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@ seacock
Nein, die von dynamite genannte Bank. |
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@supernova
Haben Sie auch etwas von den bereits bezahlten Raten gesagt, wird das hier alles auf einmal rückvergütet? Danke! |
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Ja, natürlich erwarte ich mir eine entsprechende Gutschrift. Deswegen habe ich ja damals der von der Bank angekündigten Vertragsauslegung widersprochen... ||
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Erstaunlich, dass das Thema noch nicht wirklich in den Medien ist... http://www.fondsprofessionell.at/news/recht/headline/ogh-urteil-zu-negativzinsen-aufschlag-als-untergrenze-unzulaessig-134248/ |
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Hm..gilt das auch für neuere Kredite. Bei mir ist zB. der Aufschlag mit 1% auf 6ME aber Mindestzins eben der Aufschlag im Vertrag. |
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langsam wird verstanden - http://www.pressreader.com/austria/die-presse/20170601/281994672448888 |
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Jetzt auch im Standard: http://mobil.derstandard.at/2000058677107/Variable-Kredite-Einfrieren-von-Zinsindikator-unzulaessig Danke an reini aus flake für 3-4 Tage Informationsvorsprung gegenüber den Medien! |
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Ist eigentlich bei jemanden von euch zeitnah die nächste Zinsanpassung fällig? Das wäre jetzt ja quasi die nächste Frist für die Bank, bei der das Urteil umzusetzen ist. Jedenfalls mal in der Höhe des Zinssatzes... Das Thema Rückerstattung ist dann ja nochmal eines für sich. |
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spannend - laut standard-Artikel kann man die AK kontaktieren (mache ich sicher) aber auf der AK-seite finde ich aktuell mal nichts zu diesem Thema...
ich habe einen 2014er vertrag mit 0% angabe und natürlich hat die bank den aufschlag weiterverrechnet und nicht den 3m minus-euribor abgezogen, da (so wie jede bank) natürlich auch kein höchstkurs angegeben wurde, müßte ich laut ogh-urteil jetzt was zurückbekommen... bin schon sehr gespannt wie's jetzt weitergeht: wenn das so bleibt kostet das der bankenwelt in Österreich locker einige milliarden |
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Ich hab meinem kreditberater mal ein Mail mit Anhang des Standard -artikels gemailt und gefragt wie unsre Bank das mit diesem Urteil händelt- bin gespannt was mich antwortmässig erwartet... |
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bitte alle mitmachen - https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2505 |
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Gilt das dann auch für neue Verträge? Hab den Kreditvertrag erst vor kurzem unterschrieben. |
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Ich habe heute mit meiner Bank (Oberbank) telefoniert. Sie wissen vom OGH Urteil, haben aber noch keine Ahnung wie und in welchem Zeitraum eine Umsetzung Ihrer Seite erfolgt. Quasi hat ja jeder Kreditnehmer mit einem variablen Zinssatz, ohne bisherige Weitergabe des negativen Euribors, einen Anspruch auf eine Rückzahlung, sehe ich das richtig? Lg |
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Ich warte jetzt erstmal ab, ob (wie angekündigt) die Bank von sich aus tätig wird. Im Juli ist bei mir der nächste Stichtag bzgl. Sollzinssatz. Spätestens dann sollte der neue Sollzinssatz zur Anwendung kommen (und idealerweise auch die Ankündigung der Rückzahlung). Wenn da nichts kommt (oder nur die Anpassung ohne Rückerstattung), gibt's einen entsprechenden Brief von mir... Dass die Banken jetzt etwas Zeit brauchen, um das Urteil zu implementieren finde ich verständlich, insofern hab' ich da noch etwas Geduld... |
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Antwort auf meine Frage- heute per Mail von der Bank bekommen:
Sehr geehrter......! Ich habe von dem OGH-Urteil schon gehört. Ich kann aber aktuell nicht sagen ob dies pauschal für alle Kreditnehmer ausgelegt werden kann bzw. wie wir bei Ihrem Kredit vorgehen werden. Geben Sie mir bitte noch ein paar Tage Zeit zur Klärung. Ich melde mich umgehend wenn eine Entscheidung im Haus getroffen wurde. Mit besten Grüßen Na dann geben wir Ihnen doch die Zeit 🤗 |
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@coxi
Ob das auch für neue Verträge (also wo steht "wenn Indikator negativ dann zaubern wir ihn auf null") gilt, ist eine gute Frage. Eher ja: durch das Urteil gemeinsam mit dem anderen (keine Untergrenze ohne adequate Obergrenze) wird wohl das einseitige Einziehen des Floors bei Höhe der Marge auch als unsymmetrisch und benachteiligend einzustufen sein. Ich mache mich da noch schlau bei den Juristenkollegen. |
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@housedog: ja
@stecri und supernova: 1-2 Monate sind wohl angebracht. Es hat ja eh keine Bank damit gerechnet dieses Verfahren zu gewinnen. Hier geht es ja um das nachträgliche einseitige Einziehen einer Untergrenze. Die betroffenen Banken haben die Berechnungen aktiv geändert. Womöglich sind die Berechnungen parallel eh wie gehabt weiter geführt worden. |
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Ich wäre schon zufrieden wenn die zuviel gezahlten Zinsen als Sondertilgung entsprechend berücksichtigt werden.
Eine Rückzahlung würde ich persönlich jetzt nicht fordern... Ich warte auch mal die nächsten Wochen ab ob und wie meine Bank (O...bank) tätig wird. |
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In dem Artikel steht "wenn der Kreditgeber den Indikator bei einem negativen Referenzwert einseitig mit Null ansetzt". Wenn ich das in meinem Kreditvertrag unterschreibe ist es ja nicht "einseitig", oder? Ich denke, da geht es um die, die das damals gemacht haben, obwohl nicht vertraglich geregelt...oder? Mich würde es auch freuen, wenn es für neuere wäre (habe auch gerade eben abgeschlossen ) |
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Naja, einseitig bleibt es mmn trotzdem.
Da den neg. Euribor soweit ich weiß keine Bank mehr weiter gibt, hast du ja keine Alternative und dir bleibt als potentieller Kreditnehmer ja nicht anderes übrig, als diese Klausel zu akzeptieren. Wenn du mit dem nicht einverstanden bist, schauts mitm Kredit schlecht aus. Danke soweit für die Info, hoffen wir mal das Beste (für die KN, nicht für die Bank) :) |
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Wenn ich mich richtig erinnere gab es auch schon mindestens ein Verfahren, wo es um einen neuen Kreditvertrag ging, der die Klausel (keine Weitergabe, wenn Indikator negativ) enthalten hat. Kann sein, dass in dem Verfahren auch noch ein OGH-Urteil ansteht.
Meiner Meinung nach läuft das aktuelle Urteil darauf hinaus, dass generell eine Untergrenze in Höhe des Aufschlages ohne Obergrenze unzulässig ist. Mal sehen, ob die Banken gleich auf voller Linie einlenken (was eine gewisse Logik hätte) oder ob zunächst wirklich nur die Leute ohne entsprechende Klausel eine Umsetzung des Urteils bekommen. |