« Offtopic  |

·gelöst· Faire Haushaltskosten für Freundin

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 ... 3  4  5  6  7  8  9  10  11 ... 12 
  •  radmutter
3.12. - 13.12.2024
229 Antworten | 50 Autoren 229
11
240
Hallo,

ich möchte einfach eure Meinungen dazu wissen. Es gibt schon einige Threads, aber da wird das ganze etwas anders betrachtet. 
Folgende Situation:
Das Haus habe ich in einer früheren Beziehung gebaut. Aktuell zahle ich zu 100 % die Kreditraten und das Haus gehört lt. Grundbuch zu 100 % mir.

Jetzt geht es darum, die finanzielle Fairheit zwischen meiner neuen Freundin und mir, so gut es geht, herzustellen.
Neben dem Haus haben wir nur ein Auto, das auch zu 100 % meins ist und alle Kosten von mir gedeckt wurden.

Ich hätte mir folgendes als "Miete" (= nicht korrektes Wort, eher Betriebskosten) vorgestellt:
1/2 Betriebskosten des Hauses (inkl. Internet, GIS, gem. Versicherungen etc.): 240 Euro
Beitrag zum Auto (wir fahren grundsätzlich viel): 60 Euro
Ergibt in Summe 300 Euro, die als Betriebskosten an mich überwiesen werden.

Lebensmittel behandeln wir gesondert, in dem jeder einen Betrag auf ein gemeinsames Konto bezahlt und alles davon bezahlt wird was Einkäufe betrifft.

Ich will sie nicht ausnehmen, trage die Kosten bei Reparaturen etc. und möchte ihr ermöglichen, sich selber einiges ansparen zu können, da sie von nun an keine Miete mehr zahlen muss und diese 1:1 sparen kann. 

Ich gehe davon aus, dass der oben genannte Betrag auch nicht versteuert werden muss, wenn man die BK gegenüber dem Finanzamt entsprechend rechtfertigen kann?

Wie findet ihr diese Vorgehensweise?

  •  Bembel
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#181)
Z.B. die deutsche, falls entsprechendes Vermögen vorhanden ist und eine Steuerpflicht in Deutschland besteht.

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
12.12.2024  (#182)

zitat..
tomsl schrieb:

──────..
Bembel schrieb: wer von Erbschaftsteuer betroffen ist, sollte sich ggf. bei Zeiten um eine steuerliche Optimierung kümmern.
───────────────

Welche Erbschaftssteuer?

unsere Erbschaftssteuer wurde auch nie abgeschafft, lediglich ruhend gestellt, damit sie künftig ohne viel Aufwand reaktiviert werden kann, das muss man immer im Hinterkopf behalten und sollte dann überlegen, ob es nicht sinnvoller ist Vermögenswerte zeitnah zu übertragen, damit wieder eine Generation die Steuerrunde aussetzen kann, bevor eine schwindlige Regierung sie wieder in Kraft treten lässt


1
  •  HelmutG
12.12.2024  (#183)

zitat..
Lu1994 schrieb:

bevor eine schwindlige Regierung sie wieder in Kraft treten lässt

Wird nicht mehr allzu lange dauern. 
Das Land braucht Geld. Bekanntlich kann man das nur von Menschen holen die welches haben.


1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#184)
Erbschaftssteuer lässt sich ja leicht umgehen: einfach sein Geld selbst verbrauchen 😉

1
  •  satking
12.12.2024  (#185)

zitat..
Bembel schrieb:

Die Gedanken sollte man sich aber schon machen, zu Lebzeiten. Es geht da nicht um sich wichtig machen, sondern um die Verantwortung gegenüber den Hinterbliebenen. Die gesetzliche Erbfolge ist nicht unbedingt die beste Lösung ...

Verantwortung? Erbfolge nicht die beste Lösung?

1 Ehefrau, 2 Kinder
die bekommen alles und fertig - da brauch ich mir keine Gedanken machen


1
  •  Bembel
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#186)

zitat..
satking schrieb:

Verantwortung? Erbfolge nicht die beste Lösung?

1 Ehefrau, 2 Kinder
die bekommen alles und fertig - da brauch ich mir keine Gedanken machen

Doch. Durch die gesetzliche Erbfolge kann der Fall eintreten, dass minderjährige Kinder erhebliche Vermögenswerte erben, über die sie beliebig verfügen können, sobald sie volljährig sind. Das kann gutgehen, oder eben nicht. Ich habe da mehr Vertrauen in den finanziellen Sachverstand des überlebenden Elternteils, Stichwort Berliner Testament.

Es spielen verschiedene Faktoren rein, das Thema ist individuell sehr unterschiedlich. Aber einfach nichts machen und keine Vorsorge treffen halte ich für die schlechteste Option. Das meinte ich mit Verantwortung.


1
  •  satking
12.12.2024  (#187)

zitat..
Bembel schrieb:

──────..
satking schrieb:

Verantwortung? Erbfolge nicht die beste Lösung?

1 Ehefrau, 2 Kinder
die bekommen alles und fertig - da brauch ich mir keine Gedanken machen
───────────────

Doch. Durch die gesetzliche Erbfolge kann der Fall eintreten, dass minderjährige Kinder erhebliche Vermögenswerte erben, über die sie beliebig verfügen können, sobald sie volljährig sind. Das kann gutgehen, oder eben nicht. Ich habe da mehr Vertrauen in den finanziellen Sachverstand des überlebenden Elternteils, Stichwort Berliner Testament.

Es spielen verschiedene Faktoren rein, das Thema ist individuell sehr unterschiedlich. Aber einfach nichts machen und keine Vorsorge treffen halte ich für die schlechteste Option. Das meinte ich mit Verantwortung.

Falls ich wirklich sterben sollte, erben meine Frau und meine 2 Kinder je 1/3 wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich finde das nur fair. Und wenn die Kinder volljährig sind, sollen sie klarerweise auch darüber verfügen können - was ist daran verkehrt?


1
  •  Bembel
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#188)
Kleines Gedankenexperiment. Ein Paar verfügt über ein gewisses Vermögen im siebenstelligen Bereich. Die zwei Kinder sind noch recht klein, Volljährigkeit liegt noch in weiter Ferne. Sollte man den Kleinen nicht bereits jetzt 1/3 des Vermögens ohne irgendwelche Auflagen übertragen? Schließlich werden sie es ohnehin früher oder später erben. Also Eigentumsanteile aller Immobilien zu gleichen Teilen aufteilen, entsprechende Konten und Depots im Namen des jeweiligen Kindes eröffnen, und alles fein säuberlich zu einem Drittel übertragen. Bis zum 18. Geburtstag liegt die Kontrolle in den Händen der Eltern, danach verfügen die Kinder automatisch selbst darüber. Was kann da schon schiefgehen?

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
12.12.2024  (#189)

zitat..
satking schrieb: Falls ich wirklich sterben sollte, erben meine Frau und meine 2 Kinder je 1/3 wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich finde das nur fair. Und wenn die Kinder volljährig sind, sollen sie klarerweise auch darüber verfügen können - was ist daran verkehrt?

Verkehrt ist das eh nicht - aber möglicherweise kompliziert.
Solange deine Kinder noch minderjährig sind, wird ihr Erbteil vom Gericht verwaltet, deine Frau (dann Witwe) hat keinen (oder nur komplizierten) Zugriff darauf.
Mal angenommen deine Frau ist mit Haus&Garten überfordert, möchte verkaufen und mit den Kindern in eine Wohnung ziehen - geht nicht (oder nicht so einfach)

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo radmutter,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Faire Haushaltskosten für Freundin

  •  satking
12.12.2024  (#190)

zitat..
Benji schrieb:

...aber möglicherweise kompliziert....

also DAS interessiert mich, wenn ich mal tot bin, sicher nicht mehr emoji

1
  •  Destroent
12.12.2024  (#191)

zitat..
satking schrieb:

──────..
Benji schrieb:

...aber möglicherweise kompliziert....

───────────────

also DAS interessiert mich, wenn ich mal tot bin, sicher nicht mehr

Geile Einstellung. Vielleicht sollte sich deine Frau einen Partner aussuchen der auf sie schaut.


1
  •  Bembel
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#192)
...womit wir wieder beim Thema Verantwortung wären.

Die Hinterbliebenen haben mit Trauer und Reorganisation ihres Lebens mehr als genug um die Ohren. Da wollte ich wenigstens die finanziellen Aspekte geregelt wissen, so gut es eben geht.

1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#193)

zitat..
Bembel schrieb: Die Hinterbliebenen haben mit Trauer und Reorganisation ihres Lebens mehr als genug um die Ohren. Da wollte ich wenigstens die finanziellen Aspekte geregelt wissen, so gut es eben geht.

Geregelt ja, kontrolliert nein.


1
  •  Gemeinderat
12.12.2024  (#194)

zitat..
Bembel schrieb:
──────..

Doch. Durch die gesetzliche Erbfolge kann der Fall eintreten, dass minderjährige Kinder erhebliche Vermögenswerte erben, über die sie beliebig verfügen können, sobald sie volljährig sind. Das kann gutgehen, oder eben nicht. Ich habe da mehr Vertrauen in den finanziellen Sachverstand des überlebenden Elternteils, Stichwort Berliner Testament.

Es spielen verschiedene Faktoren rein, das Thema ist individuell sehr unterschiedlich. Aber einfach nichts machen und keine Vorsorge treffen halte ich für die schlechteste Option. Das meinte ich mit Verantwortung.

Genau darum gings mir die ganze Zeit, darum das Stichwort Nacherbschaft.

zitat..
Benji schrieb:

──────..
Verkehrt ist das eh nicht - aber möglicherweise kompliziert.
Solange deine Kinder noch minderjährig sind, wird ihr Erbteil vom Gericht verwaltet, deine Frau (dann Witwe) hat keinen (oder nur komplizierten) Zugriff darauf.
Mal angenommen deine Frau ist mit Haus&Garten überfordert, möchte verkaufen und mit den Kindern in eine Wohnung ziehen - geht nicht (oder nicht so einfach)


Nirgends steht, dass ich noch 15 Jahre lebe und dann das Kind selbst verfügen kann, was es mit seinem Vermögen macht.

Und da ich es selbst nicht (genau) weiß, muss man sich das anschauen - mit allen Akteuren (Frau, Familie) an einem Tisch.

Ich will weder einen Schaden hinterlassen, noch einen Erbschaftsstreit oder Fremde begünstigen, wenn es eigene Erben gibt.


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.12.2024  (#195)

zitat..
Benji schrieb: Verkehrt ist das eh nicht - aber möglicherweise kompliziert.
Solange deine Kinder noch minderjährig sind, wird ihr Erbteil vom Gericht verwaltet, deine Frau (dann Witwe) hat keinen (oder nur komplizierten) Zugriff darauf.

Es ginge auch viel einfacher.
Mann und Frau begünstigen sich gegenseitig, idealerweise verzichten die Kinder auf den Pflichtteil, weil´s später sowieso das ganze erben...wenn nicht, auch egal.
Kind(er) erben dann, wenn keiner der Eltern mehr da ist.
Bis dahin können sich die Eltern oder Elternteil immer noch überlegen, ob sie ihr Vermögen/Besitz schon vorher den Kindern schenken.

Ob meine Frau dann einen neuen Partner hat oder nicht, wär mir egal...wäre jedenfalls wünschenswert.
Wenn die Kinder mit 18 gleich alles verscherbeln, auch egal...gehört ja dann ihnen.


1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#196)

zitat..
gdfde schrieb: Wenn die Kinder mit 18 gleich alles verscherbeln, auch egal...gehört ja dann ihnen.

Seh ich auch so.

Ich finde den Gedanken irgenwie befremdlich, über den Tod hinaus noch Dinge kontrollieren zu wollen. Zawos?


1
  •  Benji
  •   Gold-Award
12.12.2024  (#197)

zitat..
gdfde schrieb: idealerweise verzichten die Kinder auf den Pflichtteil

Wie soll das gehen, wenn sie noch minderjährig sind?


1
  •  Gemeinderat
12.12.2024  (#198)
Aber es muss ja nicht um "Kontrolle" gehen.

Es kann auch einfach darum gehen, zu vermeiden, dass es zu Benachteiligungen bei der Aufteilung kommt, oder dass es zu Erbstreitigkeiten unter Geschwistern kommt.

Oder, dass eben Dinge passieren, die der Erblasser zu Lebzeiten sich nicht gewünscht hätte (eben sowas wie: man stirbt, Freundin/Frau sucht neuen Partner, heiratet den, seine Kinder partizipieren mit. Ja wer das kritisieren will, soll das tun - aber ich hoffe wohl, dass es nachvollziehbar ist, dass die eigenen Kinder (in dem Fall meine ich in meinem Fall BEIDE damit, die von Anfang an mit/bei mir waren), den Vorteil genießen und nicht zB. erwachsene fremde Kinder eines anderen, der wen mitbringt und der neue Partner der hinterbliebenen Freundin/Frau wird).
Man weiß ja auch nicht, was dort dann passiert und gefordert wird usw.

Ist übrigens auch so ein Thema wie die Erbschaftsteuer, wo ich auch mal argumentiert habe (nur als Gedanke), dass man ja damit auch den "Erblasser" irgendwo bestraft, wenn er nicht "frei" entscheiden kann, wem er sein Vermögen gibt, das er zeitlebens erhalten / erarbeitet / erwirtschaftet und besteuert hat (im Normalfall).

No na ist mir klar, dass der Begünstigte ja Einkommen hat, für das er 0 geleistet hat - außer Sohn/Tochter/Begünstigter zu sein. Und dennoch geht es ja vom Erblasser aus, was der will und entscheidet. 

Beiträge für das Gemeinwohl bin ich ja dafür und entsprechende Notwendigkeiten (und das Thema erfasst ja eh Vermögen, die so groß sind, dass Otto-Mittelstandsnormalo eh nicht erfasst ist), aber ich bin halt gegen Bestrafungen.

Und ja bevor das wieder kommt, ich will auch meiner Partnerin keinen Strick drehen.
Darum ja das Thema, darum auch die notwendige Beratung und damit Lösung.

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.12.2024  (#199)

zitat..
Benji schrieb: Wie soll das gehen, wenn sie noch minderjährig sind?

Gar nicht, der Pflichtteil bleibt natürlich bestehen bei den Kindern.

zitat..
Gemeinderat schrieb: eben sowas wie: man stirbt, Freundin/Frau sucht neuen Partner, heiratet den, seine Kinder partizipieren mit.

Das wirds eh nicht machen, sie würde dann um eine Witwenpension umfallen.




1
  •  Gemeinderat
12.12.2024  (#200)
Aber die kriegt sie ja nur wenn wir verheiratet sind oder?
Ging natürlich vom Fall jetzt aus (wir nicht verheiratet, ich tot, sie neuer Partner).

Ich bin aber zuversichtlich, dass es mit einer Heirat was wird ;)
Denn von der eingetragenen Partnerschaft halte ich da weniger, da die eben KEINE Witwenpension kennt und auch im Falle eines Bruchs (Affäre) das anders gestellt ist, als in der Ehe...

Soweit mein Letztstand.

Außerdem:
Verheiratet wären doch beide obsorgeberechtigt (aktuell nur sie)?

Es war bisher einfach viel zu wenig Augenmerk auf den Dingen.
Nun muss dafür einfach Zeit sein.

1
  •  Bembel
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#201)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Beiträge für das Gemeinwohl bin ich ja dafür und entsprechende Notwendigkeiten (und das Thema erfasst ja eh Vermögen, die so groß sind, dass Otto-Mittelstandsnormalo eh nicht erfasst ist), aber ich bin halt gegen Bestrafungen.

In Österreich (zur Zeit) kein Thema, aber der Blick nach Deutschland zeigt, dass Erbschaftssteuer durchaus Mittelstandsnormalos betrifft. Ein freistehendes EFH im Speckgürtel der teueren Großstädte knackt beim Verkehrswert locker die 1 Mio. Marke. Wenn es dann nur ein oder zwei Erben gibt, sind die Freibeträge bereits überschritten und der Staat hält die Hand auf.

Das kann dann schnell zu einer Situation führen, in der der Erbe die geerbte Immobilie verkaufen muss, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können.

Zum Thema Gemeinwohl, leistungsloser Reichtum usw.: insbesondere bei Immobilien greift der Staat dem Bürger immer wieder ungeniert in die Tasche, bis über den Tod hinaus. Da halte ich es nur für legitim, das mühsam erarbeitete Vermögen möglichst steueroptimiert an die nächste Generation weiterzugeben.


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next