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Offensive für Wohnbau

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  •  Mike1211
27.2. - 19.11.2024
480 Antworten | 93 Autoren 480
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520
Was sagt ihr dazu? 

OFFENSIVE FÜR WOHNBAU Eine Milliarde Euro für gemeinnützigen Wohnbau
https://www.derstandard.at/story/3000000209250/eine-milliarde-euro-fuer-gemeinnuetzigen-wohnbau?ref=article

Zumindest ist die höchst fragwürdige 100.000,- Idee vom Tisch!

  •  sebbo
22.5.2024  (#401)

zitat..
HAR80 schrieb:

Vielleicht versteht ja jemand anders die Aussagen vom Land OÖ, ist das nun zusätzlich oder statt dem bisherigen Landeskredit? Für das Bundesdarlehen werden die bisherigen Grenzen von OÖ gelten. Also 75.000€ Förderhöhe, plus Zuschläge für Kinder und Co. Die 1,5% gelten länger als vom Bund finanziert. Es gelten die Einkommensgrenzen von OÖ.

Hast du da eventuell einen Link für mich? Oder steht das im heute erschienenen OÖN Artikel (der wieder Plus ist 🙃)?


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  •  Acad
22.5.2024  (#402)
Mehr Details sollten laut heutigen OÖN+ Artikel morgen bekannt gegeben werden.

z.I. in die Runde:
Laut Förderstelle (nur telefonisch/mündliche Zusicherung) soll die Möglichkeit kommen die neuen Konditionen auch für bereits eingereichte aber noch nicht ausbezahlte Landesdarlehen zu übernehmen.
Dies würde meines Erachten eine Zusätzlichkeit ausschließen, inwieweit dieser Mitarbeiter letzte Woche da bereits informiert war ist halt fraglich.

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
22.5.2024  (#403)
Vor allem war die bisherige vom Bund verlangte Bestimmung, dass das Bundesgeld "zusätzlich" zum Landesgeld sein muss.

Wenn die das "mit Bundesgeld" für noch nicht ausgezahlte Darlehen übernehmen, dann fehlt die Zusätzlichkeit und das Bundesgeld wäre dann schon fast aus, bevor es startet. Denn in OÖ beginnt die Auszahlung erst, wenn der Rohbau fertig ist. Das würde mehrere Monate zurück die Anträge betreffen.

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  •  blosso
  •   Bronze-Award
23.5.2024  (#404)
https://www.derstandard.at/story/3000000221180/wohnbaupaket-eigenheimfoerderung-wird-wohl-nicht-ueberall-abgeholt

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  •  agogo
27.5.2024  (#405)
Details zu OÖ sind da: 

https://www.nachrichten.at/wirtschaft/haeuslbauer-foerderung-15-prozent-verzinsung-gilt-fuer-20-jahre;art15,3952097

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
27.5.2024  (#406)
Ist das in OÖ jetzt "zusätzlich" zum Landesdarlehen oder ersetzt OÖ einfach deren bisheriges Landesdarlehen mit dem Bundesdarlehen? Wenn letzteres, dann würde es faktisch in OÖ nichts geben, außer halt eine Senkung von 2,95% auf 1,5%.

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  •  agogo
27.5.2024  (#407)

zitat..
HAR80 schrieb:

Ist das in OÖ jetzt "zusätzlich" zum Landesdarlehen oder ersetzt OÖ einfach deren bisheriges Landesdarlehen mit dem Bundesdarlehen? Wenn letzteres, dann würde es faktisch in OÖ nichts geben, außer halt eine Senkung von 2,95% auf 1,5%.

So wie ich das herausgelesen habe ersetzt es das bisherige Landesdarlehen. Aber der Zinssatz ist niedriger bzw man bekommt ein bisschen mehr Geld. 


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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
27.5.2024  (#408)
Den Punkt wie die Höhe berechnet wird hat der zuständige Landesrat schon klargestellt. Es gelten die bisherigen Regeln und Einkommensgrenzen. Also 75.000€ +15.000€ pro Kind + 15.000€ wenn auf mineralölbasierte Dämmstoffe verzichtet wird + 5.000€ barrierefrei + 3.000€ bei Bau in einem Siedlungsschwerpunkt.

Sollte es das bisherige Landesdarlehen bloß ersetzen, dann wird lediglich der Zinssatz von 2,95% auf 1,5% gesenkt. Mehr nicht. Vor dem aktuellen Wohnbaulandesrat war der Zinssatz 1% ...

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  •  TheSeeker
  •   Bronze-Award
27.5.2024  (#409)

zitat..
HAR80 schrieb: Den Punkt wie die Höhe berechnet wird hat der zuständige Landesrat schon klargestellt. Es gelten die bisherigen Regeln und Einkommensgrenzen. Also 75.000€ +15.000€ pro Kind + 15.000€ wenn auf mineralölbasierte Dämmstoffe verzichtet wird + 5.000€ barrierefrei + 3.000€ bei Bau in einem Siedlungsschwerpunkt.

Sollte es das bisherige Landesdarlehen bloß ersetzen, dann wird lediglich der Zinssatz von 2,95% auf 1,5% gesenkt. Mehr nicht.

Finde ich im Prinzip gut gelöst - wäre unmöglich nach nur wenigen Jahren den Zins anzupassen - aber ob die Ersparnis den Unterschied macht? Ich bin da skeptisch. Preise sind meinen Sanierungsangeboten nach zu urteilen noch nicht dem höheren Zinssatz entgegenwirkend gefallen.

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  •  STEBEA
  •   Bronze-Award
27.5.2024  (#410)
Gibts dieses OÖ-Landesdarlehen mit 1,5% auch bei einem Hauskauf? (also keine Sanierung, reiner Kauf eines Hauses)

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  •  sebbo
2.6.2024  (#411)
Kennt jemand die aktuellen Kontoführungs-Konditionen bei der Hypo OÖ für das Förderdarlehen? Bzw. was ist der Effektivzinssatz bei dem neuen 1,5% Darlehen? BAG? Fällt die Hypothek in die Gebührenbefreiung, wenn kürzlich schon eine Hypothek eingetragen wurde (leider ohne Gebührenbefreiung weil im Februar eingetragen)?

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
2.6.2024  (#412)
Wennst im Februar schon eine Hypothek eingetragen bekommen hast ... hattest du schon den Baustart? Also Bagger schon da? In OÖ muss vor Baustart der Antrag gestellt werden.

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  •  sebbo
3.6.2024  (#413)

zitat..
HAR80 schrieb:

Wennst im Februar schon eine Hypothek eingetragen bekommen hast ... hattest du schon den Baustart? Also Bagger schon da? In OÖ muss vor Baustart der Antrag gestellt werden.

Baustart war im April, vorzeitiger Baubeginn wurde bewilligt - Förderzusage mittlerweile für die 2,95 erhalten und jetzt die Info bekommen, dass ich die neue Variante nehmen kann.


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  •  Stefan0102
6.6.2024  (#414)
Wie sieht es jetzt eigentlich mit der Befreiung von Grundbuch-Eintragungsgebühr und Pfand-Eintragungsgebühr aus? Greifen diese nur bei Kauf oder auch bei Neubau? Müssen diese bei Kreditnahme entrichtet werden und dann kann man sie zurückfordern?

Danke für die Hilfe.

Lg Stefan

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  •  bauratgeber
7.6.2024  (#415)
eine ausschreibung ist zu 95% mist
besonders wenn möchtegern architekten eine ausschreibung machen und keine ahnung haben wie ein haus gebaut werden soll und auf was zu achten ist

habe fast 25 jahre kalkuliert und bauleitungen gemacht
in 150 minuten schreib ich alles zusammen was bennötigt wird und hab die ausmasse auch schon ausgerechnet
eine ausschreibung ist unnötiges geld wenns über 1000€ kostet

lg bauengel

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
7.6.2024  (#416)

zitat..
bauratgeber schrieb: eine ausschreibung ist unnötiges geld wenns über 1000€ kostet

für den Bauunternehmer auf jeden Fall unnötiges Geld, das würde er schon gerne selber lieber nehmen als es dem Architekten zu überlassen 😜


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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.6.2024  (#417)

zitat..
bauratgeber schrieb:

eine ausschreibung ist zu 95% mist
besonders wenn möchtegern architekten eine ausschreibung machen und keine ahnung haben wie ein haus gebaut werden soll und auf was zu achten ist

habe fast 25 jahre kalkuliert und bauleitungen gemacht
in 150 minuten schreib ich alles zusammen was bennötigt wird und hab die ausmasse auch schon ausgerechnet
eine ausschreibung ist unnötiges geld wenns über 1000€ kostet

lg bauengel

Ich hab sowas auch ein paar Jahre gemacht, eine seriöse Massenermittlung ist mMn in 2,5 Stunden nicht möglich wenn's keine Hundehütte werden soll 
Aber vielleicht war ich auch einfach zu langsam...


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  •  Silvia29
9.6.2024  (#418)

zitat..
Stefan0102 schrieb:

Wie sieht es jetzt eigentlich mit der Befreiung von Grundbuch-Eintragungsgebühr und Pfand-Eintragungsgebühr aus? Greifen diese nur bei Kauf oder auch bei Neubau? Müssen diese bei Kreditnahme entrichtet werden und dann kann man sie zurückfordern?

Danke für die Hilfe.

Lg Stefan

Das würde mich auch sehr interessieren.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.6.2024  (#419)
Eintragung Pfandrecht: beim Kauf greift diese prinzipiell, beim Neubau muss ich nachfragen.
Für die BA: da diese vom Ministerium noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen hat, wird die Gebühr derzeit einbehalten
Beim Kauf: wenn die Kunden den Anforderungen entsprechen, wird die Gebühr dann von der BA bzw. vom Treuhänder überwiesen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
10.6.2024  (#420)
Die Gebührenbefreiung für die Eintragung des Eigentums- und Pfandrechts betrifft Kauf und Errichtung. Nachzuweisen sind ein dringendes Wohnbedürfnis und mehr als 90% des Kreditbetrages müssen diesbezüglich aufgenommen werden.

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  •  bluebottle
10.6.2024  (#421)

zitat..
LiConsult schrieb:

Die Gebührenbefreiung für die Eintragung des Eigentums- und Pfandrechts betrifft Kauf und Errichtung. Nachzuweisen sind ein dringendes Wohnbedürfnis und mehr als 90% des Kreditbetrages müssen diesbezüglich aufgenommen werden.

Was konkret bedeutet "und mehr als 90% des Kreditbetrages müssen diesbezüglich aufgenommen werden"? Ist damit gemeint, dass 90% des veranschlagten Kreditbetrages abgerufen werden muss?


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