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Die Gewährleistung besteht nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer der Anlage! |
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vielleicht ist die Situation auch eine Frage des individuellen Gehörs; das 'Lärmempfinden' ist ja eine höchst subjektive Angelegenheit, was dem einen laut vorkommt ist für den anderen eine normale Geräuschkulisse. Lärm ist auch abhängig von der Umgebungsgeräuschkulisse. Bei mir zuhause höre ich den Kühlschrank nicht, bei meiner Mutter im Haus ist es wesentlich ruhiger (kein Radio, kein Fernseher) und da höre ich den Kühlschrank, und beide Situationen sind mit dem offenen Wohngrundriss durchaus vergleichbar. |
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Und es ist halt auch sehr Situationsabhängig. In unserem Massivhaus werkt ein Miele GS, welcher wirklich ein leises Geräusch in der Küche hat. Er ist allerdings so 'gut' an der Wand verschraubt, dass man ihn im OG genau darüber im Bad und Kinderzimmer bei gewissen Frequenzen wirklich dröhnen hört, v.a. im Eco Modus. Der Techniker meinte auch, alles normal. Wir müssen jetzt halt abhängig von der Tageszeit das richtige Programm starten (z.B. geht Eco nur tagsüber, das Normalprogramm am Abend am Besten zeitverzögert, damit das Kind einschlafen kann, etc.) Aber bei einer WPWP [Wärmepumpe] kannst das nicht so "timen", die läuft halt, wenn Bedarf ist. Mich würde das schon auch wahnsinnig machen... Zumindest würde ich mal, falls noch nicht geschehen, den kritischsten Frequenzbereich sperren. |
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Genau, und die hat er aus nicht nachvollziehbaren Gründen niemals gefordert. Ihm wurde 1000mal geraten ein Stück Papier mit dem Zweizeiler zu schwärzen und an seinen Vertragspartner zu senden. Vergeblich! Da schreibt er lieber Abhandlungen hier, warum aus welchen Grund er nichts dafür könne, das es so ist, wie es ist und er das große Opfer sei. Kenne den Fachausdruck dafür nicht. Amüsant zu lesen ist es allemal, wenn da nicht eben auch Porzelan in einer hilfreichen Forumscomunity zerschlagen werden würde. Daher kann ich auch nur raten, diesem Getrolle, das einzig und alleine zum Unruhe stiften und der Selbstdarstellung dient, ein Ende zu setzen, bevor sich Teilnehmer angewiedert vom Forum abwenden. Er wird wieder ein neues finden und dort aufschlagen, da er nicht gewillt ist, was zu ändern. Siehe den dritten Account "Lutz" gegen jegliche Forumsregel. Schöne Grüße und Frohes Fest! Leonhard 2 |
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Ich habe den Fall nur irgendwann hier kurz überflogen, aber nicht alles verfolgt. Meine Sicht der Dinge: 1) zum Zeitpunkt der Dienstleistung/des Verkaufs (2020?) hatten wir zwar schon die 2-jähirge Gewährleistung des Händlers, jedoch galt bis 31.12.2021 noch die 6-monatige Beiweislastumkehr. Somit wird diese Zeitspanne hier relevant sein und nicht die 12-monatige Beiweislastumkehr 2) Garantie und Gewährleistungen dürfen nicht vertauscht werden, sollte jedem klar sein. Der Hausbesitzer hat gegenüber dem Installateur Gewährleistungsansprüche und der Installateur hat gegebenüber Nibe/KNV Gewährleistungsansprüche. Zu sagen, Nibe/KNV hätte damit nichts zu tun, ist falsch. Der Installateur wird bei einem (vermuteten) Gerätedefekt seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen und dieser sollte hier aktiv werden. Wenn man die Inbetriebnahme nicht durch den Hersteller durchführt (ob das gescheit ist, lassen wir mal im Raum stehen), kann das meines Erachtens nach nicht zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche führen, wenn die eigenständige Inbetriebnahme korrekt durchgeführt wurde und die jetztigen Mängel keinen Zusammenhang damit haben. Ist irgendwie nachgewiesen oder behauptet worden, dass die IBN einen Zusammenhang mit den Problemen hat? 3) ich habe sowohl mit Konsumenten als auch mit Unternehmern Geschäftsbeziehungen. Es kommt vor, dass Kunden meinen Rat nicht befolgen und etwas anders lösen wollen. Ich komme dabei meiner Hinweispflicht immer nach und schreibe ein Protokoll und lasse das dem Kunden nachweislich zukommen oder von ihm unterschreiben. Gibt es sowas vom Installateur gegenüber dem Kunden? Der Kunde ist Laie und wenn Nibe/KNV dem Installateur zugesichert hat, dass der Aufstellungsort in Ordnung ist, ist das nicht dem Kunden anzukreiden. Wenn es tatsächlich so ist, dass Nibe/KNV dem Installateur das OK für den Aufstellungsort gegeben hat, dann müsste hier eine Lösung für den Kunden von Nibe/KNV und dem Installateur kommen. 4) Ich bin nun doch schon einige Jahre hier im Forum und habe bis jetzt nicht den Eindruck bekommen, dass willkürlich Accounts gesperrt werden oder dass hier bestimmte Händler/Hersteller vor Kritik geschützt werden. Ich weiß auch nicht was da im Hintergrund alles abgelaufen ist, möchte es auch nicht wissen, denke aber dass hier schon massives Fehlverhalten vom User vorhanden war, damit es zu diesen Maßnahmen kommt. Auch wenn der Kunde mühsam, nicht OK ist und mit falschen Karten spielt, muss ich als Vertragspartner meinen Verpflichtungen nachkommen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Der Threadstart/-titel und die ersten Beiträge durch Arne haben für mich persönlich jedoch auch einen gewissen tendenziösen Beigeschmack und lesen sich meines Erachtens nach nicht ganz objektiv. 6 |
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Und damit hat der Forentroll genau das erreicht, was zu befürchten war. Zwietracht unter Foristen streuen. Es geht schon los. @dyarne Ich hab die Forumsstatuten nicht parat, weiß daher auch nicht ob das geht, würde den Faden aber schließen und löschen lassen. Do not feed the troll 🧌! |
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Bei dir scheinen hier Emotionen mitzuschwingen. Ich habe das alles objektiv betrachtet und ich habe nur meine persönliche Ansicht kundgetan. Was Zwietracht mit meiner Aussage zu Arnes Beitrag zu tun hat, kann ich auch nicht nachvollziehen. Arne hat damals, über meinen Installateur, auch meine Anlage geplant und ich schätze sowohl seine Expertise als auch seinen Einsatz für den RGK RGK [Ringgrabenkollektor]. Das muss er gar nicht tun. Es reicht wenn er beim Installateur anruft und sagt irgendwas passt nicht und der Mangel ist eingemeldet und der Installateur muss aktiv werden. Wenn das Gerät selbst was hat, ist der Hersteller (wenn er es von ihm direkt bezogen hat) hier zuständig (Rückgriffsrecht des Installateurs). Der Installateur war hier sicher auch mit dem Hersteller in Kontakt und Nibe/KNV wissen auch dass das Gerät von ihnen kommt. |
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Das ist korrekt, hier habe ich mich vertan. Fraglich ist halt, wenn die Inbetriebnahme für Garantieansprüche bzw. Gewährleistungsansprüche (beim Verkäufer) nur durch KNV/Nibe erfolgen darf, da ansonst die Ansprüche (laut KNV/Nibe) erlöschen, diese dann nicht durch diese Bedingung auch für den Gewährleistungsanspruch herhalten könnte. Bin aber kein Jurist, daher nur eine Annahme meinerseits, wenn ein KNV-Techniker für die erste IBN verpflichtend ist. |
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Da geht es ja ganz schön ab hier. Damit nicht alles wiederholt wird, nur ein paar ergänzende Punkte aus meiner Perspektive. Am selben Tag der Sperre vom Laengsdenker kam plötzlich der User XXXSLutz daher. Sofort kam mir seine selektive Beteiligung an speziellen Nibe Fäden komisch vor. Ich sollte Recht behalten. Direkt angesprochen von dyarne hat er auch noch geleugnet, dass er unter einem neuen Account tätig ist. Mit dem neuen User hat er sich ganz bewusst blöd gestellt und weiter seine subtile Anpatzerei betrieben. Dass er dann später noch unbeteiligte Randgewerke mitreinzieht ist schon die Krönung der Dreistigkeit. Auch in meinen Fäden hat er immer wieder skurriles Zeugs abgelassen, weswegen ich ihn sofort blockiert habe. Weil sich ein paar so betroffen zeigen mit dem User. Wisst ihr was für mich befremdlich ist? Wenn jemand ganz bewusst einen Konflikt gespickt mit Realitätsverdrehung in die Öffentlichkeit zieht und dann auf Mimose macht, wenn ihm entschieden gekontert wird. Wenn ungefragt in jedem Wärmepumpenthread Rufschädigung betrieben wird, getarnt mit "seiner persönlichen Erfahrung". Zum Thema Objektivität. Wie soll man objektiv bleiben, wenn jemand, dem man unentgeltlich und der Freizeit weiterhilft, seine Kontakte für ihn spielen lässt, dann die Wahrheit verdreht und gegen einen wettert. Da würde ich auch massiv auszucken. Wieder mal ein klassisches Täter-Opfer-Umkehrsyndrom. Unterm Strich hat er jetzt wieder genau die Aufmerksamkeit mit dem 4-Achs-Kipper zugestellt bekommen, die er definitiv nicht verdient. Solche User vergiften das Forum und gehören normal sofort gesperrt, wie ich es schon vor ein paar Wochen mit der "Roten Karte" gefordert hätte. Was für eine Verschwendung von Lebenszeit. |
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@LeonhardKSB : Wie schon geschrieben, in diesem Thread darf sich XXXSLutz beteiligen, aus Fairness-Gründen. Immer wieder zu posten dass XXXSLutz ein Troll ist und gesperrt werden soll ist übrigens genau so ein Trollverhalten wie das von XXXSLutz. Eure Auseinandersetzung aus dem HTD-Forum könnt ihr gerne dort fortsetzen, aber nicht hier. Unglaublich wie sich manche da reinsteigern können 🤡. Also nochmal: Nachdem dyarne das Thema abermals abhandeln möchte und extra dazu einen Thread aufgemacht hat dürfen sich gerne alle beteiligten User gegenseitig alles ausrichten was sie möchten. Die anderen sind eingeladen das Popcorn zu öffen, sich zurück zu lehnen und über die Feiertage (wo alle Zeit haben und viel posten werden) die Show zu genießen und zuzusehen wie es eskaliert. Vermutlich werden wir dann eh früher oder später den Thread schließen müssen. Schau ma mal... |
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In diesem Sinne: Frohe und friedliche Festtage! 😉😇🍿 |
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@rabaum : Hier wurde eine Funktion falsch verstanden. Die Rote Karte fordert uns nicht zum Sperren eines Users auf sondern schließt diesen von bestimmten Funktionen in Bezug auf den eigenen Account aus (zb PN oder Beteiligung an Threads). |
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PS: Wir haben den Thread in OT OT [Off Topic] verschoben, wo er jetzt schon zur Hälfte hingehört, Tendenz steigend. |
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Damit gehen wohl auch verliehene Orden für Beiträge verloren. Beitrag #45 von Baumau möchte ich damit nochmal hervorheben. Auch für mich haben sowohl die Beiträge der diversen User (LaengsdenkerX oder ...Lutz) als auch die Reaktionen hier im Forum darauf (inkl. diesem Faden) einen faden Beigeschmack. Ich denke dass zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich alles gesagt ist und der weitere Showdown hier tatsächlich nur noch zur Belustigung seine Fortführung findet. Ob man das hier braucht - ich weiß auch nicht... |
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Mein Senf dazu:
Was im HTD-Forum war ist mit als EHS User recht egal. Längsdenker hat im Zeitdruck fatale Fehlentscheidung gemach (IBN). Der Insti hat seinen Teil zur Katastrophe beigetragen. Das Längsdenker frustriert ist, ist klar, diesen Frust aber generell an Nibe auszulassen und ihnen den schwarzen Peter unzuhängen, ist aber nicht fair. Genauso wenig, in jedem Faden Nibe zu bashen. Die Sch*** hat dir dein Insti und du selbts mit der IBN eingebrockt. Aber: die Gehässigkeit die hier von vielen zu Tage kommt, ist genau so unterirdisch. Vorschlag zur Güte XXXSLutz halte dich doch einfach aus anderen Nibe Threads raus und öffne einen für deinen Fall. [von der Redaktion editiert: Nein, keine neue Threaderöffnung durch XXXSLutz, wenn dieser Thread ausgelaufen ist wird der Account geschlossen. Wir haben dafür unsere Gründe.] |
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Wenn die WPWP [Wärmepumpe] vom Installateur aufgebaut wurde, gilt sogar eine Gewährleistung von drei Jahren auf unbewegliche Sachen. |
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Stimmt natürlich, danke für die Klarstellung. ||
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Stimmt sicher grundsätzlich, aber da wird man sich an gewisse Rahmenbedingungen halten müssen wie zb. verpflichtende Inbetriebnahme durch einen Befugten, was hier ja nicht geschehen ist. Konkret zu dem Fall, KNV hat das recht deutlich und eindeutig in ihren AGBs aufgeführt, hier ein Auszug daraus: " 9. Gewährleistung 9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate und beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme. Sie endet jedoch spätestens 39 Monate nach Lieferung. 9.2. Der Kunde hat die Ware/das Werk unmittelbar nach Übernahme entsprechend §§ 377 und 378 UGB zu prüfen. Feststellbare Mängel sind sofort auf dem Lieferschein, Empfangsschein oder Frachtbrief zu rügen, oder falls eine sofortige Prüfung nicht möglich ist binnen 8 Tagen per Einschreiben. Später auftretende Mängel sind jedenfalls binnen 3 Tagen ab Auftreten schriftlich per Einschreiben zu rügen. 9.3. Bei Unterlassung der Mängelrügepflicht können Ansprüche aus Gewährleistung, Schadensersatz wegen des Mangels sowie aus dem Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend gemacht werden. 9.4. Etwaige Ansprüche sind vom Kunden bei sonstigem Ausschluss, jedenfalls binnen 6 Monaten ab erfolgter Mängelrüge (Punkt 9.2.), längstens jedoch innerhalb von 36 Monaten ab Inbetriebnahme (Punkt 9.1.) gerichtlich geltend zu machen. 9.5. Der Kunde ist für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe beweispflichtig, die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. " Ich würd jetzt mal davon ausgehen, dass die AGBs von KNV rechtlich korrekt sind, der Installateur hat offensichtlich die Inbetriebnahme auch im Angebot gehabt, die dann wissentlich rausgenommen wurde. Ich denke, man sollte den Thread schließen, weil eh alles gesagt wurde...ev. kann ja Arne oder die Person hinter den verschiedenen Trollusern dann irgendwann mal einen Update geben, wie die Sache ausgegangen ist. Obwohl, andererseits würd ichs auch verstehen, dass sich die Motivation dazu von den beiden in Grenzen halten wird, egal wie´s ausgeht. |
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Zwei Dinge 1. Sind die AGBs von KNV zwar schön, sind im Falle der Gewährleistung aber unerheblich. Wann überhaupt dann wären die AGBs des Instis interessant. 2. Leider wird schon wieder nicht zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden. Die Gewährleistung ist gesetzlich im ABGB § 933 geregelt § 933. (1) Der Übergeber leistet Gewähr für jeden Mangel, der bei Übergabe der Sache vorliegt und innerhalb von zwei Jahren, bei einer unbeweglichen Sache innerhalb von drei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt. Bei Rechtsmängeln leistet der Übergeber Gewähr, wenn der Mangel bei Übergabe der Sache vorliegt. (2) Bei Viehmängeln beträgt die Frist sechs Wochen. Sie beginnt bei Mängeln, für die eine Vermutungsfrist besteht, erst nach deren Ablauf. (3) Die Rechte des Übernehmers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Im Fall von Rechtsmängeln tritt die Verjährung zwei Jahre, bei einer unbeweglichen Sache drei Jahre nach dem Zeitpunkt ein, zu dem der Mangel dem Übernehmer bekannt wird. Wenn der Übernehmer dem Übergeber den Mangel innerhalb der Verjährungsfrist anzeigt, kann er den Mangel zeitlich unbeschränkt durch Einrede gegen die Entgeltforderung des Übergebers geltend machen. (4) Die Parteien können eine Verkürzung oder Verlängerung der in Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Fristen vereinbaren. Und das andere ist die Garantie, diese ist eine freiwillige Leistung durch z.B. den Vertragspartner oder auch dem Hersteller und diese kann an bestimmte Anforderungen gebunden sein. Wäre ich nun Kunde, dann würde ich mich an den Verkäufer wenden. Wenn es der Insti ist (was ich in diesem Fall nicht weiß) und dieser die Anlage aufgebaut hat, dann würde ich die Behebung des Mangels fordern. Das sollte relativ einfach gehen, da es dazu eine OIB-Richtlinie (OIB 5 Pkt. 2.6 Schalltechnische Anforderungen an haustechnische Anlagen) gibt. Wenn die Lärmbelästigung durch eine schadhafte WPWP [Wärmepumpe] entstanden ist, dann muss sich der Insti dann mit seinem Verkäufer abärgern (muss aber nicht der Hersteller sein sondern möglicherweise der GH). Warum der Kunde in diesem Fall diesen Weg nicht bestreitet, ist mir natürlich schleierhaft. |
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Es ist durchaus üblich, dass Händler direkt an den Hersteller verweisen, wenn ein Produkt des Herstellers einen Mangel aufweist und das Produkt direkt beim Hersteller gekauft wurde. Ich weiß, dass viele Händler für die Gewährleistungs- und Garantieabwicklung Gebühren an den Hersteller verrechnen, das ist vertraglich zwischen denen geregelt. Es ist also oft zielführender, schneller und billiger direkt mit dem Hersteller in Kontakt zu treten. Wenn ich so massive Probleme habe, würde ich mich aber auch rechtlich absichern und die Ansprüche gegenüber meinem Vertragspartner, in diesem Fall dem Installateur, geltend machen. |
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Hallo dyarne, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Problemanlage oder Problemkunde? |
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Jo eh, aber für den Insti gelten die AGBs von KNV und diese Bedingungen wird er an seinen Kunden weitergeben. Bingo, hier der Auszug aus den (von der WKO für Installateure) Standard AGBs, die der Insti übernommen hat: "17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben." Ich hab den Unterschied schon verstanden, Garantie ist in diesem Fall ohnehin obsolet...und aufgrund der fehlenden sachgemässen Inbetriebnahme wohl auch die Gewährleistung. In dem Fall ist der Zug ohnehin schon abgefahren, da der Besitzer seine Fehler komplett geleugnet hat. Man hätte sich mglw. auch irgendwie anders einigen können, wenn beide Parteien Einsicht gezeigt hätten und einen Kompromiß angestrebt hätten (zb. Kostenteilung der Reparatur, etc).. Nur auf stur schalten und die Sache den Anwälten zu übergeben, wird in den meisten Fällen nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen, da sitzen sowohl Insti als auch Hersteller am längeren Ast...und vor allem müssen sie nicht mit dieser WPWP [Wärmepumpe] leben. |