|
|
||
Hab jetzt nicht alles durch gelesen. Die Eröffnung eines gemeinsamen Haushaltskontos ist aus meiner Sicht der schönere oder elegantere Weg. Und darüber würde ich dann alle gemeinsamen Kosten laufen lassen. Also nicht nur den täglichen Einkauf, sondern auch KFZ sowie Betriebskosten vom Haus. Und wenn dann mal die Waschmaschine kaputt ist, wird entschieden ob die auch vom gemeinsamen Konto bezahlt wird. Einzahlung fifty-fifty. |
||
|
||
Hallo Miike, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Ich finde deinen Vorschlag gut, nur das würde ich gehalstmäßig aufteilen. Und Danke fürs backt 2 topic! Wir haben weder ein gemeinsames Konto noch führen wir genau Buch, und es funktioniert auch irgendwie ohne dass sich jemand benachteiligt fühlt. Ich kann aber gut verstehen, wenn das nicht für alle funktioniert. |
||
|
||
Wir haben auch kein gemeinsames Konto. Ich möchte nicht jedesmal mit meiner HAL diskutieren, wenn ich mir "Spielzeug" (apple zeugs, unifi zeugs, uhren,.....) kaufen will. Ich nehm "mein" Geld und kaufe. Da mein Gehalt etwa 4-5x so hoch wie ihres ist, ist es für mich auch selbstverständlich, den Großteil aller Ausgaben zu bezahlen. Sie hat eine Partnerkreditkarte von mir und besteht monatlich darauf, mir einen Großteil der Ausgaben zu überweisen. Ich misch mich da nicht ein und sage, sie soll zahlen soviel oder sowenig sie will, weil im Endeffekt eh alles "unser" Geld ist. Najo - es funktioniert. Is aber denke ich auch einfacher mit 2 "guten" Gehältern. |
||
|
||
Hallo radmutter, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Faire Haushaltskosten für Freundin |
||
|
||
Und wenn man zusammen ist. Wenn dann die Scheidung / Trennung kommt und derlei Dinge, ich weiß ja nicht, wie dann entschieden wird und wie was gegengerechnet wird (richterlich...). Bin ja nicht verheiratet / keine eingetragene Partnerschaft. |
||
|
||
Gut für dich, schlecht für deine Partnerin |
||
|
||
ja das muss der TE entscheiden... 50/50 der gemeinsamen Kosten war nur ein Vorschlag ... und der würde eh schon berücksichtigen, dass die Freundin ja einen erheblichen Kostenvorteil hat, weil sie keine "Miete" zahlt und der TE weiter voll die Kreditrate alleine bedient. Also wäre der offizielle Schlüssel eh 75/25 oder dgl... je nach Kreditrate. Meine Frau und ich haben beides. Jeder hat sein eigenes Gehaltekonto und dann gibt es ein Gemeinschaftskonto = Haushaltskonto. Juristisch betrachtet sind die Gehaltekonten Einzelkonten (1 Inhaber) und das Haushaltskonto hat 2 Inhaber. Alle Kosten die uns gemeinsam betreffen (Kreditrate, Wohnbauförderung, Telekomunikation, Versicherungen, Gemeinde, Strom) laufen über das Haushaltskonto. Für 80% dieser Kosten komme ich auf für die anderen 20% meine Frau. Das Konto wird 1x im Monat von uns mittels Dauerauftrag dotiert. Die Beträge sind so gewählt, dass sich geringfügig Rücklagen bilden. Mit denen werden dann KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Filter usw... gekauft oder defekte Geräte ersetzt...usw... Was dann jedem auf seinem Gehaltekonto bleibt ist für den täglichen Einkauf, Sparleistungen oder Spaßkäufe. Diese Lösung hat für mich persönlich Vorteile. Mehr Transparenz! In dem Fall für mich aber auch für meine Frau, die dann auch genau sieht, welche Kosten laufend anfallen. Weiters Rechtssicherheit! Sollte ich unerwartet einen tötlichen Unfall haben, dann würde mein Gehaltekonto gesperrt werden (1 Inhaber) und damit sämtliche Buchungen. Am Gemeinschaftskonto kann alles weiterlaufen. |
||
|
||
Die beiden Sätze im gleichen Atemzug (selber Post) sind genau meine Art von Humor |
||
|
||
Najo, aber das bringt auch wenig bis nix... |
||
|
||
Was meinst du? |
||
|
||
Sowieso, das muss jeder selbst entscheiden. |
||
|
||
Wenn das Gemeinschaftskonto nach deinem Ableben (was hoffentlich nicht so rasch eintreten wird) nicht mehr beladen wird, können davon ja auch kaum die laufenden Kosten abgedeckt werden, vor allem, wenn der andere Partner signifkant weniger dazu beiträgt und es kaum Rücklagen auf diesem Konto gibt... |
||
|
||
deswegen beides in gänsefüßchen muss man eh ned verstehen wir kommen perfekt zurecht und nur darum gehts |
||
|
||
Ich hab meine Rücklagen, meine Frau ebenso, angesehen davon gibt es Versicherungen die innerhalb weniger Tage auszahlen würden. Darum geht es bei der Thematik in erster Linie nicht. Vielmehr, dass technisch gewährleistet ist, dass sämtliche SEPA Mandate am Gemeinschaftskonto weiterlaufen können - was bei Einzelkonten nicht der Fall ist. |
Das würde ja unterstellen, dass wir keine Rücklagen besitzen 🧐 ||
|
||
Wir haben ein gemeinsames Kind und ich habe 3/4 der Kosten (Eigenmittel) getragen. Ich glaube, nach 8 Jahren Zusammenhalt, weiß sie, was sie an mir hat :) Ausgeschlossen ist die Ehe aber nicht - allein zwecks Witwenpension oder anderer Vorteile, die damit verbunden sind. ----- Versichert sind wir auch wechselseitig dh. jeder zu einem mittleren 6-stelligen Ablebensbetrag. Somit ist der Kredit in jedem Fall erledigt und - das muss man ja bedenken - alleinstehend kann es dann ja sein, dass man nicht sofort wieder arbeiten kann oder will und dann sollte auch noch was übrig bleiben. Konten ist ein guter Punkt. Da sollte ich sie mal als Verfüger berechtigen bei jenem Konto, auf das sie Zugriff hat und wo die Abbucher stattfinden, mit Ausnahme meiner Erlebensversicherung, Sozialversicherung (SVS) und der Kreditrate, die von meinem (persönlichen) Girokonto abgehen. Das alles wäre dann aber hinfällig - von daher... |
||
|
||
Das ist sehr individuell und das Erbrecht ist alles andere als einfach. Unbestritten, aber auch hier ist anzumerken, dass das Erbrecht schlagend wird... Im worst case sitzt sie auf der Straße... Dein Kredit wäre erledigt, d.h. aber nicht, dass deine LAP in deinem Haus weierhin wohnen bleiben kann. Wie gesagt, Erbrecht ist kompliziert und nicht immer logisch...vor allem in komplizierteren Familienverhältnissen (zb. nicht verheiratet, kein Testament, uneheliche Kinder usw.)... Da sollte man sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen. |
||
|
||
So ist unser Patenkind zum Mitbewohner geworden. Unbedingt machen. Ist trotz Heirat nicht immer alles so klar wie man glaubt. Logisch und Recht passen auch nicht in denselben Satz. Wir haben während des Bauens auch meine Frau ins Grundbuch (mein Grund) eintragen lassen. Einen Großteil der Baukosten kamen von meinem Glücksfall. Am Haus hat die ganze Familie gearbeitet. Mit den Firmen wurde auch manches ehrlich abgerechnet. Wie man das dann auseinanderrechnet: Keine Ahnung. Der Notar hat uns auch auch gleich zu einem Testament geraten. Jetzt sollten hoffentlich alle Fragen zu den Pflichtteilen (auch für die möglichen Kinder) geklärt sein. Da schwirrt sehr viel Halbwissen im Netz herum. |
||
|
||
btw, wir haben alles mittels Testament geregelt. In der von mir angesprochenen Sache ist es so kompliziert nun auch wieder nicht. Wenn ich plötzlich ableben sollte und meine Frau hat Rücklagen, dann kann sie diese zur Überbrückung (bis Einantwortungsbeschluss vorliegt) heranziehen. Ihre Rücklagen bleiben ihre Rücklagen. Und diese kann sie aufs Haushaltskonto einzahlen, damit die diversen Abbuchungen weiterlaufen können. Und wenn ich sie als Begünstigte in Versicherungsverträgen eingesetzt habe, dann hat sie auf dieses Geld auch mehr oder weniger sofort Zugriff. Das triftet jetzt vom eigentlichen Thema ab. Mein Hinweis, der mir wichtig war zu transportieren, ist, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen Einzelkonten und Gemeinschaftskonten gibt. Ab jetzt wiederhole ich mich. Sollte ich plötzlich aus dem Leben scheiden, dann ist es bestimmt wenig lustig, wenn sich meine Frau auch noch mit der Bank, den Versicherungen, der Gemeinde usw usf auseinandersetzten muss weil die Mahnungen ausschicken weil sie das Geld nicht bekommen haben. Das Gemeinschaftskonto/Haushaltskonto schafft Transparenz und Rechtssicherheit. |
||
|
||
@gdfde Ja ich weiß was du meinst. Denn es gibt ja nicht nur mein Kind, sondern es gibt Eltern, Geschwister. Also verheiratet sein und Testament...usw. Man will ja keine verbrannte Erde hinterlassen, wenn man eh schon verstorben ist (was ja schlimm genug wäre für die Hinterbliebenen). Edit: Gerade gelesen... Nacherbschaft. Klingt nicht verkehrt? Damit kann nichts verkauft werden und der Sohn ist safe. https://www.derstandard.at/story/2000136836964/minderjaehrige-erben-rechtliche-ansprueche-und-modelle |
||
|
||
Gerade Erbrecht ist sehr einfach gehalten, nur glauben viele Leute dass sie es besser wissen und wundern sich dann, wenn sie leer ausgehen Testamente sollten auch vorrangig für den unerwarteten Todesfall herhalten und nicht zweckentfremdet für "planmäßiges Ableben" werden, wenn jemand 90+ ist, einfach rechtzeitig zu Lebzeiten alles aufteilen würde schon helfen, sehe ich bei meiner Familie und im Bekanntenkreis, jene die freiwillig und rechtzeitig Vermögenswerte wie Haus und Grund aufteilen (klarerweise mit Wohnrecht) haben dann beim Notartermin keine Erben die sich zerfleischen, sondern entspannt da sitzen |
||
|
||
Vorallem bei größeren Immobilien/Unternehmeswerten etc. können Geldpflichtteilsforderungen aufgrund von Anrechnung der Schenkungen zu Lebzeiten sehr übel werden, da ist dann niemand entspannt... |
*zumindest dem Pflichtteil entsprechend fair aufteilen ||
|
||
Schenkungen immer mit Pflichtteilsverzicht |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]