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Aufschlags Thread 2014

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.1.2014 - 5.8.2015
440 Antworten 440
440
aufgrund des großen interesses und nachfrage hier die weiterführung dieses threads:
http://www.energiesparhaus.at/forum/30239

update: leider wurde der bestaufschlag ab 20 jahren LZ von 1,125% auf 1,25% raufgesetzt.
bei laufzeiten bis 15 jahren und 100% besicherung sind nach wie vor 1,15% aufschlag möglich, fixzins bei gleicher LZ ab 3,35% nominal.

wünsche euch im nachhinein prosit 2014 und die besten konditionen für das kommende hausbaujahr!emoji

  •  OctaneJH
25.2.2014  (#101)
Ausstiegsklausel bei fixem Aufschlag - Hi ihr!

Hab gestern von einem Banker von Klauseln im Kreditvertrag gehört, die dazu berechtigen, den über die gesamte Laufzeit fixierten Aufschlag zu verändern! Fix is halt nur wirklich fix wenn in den ABGs und im Kleingedruckten wirklich nix drinnen steht!
Habt ihr da Erfahrungen?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.2.2014  (#102)
solange keine Befristung des Aufschlags drinnen steht ist es meiner Meinung fix.

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  •  kalki80
25.2.2014  (#103)
@OctaneJH - Hatte die Klausel auch anfangs drinnen. Mein Berater meinte, dass die Klausel sowieso nur bei Großkunden wie z.B. Gemeinden gezogen werden....eh klar emoji.
Hab darauf bestanden, dass diese gestrichen wird.
--> hat funktioniert!

lg,

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  •  OctaneJH
25.2.2014  (#104)
Jaja...
Ich zitiere hier mal F. Schiller:
"Drum prüfe wer sich ewig bindet"
"Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang"
emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.2.2014  (#105)
wahre und weise worte

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  •  sir_rws
25.2.2014  (#106)
Bei mir stand nirgends dass der Aufschlag fix sei, aber es stand einiges darüber dass sich der Gesamtzins ändern kann. Mir war das zu wenig und ich habe eine Bestätigung verlangt (und auch bekommen) dass der Aufschlag über die gesamte Kreditlaufzeit unveränderlich ist. Meine kleine Paranoia....

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
25.2.2014  (#107)
Wenn keine Befristung im Vertrag steht dann gilt der Aufschlag über die gesamte Kreditlaufzeit als fixiert

Man kann's auch übertreiben sir_rws *zwinkä*

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  •  sir_rws
25.2.2014  (#108)
Wie geschrieben - in verschiedenen Schriftstücken (Vertrag, AGBs, Kreditbedingungen, etc.) stand des öfteren etwas darüber dass sich "der Zinssatz" ändern kann. Und "der Zinssatz" könnte auch der Aufschlag sein - das war nirgends (!) eindeutig definiert. Und um spätere Wickel zu vermeiden (wenn dann der jetzt für mich zuständige Betreuer nicht mehr dort ist) wollte ich das schriftlich haben was mir mündlich oftmalig versichert worden war.

Ich denke das ist durchaus legitim ("wer schreibt der bleibt")

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.2.2014  (#109)
wollte gerade a Empfehlung für an Beitrag abgeben. wie geht denn das?

edit: gefunkt!!!

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  •  RD04
27.2.2014  (#110)
Ausstiegsklauses bei fixem Aufschlag - Hallo zusammen,

lese schon eine Zeit lang mit und möchte mich bei euch über die konstruktiven Beiträge und den Info-Austausch bedanken.

@kalki80
wo hast du die Klausel streichen lassen, im Kreditangebot?
Was steht diesbezüglich in den AGB drinnen, kann mir schwehr vorstellen, dass die Bank die AGB für dich ändern würde.
LG RD04

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
27.2.2014  (#111)
Wenn dann steht's direkt im Kreditvertrag mit der Bezeichnung "Befristung" und da steht auch was wie lange befristet ist

Gibt es diesen Punkt nicht gibt es auch keine Befristungen!

Nur In den AGB's odgl angeführt wäre sowas restlich nicht haltbar
Solche Befristungen sind bei einigen Banken unüblich und bei einigen üblich - bei denen das unüblich ist ist sie aber meist ohne Hindernis herauaverhandelbar
1) vor kreditvertragserstellung klarstellen dass so eine Klausel nicht vertretbar ist und keinesfalls unterschrieben wird (gibt ja auch andere Banken) und wenn der Banker sagt dass das nicht möglich ist aufstehen nett verabschieden und gehen!
2) ist der Kreditvertrag schon da und die steht drin kann man das ach händisch streichen und direkt daneben vom Bänken mit datum und Unterschrift versehen zeichnen lassen (hält rechtlich - wichtig: daneben extra unterzeichnet und auf original und kundenkopie)
3) einfachste Variante: Banker: kein Problem - wird nicht im KV stehen emoji

WENN ein Banker sagt dass solche Klauseln "eigentlich" NUR bei Kommunen oder unternehmen Anwendung finden dann sollte es auch kein Problem sein diese zu streichen!!!
Alles andere ist verarsche - weil wenn das nur bei bestimmten kundengruppen angewendet wird warum sollte sie dann drinnen stehen?
Oder was ist wenn diese Klausel unterschrieben wird und nächstes Jahr oder wann auch immer ändert die Geschäftsführung der Bank einfach die Geschäftspolitik?
Gefangn ist gefangen....

Ergo: so eine Klausel nie unterschreiben - lieber einfach den Kreditvertrag zerreißen emoji

Lg jochen

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  •  OctaneJH
27.2.2014  (#112)
Wieder mal einen großen Dank an alle schlauen Köpfe hier!
Was ich durch euch die letzten Monate dazugelernt hab...
Und bin sicher nicht der Einzige...


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  •  RD04
27.2.2014  (#113)
@jochen
Super Info, danke.

Noch eine Frage an die Runde:
* Wenn im Angebot von weiteren Zinsperioden (je 3 Monate) nach der ersten Zinsperiode die Rede ist, und für diese Zinsperioden beträgt die Verzinsung jeweils x% Marge über dem 3M Indikator, bedeutet dies, dass die Marge über LZ gleich bleibt und der Zinssatz sich nur im Rahmen des 3M ändert? Möchte nur sicher gehen.
* Wie seht ihr die Chancen eine kaufmännische Rundung des Zinssatzes auf 1/8% zu eliminieren? Die Sprünge von 1,5%, 1,625%, 1,75% und 1,875% sind über LZ betrachtet viel Holz.

LG RD04

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  •  kalki80
27.2.2014  (#114)
@RD04 - Wie Jochen schrieb...im Kreditvertrag...und da sind Anpassungen möglich.

lg,

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  •  OctaneJH
27.2.2014  (#115)

zitat..
RD04 schrieb: eine kaufmännische Rundung des Zinssatzes auf 1/8%


Die Kaufmännische Rundung kann gut oder schlecht für den Kunden ausfallen, je nachdem wie der Zinssatz steht wird auf das nächste 1/8% auf oder abgerundet! So hats mir zumindest ein Banker erklärt...

Ich denk wenn eine Klausel in den AGBs drinnen ist die besagt, dass die Marge erhöht werden kann somit sind die Angaben (zumindest im Kredit Angebot) nichtig...

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
27.2.2014  (#116)
@ RD - gerne emoji

1) ja - die marge ist fix - was sich verändern kann und wird ist der euribor

2) es gibt banken die machen ohne rundung und es gibt welche die machen es nicht

imho ist eine 1/8tel rundung absolut zu vernachlässigen (in meinem sprachgebrauch sch...egal ;-p )
die zinsen werden steigen und die zinsen werden fallen
steigen sie springst halt später die zinsleiter rauf als der euribor steigt und fallen sie fällst halt später als der euribor fällt - und dann beginnt das wieder von vorne... ist wie die wirtschaft - mal rauf mal runter und wieder rauf und wieder runter usw usf...
und über die laufzeit betrachtet mischt sich das ganze wieder aus

@ octane
übertreibs bitte nicht - sowas wirst du in den agb´s nicht finden weil WENN dann MUSS sowas im kreditvertrag SELBST stehen!
sollten sich solche für kunden nachteilige klauseln in den agb´s finden sind diese nichtig und somit ungültig!!!
_________________________________________________________

ich weiss nicht woher ihr immer eure paranoia nehmt? seit ihr schon so oft über den tisch gezogen worden? (und habt dabei versehentlich die reibungshitze als nestwärme empfunden?

leute - ihr seit "verbraucher".... äääh - tschuldigung: "KONSUMENTEN" (selbst unternehmer die für sich privat [zB privathäuslbau] geschäfte mit unternehmen abschliessen sind das) UND SOMIT unterliegt ihr dem konsumentenschutz - und speziell dafür ist für kreditnehmer die verbraucherkreditrichtlinie geschaffen worden - ihr werdet eh immer mehr geschützt - was einerseits natürlich gut ist - aber es gibt auch nachteile (für die wirtschaft)....
WEEEEEIIIIL wie ich schon des öfteren geschrieben habe: man kanns auch übertreiben ;-p

nüx für ungut emoji


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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.2.2014  (#117)
endlich einer der gegen diese paranoia was sagt. danke.

hier wird echt si getan als ob man niemanden mehr vertrauen kann oder darf.
wollte Bis jetzt nix sagen denn wenn da ein banker sagt, kanns sowieso nicht der Wahrheit entsprechen.
well done Jochen

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
28.2.2014  (#118)
aus erfahrungparanoia hin oder her... was geschrieben steht gibt einfach sicherheit.
eigene erfahrung: als ich den CHF-kredit hatte war in meinem vertrag diese passage mit "bei kursschwankungen höher 15% behält sich die bank vor..." - laut berater kommt sowas NIE vor und würd die bank NIE machen und steht eh nur standardmäßig da... tja, und wieviel zwangskonvertierungen gab es dann?
also - sicher ist sicher. und konsumentenschutz hin oder her - bis die AK gegen eine bank etwas ausjudiziert hilft einem betroffenen zum zeitpunkt wo er was braucht nicht wirklich. und ehrlich gesagt ist es auch nicht fein, wenn man dann die AK einschalten muss. deshalb macht es schon sinn jede kleinigkeit schriftich festzuhalten - denn UMGEKEHRT von der bankseite aus ist das ja auch der fall emoji

lg, dani


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  •  samoth
  •   Gold-Award
28.2.2014  (#119)
ich würd´s auch nicht als Paranoia abtun, wenn man sich, so gut es eben geht, abzusichern versucht.

Warum sind denn die Banken so dahinter, dass sie selbst doppelt und dreifach abgesichert sind? In´s GB wollen´s, die Feuerversicherung musst vinkulieren, AGB´s haben´s die keine normalsterbliche Sau wirklich versteht etc...

Warum tun´s das denn? Aus Paranoia???

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.2.2014  (#120)
Wer von euch macht das gleiche-sprich Passagen aus Verträgen streichen-bei eurem Zimmerer, Installateur, elektriker, putzer, und allen anderen der gewerke?

Legt ihr die Verträge auch eurem Rechtsanwalt vor?
Nur aus reinem interesse. oder ist man da nicht so pingelig und patanoid?

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  •  supernova
28.2.2014  (#121)
Wie sollte man denn dem Banker (oder irgend einem Verkäufer) vertrauen, wenn man bei Nachfragen zu den Vertragsklauseln ganz genau merkt, dass sich das Gegenüber mit dem eigenen (!!!) Vertrag überhaupt nicht auskennt und nicht erklären kann, was eine Formulierung im Vertrag genau bedeutet?!
Schlimmer noch: Als Kunde muss man dem Berater/Verkäufer teilweise erklären, was diese und jene Formulierung heißt. emoji So habe ich es sowohl bei bei meinem Kreditvertrag als auch zuletzt beim Küchenkauf erlebt.
Der Banker wollte mir erklären, dass ich ja doch irgendwie Fix-Zinsphasen habe (weil die Rate bei der Bindung an den 3M-Euribor ja die Raten für 3 Monate gleich sind...)
Der Küchenverkäufer wusste nicht, dass in seinem Kleingedruckten steht, dass der Vertag auch ohne Bezahlung einer Anzahlung gilt...
Ich finde auch nicht, dass es was mit Paranoia zu tun hat, wenn man einen klar formulierten Vertrag will, in dem nicht zig schwammige Formulierungen enthalten sind, die die Bank jederzeit zu Ihren Gunsten auslegen kann.... emoji
Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, hätte ich auch gerne noch Formulierungen geändert.

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