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Ich bin nur noch Zuschauer. Seit ca. 4-5 Wochen reden nur Anwälte miteinander. NIBE hat auch schon ein Angebot vorgelegt, aber da schreibe ich nix dazu, weil es den Zeitaufwand nicht wert ist. Ein Angebot, wo man nicht Ja sagen kann. |
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Das Thrma IBN und provisorischer Stromanschluss ist interessant. Was soll da der Hintergrund sein? Ich krieg aus diversen Gründen voraussichtlich NICHT die Leitungen bis zur IBN ins Haus... |
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Hintergrund kenne ich auch nicht. Wollte mir aber weder Elektriker noch Insti machen.... Waren deshalb schöne 3h händisches Künette graben 😂 |
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Es gibt Leute auf der Baustelle, die dann einfach aus- und einstecken weil sie gerade Strom brauchen ... (wurde mir gesagt). Wenn dein Insti die Inbetriebnahme selber machen darf, wirst es dir mit ihm evt. ausschnapsen können, der KNV-Techniker wird höchstwahrscheinlich nach Protokoll vorgehen. |
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Hm okay. Der KNV Techniker ist wohl dabei. Was macht es für einen Unterschied ob ich einen Stecker einstecke oder eine Sicherung einschalte? Geht's um den Lichtbogen beim einstecken? |
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Ich muss 15m graben, incl. Kanal. Also eher 1 Tag Bagger als 3h händisch graben... es sei denn ich lege die Elektroleitung schonmal vorab 30-40cm neben die geplante Trasse... |
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Sorry für OT OT [Off Topic], aber wir müssen ein paar Dinge klarstellen. Es ist korrekt, dass die Laengsdenker-Accounts gesperrt wurden, aufgrund von Verstößen gegen die Forenregeln. Der diesbezügliche Schriftverkehr mit Laengsdenker kann und darf hier nicht veröffentlicht werden, es wurden aber von Laengsdenker Anschuldigungen erhoben, die eine weitere Nutzung der Plattform nicht sinnvoll erscheinen lassen. Wir wollen auch das ganze Theater aus dem HTD-Forum nicht auf diese Plattform importieren, nichts gegen die deutschen Foren, sind eh alle super, aber es reicht wenn sich die betroffenen Personen in deutschen Forum "unterhalten", wir müssen das hier wirklich nicht wiederholen. So, eigentlich wollten wir also die Laengsdenkers (bzw. XXXSLutz) nicht mehr haben, und dann hat dyarne die Büchse der Pandorra geöffnet und extra einen eigenen Thread für das Thema aufgemacht, in dem man XXXSLutz die Möglichkeit zur Stellungnahme und zum Mitschreiben aus Fairnessgründen wohl kaum verwehren kann. Also, @XXXSLutz : Wir lassen der Fairness halber Postings von Ihnen in diesem Thread zu, trotz der bisherigen Vorfälle. Ab sofort gilt aber: Bei Postings in anderen Threads oder Verstößen gegen die Forenregeln oder Trollverhalten werden wir den Account sperren (bzw. die ganze betroffene IP-Range). 1 |
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Um diese brennende Frage noch in den Raum zu stellen. Wie kam es denn dann schlussendlich zur Transformation in den "XXXSLutz"? edit: Hat sich mit obigen Post überschritten, alles klar. |
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Mich würde ein anderer Aspekt interessieren, der zu dieser Thematik passt: Kann ein Hersteller bzw. dessen Partnerfirma, die für Vertrieb, Inbetriebnahmen, Kundendienst u. dgl. zuständig ist, die Reparatur einer ihrer Wärmepumpen willkürlich oder aus ganz bestimmten Gründen verweigern? Ganz unabhängig von Gewährleistung oder Garantie. Kann das ev. jemand kompetent beantworten? |
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Aus der Erfahrung (hat jetzt nix mit WP WP [Wärmepumpe] zu tun) heraus, ja, der Hersteller kann die Reparatur verweigern. Recht auf Reperatur gibt es ja noch nicht, aber da tut sich auf EU-Ebene ja was. https://www.tt.com/artikel/30834982/eu-kommission-stellt-2023-unter-anderem-recht-auf-reparatur-vor Der Verkäufer kommt aufgrund der Gewährleistung ja nicht aus. |
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Ich finde die Aussage ob die Anlage ok ist oder nicht kann kein Mensch hier treffen. Forums User die im technischen Bereich vor allem bei Großkonzernen arbeiten wissen wie viel Arbeit in Produktionstest gesteckt wird. Trotz großem Aufwand lässt es sich nicht verhindern, dass bei technischen Produkten fehlerhafte Teile ausgeliefert werden. Möglich sind komplexe bis relativ einfache Fehlern. Ob eine Firma wie NIBE/ KNV das Geld in die Hand nimmt um alle fehlerhaften Komponenten zu screenen ist fraglich, da die Wärmepumpe glaube ich keine Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Der kleine KNV Zweig bei Nibe mit ca. 100 Mitarbeitern hat vermutlich nicht die Möglichkeiten alle Fehler zu finden. Bsp. zugekaufte Elektronikkomponenten wie ein CAN Interface/ FTDI Chips können auch zu einer gewissen PPM Rate Fehler aufweisen. |
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Hallo dyarne, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Problemanlage oder Problemkunde? |
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Zu recht, ich persönlich ärgere mich schon ein wenig über solche Trolle mit Zweit- und Drittaccounts. Sorry, ich komm mir echt verarscht mit dieser Begründung vor...ich selbst nutze auch mehrere Laptops und mobile Endgeräte und hatte noch nie Probleme damit, mit gleichem Account einzusteigen. Genauso hinterfragenswert ist die restliche Geschichte...keine Inbetriebnahme durch KNV oder Nibe (warum eigentlich NIBE?), sich dann wundern, dass keiner Garantie/Gewährleistung übernehmen zu wollen usw. Mich kotzt es echt an, mit diesem Troll meine Zeit verschwendet zu haben, weil das unter diesen Umständen nie zielführend sein konnte... @energiesparhaus Bitte sperrts ihn, solche Triple- und Mehrfachuser verschwenden die Zeit und Geduld der Community hier und bringen obendrein noch den Ruf der etablierten Hersteller und Installateure in Verruf, vor alle wenn sie bewußt von den vorgeschriebenen Methoden und Praktiken abweichen. |
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Er hat sie ja nie ordnungsgemäß in Betrieb nehmen lassen...somit gibts logischerweise auch keine Garantie/Gewährleistung... |
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edit: Hat sich mit obigen Post überschritten, alles klar weil er auf dem erstrechner schon mit dem User 'laengsdenker" und am zweitrechner mit dem user 'laengsdenker2" eingeloggt war plötzlich auf einem dritten Gerät der user "XXXsLutz" eingestellt war... 🤡 Mich kotzen solche Leute echt an, die andere offensichtlich für deppat verkaufen 🤮🤮🤮 |
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Meine Frage bezog sich nicht auf Laengsdenker/XXXSLutz, sondern war ganz allgemein bzw. auch mit Blick auf meine eigene verkorkste Wärmepumpe und wie es da eines Tages bei einem Defekt weitergehen wird. |
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Bei mir war ibn unter Absprache mit KNV nur mit Heizstab möglich bis der Techniker Zeit hatte. OK, sind ein paar kWh mehr verbraucht worden als unbedingt notwendig aber kein Garantie Verlust oder so was. Man kann sich natürlich denken, dass in diesem Fall nibe sich unter Umständen die Arbeit macht den Beweis zu erbringen das der Schaden eventuell bei korrekter ibn durch einen Techniker hätte vermeiden werden können. Dann ist auch Essig mit Gewährleistung. Finde das ganze halt schade wenn es zu solchen Fällen kommt weil es das sicher nicht wert ist. MfG Peter |
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Ich versuche objektiv zu sein: Wenn mir zwei Techniker des gleichen Herstellers solche unterschiedlich zu lesenden Überprüfungsprotokolle schicken, dann würde ich mich schon etwas verarscht fühlen. Bzgl. Fehlermeldungen hab ich auch schon reklamiert. Techniker war zweimal da und hat alles getauscht, was er "einfach" tauschen konnte, Fehler bleibt bestehen. Ich mache mir da mittlerweile auch keine Illusionen mehr, dass Nibe auch aufgrund der Erfahrungswerte hier im Forum diesen Fehler abstellt. So gesehen bin ich schon am weiteren Verlauf des Falles interessiert. Ich heiße die Ausdrucksweise des Users und vor allem die fehlende IBN auch nicht gut, damit hat er sich selbst ins Out geschossen. Trotzdem möchte ich "das Ende" dieser Story wissen - hat ja auch fast sowas wie einen gewissen Unterhaltungswert. Man muss ja nicht diesen Thread abonnieren. |
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OT: Diese Ausage ist aus juristischer Sicht falsch. Garantie kann ausgeschlossen werden, Gewährleistung nur sehr schwer bzw. nur wenn die Schäden auf eine unsachgemässe Nutzung zurückzuführen sind. Ob die Invetriebnahme eine solche darstellt müsste ein Sachverständiger klären. Zum Verhalten des Threadherstellers äussere ich mich nicht. Aber mich würde es auch ziemlich anzipfen wenn der Insti und Techniker 1 einen Mangel feststellen und ich dann von KNV so abgespeist werde.... |
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Das ist genau das Thema. Selbst wenn alles so ist und tatsächlich ein Problem mit der Anlage besteht und der Hersteller nicht hilft ist das kein Grund, hier quer durch die Threads zu spammen, noch dazu nachdem im deutschen Forum ohnehin auch schon alles x mal durchgekaut wurde. 2 |
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Die Gewährleistung deckt mögliche Mängel ab, die schon vor Inbetriebnahme bestanden haben. Das Gewährleistungsrecht stärkt hier die Rechte des Kunden, indem es davon ausgeht, das es sich hierbei um ein defektes Gerät handeln dürfte und der Hersteller dann zur Behebung verantwortlich ist. Sollte der Hersteller beweisen können, dass der/die Käufer/in das Gerät falsch bedient hat, entfällt hier natürlich die Gewährleistung, aber es gilt in den ersten 12 Monaten die Beweislastumkehr!! Nicht der Kunde muss beweisen, dass der Mangel bereits bestanden hat, sondern der Hersteller, dass die Ware bei Auslieferung mängelfrei war. Hier müsste also KNV/Nibe beweisen, das der Fehler/Schaden durch eine falsche Inbetriebnahme des Kunden verursacht wurde. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die kann, muss er aber nicht geben. |
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Die Gewährleistung besteht nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer der Anlage! |