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Hallo! Bin da grade etwas unschlüssig: Kann man beim Verkauf eines Altbestandes den Verlust auch in den Verlustausgleich aufnehmen? Oder müssen das Verluste aus Neubeständen sein? (Anmerkung: ich mach den Verlustausgleich über Einkommensteuer, weil Gemeinschaftsdepot) |
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Altbestand ist vom Verlustausgleich ausgeschlossen. Siehe z.B. https://www.boerse-live.at/resources/boerse-live/boerse-live/wissen-blog/steuern/downloads/HZ%20Kursgewinnbesteuerung%20.pdf oder https://www.sparkasse.at/sgruppe/privatkunden/sparen-anlegen/anlegen-investieren/wertpapier-services/know-how-anlegen/verlustausgleich |
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Danke. Is ja auch völlig logisch. Aber irgendwas hat mich kurz verunsichert. |
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Hallo Leute! Hab die Beitäge gelesen betreffend Besteuerung, kann aber nicht ganz folgen 🤔 Gibt es Unterschiede zwischen SWAP ETF und Replizierernden bei der Besteuerung? Hab vor kurzem in einen physischen Thesaurierer investiert. Für die ausgeschüttenden Dividenden (die beim thesaurierer ja reinvestiert werden) zahlt man jährlich Steuer. Ist das ein Nachteil? Wenn man iwann mal verkauft wird diese bereits bezahlte Steuer berücksichtigt, oder? Ich komme aus Österreich und hab mein Depot bei Flatex. |
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Nein, in dem Sinne dass du irgendwas tun musst nicht. Werden beide auf die selbe Art und Weise seitens Flatex behandelt. Kann nur sein, dass beim SWAP die jährlich automatisch abgezogenen KESt Beträge höher ausfallen als beim replizierenden. physischen Thesaurierer = alles richtig gemacht Jährlich wird für die ausschüttungsgleichen Erträge durch Flatex die KESt abgezogen und im Gegenzug der Einstandswert dieser bereits versteuerten Anteile in deinem Depot erhöht. Damit wird verhindert, dass es später beim Verkauf zu einer Doppelbesteuerung kommt. D.h. die bereits bezahlte Steuer wird beim Verkauf berücksichtigt. |
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Hätte da auch noch eine Frage zum Verlustausgleich: Zwei ETFs in Flatex Gemeinschaftsdepot, daher kein automatischer Verlustausgleich, sondern Einkommenssteuererklärung zu diesem Zweck erforderlich. ETF1 wird mit Verlust und ETF2 im selben Jahr mit Gewinn verkauft. Bei beiden ETFs wurde während der mehrjährigen Behaltezeit jährlich die KESt für die ausschüttungsgleichen Erträge durch Flatex abgeführt und im Gegenzug jeweils die Einstandswerte entsprechend erhöht. Bei ETF1 ist bei der Verkaufsorder aufgrund des Verlusts keine Kursgewinnsteuer angefallen, bei ETF2 aufgrund des Gewinns natürlich schon. Kann ich den Verlust vom ETF1-Verkauf im Zuge des Verlustausgleichs nur mit der beim ETF2-Verkauf angefallenen Kursgewinnsteuer gegenrechnen, oder darf ich da auch die beim ETF2 schon mal zuvor im selben Jahr durch Flatex bereits abgezogene KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge auch noch mit berücksichtigen? Letzteres vermutlich nicht, da dies ja bereits durch die Erhöhung der Einstandswerte berücksichtigt wurde, oder? |
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@grua : Tippfehler (Verkauf) korrigiert. |
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Der Wert der unter "noch verbleibende verrechenbare Verluste" in der Bescheinigung gemäß § 96 Abs 4 Z 1/2 EStG 1988 die Dir Flatex ausstellt angeführt ist, also grundsätzlich muss man nicht mehr verstehen wie beim automatischen Ausgleich. Verlustausgleich erfolgt (automatisch oder selbständig) zwischen verschiedenen Positionen, bereits gezahlte KESt der selben Position wird eben über die Erhöhung des Einstandswerts ohnehin berücksichtigt. |
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Danke, richtig schlau werde ich daraus noch nicht, aber ich warte dann mal diese Bescheinigung von Flatex ab. (hab noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht...) Diese Bescheinigung kommt dann Anfang nächstes Jahr mal von Flatex nehme ich an? |
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Bei mir kam sie für 2023 im Mai 2024. Zusätzlich gibt es jedes Quartal einen Steuerreport der wesentlich schneller kommt und eigentlich die Werte auch enthält (aber anders aufbereitet). Ich kann leider kein Beispiel teilen da ich keine Verluste realisiert habe und außerdem kein Gemeinschaftsdepot habe, bei mir war daher der Wert immer 0. |
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