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·gelöst· Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ)

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
24.11.2023 - 20.12.2024
215 Antworten | 41 Autoren 215
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228
Eine Frage an jene mit Anlagen ab 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]:
wurdet ihr auch tatsächlich auf Leistungsmessung umgestellt (nicht nur vertraglich)?
Meine Anlage läuft seit 05/2022, aber ich habe immer noch die Netzgebühren der pauschalierten Variante. Nicht das mich das stört, aber ich dachte eigentlich dass man nach einem Jahr dann die Anschlussleistung erwirbt und dann eben nach tatsächlicher Leistung auch bezahlt.
Ich traue mich nicht anrufen, vielleicht haben die ja auf mich vergessen...
Ich bekomme übrigens monatlich meine Abrechung über Awattar, d.h. ich sehe auch, was ich da für das Netz bezahle und ich kenne auch meine Leistungsverbräuche über das Netz NÖ-Portal.

  •  alhei
  •   Bronze-Award
19.2.2024  (#81)

zitat..
waldi schrieb: Bei mir ging am 11.7. die PV in Betrieb und da wurde ich auch auf meinen Wunsch auf monatliche Rechnung umgestellt. Seitdem sehe ich den Leistungspreis in der Abrechnung.

Danke! Ich habe inzwischen auch mit Netz NÖ telefoniert. So wie es aussieht haben die mich damals einfach nicht umgestellt, sondern jetzt erst im November. Und vermutlich zählen damit auch nur die Werte seitdem für die Einstufung. Es wird aber noch geklärt.


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.2.2024  (#82)

zitat..
Executer schrieb:
Die Netzbelastung erfolgt hauptsächlich durch die auftretenden Spitzenbelastung, weshalb das aktuelle System nicht verursachungsgerecht ist.
...:.
Leute die keine PV errichten können (oftmals auch ökonomisch schlechter situiert) zahlen für gleiche Abnahmemenge laufend steigende Netzkosten.
Diese Situation ist nicht verursachungsgerecht und führt auch zu sozialen Spannungen. Die Netzbetreiber drängen schon seit vielen Jahren auf einen Leistungsanteil in den Netztarifen, nur die Politik blockiert immer noch.

Wenn es Verursachergerecht gemacht werden soll, dann sollten die Wind- und PV Anlagenbesitzer als Einspeiser zur Kasse gebeten werden, nicht nur die Verbraucher.

Auf der Verbraucherseite, wird wie in der Vergangenheit der Gleichzeitigkeitsfaktor für die normalen Stromverbraucher relativ gering sein. In Deutschland wird schon andiskutiert, daß für steuerbare "Groß"Verbraucher wie Wallbox und WP WP [Wärmepumpe], a-la-long die Netzbetreiber diese im Sinne der Netzstabilität eingeschränkt fernsteuern können.

Die PV-Anlagen haben einen deutlich größeren Gleichzeitigkeitsfaktor bei der Einspeisung und beeinflussen damit die Spitzenbelastung des Netzes erheblich. Durch die derzeitige Regelung, daß Erzeugeranlagen unter 5MW von Netzgebühren ausgenommen sind, verschiebt sich das ganze Incentivemodell. Die Frage ist halt, wenn man wirklich verursachergerecht die Kosten verteilen will, wie lange diese Ausnahme noch bleiben wird.

Der Teufel steckt wie immer im Detail. Wer einen fairen Algorithmus kennt, der alle Bedürfnisse und Faktoren abdeckt, soll aufzeigen.

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  •  EARL
1.3.2024  (#83)
Wollte eigentlich den Schnitt jetzt je Monat 15 Minuten auf 18 kW halten

Aber laut der Dame von Netz nö
Ist die Einstufung egal man zahlt so oder so 250 je kw

Echt schwierig heutzutage Leute zu finden die sich auskennen

Hat wer handfeste Infos/Ansprechpartner oder soll ich noch 3 mal Anrufen beim Netz nö und auf s der Mitarbeiter hofen mit neuen 3 meinungen

1
  •  EARL
1.3.2024  (#84)
Noch 2 anrufe

Wenn du im 1. Jahr 18 kW Leistung verbrauchst

Gilt die Leistung als erworben
NUR im 1. JAHR!!!!!!!!

Im 2. Jahr zahlst du dann
18 kW - 4 = 14
14 x 210 = 2940 Euro

Der Ratschlag den Verbrauch hier die ersten 12 Monate den Verbrauch hoch zu halten für eine hohe grubderinstufung ist
Falsch
Und mega kostspielig

1
  •  alhei
  •   Bronze-Award
1.3.2024  (#85)
Sorry, aber das ist Blödsinn.
Leider ist die telefonische Auskunft dazu einfach zu inkompetent. Ist mir ja auch schon ein paar mal so gegangen.

Das erste Jahr ab Umstellung auf Leistungsmessung zählt. Die Spitzen der 12 Monate werden zusammengezählt und der Mittelwert daraus (immer abgerundet) gehört dir dann.

In den Folgejahren zahlst du wiederum nur die Spitzen der Monate (auch abgerundet). Da können auch mal Ausreißer über den erworbenen Wert dabei sein, solange der Mittelwert der 12 Monate Durchrechnungszeitraum wieder darunter bleibt. Wie und ob es da sonst noch Toleranzgrenzen gibt um nicht nachkaufen zu müssen, weiß ich aber nicht.

Für meinen Fall noch ein Update:
ich hab ja vor einigen Tagen bei NetzNÖ angerufen, warum ich erst seit Mitte/Ende Nov. die Leistungsmessung in der Rechnung habe, obwohl ich ja schon seit 5/22 die PV habe. Und die Antwort kam auch gestern: Es wurde schlicht darauf vergessen, und daher zählen bei mir auch erst die Werte ab Nov.

Ich wäre aber endlich auch mal gespannt auf jemanden der die Leistungmessung nun schon "erworben" hat. und wie das konkret gelaufen ist. Gibt es da echt keinen Fall?

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  •  taschentuch
  •   Bronze-Award
1.3.2024  (#86)

zitat..
EARL schrieb: Der Ratschlag den Verbrauch hier die ersten 12 Monate den Verbrauch hoch zu halten für eine hohe grubderinstufung ist
Falsch
Und mega kostspielig

Das kann alleine schon deshalb nicht stimmen, weil es im Netz NÖ-Vertrag anders steht:
"Wird Ihre Bezugsanlage derzeit nach einem Netznutzungstarif mit nicht gemessener Leistung
abgerechnet, ist die Abrechnung der Netznutzung mit Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage
umzustellen. In diesem Fall gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt für die erste
Jahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage als erworben."


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  •  EARL
2.3.2024  (#87)
Gilt als erworben gilt nur im 1. Jahr!!! 
Lies den satz
"für die erste jahresverrechnungsleistung...als erworben" 
& nur für diese!!! 

Hab extra mehrmals nachgefragt! 
3 Anrufe

1. Brauche wohl 18kw
Oder ich stell massiv um zb lwp automatisch aus bei 11 kw Laden, 5 mit sonstigen zeugs wären dann wohl 15 kw

2. Börsen Strom hätte ich vollgas genutzt zwischen 0 & 5 Uhr maximum Power 

Netz NÖ
022362012070
Man soll übrigens 4 drücken bei der Auswahl am Band... Dort sind die die sich auskennen

Bitte gerne nachfragen
Ich habe 2 Treffer zu meinen Aussagen 
Und 1 Herr der meinte nur Auswahl 4 kann da weiterhelfen!!! 

Mittelwert aus 12 monaten
Zb 14 kw
... du hattest nie mehr als 4kw nutzungsrecht

im 2. Jahr heißt es dann zahlen
14 - 4 = 10
10 x 210 (glaub die meinte netto) 

2100 Euro
Jetzt gehört dir ein Leben lang die Netzbereitstellungskosten von 14 kw! 

Danach zahlst du

1. die ich glaub 37,5 je max kw peak im monat
2. Die Angaben je kwh hab ich leider nicht mitgeschrieben während der Autofahrt

wäre auch zu einfach sich so zb 22 kW zu sichern, statt für 18 kW rund 4000 Euro zu bezahlen

Ich wünschte ihr hättet recht... aber das trifft bald sowieso alle in Österreich via smartmeter

BITTE GERNE PRÜFEN



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  •  taschentuch
  •   Bronze-Award
2.3.2024  (#88)
Was ich hier nicht verstehe: Sollte die Auskunft der Hotline stimmen - warum würde die Netz NÖ die 15-min-Peak-Werte für die Netzbereitstellung im 1. gemessenen Jahr herschenken, aber ab dem 2. Jahr verrechnen? Warum verrechnen sie es nicht sofort nach der Umstellung auf "gemessene Leistung"? Das kann doch nur den Zweck haben, den einzelnen Zählpunkt auf einen speziellen kW-Wert einzustufen ("gilt als erworben") - und das ist dann auch die Benchmark für die darauffolgenden Jahre.

Siehe auch hier:
https://www.photovoltaikforum.com/thread/169727-vorstellung-pv-anlage-netz-n%C3%B6-geb%C3%BChren/?postID=3200091#post3200091

1
  •  EARL
2.3.2024  (#89)
Ruf bitte auch dort an

Wenn noch 2 oder 3 andere anrufen haben wir es endlich

Ich starte auch noch einen 4 versuch

Sie verschenken nichts zahlt man ohnehin einmalig, nach 1 Jahr hMs einfach einen Schnitt der wohl wirklich deinen Verbrauch entspricht


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  •  andreas82
3.3.2024  (#90)
ich verstehe es so: du hast in der Vergangenheit zwar nur für zB 4kW Bereitstellung und pauschal für die Nutzung bezahlt, aber durch die Sicherung haben sie auch Spitzen von zB 17kW toleriert. Dadurch hast du dir das Bezugsrecht quasi "ersessen" (wie bei einem Servitut). Im ersten Jahr wird also geschaut wie deine tatsächliche Leistung ist, die sie dir dann eben als "ersessen" zugestehen. Und deshalb dieser Trick, im ersten Jahr eben möglichst viel zu verbrauchen, um das möglichst nach oben zu treiben.
Freiwillig schenken tun sie nix, das steht sicher in einer Verordnung wie sie da vorgehen müssen. Ab dem 2. Jahr gilt es dann, wenn du mehr verbrauchst als im "Basisjahr" musst nachzahlen.

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  •  taschentuch
  •   Bronze-Award
3.3.2024  (#91)

zitat..
andreas82 schrieb:

ich verstehe es so: du hast in der Vergangenheit zwar nur für zB 4kW Bereitstellung und pauschal für die Nutzung bezahlt, aber durch die Sicherung haben sie auch Spitzen von zB 17kW toleriert. Dadurch hast du dir das Bezugsrecht quasi "ersessen" (wie bei einem Servitut). Im ersten Jahr wird also geschaut wie deine tatsächliche Leistung ist, die sie dir dann eben als "ersessen" zugestehen. Und deshalb dieser Trick, im ersten Jahr eben möglichst viel zu verbrauchen, um das möglichst nach oben zu treiben.
Freiwillig schenken tun sie nix, das steht sicher in einer Verordnung wie sie da vorgehen müssen. Ab dem 2. Jahr gilt es dann, wenn du mehr verbrauchst als im "Basisjahr" musst nachzahlen.

Ganz genau so verstehe ich das auch. Das widerspricht aber den Informationen, die @EARL gepostet hat! Werde kommende Woche anrufen und versuchen, jemanden an die Leitung zu bekommen, der sich mit der Materie auskennt ...


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  •  EARL
4.3.2024  (#92)
Heute nochmal angerufen, 5 Anruf Nr 5 
Leistungsmessung
20 min erörtert

FAZIT bezahlen

Einmalig:
1. Jahr ermittelt
Spitzen kwh je Monat adddieren
SUMME Dividiert durch 12 monate
Simd Im 2. Jahr bezahlen

(X kwh - 4 kwh) x 210 = 1234, -
Sind zu bezahlen

Zb bei 16 kwh
(16-4)x210+20%Mwst = 3024,-

Jährliche Kosten
Max leistungsspitze x 37.,50

Je kwh 3 beträge
Aber billiger als standardebene 7
4.46 gebühr
0.78 is ma grad entfallen
0.01 netz Verlust 



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  •  alhei
  •   Bronze-Award
4.3.2024  (#93)
Aus meiner Sicht alles ein Missverständnis - die kennen sich zu wenig aus.

Ich hol die beiden Sätze aus dem Vertrag jetzt nochmal hervor um sie zu "sezieren":

"Wird Ihre Bezugsanlage derzeit nach einem Netznutzungstarif mit nicht gemessener Leistung abgerechnet, ist die Abrechnung der Netznutzung mit Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage umzustellen. In diesem Fall gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage als erworben."

Erster Satz:
Die Umstellung hat mit der Inbetriebnahme der Anlage zu erfolgen. Das haben sie in meinem Fall offensichtlich wirklich vergessen. Kommt halt auch mal vor, aber per Nov. 2023 wurde ich umgestellt. Das sehe ich auf meiner Abrechnung und auch am Telefon wurde mir das bestätigt.

Zweiter Satz - Teil 1:
...für die erste Jahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage...
-> es muss ein Jahr lang die Leistungsverrechnung laufen (Erkennbar ab dem Zeitpunkt, wo es verrechnet wird). Dabei wird für die 12 Monatspitzen ein Mittelwerrt errechnet. Um diesen Wert geht es.

Zweiter Satz - Teil 2:
...gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt ... als erworben.
-> Das Netzbereitstellungsentgelt entspricht den 210,65 excl. pro kW (siehe https://netz-noe.at/Download-(1)/Formulare-Strom/B410_Systemnutzungstarife-Strom.aspx). Die musst du dann nicht zahlen, sondern sie gelten als erworben (~ "ersessen"). 4 kW hast du ohnehin scho mit dem bestehenden Anschluss, da das die Mindestleistung ist.
Es steht hier aber nirgends, dass du alles darüber kaufen/nachzahlen musst.

Was aber prinzipiell stimmt: Wenn du die Spitzen im ersten Jahr hochtreibst, wirst du das Netznutzungsentgelt entsprechen auch zahlen müssen. Das aber nur im ersten Jahr, wenn du das im zweiten Jahr und folgenden niedriger hältst. Wenn du einen Speicher hast, kanns du den Leistungswert sogar deutlich drücken, und vielleicht sogar weniger zahlen als mit einem pauschalen Anschluss.

Aus meiner Sicht gibt es an der Interpretation der beiden Sätze nichts zu rütteln oder deuteln.
Du kannst beim Support noch 5x anrufen und die werden dir wieder was anderes erzählen. Leider sind die dort auf das Thema nicht "spezialisiert".

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  •  EARL
4.3.2024  (#94)
Doch die unter Ziffer 4 sind die geschulten
Das is ihr vertrag

Sie haben intern schon darüber gesprochen das besser zu formulieren

Thema is bekannt

Glaubst ich bin scharf auf 3000 Euro kosten
... Aber das is nunmal so

Alles andere is wunschdenken
& ich weiß willst und wollte es wissen

Ob ich auf 19 bis 21 kW gehe 
Oder Maßnahme setze und bei max ca 16 bleibe



1
  •  taschentuch
  •   Bronze-Award
4.3.2024  (#95)
Gerade mit der netten Dame von NETZ NÖ telefoniert (Durchwahl 4): Ja, es ist intern ein Thema, es wird besser formuliert werden. Im ersten Jahr schaut NETZ NÖ zu und stuft den Zählpunkt auf einen Wert ein, das gilt dann als "erworben", es ist nichts zu zahlen. Wenn der Wert im 2. Jahr unterschritten wird, ist es gratis, wird er aber überschritten, kostet dann jedes zusätzliche kW 210,65 exkl. Steuer. Das alles betrifft nur das Netzbereitstellungsentgelt, nicht das Netznutzungsentgelt. Für mich ist die Sache damit geklärt und abgeschlossen.

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
4.3.2024  (#96)
Genau dasselbe wie "taschentuch" wurde mir damals auch von NetzNÖ gesagt - und zwar mehrfach, da ich lange Diskussion mit einem höheren Leiter dort hatte, dass das erste Jahr nur zur Bemessung dient und da noch keine Zahlung anfällt und man auf diesen Wert dann eingestuft wird. Etwaige Zahlungen wären erst dann, wenn man im 2. Jahr zum Beispiel über den Wert der Einstufung käme.

1
  •  EARL
4.3.2024  (#97)
im 1. Jahr zahlst du auch nichts
Im 2. Jahr dann alles über 4

... wir werdens sehen, ich richt
mir schonmal 3000 extra

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
4.3.2024  (#98)

zitat..
EARL schrieb:

im 1. Jahr zahlst du auch nichts
Im 2. Jahr dann alles über 4

... wir werdens sehen, ich richt
mir schonmal 3000 extra

Das macht doch gar keinen Sinn was du da schreibst


1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#99)
Wir reden aber hier trotzdem immer von einmalzahlungen im 2. jahr und das wars dann ?

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
5.3.2024  (#100)
Das von Stoffal macht schon Sinn.
Nach der Leistungsumstellung (der Ermittlung des Durchschnitts) zahlt man für das abgelaufene Jahr nur für die 4kw Netzgebühr, denn es diente nur zur Ermittlung des Durchschnitts.
Dann wird man eingestuft (z.B. 10kw).
Hat man im nächsten Jahr dann Spitzen von unter 10kw, zahlt man nichts zusätzlich dafür (Bereitstellung), sondern nur das Netz für die bezogenen Spitzenwerte (z.B. 7kw).
Hat man jedoch Spitzen von z.B. 12kw, muss man eben 2kw nachkaufen um jeweils 200,- in etwa.

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#101)
Ich sehe das genauso wie @Stoffal02 und @bauherr79.


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