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Problemanlage oder Problemkunde?

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
22.12. - 27.12.2022
117 Antworten | 35 Autoren 117
38
155
für wenige überraschend geht es hier um die im gebäude unangemessen laute wp-anlage von
Laengsdenker alias Laengsdenker2 alias XXXSLutz.

nachdem ich von ihm gebeten wurde bei Nibe zu vermitteln kann ich ein paar technische hintergründe liefern.

er hat hier und im htd-forum sehr sehr viele beiträge dazu geschrieben daß die wärmepumpe einen schuß weg hat und zu laut ist. jetzt wissen wir aus hunderten erfahrungsberichten in diversen foren daß spezielle diese modulierend e wp zu den leisesten überhaupt gehört.
was ist also hier schief gelaufen?

von HiasB

  •  XXXSLutz
22.12.2022  (#21)

zitat..
ap99 schrieb:

──────
MissT schrieb: ad 2: Die fachgerechte Inbetriebnahme wird nachgeholt
───────────────

Das ist bei KNV z.B. nicht möglich bzw. erlischt die Garantie, wenn man VOR der Inbetriebnahme durch einen KNV-Techniker oder zertifizierten Installateur die WPWP [Wärmepumpe] in Betrieb nimmt --> habe heute mit einem KNV-Inbetriebnahmetechniker und anschließend mit dem KNV-Büro wegen genau so einem Thema telefoniert. Unter anderem werden provisorische E-Anschlüsse an der WPWP [Wärmepumpe] nicht akzeptiert, weil es hier schon beschädigte Platinen gegeben haben soll (ob da so ist, weiß ich nicht, spielt auch keine Rolle).

Es bleibt einzig der Weg über die Gewährleistung, also über den Installateur - sofern seine Angaben stimmen (und darauf wurde er schon mehrmals hingewiesen) ... den geht er aber warum auch immer nicht (schön langsam rennt da auch die Zeit davon, wenn es nicht eh schon zu spät ist). Er hat ja irgendwo schon mal geschrieben, daß er einen Anwalt konsultiert hat (hab das jetzt nicht bei der Hand, mag auch nicht suchen), nur kann ich mir das nicht vorstellen, denn der hätte ihm sicherlich nahegelegt nichts mehr in Foren zu schreiben.

Für mich ist da einiges fragwürdig (wenn nicht sogar faul) und "ich" finde es nicht in Ordnung wie er hier und im HTD über den Hersteller geschrieben hat (mit dem ich in keiner geschäftlichen Verdingung stehe bzw. nichts zu tun habe ... Arne meines Wissens auch nicht (mehr!)) ... denn er hat "hier" im Forum z.B. nicht "von sich aus" erwähnt, daß er selber in Betrieb genommen hat ... und das ist mMn der Knackpunkt an der ganzen Geschichte (und das weiß er sicherlich). Daß seine WPWP [Wärmepumpe] evt. tatsächlich ein Problem hat ist dann halt Pech.

Daß er hier Michael (RGK-Planer) eine Hinweispflicht zur Aufstellung der WPWP [Wärmepumpe] aufdividiert nehme ich auch staunend zur Kenntnis ... Anpatzen scheint Programm zu sein.

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MissT schrieb: den damit verbundenen User zu nennen und quasi vor allen an den Pranger zu stellen, finde ich - gelinde gesagt - befremdlich und entbehrlich.
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Den Hersteller bei jeder Gelegenheit an den Pranger zu stellen, ohne die ganze Geschichte (Selbstinbetriebnahme) zu erzählen ist ok? ... für mich nicht (ich kenne die Geschichte allerdings schon vom HTD)

Ich bin nur noch Zuschauer. Seit ca. 4-5 Wochen reden nur Anwälte miteinander. NIBE hat auch schon ein Angebot vorgelegt, aber da schreibe ich nix dazu, weil es den Zeitaufwand nicht wert ist. Ein Angebot, wo man nicht Ja sagen kann. 




1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.12.2022  (#22)
Das Thrma IBN und provisorischer Stromanschluss ist interessant. 
Was soll da der Hintergrund sein?

Ich krieg aus diversen Gründen voraussichtlich NICHT die Leitungen bis zur IBN ins Haus...

1
  •  DrShouter
  •   Bronze-Award
22.12.2022  (#23)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Das Thrma IBN und provisorischer Stromanschluss ist interessant. 
Was soll da der Hintergrund sein?
 
Ich krieg aus diversen Gründen voraussichtlich NICHT die Leitungen bis zur IBN ins Haus...

Hintergrund kenne ich auch nicht. Wollte mir aber weder Elektriker noch Insti machen....

Waren deshalb schöne 3h händisches Künette graben 😂


1
  •  ap99
  •   Gold-Award
22.12.2022  (#24)

zitat..
MalcolmX schrieb: Was soll da der Hintergrund sein?

 

zitat..
ap99 schrieb: weil es hier schon beschädigte Platinen gegeben haben soll (ob da so ist, weiß ich nicht, spielt auch keine Rolle)

Es gibt Leute auf der Baustelle, die dann einfach aus- und einstecken weil sie gerade Strom brauchen ... (wurde mir gesagt).
Wenn dein Insti die Inbetriebnahme selber machen darf, wirst es dir mit ihm evt. ausschnapsen können, der KNV-Techniker wird höchstwahrscheinlich nach Protokoll vorgehen.




1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.12.2022  (#25)
Hm okay. Der KNV Techniker ist wohl dabei.

Was macht es für einen Unterschied ob ich einen Stecker einstecke oder eine Sicherung einschalte? Geht's um den Lichtbogen beim einstecken?

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.12.2022  (#26)

zitat..
DrShouter schrieb:

──────
MalcolmX schrieb:

Das Thrma IBN und provisorischer Stromanschluss ist interessant. 
Was soll da der Hintergrund sein?
 
Ich krieg aus diversen Gründen voraussichtlich NICHT die Leitungen bis zur IBN ins Haus...
───────────────

Hintergrund kenne ich auch nicht. Wollte mir aber weder Elektriker noch Insti machen....

Waren deshalb schöne 3h händisches Künette graben 😂

Ich muss 15m graben,  incl. Kanal. Also eher 1 Tag Bagger als 3h händisch graben... es sei denn ich lege die Elektroleitung schonmal vorab 30-40cm neben die geplante Trasse...


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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
22.12.2022  (#27)
Sorry für OT OT [Off Topic], aber wir müssen ein paar Dinge klarstellen. Es ist korrekt, dass die Laengsdenker-Accounts gesperrt wurden, aufgrund von Verstößen gegen die Forenregeln. Der diesbezügliche Schriftverkehr mit Laengsdenker kann und darf hier nicht veröffentlicht werden, es wurden aber von Laengsdenker Anschuldigungen erhoben, die eine weitere Nutzung der Plattform nicht sinnvoll erscheinen lassen. Wir wollen auch das ganze Theater aus dem HTD-Forum nicht auf diese Plattform importieren, nichts gegen die deutschen Foren, sind eh alle super, aber es reicht wenn sich die betroffenen Personen in deutschen Forum "unterhalten", wir müssen das hier wirklich nicht wiederholen.
So, eigentlich wollten wir also die Laengsdenkers (bzw. XXXSLutz) nicht mehr haben, und dann hat dyarne die Büchse der Pandorra geöffnet und extra einen eigenen Thread für das Thema aufgemacht, in dem man XXXSLutz die Möglichkeit zur Stellungnahme und zum Mitschreiben aus Fairnessgründen wohl kaum verwehren kann.
Also, @XXXSLutz : Wir lassen der Fairness halber Postings von Ihnen in diesem Thread zu, trotz der bisherigen Vorfälle. Ab sofort gilt aber: Bei Postings in anderen Threads oder Verstößen gegen die Forenregeln oder Trollverhalten werden wir den Account sperren (bzw. die ganze betroffene IP-Range).

2
  •  fiji1
22.12.2022  (#28)

zitat..
XXXSLutz schrieb:

──────
kraweuschuasta schrieb:

Abgesehen vom Technischen, Mich würd ja der Grund für 3 Verschiedene user interessieren, macht halt auf den 1. Blick kan vertrauenswürdigen Eindruck....
Lg
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es ist so, dass ich mich zuerst als laengsdenker registriert hatte. ich bekam aber  stets den hinweis, dass ich keine beiträge mehr erstellen kann. daraufhin habe ich mich als laengsdenker2 registriert und später ging mein erster account einwandfrei und diesen habe ich auch genutzt. da ich mehrere verschiedene internetbrowser an mindestens 5 verschiedenen endgeräten benutze, war ich in einem als laengsdenker und in dem anderen als laengsdenker2 angemeldet. es hat sich also rein zufällig ergeben, dass ich von zwei verschiedenen accounts gepostet hatte und als ich das gesehen hatte, hatte ich mich jedes mal mit dem zweitaccount ausgeloggt und mit dem erstaccount eingeloggt. der account laengsdenker2 wurde aber nie richtig benutzt, sondern nur der erstaccount.
es war also nie meine absicht von mehreren verschiedenen accounts gleichzeitig zu posten oder so.

Um diese brennende Frage noch in den Raum zu stellen.
Wie kam es denn dann schlussendlich zur Transformation in den "XXXSLutz"?

edit: Hat sich mit obigen Post überschritten, alles klar.

1
  •  MissT
  •   Gold-Award
22.12.2022  (#29)
Mich würde ein anderer Aspekt interessieren, der zu dieser Thematik passt:

Kann ein Hersteller bzw. dessen Partnerfirma, die für Vertrieb, Inbetriebnahmen, Kundendienst u. dgl. zuständig ist, die Reparatur einer ihrer Wärmepumpen willkürlich oder aus ganz bestimmten Gründen verweigern? Ganz unabhängig von Gewährleistung oder Garantie. Kann das ev. jemand kompetent beantworten?

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  •  berhan
  •   Gold-Award
22.12.2022  (#30)
Aus der Erfahrung (hat jetzt nix mit WPWP [Wärmepumpe] zu tun) heraus, ja, der Hersteller kann die Reparatur verweigern. Recht auf Reperatur gibt es ja noch nicht, aber da tut sich auf EU-Ebene ja was.
https://www.tt.com/artikel/30834982/eu-kommission-stellt-2023-unter-anderem-recht-auf-reparatur-vor

Der Verkäufer kommt aufgrund der Gewährleistung ja nicht aus.

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  •  Snima
23.12.2022  (#31)
Ich finde die Aussage ob die Anlage ok ist oder nicht kann kein Mensch hier treffen.

Forums User die im technischen Bereich vor allem bei Großkonzernen arbeiten wissen wie viel Arbeit in Produktionstest gesteckt wird.
Trotz großem Aufwand lässt es sich nicht verhindern, dass bei technischen Produkten fehlerhafte Teile ausgeliefert werden. Möglich sind komplexe bis relativ einfache Fehlern.

Ob eine Firma wie NIBE/ KNV das Geld in die Hand nimmt um alle fehlerhaften Komponenten zu screenen ist fraglich, da die Wärmepumpe glaube ich keine Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Der kleine KNV Zweig bei Nibe mit ca.  100 Mitarbeitern hat vermutlich nicht die Möglichkeiten alle Fehler zu finden.

Bsp. zugekaufte Elektronikkomponenten wie ein CAN Interface/ FTDI Chips können auch zu einer gewissen PPM Rate Fehler aufweisen.

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Hallo dyarne,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Problemanlage oder Problemkunde?

  •  gdfde
  •   Gold-Award
23.12.2022  (#32)

zitat..
energiesparhaus schrieb: So, eigentlich wollten wir also die Laengsdenkers (bzw. XXXSLutz) nicht mehr haben,

Zu recht, ich persönlich ärgere mich schon ein wenig über solche Trolle mit Zweit- und Drittaccounts.
Sorry, ich komm mir echt verarscht mit dieser Begründung vor...ich selbst nutze auch mehrere Laptops und mobile Endgeräte und hatte noch nie Probleme damit, mit gleichem Account einzusteigen.

Genauso hinterfragenswert ist die restliche Geschichte...keine Inbetriebnahme durch KNV oder Nibe (warum eigentlich NIBE?), sich dann wundern, dass keiner Garantie/Gewährleistung übernehmen zu wollen usw.

Mich kotzt es echt an, mit diesem Troll meine Zeit verschwendet zu haben, weil das unter diesen Umständen nie zielführend sein konnte...

@­energiesparhaus
Bitte sperrts ihn, solche Triple- und Mehrfachuser verschwenden die Zeit und Geduld der Community hier und bringen obendrein noch den Ruf der etablierten Hersteller und Installateure in Verruf, vor alle wenn sie bewußt von den vorgeschriebenen Methoden und Praktiken abweichen.




1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
23.12.2022  (#33)

zitat..
MissT schrieb: Kann ein Hersteller bzw. dessen Partnerfirma, die für Vertrieb, Inbetriebnahmen, Kundendienst u. dgl. zuständig ist, die Reparatur einer ihrer Wärmepumpen willkürlich oder aus ganz bestimmten Gründen verweigern?

Er hat sie ja nie ordnungsgemäß in Betrieb nehmen lassen...somit gibts logischerweise auch keine Garantie/Gewährleistung...


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
23.12.2022  (#34)


edit: Hat sich mit obigen Post überschritten, alles klar weil er auf dem erstrechner schon mit dem User 'laengsdenker" und am zweitrechner mit dem user 'laengsdenker2" eingeloggt war plötzlich auf einem dritten Gerät der user "XXXsLutz" eingestellt war... 🤡

Mich kotzen solche Leute echt an, die andere offensichtlich für deppat verkaufen 🤮🤮🤮


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  •  MissT
  •   Gold-Award
23.12.2022  (#35)
Meine Frage bezog sich nicht auf Laengsdenker/XXXSLutz, sondern war ganz allgemein bzw. auch mit Blick auf meine eigene verkorkste Wärmepumpe und wie es da eines Tages bei einem Defekt weitergehen wird.

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  •  Peter2
  •   Silber-Award
23.12.2022  (#36)
Bei mir war ibn unter Absprache mit KNV nur mit Heizstab möglich bis der Techniker Zeit hatte. OK, sind ein paar kWh mehr verbraucht worden als unbedingt notwendig aber kein Garantie Verlust oder so was. 
Man kann sich natürlich denken, dass in diesem Fall nibe sich unter Umständen die Arbeit macht den Beweis zu erbringen das der Schaden eventuell bei korrekter ibn durch einen Techniker hätte vermeiden werden können. Dann ist auch Essig mit Gewährleistung.
Finde das ganze halt schade wenn es zu solchen Fällen kommt weil es das sicher nicht wert ist.
MfG
Peter 

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
23.12.2022  (#37)
Ich versuche objektiv zu sein: Wenn mir zwei Techniker des gleichen Herstellers solche unterschiedlich zu lesenden Überprüfungsprotokolle schicken, dann würde ich mich schon etwas verarscht fühlen.

Bzgl. Fehlermeldungen hab ich auch schon reklamiert. Techniker war zweimal da und hat alles getauscht, was er "einfach" tauschen konnte, Fehler bleibt bestehen. Ich mache mir da mittlerweile auch keine Illusionen mehr, dass Nibe auch aufgrund der Erfahrungswerte hier im Forum diesen Fehler abstellt.

So gesehen bin ich schon am weiteren Verlauf des Falles interessiert.

Ich heiße die Ausdrucksweise des Users und vor allem die fehlende IBN auch nicht gut, damit hat er sich selbst ins Out geschossen. Trotzdem möchte ich "das Ende" dieser Story wissen - hat ja auch fast sowas wie einen gewissen Unterhaltungswert.

Man muss ja nicht diesen Thread abonnieren.

1
  •  DrShouter
  •   Bronze-Award
23.12.2022  (#38)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
MissT schrieb: Kann ein Hersteller bzw. dessen Partnerfirma, die für Vertrieb, Inbetriebnahmen, Kundendienst u. dgl. zuständig ist, die Reparatur einer ihrer Wärmepumpen willkürlich oder aus ganz bestimmten Gründen verweigern?
───────────────

Er hat sie ja nie ordnungsgemäß in Betrieb nehmen lassen...somit gibts logischerweise auch keine Garantie/

OT:
Diese Ausage ist aus juristischer Sicht falsch. 
Garantie kann ausgeschlossen werden, Gewährleistung nur sehr schwer bzw. nur wenn die Schäden auf eine unsachgemässe Nutzung zurückzuführen sind. Ob die Invetriebnahme eine solche darstellt müsste ein Sachverständiger klären. 
Zum Verhalten des Threadherstellers äussere ich mich nicht. Aber mich würde es auch ziemlich anzipfen wenn der Insti und Techniker 1 einen Mangel feststellen und ich dann von KNV so abgespeist werde....


1
  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
23.12.2022  (#39)

zitat..
DrShouter schrieb: Zum Verhalten des Threadherstellers äussere ich mich nicht. Aber mich würde es auch ziemlich anzipfen wenn der Insti und Techniker 1 einen Mangel feststellen und ich dann von KNV so abgespeist werde....

Das ist genau das Thema. Selbst wenn alles so ist und tatsächlich ein Problem mit der Anlage besteht und der Hersteller nicht hilft ist das kein Grund, hier quer durch die Threads zu spammen, noch dazu nachdem im deutschen Forum ohnehin auch schon alles x mal durchgekaut wurde.

3
  •  Takeiteasy
23.12.2022  (#40)

zitat..
gdfde schrieb:

Er hat sie ja nie ordnungsgemäß in Betrieb nehmen lassen...somit gibts logischerweise auch keine Garantie/Gewährleistung...

Die Gewährleistung deckt mögliche Mängel ab, die schon vor Inbetriebnahme bestanden haben. Das Gewährleistungsrecht stärkt hier die Rechte des Kunden, indem es davon ausgeht, das es sich hierbei um ein defektes Gerät handeln dürfte und der Hersteller dann zur Behebung verantwortlich ist. Sollte der Hersteller beweisen können, dass der/die Käufer/in das Gerät falsch bedient hat, entfällt hier natürlich die Gewährleistung, aber es gilt in den ersten 12 Monaten die Beweislastumkehr!! Nicht der Kunde muss beweisen, dass der Mangel bereits bestanden hat, sondern der Hersteller, dass die Ware bei Auslieferung mängelfrei war. Hier müsste also KNV/Nibe beweisen, das der Fehler/Schaden durch eine falsche Inbetriebnahme des Kunden verursacht wurde.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die kann, muss er aber nicht geben.


1
  •  ck
23.12.2022  (#41)

zitat..
Takeiteasy schrieb:

Die Gewährleistung deckt mögliche Mängel ab, die schon vor Inbetriebnahme bestanden haben. Das Gewährleistungsrecht stärkt hier die Rechte des Kunden, indem es davon ausgeht, das es sich hierbei um ein defektes Gerät handeln dürfte und der Hersteller dann zur Behebung verantwortlich ist. Sollte der Hersteller beweisen können, dass der/die Käufer/in das Gerät falsch bedient hat, entfällt hier natürlich die Gewährleistung, aber es gilt in den ersten 12 Monaten die Beweislastumkehr!! Nicht der Kunde muss beweisen, dass der Mangel bereits bestanden hat, sondern der Hersteller, dass die Ware bei Auslieferung mängelfrei war. Hier müsste also KNV/Nibe beweisen, das der Fehler/Schaden durch eine falsche Inbetriebnahme des Kunden verursacht wurde.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die kann, muss er aber nicht geben.

Die Gewährleistung besteht nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer der Anlage!


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