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Ich sehs nicht so eng. Was ich so mitbekommen hab, ist die Gesetzesänderung zwar noch nicht durch, aber der PV-Passus wird eigentlich gar nicht mehr besprochen... Der swird wohl so durchgewunken 😢 Dann macht der Aufschrei eh demnächst keinen Sinn mehr. Wo ich bei dir bin, ist dieses merkwürdige Gefühl, dass sich das Forum bissl wandelt. Bisher hatte ich schon den Eindruck, dass hier eher alle zusammenhelfen, um für jeden technisch und wirtschaftlich die Besten Lösungen rauszuholen. Beim Thema Steuer scheiden sich aber scheinbar ganz schnell die Geister.... 🤔 War mir bisher nicht so bekannt, dass die Leute wirklich so gern Steuer zahlen. Wieder was gelernt 😜 |
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Typisches "mein Auto, mein Haus, mein Boot"-Verhalten - österreichiches Neidmuster eben 😊 |
Es ist eher so, dass die nicht Benachteiligten sich daran erfreuen dass die mit den größeren und besseren Anlagen mehr zahlen müssen und weniger lukrieren als sie selbst. ||
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So mal eine (blöde) Frage, wie würde den so ein Rückbau auf 25kWp rechtlich (steuerrechtlich) aussehen? Ich habe ja teils kleine PV Felder drauf für die Victron MPPT MPPT [Maximum Power Point Tracker], da kann ich ja einfach einen Strang abklemmen und bin dadurch genau unter 25kWp - reicht das schon? und falls irgendwann mal die Grenze fällt jederzeit wieder dazuklemmen. |
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Sehr gute Frage eigentlich. Also ich denke, dafür wird wohl die "Betriebserlaubnis" vom Netzbetreiber hergenommen?! Da steht bei mir sowas drin: Maximale Einspeiseleistung *** kVA (laut Netznutzungsvertrag) Nennleistung der Erzeugungsanlage: *** kVA (installierte Leistung) Geschäftspartnernummer: *** Verbrauchsstelle: *** Zählpunktnummer: *** von kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] steht aber in meinen "Papierunterlagen" nirgends so richtig was drin. die "Nennleistung" bezieht sich (bei uns zumindest) auf die Engpassleistung und nicht Modulspitzenleistung. Vielleicht am ehesten noch im Prüfprotokoll vom Elektriker?! Da stehen wirklich auch kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] drin. Vielleicht wissen unsere Steuerexperten wie @Baumau da eher, wie das üblicherweise gehandhabt wird? |
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Bei uns war es so bei 2 Kunden dass wir NACHWEISLICH (Pruefbefund + Netzbetreiberabnahme + Fotos) rueckbauen haetten koennen/muessen Also nur 1 Modul abklemmen spielts nicht, wuerd ja jeder "virtuell machen" Nein lieber Polizist, ich fahr versprochen NICHT schneller als 130 Wobei ich (meine Meinung) die Steuerdiskussion noch immer nicht verstehen kann. Da macht die Regierung mal was positives und erhoeht den Freibetrag und trotzdem wird gemault. Ich habs schon zig mal gesagt wieso ich nie in die Politik gehen wuerde: "DU kannst es NIE ALLEN gleich Recht machen" |
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Modulleistung ALT: 28,20 --> Modulleistung NEU: 24,95 Neuer Netzzugangsvertrag fertig |
Ich lass mir ein paar Module de-montieren und die Reduktion an den Netzbetreiber melden ||
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Dieses Gefuehl hab icht nicht. Eher die unter 25kWp sind erfreuen sich an dem vervielfachten Steuerbetrag, die knapp darueber finden halt dass NUR sie absichtlich benachteiligt wurden von der den PÖSEN Mächten die immer und staendig nur unser schlimmstes will. IMMER , foermlich darauf gewartet habens drauf. Ich bin hab 25,29kWp |
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Nein, ich fühle mich nicht absichtlich benachteiligt von wem auch immer. Ich bin nur der Meinung dass die Grundlagen für dieses Gesetzt nicht sauber evaluiert wurden mangels detaillierter Kenntnis der Lage durch die Verantwortlichen und ich deshalb jetzt benachteiligt werde und etwas dagegen tun muss. |
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nur kurz noch dazu: mir gings nur darum, bissl Stimmung gegen die 25kWp Grenze zu machen. Ist scheinbar in die Hose gegangen... Sorry. Die kommt wies aussieht so oder so. Aufschrei oder nicht... aber zurück zum praktischen Teil: soweit ich weiß, steht bei mir aber weder in der Betriebserlaubnis noch im Netznutzungsvertrag irgendwas von den installierten kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Da ist immer nur von Nennleistung und Einspeiselimits die Rede. Oder hast du bei dir wirklich auch die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] im Vetrag stehen/angegeben?? |
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bei mir auch nicht, da steht nur die "Modulleistung", keine Engpassleistung Es gibt nur eine "Rückleistungsbeschränkung", die am ehesten der Engpassleistung entsprechen würde, - bei mir ca. 21 KVA aber ich lege das jetzt zu meinen Ungunsten aus und nehme die Modulleistung an - der Schaden ist ja überschaubar |
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na dann wird die Umsetzung in der Praxis, eh auch wieder super interessant. Jeder kocht da eh wieder das eigene Süppchen 😆 Bei meinem Netzbetreiber gibts das Wort "Modulleistung" in keiner Unterlage |
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Es ist eh schon hin- und her diskutiert worden, ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass mit Engpassleistung bis 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] die Modulspitzenleistung gemeint ist. So steht es auch in den Begriffsbestimmungen der ÖMAG, auch wenn dies keine direkte Relevanz für die Steuergesetzgebung hat. Das ist aber eh schon alles durchdiskutiert worden, mir geht's nur darum, dass sich die betroffenen Personen darauf einstellen. Was die Steuer anbelangt, wer zahlt denn schon gern Steuern? Ich nicht 😂 und es ist ja gerade das Ziel meiner gesamten Branche die Steuerlast so gering wie möglich ausfallen zu lassen, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Um ehrlich zu sein, war die Installation der PV für mich vordergründig eine ökonomische Entscheidung, die sich amortisieren muss. Der Umweltschutz ist eine positive Nebenerscheinung. Ich wage zu behaupten, dass es dem Großteil der Leute so geht. Somit verstehe ich alle und würde es aus finanzieller und steuerlicher Sicht auch empfehlen die Anlage auf 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] rückzubauen, falls es sinnvoll und möglich ist. Bei 28 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wird dies wohl der Fall sein, bei 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] schaut es schon anders aus. Beim Rückbauen sehe ich allerdings die erhaltenden Förderungen kritisch, da wird ein Rückbau nicht ohne Weiteres erlaubt sein. Zu klären wäre, wie das bei defekten Modulen ist. Ich prophezeie ein Massensterben der Module bis 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] 😂. Aus steuerlicher Sicht spricht nichts gegen einen Rückbau. Hier würde ich den einfach von einem Unternehmer durchführen lassen. Da man die 12.500 kWh wohl überschreitet, ändern sich aber auch die Buchwerte bei einem Verkauf oder Ausscheiden der Module bzw. sind die zusätzlich Abbaukosten auch als Aufwand zu berücksichtigen. |
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ja eh, die werden schon das meinen. Aber die Frage ist, was für ein Papier zeigt man der Finanz dafür als "Beweis" ? Das wird wohl noch offen bleiben, bis es soweit ist, oder? Bis aufs Prüfprotokoll vom Elektriker hab ich in dem Sinn gar kein Papier, wo die Modulspitzenleistung "kWp" drin steht. In den Vertragsunterlagen usw. ist bei mir z.B. immer nur von Anlagen "Nennleistung" "kVA" die Rede. Sieht so aus, als schreibt das jeder Netzbetreiber bissl anders in seinen Unterlagen. |
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das wird auch spannend, stimmt.... Die Förderungen sind nämlich klipp und klar an die Modulleistungen gebunden |
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Das stand bis jetzt noch auf jeder Rechnung (vom Eli/Solateur), die ich gesehen habe. |
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nicht wenn du 2 Anlagen auf 2 Gebäuden in 3 Schritten ausgebaut hast 😉 Edit: Weils mich interessiert, wie das bei euch ist: hast du in den Betriebsgenehmigungen/Netzverträgen die Modulleistung auch drin stehen? |
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salzburg netz: ja |
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bei der betriebserlaubnis von nö wird nur auf den netzzugangsvertrag hingewiesen, dass dieser bewilligt wird. und am netzzugangsvertrag steht nur die max. leistung vom wechselrichter |
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Pedaaa schrieb: [ref]Pedaaa:68254_8#664469[/ref] Das sehe ich nicht so, die Diskussion anzustossen war sehr wichtig. Grundsätzlich sind wir auf der gleichen Seite, auch wenn ich mir im Laufe der Diskussion gewünscht hätte, dass die Erkenntnis oberhand gewinnt, dass das Glas halb voll und nicht halbleer ist. 😀 |
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für die einen ist das Glas jetzt voll, für die anderen ist es genauso leer wie vor der Aktion |
und da irrst du dich nach wie vor ||
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Die "anderen" sehen das Glas vor lauter €€€ in den Augen doch gar nicht mehr. |
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