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Also wenn man sich alleine die mehr als komplexe Regelung betreffend die Gebührenbefreiung für Pfandrecht und Eigentumsrecht ansieht, dann kann man ungefähr erahnen, wie "mühselig" der Weg zur geplanten Förderung (und deren Ausgestaltung) wird. Ich rechne hier mit keiner raschen (und vor allem "einfachen") Lösung. |
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Wir würden gerne im Sommer mit dem Hausbau beginnen, jedoch ist die einzige unbekannte aktuell noch das "Wohnbaupaket".. abwarten oder falls noch keine Klärung zb im Juli herrscht einfach beginnen? Wie macht das der Rest? Rein theoretisch, kann der billige Wohnbaukredit auch nach Baubeginn beantragt werden? |
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Same here 🙈 Wir tun einfach. Das "zeitnah fertig werden" hat bei uns einen höheren Stellenwert. Wir haben auch den Finanzierungsvertrag noch nicht unterschrieben - Anfang Juni soll ja zu 99% die erste Zinssenkung kommen, da hab ich mir mit der Bank ausverhandelt, dass die uns den Fixzins auch gleich um 0,25% senken - auch toll. Bzgl. der Pfandrechtsgebühr meinte meine Bank: Sie haben der Regierung einen Fragenkatalog geschickt und da wissen sie in 1-2 Wochen mehr. Laut den gesetzlichen Regelungen die bei ihnen intern aufliegen ist z.B. Sanierung + drigendes Wohnbedürfnis angeführt (was bei uns der Fall ist), aber bei den offiziellen Pressetexten ist nur die Rede von "neu erworbenem Eigentum". Und das passt überhaupt nicht zusammen, weil wir laut Bank hier eindeutig reinfallen würden, und keine Pfandrechtsgebühr zahlen müssten. Sie meinte auch, wenn es weiterhin so schwammig ist haben sie intern schon einen "Master Plan" dafür, dass sie die Gebühr einfach nicht verrechnen, und sich dann das Gericht aufregen soll bei ihnen, und sie diese dann nachverrechnen wenn es sein muss. Besser als gleich eventuell unnötig zahlen. Wegen 1,5% Länderkredite wissen sie genauso viel wie wir hier, keine Info bis jetzt. Lauf Bank würde es aber auch nur sinn machen, wenn alle Bauherren ihre Kredite bei den Banken zinsmäßig gestützt bekommen. Ich will mir nicht einen Kredit von der Hypo nehmen müssen, und dann einen von meiner Bank, alles zu aufwändig, doppelte Nachweisabreit, etc. |
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Hallo BravoComeback, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Wir beginnen auch Mitte Juni zu bauen und warten aktuell noch ab zwecks Finanzierung. Wir haben uns vor einiger Zeit schon Angebote von Banken eingeholt, aber jetzt stellt sich halt zwangsläufig die Frage, mit wie viel an gefördertem Darlehen man rechnen kann, zu welchen Bedingungen, ab wann, ... Es ist mühsam, dass es hier einfach noch gar keine Infos gibt.. |
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Und damit ist vermutlich in Bälde nicht zu rechnen. Grundsätzlich würde ich mich persönlich auf nichts verlassen. |
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Ja eh, mir ist noch nicht ganz klar, welche Möglichkeiten wir da jetzt haben. Einfach mal mit Eigenmitteln beginnen zu bauen (haben eine recht hohe EK-Quote) und abwarten mit der Finanzierung und diese zB erst 3 Monate nach Baubeginn fixieren? Kann man den aufgenommen Kreditbetrag im Nachhinein noch reduzieren, also nicht voll ausschöpfen? Mit welchen Mehrkosten ist hier zu rechnen? Kann man sich einen verminderten Kreditbetrag aufnehmen (den man sicher braucht) und im Nachhinein aufstocken oder gar einen zweiten Kredit aufnehmen? |
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ja - entweder indem man den Kreditbetrag nicht voll ausschöpft (dann wird dieser mittels Sideletter auf den dann neuen Kreditbetrag samt Tilgungsplan angepasst) oder man zahlt die zu viele ausgezahlten Mittel wieder auf das Kreditkonto ein. Extrakosten fallen keine an - lediglich die prozentualen Kosten in Abhängigkeit des Kreditbetrages wurden dann anteilsmäßig zu viel bezahlt (Bearbeitungsgebühr, Pfandrechtsgebühr). Das ist der mühsamste aller Fälle, da die Kreditprüfung nochmal durchgeführt werden muss - mit ungewissem Ausgang sowohl hinsichtlich Risikoprüfung als auch Zinskondition. Lieber etwas mehr aufnehmen als nachfinanzieren zu müssen. |
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Das kann man aber auch in manchen Fällen wegverhandeln. Da hast halt immer das Thema, wie die Kreditzinsen dann stehen. Außerdem wird die Zeit dann Mangelware, wenn man mitten im Prozess Hausbau steckt. Und Stress bzw. Zeitmangel ist der Hauptfeind jeder Verhandlung, nicht nur beim Kredit. Können tut man schon. Es fällt halt wieder das ganze Einreichprozedere an, es wird ein zweiter Kreditvertrag erstellt. Ob sich die Bank dann auch konditionell so richtig ins Zeug legt, ist auch so ein Thema. Denn sie weiß, dass es wenig bis keine Alternativen gibt, da sich keine Bank gerne in den 2. Rang ins Grundbuch stellt, geschweide denn in den dritten, wenn es denn auch noch eine Wohnbauförderung gibt. |
Sollte der Kredit nicht vollständig ausgenutzt werden, verlangt die BA zumindest 0,25% Bereitstellungsgebühr für den nicht benötigen Kapitalbedarf. ||
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Wir haben eine sehr ähnliche ausgangslage, starten auch Mitte Juni und haben eine hohe EK-Quote. Was ihr aber vielleicht bedenken solltet ist, dass man die Förderung (ca. 2 Wochen vorlaufzeit) VOR Baubeginn ansuchen muss und dann auf die Zusage warten muss. Wir haben uns auch schon sehr intensiv damit beschäftigt und verschiedene Varianten in Betracht gezogen. Gerne können wir uns mal austauschen. Lg |
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Also ich hab Finanzierung fixiert und vom Land den vorzeitigen Baubeginn "genehmigen" lassen (OÖ), mal schauen, ob ich da später noch in die neue Förderung reinkomme - wenn nicht auch nicht tragisch. Die Bank wird wahrscheinlich nicht zickig werden, wenns um Vorrangeinräumung für das Förderdarlehen geht - das Pönale muss man halt schlucken (aber bei 2% Zinsersparnis locker drin). Dazu kann ich dir nur gratulieren, eine Bank die dir eine FIXzinssenkung um 0,25% schon jetzt zusagt, ohne zu wissen, wie sich die SWAP-Sätze verhalten werden ist sehr spannend... außer beim Aufschlag haben sie noch genug Spielraum 😬 Das ist auch eine spannende Abwicklung, da (falls die Gebührenbefreiung nicht offensichtlich greift) idR das Gericht die Gebühr vorschreibt und wenn die Bank dann wartet und nicht vom Konto des Kunden einzieht das GB-Gericht unrund wird - oder habe ich dich da missinterpretiert?? |
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Was meinst du damit? Muss man eine Gebühr entrichten wenn man im Nachhinein eine Wohnbauförderung in Anspruch nimmt? |
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Wir haben aber auch keinen Stress, müssen nicht aus einer Wohnung und können das Haus bis zu einem gewissen Grad (aber nicht bezugsfertig) fertigstellen. Habe damals auch einen Thread gestartet genau zu diesem Thema: https://www.energiesparhaus.at/forum-baubeginn-efh-rein-mit-eigenmittel-und-erst-danach-kredit/75642 |
Wir machen das gerade so, hatten Baustart vor einen Monat. ||
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Nur wenn du vorher schon die Kreditzusage über den vollen Finanzierungsbedarf bei deiner Hausbank unterschrieben hast. Indem ich gerade zu bauen begonnen habe, brauch ich da die Gewissheit, dass die gesamte Finanzierung steht... sollte dann die Förderung für mich relevant sein, dann werde ich einen Teil des Kredites nicht in Anspruch nehmen und bspw. für 200k das Pönale blechen müssen... |
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Die Senkung greift natürlich nur, wenn dann anfang Juni wirklich eine kommt. Wir haben ein Angebot, und die einzige Änderung wird ein um 0,25% reduzierter Fixzins auf 10 Jahre sein. Und ja, die Bank ist wirklich toll. Find ich auch sehr spannend. So wie ich es verstanden habe, wäre das ein Protest von Bank-Seite wenn nicht bald alle Fragen restlos geklärt / beantwortet werden. Schlussendlich verwaltet das Gericht ja die Gebühren und es ist auch mit einem dringenden Wohnbedüfsnis gekloppelt (5 Jahre drin wohnen + Hauptwohnsitz). Wenn du also eine Immobilie erwirbst, bist du von der Pfandrechtsgebühr befreit. Wenn du die Immobilie nach 4 Jahren verkaufst und ausziehst, wird die Gebühr nachverrechnet. |
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Welches Bundesland? In NÖ muss meines Wissens der Antrag vor Fertigstellung eingebracht werden, nicht vor Baubeginn 🤔 Danke speedcat und LiConsult für die Ausführungen zwecks Kredit, dann wird es wohl darauf hinauslaufen, einen höheren Kreditbetrag aufzunehmen und ggf. nicht voll auszuschöpfen. Nur mal mit Eigenmitteln beginnen wäre noch eine Alternative, aber natürlich auch risikobehaftet. Wobei die Zeichen ja eher auf Senkung stehen, aber ja, Glaskugel usw... |
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Von welcher Förderung sprichst du hier? Von der Wohnbauförderung / Eigenheimförderung seitens des Landes? |
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kann mir jemand sagen, ob du die Gebührenbefreiung bei Pfandrechtseintragung nur für Festbetragshypotheken gilt, oder auch für Höchstbetragshypotheken? Vielen Dank für eure Antwort... |
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Das ist gerade noch in der Diskussion mit dem Justizministerium - kann durchaus auch so werden, dass nur Darlehenshypotheken (= Festbetragshypothek) akzeptiert werden. |
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Wohnbauförderung Land OÖ (sorry, hätte ich dazu schreiben sollen) https://www.land-oberoesterreich.gv.at/261502.htm#:~:text=Mit%20dem%20Bau%20darf%20erst,allen%20erforderlichen%20Unterlagen%20versehenes%20Ansuchen. Mit dem Bau darf erst nach Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, begonnen werden. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefülltes und mit allen erforderlichen Unterlagen versehenes Ansuchen. Lg |
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Das kann noch dauern: https://www.derstandard.at/story/3000000218616/laender-wollen-wohnbaupaket-wieder-aufschnueren |
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Oh mann... langsam glaube ich, dass es sich nur um ein leeres "Wahlversprechen" handelt... |
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