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Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2025

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.12.2024 - 25.4.2025
319 Antworten | 73 Autoren 319
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Wie immer um diese Zeit der Themenstart des neuen Threads für 2025.

Da die SWAP-Sätze im Fixzinsbereich volatil sind, können sich die Fixzins-Konditionen jederzeit nach oben und unten verändern.
Ich berichte an dieser Stelle wie gewohnt. 

Hier zum Nachlesen der 2024er Thread:
https://www.energiesparhaus.at/forum-aktuelle-aufschlaege-hypothekar-kredite-2024/75851

Folgende Punkte der seit August 2022 gültigen KIM-Verordnung müssen dabei zumindest bis Auslauf im Juni 2025 zwingend erfüllt werden:

  • Eine maximale Beleihungsquote (LTV) von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird. Dieses Kontingent ist jedoch recht gering bemessen und wird oftmals für Nachfinanzierungen oder für nachträgliche Bewertungsberichtigungen aufgebraucht.
  • Eine Schuldendienstquote (DSTI) von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%).
  • Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent: 5%).
  • Insgesamt dürfen aber bei einem Kreditinstitut maximal 20% aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
  • Um Renovierungen und Sanierungen – insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 von diesen Vorgaben ausgenommen. 

https://www.fma.gv.at/fma-erlaesst-verordnung-fuer-nachhaltige-vergabestandards-bei-der-finanzierung-von-wohnimmobilien-kim-vo/

Die KIM-V wird per Juni 2025 gestrichen. Um Bestkonditionen zu erreichen, sind die Vorgaben aber durchaus bei den jeweiligen Bankinstituten nötig.

Mögliche Best Case ab-Konditionen österreichweit:

Fixzins-Varianten, Stand 29.12.2024
  •  5J FIX: ab 2,85%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 10J FIX: ab 3,05%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 25J Fix: ab 3,15%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 15, 20, 30 und 35J FIX: individuell
Variante variabel: 
  • Aufschlag ab 1,00% zuzüglich 3-Monats-Euribor

Im individuellen Einzelfall können sich Ausnahmekonditionen ergeben, die die jeweilige Bank meist unter bestimmten Auflagen wie Kontowechsel, Verpflichtung zum Abschluss von Bank- oder Versicherungsprodukten usw. aus geschäftspolitischen Gründen verfolgt oder ein Zeitfenster in einer vielleicht günstigen SWAP-Situation nutzen kann.

Zinsjoker: nicht mehr erhältlich.

Angaben wie gewohnt unverbindlich, da eine konkrete Zusage erst nach Sichtung aller einreichrelevanter Unterlagen und Informationen sowie Genehmigung durch das Risikomanagement der finanzierenden Bank erfolgen kann.

Links für alle wichtigen Versicherungen rund ums Thema Hausbauen: 

https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen-rund-ums-bauen-teil-1/72629

In diesem Sinne wieder auf einen regen Austausch hier im Forum, viel Gesundheit und die besten Konditionen für 2025!

von Gschmackig, georg7887, mani686, Elohtihs, Equity, Dementsprechend, Namor1, Rev3

  •  bourne
22.4.2025  (#301)
Ich bin seit längerem stiller Mitleser hier und habe durch speedcat und LiConsult schon viel gelernt, danke euch beiden für die vielen Posts hier!
 
Ich brauche Ende Q3/Q4 einen Kredit für eine Kernsanierung eines EFH im Eigentum lastenfrei, ca. 250k EUR auf 15 Jahre bei 180k EK und guter Bonität, Fixzins.

Mich beschäftigt gerade die Frage, wie man dieses "ca." ausformuliert, so verlässliche Angebote über diverse Gewerke hat man ja nicht. Beantragt man deutlich mehr als man voraussichtlich braucht und zieht dann nur soviel, wie man tatsächlich braucht oder muss man dann auch die gesamte Summe nehmen und ggf. wieder sondertilgen?

Und ein bisschen allgemeiner: wie sind die Zahlungsflüsse in der Realität - ich hatte noch nie einen Kredit. Ich vermute ja, man bekommt nicht die ganze Summe aus Sicherheitsgründen sondern muss irgendwie nachweisen, dass das Geld ins Haus fliesst - muss ich dann Rechnungen aus meinen Eigenkapital zahlen, der Bank nachweisen und rufe damit wieder eine Kredittranche ab?

Und die letzte Frage: wenn immer davon gesprochen wird, dass die Kreditrate "leistbar" sein muss, Ausgangsbasis ist eh Jahresnetto/12 ?

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  •  speeeedcat
22.4.2025  (#302)

zitat..
bourne schrieb: Ich bin seit längerem stiller Mitleser hier und habe durch speedcat und LiConsult schon viel gelernt, danke euch beiden für die vielen Posts hier!

Bitt'schön 😊.
Wichtig wäre eine Kostenaufstellung mit den einzelnen Gewerken und einen Puffer (10% ca.) dazurechnen.

Die Hanhabung der Auszahlung ist verschieden, manche Insitute zahlen den Rest aus dem Kreditkonto ab z.b. 20K aus oder du verlangst die Schließung des Kreditkontos, dafür kann u.U. eine kleine Gebühr anfallen.
Auszahlung erfolgt üblicherweise nach Rechnungslegung, oder du rufst online die Beträge aus deinem Kreditkonto ab.

Eigenmittel für selbstbestimmte Arbeiten würde ich zu einem Teil zurückhalten.


zitat..
bourne schrieb: Und die letzte Frage: wenn immer davon gesprochen wird, dass die Kreditrate "leistbar" sein muss, Ausgangsbasis ist eh Jahresnetto/12 ?

Max. 40% des Nettoeinkommens darf die Ratenbelastung ausmachen, bei manchen Banken auch 45%.
Ich würde aber mit 40% rechnen.




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  •  bourne
22.4.2025  (#303)
Danke, das war flott :)

An der Kostenaufstellung arbeiten wir gerade, die Angebote kommen grad reihenweise rein...

Nochmal zum Nettoeinkommen - ich interpretiere das als Jahresnetto und die Kreditbelastung über das Jahr gerechnet....das macht ja doch einen deutlichen Unterschied bzgl. des %-Satzes (vs. Monatsnetto ohne 13./14.). 

Eine Frage habe ich oben vergessen: das Land NÖ hat eine Sanierungsförderung mit Annuitätenzuschuss, das sind jährlich 3-4k über 10 Jahre. Soweit ich das sehe (https://noe.gv.at/eigenheimsanierung) kann man das aber erst nach Abschluss der Arbeiten beantragen, d.h. das kann auch nicht eingerechnet werden, damit kann ich nur "intern" kalkulieren?

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
22.4.2025  (#304)
Es ist durch 12. 14 Monatsgehälter hat nicht jeder, zb kein Selbständiger. Dafür haben andere 15 oder gar 16 Monatsgehälter ...

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.4.2025  (#305)

zitat..
bourne schrieb: Ich bin seit längerem stiller Mitleser hier und habe durch speedcat und LiConsult schon viel gelernt,

🙏

zitat..
bourne schrieb: Mich beschäftigt gerade die Frage, wie man dieses "ca." ausformuliert, so verlässliche Angebote über diverse Gewerke hat man ja nicht. Beantragt man deutlich mehr als man voraussichtlich braucht und zieht dann nur soviel, wie man tatsächlich braucht oder muss man dann auch die gesamte Summe nehmen und ggf. wieder sondertilgen?

abseits der jeweils eigenen Kostenkalkulation haben Banken auch interne Kostenmodelle und wissen um die ungefähren Kosten einer Neuerrichtung (solange sich die Ausführung in "normalen" Bahnen hält).

Für euch selbst macht es natürlich Sinn, etwas mehr einzuplanen, da eine Nachfinanzierung immer um einiges mühsamer ist, als am Ende etwas zu viel übrig zu haben (diesen Teil kannst du dann mit Sondertilgungen rückführen bzw. wenn es sich um einen namhaften Betrag handeln sollte, auch eine Reduktion des Kreditbetrages samt neuem Tilgungsplan anfordern).

zitat..
bourne schrieb: man bekommt nicht die ganze Summe aus Sicherheitsgründen sondern muss irgendwie nachweisen, dass das Geld ins Haus fliesst - muss ich dann Rechnungen aus meinen Eigenkapital zahlen, der Bank nachweisen und rufe damit wieder eine Kredittranche ab?

Der Grundsatz lautet: zuerst das Eigenkapital, dann das Fremd(=Bank)kapital. Das Ausmaß der Rechnungslegung beim Abruf der Kreditvaluta beträgt je nach Bank etwa 70-80% des zur Verfügung gestellten Kapitals.

zitat..
bourne schrieb: Und die letzte Frage: wenn immer davon gesprochen wird, dass die Kreditrate "leistbar" sein muss, Ausgangsbasis ist eh Jahresnetto/12 ?

ja - die Kalkulation erfolgt auf 12 Monatsbasis (somit Gehalt mal 14/12 gerechnet)

zitat..
bourne schrieb: kann man das aber erst nach Abschluss der Arbeiten beantragen, d.h. das kann auch nicht eingerechnet werden, damit kann ich nur "intern" kalkulieren?

die Beanspruchung eines Annuitätenzuschusses würde ich bei der Krediteinreichung mit erwähnen. Grund: es gibt Banken, die tun sich im Nachhinein schwer mit der technischen Abwicklung, da sie beispielsweise ein eigenes Konto dafür benötigen - anderen wiederum ist das "egal"

Für deine eigene Leistbarkeitsrechnung ist das jedenfalls ein Punkt.




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  •  Pendejito
22.4.2025  (#306)
KIM-VO:

zitat..
Im Nenner der Schuldendienstquote gemäß Abs. 1 ist als Einkommen das jährliche Einkommen [...], nach Abzug von Steuern und Abgaben und zuzüglich Transferzahlungen anzusetzen.


Es zählt das Jahreseinkommen. Das dividiert man durch 12 und bekommt so die monatliche Maximalrate.

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  •  bourne
22.4.2025  (#307)
Wenn ich euch beide richtig verstehe, sollte ich vielleicht meinen Ansatz überdenken? Statt der großen Gesamtsumme mit 40% EK fokussiert die großen Arbeiten rechnen, Baumeister, Dach, Fenster, Fassade, Wärmepumpe etc., so dass ich auf die 250 Kredit + von der Bank verlangtes EK komme, keine Ahnung, 20-25% und ich behalte den Rest meines EK für mich und bedecke damit andere Dinge wie Tischlerarbeiten, Küche, Außenarbeiten etc.?

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  •  speeeedcat
22.4.2025  (#308)
Zumindes die Küche würde ich auf jeden Fall mit in die Kostenplanung aufnehmen.
Eine Küche ist der Bausubstanz zuzuzählen, da diese den Preis der Immobilie steigert. Die Bank kann somit die Küche bei der Preisschätzung wertsteigernd ansetzen.

Einrichtung ist generell nicht zu zählen, ebenso haben Außenarbeiten wenig bis nichts mit dem bewohnfertigen Haus zu tun - das schlussendlich für die Bankbewertung zählt.
Freilich werden die Außenarbeiten aber zu einem gewissen Teil mit berücksichtig.

zitat..
bourne schrieb: Statt der großen Gesamtsumme mit 40% EK fokussiert die großen Arbeiten rechnen, Baumeister, Dach, Fenster, Fassade, Wärmepumpe

Ja, das könnte ein gangbarer "Ansatz" sein. Mit dem nicht angegebenen EM bist du in deinen Entscheidungen sagen wir mal flexibler.

Zuviel würde ich aber auch nicht zurückhalten, da du ja für das geliehene Kapital Zinsen zahlen musst.

zitat..
bourne schrieb: Eine Frage habe ich oben vergessen: das Land NÖ hat eine Sanierungsförderung mit Annuitätenzuschuss, das sind jährlich 3-4k über 10 Jahre. Soweit ich das sehe (https://noe.gv.at/eigenheimsanierung) kann man das aber erst nach Abschluss der Arbeiten beantragen, d.h. das kann auch nicht eingerechnet werden, damit kann ich nur "intern" kalkulieren?

Das unbedingt im Vorfeld mit der Förderstelle klären und am besten bei der Einreichung bekanntgeben. Am besten wäre es, wenn es dazu schon konkrete Beträge gäbe.
Eine hier sehr prominente Bank setzt zum Beispiel nach der Kreditgewährung (sprich der gesamte Kreditbedarf wird geprüft und bewilligt) den Teil, der mit einem halbjährlichen Landes-Annuitätenzuschuss gefördert wird, nach der Gewährung und Auszahlung durch das Land als Absplittungsdarlehen vom ursprünglichen Gesamtkredit fest. Der Zuschuss wird diesem Kredit zugerechnet.  
Dazu sollten keine separaten Gebühren anfallen, z.b. keine zweite Kontoführungsgebühr. Aber das kläre ich morgen nochmals genau ab.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.4.2025  (#309)
Ich denke, dass du mit deiner Ausgangslage mit ...

zitat..
bourne schrieb: eine Kernsanierung eines EFH im Eigentum lastenfrei

... daher rein regulatorisch (je nach Belehnwert) theoretisch vielleicht sogar gar kein Eigenkapital  benötigst.

Dann bleiben nur mehr die aus der KIM-V erforderliche maximale 40% - monatliche Kreditbelastung im Verhältnis zum monatlichen Einkommen. Und da kannst du dich natürlich "spielen", denn wenn es sich mit den anvisierten

zitat..
bourne schrieb: ca. 250k EUR auf 15 Jahre

rechnerisch nicht ausgeht, dann verlängerst du die Gesamtkreditlaufzeit, eben bis die Grenze erfüllt ist. Oder eben du setzt doch mehr EK ein, damit du in der monatlichen Belastung herunterkommst.

zitat..
bourne schrieb: und ich behalte den Rest meines EK für mich und bedecke damit andere Dinge wie Tischlerarbeiten, Küche, Außenarbeiten etc.?

ja - oder auch so.

zitat..
speeeedcat schrieb: Dazu sollten keine separaten Gebühren anfallen, z.b. keine zweite Kontoführungsgebühr.

Sollten wir dieselbe prominente Bank meinen, so gibt es prinzipiell zwei Wege:

a) sollte es noch keine Förderzusage geben:
Falls der Kreditnehmer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, wird der Gesamtkreditbedarf (inkl. Förderbetrag) in einem Darlehen dargestellt. Nach abgeschlossener Sanierung und Endabrechnung des Landes wird jener Teil des Darlehens, der gefördert wird, in einen eigenen Kredit "abgespalten" - Kontoführung kostenlos

b) sollte es bereits eine Förderzusage geben:
hier erfolgt "sofort" die Eröffnung eines entsprechenden "zuschussabwicklungsfähigen" Darlehenskontos. Somit benötigt man dann kein weiteres zweckdienliches Konto.

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  •  speeeedcat
23.4.2025  (#310)

zitat..
LiConsult schrieb: Sollten wir dieselbe prominente Bank meinen, so gibt es prinzipiell zwei Wege:

a) sollte es noch keine Förderzusage geben:
Falls der Kreditnehmer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, wird der Gesamtkreditbedarf (inkl. Förderbetrag) in einem Darlehen dargestellt. Nach abgeschlossener Sanierung und Endabrechnung des Landes wird jener Teil des Darlehens, der gefördert wird, in einen eigenen Kredit "abgespalten" - Kontoführung kostenlos

Vermutlich 😉
Somit siehe --->

zitat..
speeeedcat schrieb: Eine hier sehr prominente Bank setzt zum Beispiel nach der Kreditgewährung (sprich der gesamte Kreditbedarf wird geprüft und bewilligt) den Teil, der mit einem halbjährlichen Landes-Annuitätenzuschuss gefördert wird, nach der Gewährung und Auszahlung durch das Land als Absplittungsdarlehen vom ursprünglichen Gesamtkredit fest. Der Zuschuss wird diesem Kredit zugerechnet.  
Dazu sollten keine separaten Gebühren anfallen, z.b. keine zweite Kontoführungsgebühr.






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  •  bourne
23.4.2025  (#311)
Danke euch beiden. Ich werde mich beim Land erkundigen, aber soweit ich das bisher verstehe, kann es zum Zeitpunkt des Baubeginns - und damit des Kredits - noch keine Förderzusage dieser Sanierungsförderung geben, man muss also die volle Summe rechnen und das mit der Bank passend ausmachen.
Disclaimer: das ist eh ungut mit dem Förderantrag im Nachhinein, wenn die die Regeln ändern, gibt es dann vielleicht auch keine Förderung mehr, siehe Bundesförderungen letztes Jahr...

1
  •  speeeedcat
23.4.2025  (#312)
Ja. Denn so ist sichergestellt für die Bank, dass das Bauvorhaben ausfinanziert ist - und wenn es keine Förderung geben sollte.

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  •  ZeroCool
25.4.2025 0:13  (#313)
Eine Frage: Wenn man bei einer Bank bzgl. eines Kredites für ein Bauvorhaben (EFH) anfragt - ist man dann bei allen Partner/Genossenschaftsbanken der Hauptbank gesperrt?

Sprich, wenn ich Kunde der Sparkasse OÖ bin und ich bei dort anfrage -> darf ich dann bei den regionalen Bankverbund wie zb. Sparkasse Ried-Haag etc auch anfragen oder bin ich da automatisch gesperrt?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.4.2025 9:36  (#314)
Ich gehe mal davon aus, dass auch die Sparkasse Ried-Haag ebenso wie die angeschlossenen "kleinen" Sparkassen über ein eigenes Risikomanagement/Kreditabteilung verfügt (es handelt sich ja um eine eigenständige Bank). Insofern stünde einer zusätzlichen Anfrage bei der Sparkasse OÖ meiner Ansicht nach nichts im Wege.

Ob sich der Sparkassen-Sektor durch mehrere Anfragen innerhalb ein- und desselben Sektors hier konditionenseitig kannibalisiert, kann ich nicht sagen - schließe es aber jedenfalls nicht aus, nachdem ich ähnliches auch bei den anderen Genossenschaftssektoren in schöner Regelmäßigkeit beobachten kann.

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  •  speeeedcat
25.4.2025 12:19  (#315)
Wüsste ich jetzt auch nicht. Versuch macht kluch😉

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  •  neulingg
  •   Bronze-Award
25.4.2025 13:28  (#316)
Grad im engsten Umfeld folgende Kondition geschlossen worden. 

Sehr gute Bonität

10 Jahre fix 2,95%, danach 1,25% auf den 3M-Euribor
35 Jahre Laufzeit
Unendlich viele pönalfreie Zuzahlungen möglich


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  •  neulingg
  •   Bronze-Award
25.4.2025 13:30  (#317)

zitat..
LiConsult schrieb:

Ich gehe mal davon aus, dass auch die Sparkasse Ried-Haag ebenso wie die angeschlossenen "kleinen" Sparkassen über ein eigenes Risikomanagement/Kreditabteilung verfügt (es handelt sich ja um eine eigenständige Bank). Insofern stünde einer zusätzlichen Anfrage bei der Sparkasse OÖ meiner Ansicht nach nichts im Wege.

Ob sich der Sparkassen-Sektor durch mehrere Anfragen innerhalb ein- und desselben Sektors hier konditionenseitig kannibalisiert, kann ich nicht sagen - schließe es aber jedenfalls nicht aus, nachdem ich ähnliches auch bei den anderen Genossenschaftssektoren in schöner Regelmäßigkeit beobachten kann.

Ja, ist grad im Sparkassen-Kosmos Usus. Die eigenständigen Banken bieten teilweise ganz andere Konditionen als zB die Sparkasse OÖ. 


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  •  speeeedcat
25.4.2025 13:30  (#318)
Top-Fixzins.
Aber mit dem eher schlechten Aufschlag variabel im Anschluss wird dieser quersubventioniert.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.4.2025 15:26  (#319)

zitat..
neulingg schrieb: Ja, ist grad im Sparkassen-Kosmos Usus. Die eigenständigen Banken bieten teilweise ganz andere Konditionen als zB die Sparkasse OÖ.

wenn das nicht so traurig wäre, wäre es schon wieder lustig


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