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alle haben Recht - tatsächlich zahlen viele österreichische Banken Negativzinsen, Banken können sich aber nicht ausschließlich und unbeschränkt über den unbesicherten Interbankenmarkt refinanzieren. Wenn der Euribor und die Refinanzierung auseinanderlaufen, dann hat die Bank ein Problem WENN sie ihre variablen Kredite dem Euribor zugrundegelegt hat. Es sollte die Indikatorbindung mit dem Refinanzierungsmix (Einlagen, Bonds, Interbankenkredite...) gut korrelieren. Im Bereich von negativen Zinsen ist das vielleicht nicht mehr für alle Banken gegeben.
Wenn sich jemand damit analytisch befassen möchte: https://www.oenb.at/en/Publications/Financial-Market/Financial-Stability-Report.html (32- "from low to negative interest rates") Was Atma anspricht ist sogar die interessantere Frage: kann man einseitig einen Floor einziehen (ohne cap)? Ist das fair? Oder sollte man da nicht einen Fixzinskredit vergeben mit ähnlicher Zinsrisikoposition? Abhängig vom Urteil wird man wohl auch einen anderen Anteil an variablen Krediten sehen |
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Hallo reini aus flake, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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es gab mal eine zeit wo der verbraucher aufgrund seiner wirtschaftlichen unterlegenheit als besonders schützenswert galt.
die ganzen diskussionen zeigen aber, dass man heute mehr und mehr davon überzeugt ist, dass ein unternehmen jedenfalls gewinne erzielen muss - sonst ginge es ja allen schlecht. wenn banken an die großen auf einmal aufschläge zahlen (müssen) kann nicht einfach ungeniert der kreditnehmer zur kasse gebeten werden. ich weis nicht wann dieser schleichende wandel eingesetzt hat, aber man sollte sich einmal wieder darauf besinnen was in unserer gesellschaft wichtig ist. |
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Was meinst mit deinem letzten Satz, Reini? Sind Fixzinskredite dann deiner Meinung nach eher uninteressant, weil die Banken eine Obergrenze analog einer Untergrenze einziehen müssen?
Coisa, das ist schon lange Fakt, dass der Verbraucher oftmals der angeschmierte ist. Unser System würde vermutlich anders gar nicht mehr funktionieren, das hat schon eine Eigendynamik bekommen. |
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Wenn die Begründung des OGH (u.a.) lautet, dass eine Untergrenze ohne Obergrenze unzulässig ist (was m.E. nicht unwahrscheinlich ist), dann müsste es m.E. eigentlich so sein, dass sich das auch auf die neueren Verträge auswirkt und die Klauseln, die so eine Regelung explizit in den Vertrag reingenommen haben, eigentlich auch kippen müssten. ||
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Untergrenze ohne Obergrenze - ja da scheiden sich die Geister ob und ab wann das "gröblich benachteiligend" ist. Ich habe persönlich die Ansicht, dass dies meist der Fall ist, da der Konsument den Wert dieser Option (floor) nicht quantifizieren kann- fairer wäre es, würde es einen Margenoffert mit und ohne Floor geben.
klar wären im Fall eines solchen Urteils, dass sagt dass dies zu asymmetrisch ist, alle Floors nichtig (alle anderen Konsequenzen wie nachträgliches Einziehen eines Caps sind unwahrscheinlich). Fixzinsen sind nicht uninteressant. Die Bepreisung (und das hedging) für die Banken ist auf Portfolioebene sicher angenehmer, als wenn ich für jeden Kredit einen anderen Korridor habe. Um fair zu sein müßte ich ja zum Kreditabschluss einen Cap hernehmen der soviel wert ist wie der Floor. man kann sicher auch die Ansicht vertreten, dass ich als Unternehmen einige Geschäfte mit Risiko abschließen kann, wo ich kaum Gewinn mache. Für mein Dafürhalten ist die Wesensgrenze des Kreditgeschäfts erst erreicht, wenn die Bank für Kredite (über die Laufzeit) zahlen muss oder so viele Banken in Schieflage geraten, dass der Markt nicht mehr funktioniert. Hier kann man sich um Perspektive zu erlangen aber die Größenordnung des Zinsergebnis für das 1 Halbjahr 2016 ansehen- Tabelle A14 (Seite 145 obiger link)... |
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Reini, du bist ja vom Fach, das merkt man bei deinem Posting, dass zumindest für mich schwer lesbar ist.
Detto Link, habe kein Cambridge-Englisch Zertifikat. |
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aso, jetzt versteh ich das mit dem Cambridge...ja leider- der Report kommt nur mehr in English raus aber die Tabelle ist lesbar |
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Das heissst jetzt was genau in Verständlich? *gg* |
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Können wir uns wieder freuen? - Deute ich es richtig, dass beim derzeitigen 3 M Euribor und Achtel Rundung,vorausgesetzt der negative 3 M Euribor wird weitergegeben, wieder die Zinsen gesenkt werden? |
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wir haben einen kredit bei der bawag und wenn ich nachrechne müssten die jetzt mit februar das nächste mal anpassen :) |
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Ich warte auch schon darauf... |
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jetzt ist der Sollzins - bei 0,625 *freu*
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@hofer.tirol
Welchen Aufschlag hast du normal? Ich denke ich muss noch etwas warten bei 1,125% |
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Aufschlag - von 1,00 % auf 3 M Euribor , aber bei 0,75 solltest du jetzt auch sein oder? |
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Hallo,
wir sind derzeit dabei eine Finanzierung (100.000€ auf 15 Jahre) zu machen. Jetzt sind die Banken ja so schlau, und schreiben in den Kreditvertrag dezitiert rein, dass die Negativzinsen nicht weiter gegeben werden. Meine Frage ist jetzt. Sollte der OGH gegen die Banken entscheiden, müssen sie wahrscheinlich rückwirkend für die alten Verträge Geld zurückzahlen. Für neue Verträge nach dem Gerichtsurteil könnte dann der Negativ-Zins auch wieder weiter gegeben werden müssen. Aber was ist mit den Verträgen, die genau jetzt abgeschlossen werden. Hier könnten sich die Banken ja darauf berufen, dass es gesetztlich noch unklar war und es dezitiert im Vertrag steht, dass nichts weitergegeben wird. Schauen diese Verträge dann möglicherweise durch die Finger. Sehe ich das falsch? Wäre ein Passus im Vertrag sinnvoll, wo festgehalten wird, dass das OGH Urteil auch bei diesem Vertrag umgesetzt werden soll. |
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Schau mal auf Seite 16...Da wurde schon darüber diskutiert. |
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Leider nein Habe scheinbar eine 1/4 Rundung |
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Das wird dir keine Bank machen Hanness. |
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Das denke ich mir auch. Aber dann sehe ich das richtig, dass man da dann durch die Fingern schauen wird. Oder ist das Gerichtsurteil eh nur für alte Verträge relevant. Weil bei den zukünftigen können die Banken das ja im Vertrag klar definieren, dass keine Negativzinsen weitergegeben werden, egal wie das Urteil ausgeht. |
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ich denke, dass das nur die Altverträge betrifft |
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ich denke auch, dass das urteil nur für die altverträge gilt.
allerdings bei einer entscheidung gegen floor wird der vki dann sicher auch eine entscheidung anstreben, ob der passus in den neuen verträgen ok ist. |