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Grundsätzlich hat man - dem Lieferanten bei Gewährleistungsfällen die Chance zur Nachbesserung zu geben. Vorher kann man nicht leicht Preisminderungen ins Spiel bringen.
Was du für Preisminderungen ins Spiel bringen kannst ist: - zusätzliche Arbeitsleistungen von dir/Familie (Loch von Außen bohren) - Zeitverzögerungen von anderen Gewerken, aufgrund von Mängel Dir zwar sicher bekannt, aber protokolliere alles bzw. melde alles deinem Bauleiter und fordere Stellungnahmen ein. Fordere bei zugesagte Nachbesserungen immer eine Terminzusage ein. lg, |
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Ich habe schon vieles Nachbessern lassen jedoch passt das nicht.
Zuerst war die Parpethöhe um ca. 10cm falsch und jetzt passt halt der Auslass um über 2cm nicht. Als ich den Vorarbeiter (Junior Chef) heute früh darauf hingewiesen habe regte er sich auf und meinte er fährt gleich nachhause. Etwas später beruhigte er sich wieder. Hab dann aber die Baustelle verlassen weil es mir zu blöd wurde. Ich werde sie mal so fertig machen lassen wie sie glauben und danach eine Mängwlliste schreiben! |
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wollte eigentlich ein paar Foto´s posten aber das funktioniert nicht so wie ich will |
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@vwg 40 - Die Emotionen sollten rausgehalten werden, das ist kontraproduktiv.
Die Vorgangsweise wurde im Forum eh schon ein paar mal erwähnt. Mängelliste (mit Fotos) erstellen und eingeschrieben der Firma schicken (inkl. angemessener Frist zur Nachbesserung). Wenn sie´s dann nicht auf die reihe bekommen, kannst Geld einbehalten. |
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die digitalkamera sollte dein freund werden in nächster zeit...
dokumentiere immer alles und fahr jeden tag auf die baustelle, du hast nix davon wenn du manche mängel erst 3 jahre später bemerkst weil ein pfusch versteckt wurde... mängel auf jeden fall schriftlich reklamieren und bei meldung auch gleich die nachfrist setzen. wenn der endtermin nicht gehalten werden kannst natürlich die vereinbarten verzugszinsen abziehen. wenn eine leistung (auch die zu kurze wand) nicht erbracht wird kannst nachbesserung verlangen, solange bis es wirklich 100%ig passt. wenn es wirklich so krass ist wie beschrieben, würde ich auch noch nach einen sachverständigen ausschau halten, kostet zwar vielleicht ein bissl was aber so kannst sicherer gehen als selbst zu kontrollieren viel erfolg! |
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Danke für die antworten!
Nachdem ich heute einmal ganzen Tag nicht auf der Baustelle war hab ich jetzt ein Eck im Raum das nicht im Plan ist! Noch dazu ist es um 1,5cm schief auf 280cm. Welche Frist kann ich da setzen? Danke |
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ohh my god, da hast ja einen profi erwischt.
die emotionen sollten natürlich rauß gehalten werden, dass dies aber nicht so leicht ist, versteh ich sehr gut. immerhin gehts bei so einem haus immer um eine lebensinvestition, da soll das schon passen. mein rat, wie hier schon vorgeschlagen wurde, foto + mängelliste + frist + verzugszinsen ankündigen und eingeschrieben an die firma senden. ich würde nicht zusehen wie immer mehr pfusch gedreht wird, zum schluss hast ein haus da stehen wo nur gepfuscht wurde und niemand bringt das in ordnung. das kann aus verschiedenen gründen sein. 1. weils nicht mehr möglich ist. 2. weils vielleicht die firma dann garnicht mehr gibt. |
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Bei mir ist das ähnlich, und ein Problem dabei ist natürlich, das man möchte, dass alles dann doch bis zum Ende möglichst fehlerfrei und geordnet über die Bühne geht.
Fängt man zu früh an sich in die Haare zu kriegen, dann wird der Rest anstrengend. Entscheidende Dinge hab ich versucht möglichst rasch zu urgieren, die anderen Sachen gibt es dann gesammelt vor der Abnahme zu beheben... Bin froh dass die kritische Phase jetzt bei mir mal vorüber ist und bin gespannt wie die Kleinigkeiten jetzt enden. |
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Heute morgen wurde mir vom Junior Chef mitgeteilt das ich ihm einen Termin nennen soll wann die Fenster und der Kamin eingebaut sind weil von ihrer Seite aus ein Sachverständiger kommt und das alles abnimmt.
Jetzt muss ich natürlich reagieren und auch einen Sachverständigen einschalten da ja sonst sicher einige Mängel als in Ordnung befunden werden. Hat jemand eine Ahnung wieviel cm eine Wand pro Meter abweichen darf? EDIT: Der Sachverständige ist Staatlich Beeidigt. Also ich werde ihn am Donnerstag mal über alles drüber schauen lassen. Fenster und Kamin muss nun doch nicht eingebaut sein da kein Blower Door Test gemacht wird. |
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mein Beileid, keine leichte Situation, habe ähnliches mit 2 Gewerken.... meine Frage: wie bitte sollst Du die Fenster einbauen lassen, wenn die Öffnungen zu klein sind? Der Sachvertändiger von der Baufirma interessiert im Prinzip nicht, da er ja nicht von Dir beauftragt wurde, somit vom BM, somit ist er befangen (blabla wg. Unabhängigkeit können wir jetzt mal außer Acht lassen, wer zahlt, der steuert). Wozu kommt überhaupt ein SV? Das kostet ja ordentlich. |
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Die Fensteröffnungen sind zu groß um 2-3cm.
Es kommt ein SV weil er weiß das ich nicht zufrieden bin und somit hofft er das er mich beruhigen kann das eh alles passt. Nur ich werde kein Abnahmeprotokoll unterschreiben. Habe ihm gerade die Mängelliste geschickt mal schauen was sie jetzt machen. |
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weils hier gerade dazu passt. hab da ein nettes bild gefunden.
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*gg* alt, aber gut... |
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So die erste Mängelliste wurde geschrieben und dem Auftragnehmer geschickt.
Daraufhin war er mit einem Sachverständigen da und hat alles durchgesprochen. Er hat seiner Meinung nach alles nachgebessert. Die größten Mängel sind im Moment noch bei den Putzträgerplatten und der Luftdichheit. Gestern war ein Fassader vor Ort und der hat 2 weitere Mängel gefunden. Einmal das auf 2 Seiten eine Reihe der Putzträgerplatten nur um 2cm anstatt den vorgeschriebenen 20cm überlappt sind und dann wurde kein Fugendichtband von Putzträger zu Holztram verlegt sondern einfach nur ausgeschämt. Wegen der Dichtheit weiß ich nicht was ich machen kann. Ich muss einen Wert von 0,6 beim Blowerdoor Test erreichen aber von dem bin ich im Moment weit entfernt. Kann mir jemand sagen in wie weit der Auftragnehmer dafür haften muss wenn vertraglich nichts vereinbart wurde? Danke schon mal! |
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@VWG 40 - Hast du mit dem Auftragnehmer darüber gesprochen, dass du einen Blower Door Test machen wirst und 0,6/h erreichen musst? |
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@vwg 40 - Abgesehen davon, dass ein BDT auch ein bisl Motivation für die Baufirma ist, das Haus ordentlich hinzustellen, sollte es Bestandteil von jedem neu gebauten Haus sein.
Nachdem du 0,6 erreichen willst/mußt, geh ich davon aus, dass du ein PH bekommst. Hoffentlich hast du das (nämlich das PH) auch als solches bei der Baufirma beauftragt, wenn du sonst vertraglich nichts mit ihnen vereinbart hast. Falls du ein PH gekauft hast, müssens das ohnehin erreichen. |
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Hallo VWG40, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baumängel?? |
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Es wird ein Niedrigstenergiehaus mit EKZ 17.
Das habe ich leider nur mündlich besprochen und nichts schriftlich |
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o.k. war wer dabei? Auch mündliche Vereinbarungen sind in der Regel gültige Vereinbarungen. Wieso musst du 0,6 erreichen? |
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was, ihr habt ein haus bestellt ohne genauer Leistungsbeschreibung? Energieausweis? benötigt ihr den nicht bei der Einreichung? |
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Guter Hinweis - Wer hat den Energieausweis erstellt?
Da steht das geplante BDT Ergebnis auch drin, hatten den die Ausführenden? |
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micht wundert das auch. Bei einem Niedrigstenergiehaus muss man normalerweise keine 0,6 erreichen. Zumindest hab ich das noch so bei unserem Blower Door Test in Erinnerung. (hätten auch keinen gebraucht, wollten allerdrings was Luftdichtheit angeht immer Passivhausstandard haben). Das sollte man auch allen Firmen immer wieder sagen. Bei uns hat zb. der Elektriker gleich von selbst gefragt.
Aber zu beneiden bist du echt nicht . bin schon neugierig was dein Sachverständiger dazu sagen wird. Gruß ThinkAbout |