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·gelöst· Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ)

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
24.11.2023 - 25.10.2024
200 Antworten | 39 Autoren 200
9
209
Eine Frage an jene mit Anlagen ab 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]:
wurdet ihr auch tatsächlich auf Leistungsmessung umgestellt (nicht nur vertraglich)?
Meine Anlage läuft seit 05/2022, aber ich habe immer noch die Netzgebühren der pauschalierten Variante. Nicht das mich das stört, aber ich dachte eigentlich dass man nach einem Jahr dann die Anschlussleistung erwirbt und dann eben nach tatsächlicher Leistung auch bezahlt.
Ich traue mich nicht anrufen, vielleicht haben die ja auf mich vergessen...
Ich bekomme übrigens monatlich meine Abrechung über Awattar, d.h. ich sehe auch, was ich da für das Netz bezahle und ich kenne auch meine Leistungsverbräuche über das Netz NÖ-Portal.

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
15.2.2024  (#41)
Wenn du mit der Leistungsmessung beginnst werden die ersten 12 Monate herangezogen für die Einstufung (steht aber auch so in deinem Netzzugangsvertrag). Wenn du bis jetzt 2x danach verrechnet wurdest, dann fehlen noch 10 Monate für die Einstufung.
Ich hab jedes Monat Spitzen zwischen 22 und 25 kW. Ist zwar im ersten Jahr ziemlich teuer, aber dafür bin ich für sämtliche eventualitäten gerüstet...

1
  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
15.2.2024  (#42)

zitat..
waldi schrieb:

@alhei 
Ich habe diese Messung auch erst ab 11.7.23 und ich nehme an, dass ich bis 7/24 warten muss, um da eine Mitteilung zu erhalten.

Leistungspreis 11.07.23-31.07.23 3,0 kW
Leistungspreis 01.08.23-31.08.23 4,0 kW
Leistungspreis 01.09.23-30.09.23 3,0 kW
Leistungspreis 01.10.23-31.10.23 5,0 kW
Leistungspreis 01.11.23-30.11.23 5,0 kW
Leistungspreis 01.12.23-31.12.23 8,0 kW
Leistungspreis 01.01.24-31.01.24 6,0 kW

Auf welchen Wert ich dieses Messjahr eingestuft bin weiss ich auch nicht.

Du wirst nicht jedes Jahr neu eingestuft, die Einstufug erfolgt im ersten Jahr. Diese Leistung hast du dann automatisch "gekauft". Bist du in den Folgejahren darüber, dann musst du nachkaufen.
Die monatliche Leistungspauschalte musst du aber trotzdem jedes Monat bezahlen


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Hallo alhei,
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  •  waldi
15.2.2024  (#43)
@Stoffal02 danke für die Erklärung.
dh Ich muss jetzt bis 7/2024 warten (was die Messungen ergeben) und dann werde ich eingestuft. Das heisst aber auch, dass ich in den nächsten Jahren nicht darüber sein sollte, um nicht nachzukaufen.

Wie erfährt man bei NetzNÖ auf welche Leistung man eingestuft wurde?
Kann auch eine Neueinstufung erfolgen/beantragt werden? (zB man bekommt eine Wärmepumpe)

Danke

1
  •  alhei
  •   Bronze-Award
15.2.2024  (#44)
Nach der 4ten Mail hin und her hab ich zwar jetzt noch immer keine zufriedenstellende Antwort erhalten, aber ich glaube @Stoffal02, du hast recht.

Die haben mir nämlich jetzt nochmals den Netzvertrag zugesandt und da steht:
Netz-/Messebene: Systemnutzungstarif E7/M7 gemessene Leistung
Vereinbarte Netzbereitstellung: 4 kW

die 4 kW werden demnach noch die bisherigen pauschalen 4 kW sein, denn in den vergangenen Monaten bin ich eher bei ~7 kW gewesen.

Jetzt muss ich nur noch schauen, wie ich das hochbringe...
Wie macht ihr das so?


1
  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
15.2.2024  (#45)

zitat..
waldi schrieb:

@Stoffal02 danke für die Erklärung.
dh Ich muss jetzt bis 7/2024 warten (was die Messungen ergeben) und dann werde ich eingestuft. Das heisst aber auch, dass ich in den nächsten Jahren nicht darüber sein sollte, um nicht nachzukaufen.

Wie erfährt man bei NetzNÖ auf welche Leistung man eingestuft wurde?
Kann auch eine Neueinstufung erfolgen/beantragt werden? (zB man bekommt eine Wärmepumpe)

Danke

Nein, du kannst keine Neueinstufung beantragen. Wenn man in der gemessen Leistung ist, muss man nach der Einstufung nachkaufen. Also schaun, dass jetzt monatlich die Spitzenleistung hoch ist, dann hat man hinterher keine Probleme. 
Ich lade einmal im Monat gleichzeitig mein Auto und meinen Speicher. Mit der Wärmepumpe im Winter kommt dann übers Jahr gesehen zwischen 22 und 24 kW raus.

2
  •  EARL
15.2.2024  (#46)
Stimmen meine Berechnungen & Erläuterungen? (Seite 2)

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
15.2.2024  (#47)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Die monatliche Leistungspauschalte musst du aber trotzdem jedes Monat bezahlen

Genau, deshalb verstehe ich nicht warum man da z.B. auf 25kW hochkommen will im Jahr wo die Einstufung erfolgt.

Immerhin muss man dann doch auch monatlich für die 25kW aufkommen auch wenn man vielleicht nur 10 braucht.




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  •  taschentuch
  •   Bronze-Award
15.2.2024  (#48)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
Stoffal02 schrieb: Die monatliche Leistungspauschalte musst du aber trotzdem jedes Monat bezahlen
───────────────

Genau, deshalb verstehe ich nicht warum man da z.B. auf 25kW hochkommen will im Jahr wo die Einstufung erfolgt.

Immerhin muss man dann doch auch monatlich für die 25kW aufkommen auch wenn man vielleicht nur 10 braucht.

Ich glaube schon, dass es Sinn macht, in diesem 1. Jahr einen hohen Wert zu erzielen. Es kostet die einzelne kWh, die man nicht braucht, zwar etwas, aber das Nachkaufen der Einstufung ist um ein Vielfaches teurer - und das will man natürlich vermeiden.

zitat..
streicher schrieb: Immerhin muss man dann doch auch monatlich für die 25kW aufkommen auch wenn man vielleicht nur 10 braucht.

Genau, aber eben nur im 1. Jahr - später braucht man es ja nicht, hat aber die hohe Einstufung sozusagen "in Reserve".




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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
15.2.2024  (#49)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
Stoffal02 schrieb: Die monatliche Leistungspauschalte musst du aber trotzdem jedes Monat bezahlen
───────────────

Genau, deshalb verstehe ich nicht warum man da z.B. auf 25kW hochkommen will im Jahr wo die Einstufung erfolgt.

Immerhin muss man dann doch auch monatlich für die 25kW aufkommen auch wenn man vielleicht nur 10 braucht.

Ich versteh auch nicht wofür man das macht, bzw was die reserve bringt.
Bei mir kostet das kw nachkaufen glaub ich um die 250€.
Ich hab zwar nur 6kW gekauft, schaue aber doch trotzdem dass ich nicht die 19kW x 250€ zahlen muss
Bzw. In weiterer folge als leistungsbezogenes messentgelt nochmal 65€/Kw zusätzlich pro monat als netzgebühr.

Ich hab's nun soweit im griff, dass ich stetig (nur im jänner und dezember ist es relevant für jeweils ca. 300kWh) nocht mehr als 900W auf bezug gehe. Das lade ich dann entweder in die batterie (wenn der hausverbrauch gerade weniger ist die differenz) oder ich bügle untertags alles über 900W mit der batterie aus.

Damit zahle ich die leistungsgemessene pauschale für 1kW und nicht mehr.

Sollte dann mal was defekt sein kann ich eventuell fehlende kW ja nachkaufen (geht angeblich bei der tinetz automatisch, sobald man über die vereinbarten 6kW im 15min mittel kommt geht ein brief raus --- aber glauben tu ich das nicht, die sind ja sonst quasi noch mit rechenschieber unterwegs).




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  •  alhei
  •   Bronze-Award
16.2.2024  (#50)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Ich hab jedes Monat Spitzen zwischen 22 und 25 kW. Ist zwar im ersten Jahr ziemlich teuer, aber dafür bin ich für sämtliche eventualitäten gerüstet...

Nur damit ich es richtig verstehe: Du bist auch gerade in der Phase, dass der Mittelwert errechnet wird, oder?
Denn danach würde das ja keinen Sinn ergeben, ausser man braucht die Leistung halt tatsächlich mal.

Mir geht es ja eigentlich auch darum, dass ich später nicht mehrere kWs nachkaufen muss, weil es sich z.B. mit einem E-Auto (hab noch keines) dann nicht mehr ausgeht, wenns grad sein muss.
Meine Wärmepumpe zieht zudem schon alleine ~4kW. Bei Warmwasser sogar über 6kW.


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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
16.2.2024  (#51)
Das mit dem Hinaufschrauben der Spitzen im Messungsjahr macht schon Sinn, denn die erste Einstufung ist "gratis" und man ist dann eben auf den hohen Wert eingestuft. Man erspart sich dadurch Kosten, sollte man doch später mal eine höhere Spitzenlast haben (sei durch Elektroauto, Pool, Wärmepumpe, was auch immer).
Eigentlich ist es traurig, dass man solche "Tricks" anwenden muss und quasi Strom verschwendet, um die Spitzen zu erreichen, aber man ist natürlich auch nicht Feind seines eigenen Geldes.

1
  •  EARL
16.2.2024  (#52)
Typisch österreichisch...komplett behindert! 

Bei mir steht die Umstellung an:

EINSTUFUNG:
Ich verbrauche also im 1 Jahr ganz normal
Bzw etwas gehoben in den Sommermonaten da es sonst den Schnitt drückt durch die PV

Lwp Auto laden mit 11 kw
Whirlpool Pool Sauna blabla
... Somit erreiche ich einen Schnitt von 20kw max leistung

Damit werde ich gratis auf 20kw eingestuft 
& erspare mir
20 - 4 = 16... 16 x 250 = 4000 Euro für nix! 

LAUFZEIT DANACH

Bei 10.000 kwh netzbezug habe ich laut e-control Netzkosten von 872, 95

------------------------------------------------
Mit leistungsmessung

Netzbeteitstellungskosten
(gesamtverbrauch pro Jahr) 
10.000 x 6,43 = 643

Netznutzungskosten

20 kW x 37,50 = 750

GESAMT   1393, - 

Differenz
1393 - 872,95 =520

Im Vergleich zu einen Tarif ohne leistungsmessung
520 Mehrkosten pro Jahr 
37 Mehrkosten im Monat

Stimmt das so? 
Oder werden die netznutzungskosten monatlich genau gerechnet
Zb wenn ich im Mai Juni juli nur 16 oder 18 spitze habe? 



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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
16.2.2024  (#53)
Was mir die EVN gesagt hat, bleiben die Netznutzungskosten gleich wie sie auch vor der Leistungsmessung waren (also der tatsächliche Verbrauch). Wäre ja auch Unsinn und nie im Leben rechtens, wenn man für die Netznutzung soviel zahlen würde, wie wenn man 20kw braucht, aber tatsächlich dann nur z.B. 3kw braucht. Das würde vor keinem Gericht halten.

Die einmalige Gebühr für die Bereitstellung müsste man aber nachkaufen, wenn man höhere Spitzenlast als im Bemessungsjahr dann mal hat.

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  •  cutcher
16.2.2024  (#54)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Was mir die EVN gesagt hat, bleiben die Netznutzungskosten gleich wie sie auch vor der Leistungsmessung waren (also der tatsächliche Verbrauch). Wäre ja auch Unsinn und nie im Leben rechtens, wenn man für die Netznutzung soviel zahlen würde, wie wenn man 20kw braucht, aber tatsächlich dann nur z.B. 3kw braucht. Das würde vor keinem Gericht halten.

Die einmalige Gebühr für die Bereitstellung müsste man aber nachkaufen, wenn man höhere Spitzenlast als im Bemessungsjahr dann mal hat.

Wieso nicht, das netz muss ja ausgelegt werden dass du 20kw beziehst!

nur weil du nachher weniger beziehst bedeutet das ja nicht dass das netz nicht zur verfügung stehen muss

kannst ja auch keinen ferrari kaufen der von 0-100 in 3sek beschleunigt und dann sagen "ich zahl nur einen golf weil ich ja eh nicht schneller beschleunige als mit einem golf"🤷‍♀️


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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
16.2.2024  (#55)
Eben, dafür zahlt man ja einmal die Netzbereitstellung (die knapp über 200,- pro kw), damit es gebaut wird.

Der Rest bezieht sich dann auf die tatsächliche Nutzung.

Wie gesagt, hat mir ein hoher Mitarbeiter der EVN so gesagt zumindest, als er mir eben den Tipp gab mit den Spitzenwerten im Bemessungsjahr.

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  •  Executer
  •   Gold-Award
16.2.2024  (#56)
Ich kenne es so das die nachträgliche Hochstufung (Netzbezugsrecht nachkaufen) nicht mehr kostet als wenn es im 1. Jahr passiert, außer das wäre bei der EVN anders. Würde das nochmal hinterfragen.
Die peaks dauerhaft niedrig halten kommt immer günstiger.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
16.2.2024  (#57)

zitat..
taschentuch schrieb: Genau, aber eben nur im 1. Jahr - später braucht man es ja nicht, hat aber die hohe Einstufung sozusagen "in Reserve".

D.h. ab dem 2ten Jahr zahlt man dann nur mehr max. Spitze in dem Jahr x 37,56 EUR zzgl USt (und nicht bereits erworbene Spitzenleistung x 37,56 EUR zzgl USt)?



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  •  streicher
  •   Gold-Award
16.2.2024  (#58)
Weis eigentlich jemand hier wann die NetzNÖ alle auf Leistungsmessung umstellt, also auch PV-Anlagen die vorher in Betrieb gingen?
Bzw. kann es sein das neue Verträge bei der NetzNÖ (egal ob mit oder ohne PV) immer mit Leistungsmessung sind?

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  •  Executer
  •   Gold-Award
16.2.2024  (#59)
Soweit ich das kenne zahlt man einmal für das Bezugsrecht, was auf der maximalen Spitze beruht. Wird dieses Bezugsrecht überschritten, muss man entsprechend nachzahlen.
Das andere ist die jeweilige Monatsspitze, die zahlt man sowieso laufend bei jeder Monatsabrechnung.

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
16.2.2024  (#60)

zitat..
streicher schrieb: D.h. ab dem 2ten Jahr zahlt man dann nur mehr max. Spitze in dem Jahr x 37,56 EUR zzgl USt (und nicht bereits erworbene Spitzenleistung x 37,56 EUR zzgl USt)?

die erworbenen kW gehören ab dem 2ten Jahr dir.
Du zahlst dann jeden Monat die jeweilige Spitze anteilig auf einen Monat heruntergebrochen.
Wenn du im ganzen Jahr dann im Durchschnitt (alle Monatsspitzen zusammengezählt durch 12) über den erworbenen kW bist, musst du dir die fehlenden kW nachkaufen. Und das kann dann teuer werden.


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  •  taschentuch
  •   Bronze-Award
16.2.2024  (#61)

zitat..
Executer schrieb:

Ich kenne es so das die nachträgliche Hochstufung (Netzbezugsrecht nachkaufen) nicht mehr kostet als wenn es im 1. Jahr passiert, außer das wäre bei der EVN anders. Würde das nochmal hinterfragen.
Die peaks dauerhaft niedrig halten kommt immer günstiger.

Das steht im Netzvertragsangebot der Netz NÖ:
Wird Ihre Bezugsanlage derzeit nach einem Netznutzungstarif mit nicht gemessener Leistung abgerechnet, ist die Abrechnung der Netznutzung mit Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage umzustellen. In diesem Fall gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage als erworben.
 
 

zitat..
Executer schrieb: Die peaks dauerhaft niedrig halten kommt immer günstiger.

Die Idee dahinter dürfte ja die sein, dass alle Netzteilnehmer mit Leistungsmessung (also in einigen Jahren wohl eh alle) aufpassen, wie stark sie das Netz "belasten". Die Spitzen durch geschicktes Verhalten und/oder Technik (Speicher, Peak-Shaving,...) niedrig zu halten, ist das Ziel, das durch weniger Gebühren belohnt wird. Es ist ja auch möglich, pro Monat mit gemessener Leistung weniger an die Netz NÖ zu zahlen als mit der pauschalen Abrechnung.


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