle, bzw. deine Kinder. Aber ja, ich verstehe schon, ich würd' s ja auch mitnehmen. |
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Für ein Geschenk zahlt grundsätzlich nie der Empfänger 😉 |
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Stimmt so gesehen sehe ich es als Steuerausgleich fürs Jahr 2023😉 Aber klar bin gespannt wie lange es deartige Förderungen noch gibt... Btw wenn wir schon bei Förderungen sind: Bei der Raus aus ÖL Förderung, gibt es bei Einreichung und Reservierung der Mittel dann auch wirklich einen Rechtsanspruch auf diese? Würde im Oktober noch gerne einen Antrag stellen für eine Tiefenbohrung und im Frühjahr 25 dann umsetzen, geschätzte Kosten sind 38000€, Förderung 30500€, aber man muss ja die 38000€ ,,vorschießen". Wenn hier keine Rechtssicherheit besteht würde ich nämlich die Gasheizung drinnen lassen (würde sich bei mir nie im Leben rechnen ohne Förderung) und wer weiß was ist wenn dann der Volkskanzler regieren sollte😉 |
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Bei 38000€ bekommst du maximal 28500 € vom Bund |
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Ja 2500€ sind noch Landesförderung |
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Wir hätten auch einen Anspruch darauf, nur finde ich kein Formular oder sonst irgendwas. Hast du einfach eine Mail mit Unterlagen geschickt? |
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https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12838423/164947097/ Einfach Online Antrag anklicken😉 |
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Hat denn für den Jungfamilienbonus schon jemand eine Antwort bekommen? |
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Nope leider auch noch absolut nichts... (am 02.09 eingereicht) |
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https://www.derstandard.at/story/3000000240234/wohnbau-steckt-weiterhin-in-der-krise Weiterhin in der Krise |
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Ich habe heute die fixe Zusage bekommen für die 10000€😍 Habe ja noch vor der Wahl damit gerechnet gehabt😉 |
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Hab heute auch die Zusage erhalten :) Ist bei dir das Geld mittlerweile denn schon angekommen? |
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Nein die Moneten sind noch nicht oben, aber ich hoffe auf diese Woche, immerhin soll man ja wissen wo man sein X hin setzt oder ;) ? |
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Hab meine soeben erhalten. Schneller gegangen als gedacht :) |
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