Da ja jetzt der 3M Euribor im Minus ist hat mir die Bank ein Informelles schreiben geschickt das desto trotz von 0% weg gerechnet wird.
Ich habe keine Klausel im Vertrag die das so festlegt!
Wie soll/kann ich reagieren? Meiner Meinung ist das nicht Vertragskonform bzw Vertragsbruch?!
Falls es dich tröstet: Ich habe eine Rundung auf die zweite Kommastelle - allerdings bei einer Bank, die den Aufschlag als Untergrenze nimmt.
Dementsprechend ungeduldig warte ich auf das OGH-Urteil...
Stimmt, gute Bonität dazu Bauplatz (ca 90000) 200000 Eigenmittel, gemeinsames Einkommen von 4500/m und 150000 von der Bank benötigt dazu noch 32500 vom land
Edit: hab ihn über nen Makler genommen
VKI weiss auch nicht mehr... die OGH Entscheidung verzögert sich aus irgend welchen Gründen, erwartet war sie Ende 2016... es mag mit der Tragweite der Entscheidung im Sinne der Kosten für Banken zu tun haben...oder jmd ist krank...oder...
Oh, das wäre dann ja vielleicht schon nächste Woche... Danke für die Information und den Link!
Interessant auch, dass der aktuelle Fall bereits einer ist, bei dem die explizit als Vertragsklausel formulierte Zinsuntergrenze in einem Vertrag aus 2016 gekippt wurde.
.. 383724 schrieb:
Wenn im Vertrag drin steht, dass bei 0% Schluss ist, dann ja. Vertrag ist Vertrag.
Bist du sicher?
Ich zitere: "Bereits zum vierten Mal bestätigt das Wiener Handelsgericht, dass eine einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze von Seiten der Bank unzulässig ist.". In alten Verträgen war keine Rede von eine Zinsuntergrenze, die betrifft vor allem neuverträge. Ich glaube Banken haben sich falsch abgesichert, eine Absciherung mit zB "Untergrenze 0%, Obergrenze 12%" wäre für die ausreiched, so mit NUR UNTERGRENZE ist lt. Handelsgericht ungültig zu sein. Was im Vertrag steht spielt überhaupt keine Rolle wenn es nicht zulässig ist.
Aus meiner Sicht müsste das natürlich auch Rückwirkend wirken. Also Banken könnten ein Problem haben.
naja, ich hab mir einmal ausgerechent welches € Volumen das Urteil hat und da würde es nicht wundern wenn hier von den "Stakeholdern" Gesprächsbedarf ins Treffen geführt wurde
einmal ein ogh urteil - heute erschien ein ogh urteil zum themenkomplex negativzinsen. soweit ich es verstehe stellt der ogh fest, dass man sich nicht auf das kschg berufen kann wenn eine abstrakte Benachteiligung besteht. geklagt wurde ja zur vorauskommunizierten rechtsansicht.
viel spannender ist eigtl - die bemerkung des ogh, dass vereinbarungen grundsätzlich negativzinsen ergeben können. hoffentlich ist das der start einer Serie an Urteilen zu dem Thema. man muss nun einmal warten bis das urteil im ris steht, aber entgegen den Überschriften der medienhäusern sehe ich den vki eher gestärkt
War ja anscheinend ein Fall, in dem der negative Referenzzinssatz ohnehin weitergegeben wurde. Eine solche Untergrenze von Null Prozent finde ich auch vertretbar. Aber den Aufschlag als Untergrenze haben zu wollen (wie es viele Banken machen), das finde ich nicht fair. Und ich denke/hoffe, dass das bei weiteren Fällen auch noch in diesem Sinne ausjudiziert wird.