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Ich hab 75% aber unter normalen Bedingungen ist die Anlage nicht mal in 20 Jahren herin oder vl und wer weiß was bis dahin kaputt ist. Also kein Grund dass wir mehr für Strom bezahlen sollen, der eh kostengünstig aus Wasserkraft hergestellt wurde.bzw billig von unsern PVs gekauft und 2x so teuer verkauft. Da ist keine Fairness. |
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Hallo JuergenAusWels, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: ÖMAG - Marktpreis Q1 | 2024 & Marktpreis-Lotto für Q1 |
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Darf eh gern mehr kosten UND mehr bringen Ich wollte nur sagen, dass billige Energie auch Nachteile hat. |
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Morgen wird im Nationalrat die Änderung des ökostromgesetzes behandelt. Braucht eine 2/3 Mehrheit. Bin gespannt was herauskommt. |
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Wird sicher alles besser 😈😜 |
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9,30 ct |
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Ist das dein Tipp, oder hast du den Q1 Preis damit festgelegt? 😉😅 |
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Hab ich jetzt einfach mal so festgelegt - wer kann der kann (natürlich ist das mein Tipp - steht ja im Titel "Marktpreislotto") |
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Das Gesetz ist durch. Der OeMAG Marktpreis für das Quartal ist Geschichte. |
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Was bekommt man dann für die kwh? 6cent? |
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Das ist Glaskugel lesen, aber ab März / April wenn viel PV Strom vorhanden ist, werden es wohl kaum zweistellige Beträge werden 🙈 |
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Musste irgendwie schmunzeln (und natürlich weinen). Vor einem halben Jahr habe ich hier im Forum noch vermutet, dass der Ömag Marktpreis in seiner derzeitigen Form wahrscheinlich nicht haltbar ist, da das Modell die hohe Volatilität ausklammert, den ein großer Anteil von Erneuerbaren selbst verursacht (-> genau dann wenn viel eingespeist wird, sinkt der preis). Damals waren alle felsenfest überzeugt, dass es so bleibt, die Ömag ja Gewinne schreibt und angeblich bis 2031 (?) sowieso alles fix gesetzlich verankert ist. Aaaaber, dass es gar soooo schnell geht, damit hab ich ehrlich gesagt auch nicht gerechnet... Könnte bitte wer einen Link zum Gesetzestext posten, finde irgendwie nix.. |
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Ich habe mal gestern, heute und morgen zusammengeschrieben. Die "Referenz" ist ein derzeitiger OeMAG Preis von 12,454 ct / kWh. |
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Für die, die wahnsinnig gerne Gesetze lesen 😀 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2352/fnameorig_1598395.html Die Gesetzesnovelle besagt im §13 und §41: Dem § 13 Abs. 3 werden folgende Sätze angefügt: „Liegt der gemäß § 41 Abs. 1 veröffentlichte Marktpreis über dem für das jeweilige Monat gemäß § 41 Abs. 2a ermittelten mengengewichteten Day-Ahead-Stundenpreis, ist der gemäß § 41 Abs. 2a ermittelte mengengewichtete Day-Ahead-Stundenpreis für die Berechnung der Preise gemäß Abs. 1 heranzuziehen. Liegt der gemäß § 41 Abs. 2a ermittelte mengengewichtete Day-Ahead-Stundenpreis unter 60% des gemäß § 41 Abs. 1 veröffentlichten Marktpreises, sind 60% des gemäß § 41 Abs. 1 veröffentlichten Marktpreises für die Berechnung der Preise gemäß Abs. 1 heranzuziehen. In beiden Fällen sind jeweils die durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie gemäß dem ersten Satz in Abzug zu bringen. Soweit in Verordnungen gemäß § 19 auf den Marktpreis gemäß § 41 verwiesen wird, sind der zweite und dritte Satz sinngemäß anzuwenden. Liegt in diesem Fall der gemäß dem zweiten bzw. dritten Satz ermittelte Wert unter dem in der Verordnung gemäß § 19 festgelegten Einspeisetarif, ist der in der Verordnung festgelegte Tarif anzuwenden. Ergibt sich bei der Berechnung der Preise nach diesem Absatz ein Wert kleiner null, wird die Höhe der Preise gemäß Abs. 1 mit null festgesetzt.“ Nach § 41 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt: „(2a) Der durchschnittliche mengengewichtete Day-Ahead-Stundenpreis je Monat wird auf Basis der Stundenpreise gemäß Abs. 2 erster bis dritter Satz und den von der Ökostromabwicklungsstelle innerhalb der gemäß § 57f Abs. 1 Z 2 dritter Satz eingerichteten Bilanzgruppe vermarkteten Strommengen berechnet. Für jede Stunde eines Monats wird zunächst der Stundenpreis mit der Menge des in dieser Stunde von der Ökostromabwicklungsstelle vermarkteten Ökostroms multipliziert. Die Summe dieser Berechnungen wird sodann durch die Menge des im gesamten Monats von der Ökostromabwicklungsstelle vermarkteten Ökostroms dividiert. Die Ökostromabwicklungsstelle hat am Beginn eines jeden Monats den durchschnittlichen mengengewichteten Day-Ahead-Stundenpreis des vergangenen Monats zu berechnen und zu veröffentlichen.“ |
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Das ist für mich auch ein spannender Punkt? Wie ist das aktuell gelöst bei der Oemag? Gibt es diesen Ausgleichsenergie Beitrag schon? Spotty hat das damals Ende September schon an seine Kunden kommuniziert das sie das mit November 2022 einführen. https://markttransparenz.apg.at/markt/Markttransparenz/Netzregelung/Ausgleichsenergiepreise |
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Bildquelle: https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/statistik/ausgleichsenergie/AE_Abrechnung_Q2_2023_ECA.JPG |
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ganz check ich's noch nicht. Ausgleichsenergiebezug 21,7 C/kwh Ausgleichsenergielieferung 1,5 C/kwh Im gleichen Zeitraum Jan-Jun 2023 hat mir die ÖMAG 17,94 C/kwh ausbezahlt. Was heißt das jetzt für 2024. Meine Theorie. Es gibt zu wenig Netzkapazität. Der Überschuß drückt den Preis. Problem: Der Ausbau der Erneuerbaren kommt inst Stocken. Die politische Reaktion wird interessant. |
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Genau das sowieso. Und die Politischen Versäumnisse und die der Netzbetreiber sollen wir jetzt bezahlen |
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ich versteh bei dem ganzen Gesetztestext ja fast nur Bahnhof, evtl. kann wer das in einfachen Sätzen erklären? Was mich insbesondere interessiert: Kann man dann künftig zu einem gewissen Zeitpunkt irgendwie "automatisch" ermitteln / berechnen, wie viel man für die Einspeisung in der aktuell folgenden nächsten Stunde erhält? Bei stündlichen Bezugspreisen wie aWATTar HOURLY oder SmartEnergy SmartCONTROL kennt man seine stündlichen Bezugspreise ja immer schon für die nächsten z.B. 24h. Die berechnen sich aus dem EPEX Börsenpreis und je nach Anbieter unterschiedlichen Aufschlägen. D.h. ich kann mir mit meiner Haussteuerung über eine API automatisiert die EPEX Energiepreise für den nächsten Tag einlesen und über eine Formel die Brutto-Energiepreise inkl. Aufschlägen für den nächsten Tag berechnen. Ist sowas dann auch für den Ömag-Einspeisetarif möglich? Bisher war das ja einfach immer eine Konstante, die sich nur quartalsweise änderte... |
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Also ich verstehe da ganz und garnichts. Was heißt das jetzt für mich als kleiner einspeiser? |
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Ich denke, die Details muss erst noch abwarten. |
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Den bisherigen marktpreis gibt es noch genau so aber gelegentlich wird der neue Deckel greifen, insbesondere im Sommer. Möglicherweise gibt es dann neue portale wo man das laufend abfragen kann. Nachdem das ganze mengengewichtet ist wird es noch komplizierter. Die praktische Umsetzung muss man erst sehen. Gilt das eigentlich schon für das erste Quartal 2024? |
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