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·gelöst· Faire Haushaltskosten für Freundin

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  •  radmutter
3.12. - 13.12.2024
229 Antworten | 50 Autoren 229
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Hallo,

ich möchte einfach eure Meinungen dazu wissen. Es gibt schon einige Threads, aber da wird das ganze etwas anders betrachtet. 
Folgende Situation:
Das Haus habe ich in einer früheren Beziehung gebaut. Aktuell zahle ich zu 100 % die Kreditraten und das Haus gehört lt. Grundbuch zu 100 % mir.

Jetzt geht es darum, die finanzielle Fairheit zwischen meiner neuen Freundin und mir, so gut es geht, herzustellen.
Neben dem Haus haben wir nur ein Auto, das auch zu 100 % meins ist und alle Kosten von mir gedeckt wurden.

Ich hätte mir folgendes als "Miete" (= nicht korrektes Wort, eher Betriebskosten) vorgestellt:
1/2 Betriebskosten des Hauses (inkl. Internet, GIS, gem. Versicherungen etc.): 240 Euro
Beitrag zum Auto (wir fahren grundsätzlich viel): 60 Euro
Ergibt in Summe 300 Euro, die als Betriebskosten an mich überwiesen werden.

Lebensmittel behandeln wir gesondert, in dem jeder einen Betrag auf ein gemeinsames Konto bezahlt und alles davon bezahlt wird was Einkäufe betrifft.

Ich will sie nicht ausnehmen, trage die Kosten bei Reparaturen etc. und möchte ihr ermöglichen, sich selber einiges ansparen zu können, da sie von nun an keine Miete mehr zahlen muss und diese 1:1 sparen kann. 

Ich gehe davon aus, dass der oben genannte Betrag auch nicht versteuert werden muss, wenn man die BK gegenüber dem Finanzamt entsprechend rechtfertigen kann?

Wie findet ihr diese Vorgehensweise?

  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
11.12.2024  (#161)

zitat..
Lu1994 schrieb:

wieso sollte sie stark benachteiligt sein, wenn Grund und 3/4 von ihm kommen, wohnen müsste sie in jedem Fall, dann war das ganze eben Miete bis zur Trennung, gerade weil ein "fremdes" Kind involviert ist würde ich auch alles unternehmen, dass mein Erbe auch tatsächlich nur an mein Kind geht

Ich sehe das anders. Eines meiner Geschwister ist auch nicht von meinem Vater, er hat sie aber von klein auf mit großgezogen. Ich fänds echt eigenartig wenn meine Schwester weniger erben würde als ich. 

Ich find aber auch die Entscheidung mit jemanden Kinder zu bekommen, die weitaus überlegenswerteste. Damit geht man das eigentliche Risiko ein 😜.

Wenn man wie hier in dem Fall offenbar irgendwas bei 8 Jahre ein Paar ist, Haus gebaut und ein Kind bekommen hat ,dann find ich's schon seltsam wenn man net richtig Farbe bekennen will und Frau quasi noch in der "Probezeit" ist. 

Aber gut für ihn dass sie so a guter Lotsch ist und dieses Risiko mit ihm eingeht. 


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
11.12.2024  (#162)

zitat..
Sparfratz schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

wieso sollte sie stark benachteiligt sein, wenn Grund und 3/4 von ihm kommen, wohnen müsste sie in jedem Fall, dann war das ganze eben Miete bis zur Trennung, gerade weil ein "fremdes" Kind involviert ist würde ich auch alles unternehmen, dass mein Erbe auch tatsächlich nur an mein Kind geht
───────────────

Ich sehe das anders. Eines meiner Geschwister ist auch nicht von meinem Vater, er hat sie aber von klein auf mit großgezogen. Ich fänds echt eigenartig wenn meine Schwester weniger erben würde als ich. 

und wenn der Halbbruder/schwester dann vom biologischen Vater erbt bekommst du am Ende weniger im Vergleich.

Nene, nur eigene Kinder werden beerbt, man kann zu Lebzeiten eine Beziehung zum "fremden" Kind haben, aber alles was meine Vorfahren und ich erwirtschaftet haben geht an meine Blutlinie, anders lässt sich heute kaum noch Wohlstand stiften


1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
11.12.2024  (#163)

zitat..
Lu1994 schrieb: Nene, nur eigene Kinder werden beerbt, man kann zu Lebzeiten eine Beziehung zum "fremden" Kind haben, aber alles was meine Vorfahren und ich erwirtschaftet haben geht an meine Blutlinie, anders lässt sich heute kaum noch Wohlstand stiften

Ist das Satire?


1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#164)

zitat..
tomsl schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb: Nene, nur eigene Kinder werden beerbt, man kann zu Lebzeiten eine Beziehung zum "fremden" Kind haben, aber alles was meine Vorfahren und ich erwirtschaftet haben geht an meine Blutlinie, anders lässt sich heute kaum noch Wohlstand stiften
───────────────

Ist das Satire?

Hoffe ich Mal.

Bring dem Kind lieber bei dass es für sich selber sorgen kann und das es eine optimale Ausbildung hat. Mehr braucht niemand zum glücklich sein.

1
  •  thohem
11.12.2024  (#165)

zitat..
Lu1994 schrieb: Nene, nur eigene Kinder werden beerbt, man kann zu Lebzeiten eine Beziehung zum "fremden" Kind haben, aber alles was meine Vorfahren und ich erwirtschaftet haben geht an meine Blutlinie, anders lässt sich heute kaum noch Wohlstand stiften

"Schöne" Einstellung
Also manche Zeitgenossen sind ja wirklich arme zwutschgerl mit solchen Ideen 


1
  •  satking
11.12.2024  (#166)
Mal schauen, ob ich es schaff, den großteil meiner Kohle zu Lebzeiten auszugeben.
Ich hasse diese Erberei/Vererberei.
Ich wurde immer so erzogen bzw. ist es mein ureigeiner Antrieb für mich selbst zu sorgen.
Genauso hätte ich es gern von meinen Kindern irgendwann.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
11.12.2024  (#167)

zitat..
satking schrieb: Mal schauen, ob ich es schaff, den großteil meiner Kohle zu Lebzeiten auszugeben.
Ich hasse diese Erberei/Vererberei.
Ich wurde immer so erzogen bzw. ist es mein ureigeiner Antrieb für mich selbst zu sorgen.
Genauso hätte ich es gern von meinen Kindern irgendwann.

Da stimme ich dir wieder mal zu!
Würde jeder bei 0 Anfangen, wär die Welt eine bessere. Dann würde nämlich Leistung zählen.


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#168)

zitat..
Lu1994 schrieb: Nene, nur eigene Kinder werden beerbt, man kann zu Lebzeiten eine Beziehung zum "fremden" Kind haben, aber alles was meine Vorfahren und ich erwirtschaftet haben geht an meine Blutlinie, anders lässt sich heute kaum noch Wohlstand stiften

Na bumm.
Wird das "eigene" Kind dann auch zu Lebzeiten schon immer bevorzugt ggü. dem Stiefkind?




1
  •  Gemeinderat
11.12.2024  (#169)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────..

Ich hab nicht von dir gesprochen, sondern von deinen ERBEN. Die haben dann ideeles Miteigentum mit allen Konsequenzen!

Und noch ein Nachtrag zum Thema "Nacherbe": Auf der Seite österreich.gv.at steht dazu wörtlich folgender Hinweis:
"Eine Anordnung dieser Art wirft schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf, sodass eine diesbezügliche Verfügung nur in begründeten Fällen und nach ausführlicher Rechtsberatung getroffen werden sollte."

Also auf zum Notar, hier wirst du nicht zu einem Ergebnis kommen können!

Ja ich würde das ohnehin nur mit einem Notar erörtern wollen und bin hier einfach nur zum Gedankenaustausch.
Aber wie ich untenstehend sehe, sind ja genau solche Fragen sofort wieder wie eine Büchse der Pandora.

Ohne die Gesamtsituation zu kennen, wird vermutet, es könnten ja Überlegungen zum Nachteil der eigenen Partnerin angestellt werden usw. - was nicht der Fall ist.

Nur hats mir ja keiner aufgetragen, Einblicke in mein Privatleben zu geben emoji insofern bin ich gegenüber jeder fremden Meinung schon resilient, stelle aber gerne klar bzw. kläre ich auch gerne auf.

@gdfde 
Weiß ich ja alles.
Und sie offensichtlich auch, aber es ist kein Akut-Thema für sie - für mich schon.
Darum spreche ich ja immer davon, was passiert, wenn ICH nicht mehr da wäre.
Es geht nicht darum, jemandem was wegzunehmen oder eine schwächere Stellung auszunutzen.

Wenn man zu zweit ist, hat auch das Gegenüber eine Meinung und kann sich zu den Dingen äußern - das ist auch geschehen.

Würde ich diesbezüglich jetzt keine Überlegungen anstrengen, würde genau gar nichts passieren und dann wäre der Lack beinander, wenn einem was passiert.

Primär sehe ich das aber auch als Verpflichtung meinem Kind gegenüber, das ja nicht für sich entscheiden kann.

Es geht auch nicht darum Szenarien von wegen was wäre wenn bis ins Detail auszukundschaften.

Weder wünsche ich mir, dass jemand dann auf der Straße sitzt, noch, dass jemand nicht seinen angemessenen Anteil bekommt, sollte etwas passieren.

Ich hätte ja auch sagen können:
Du sorry, aber ich stelle nicht Grund und 250k und du hast leider viel weniger als ich.

Hab ich aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht, da mir das a) vorher bewusst war und mich keiner gezwungen hat, das zu tun und b) ich daraus keinen Vorwurf ableite, wenn jemand, der eine Vergangenheit hat, eben nicht so viel auf der Kante haben kann, wie der Partner

Es ging bei meiner Frage einzig und alleine darum, sicherzustellen, dass keine fremde Person dazu kommt und dann mit deren Familie Nutznießer des Eigentums eines anderen wird.

Diesen Fall möchte ich schon ausschließen.
Es soll alles innerhalb dieser Familie bleiben - dazu gehört auch sie und gehört der nicht leibliche Sohn.

Dass der nicht von rechtswegen erben kann, ist mir klar.
Muss er auch nicht, da ich ja Schenken bevorzugen würde, aber keiner weiß, ob man morgen noch lebt usw.

Der Begriff "bevorzugen" richtet sich darauf, dass ich keine Handlung setzen will, die ihm (!) etwas verbaut oder etwas "wegnimmt", was ihm eigentlich zusteht.

Er ist mein Sohn, er hat alles, das ihm zusteht, auch zu bekommen.
Ich habe aber nichts dagegen, wenn die Partnerin auch ihre bisher gelebten Rechte beibehält, aber nicht zum Nachteil des Sohnes (so wars gemeint).

Umgekehrt aber auch kein Rauswurf oder sonst was - Wohnrecht auf Lebenszeit usw.

Ad Kredit:
Ich habe schon erwähnt, dass der Kredit - von jeder Seite - mittels Versicherung abgesichert ist.
Stirbt einer, ist der Kredit erledigt.

Eine Adoption ist nicht möglich.
Der leibliche Vater hat die Vaterschaft ja seinerzeit anerkannt, zahlt auch und könnte sein Kontaktrecht ausüben.

Ich bin von Anfang an genauso "Papa" für den Einen, wie für den Anderen.
Ich würde die beiden auch nie gegeneinander ausspielen, benachteiligen oder jemanden bevorzugen.

Darum nochmal:
Gerade weil nur einer gesetzlich erben kann (!) (schenken kann ich jedem, Testamentarisch kann ichs auch lösen - ausgenommen Pflichtteil) will ich ja nicht, dass daraus ein Problem wird.

Weder für sie, noch für Sohn 1.
Ich kann halt die Uhr auch nicht zurückdrehen und früher da sein wenn es schon eine Vorgeschichte gibt - deshalb wollte ich aber auch nicht auf ein leibliches Kind verzichten.

@Sparfratz 
Ist weder Probezeit noch Farbe bekennen.
Es hat sich einfach so ergeben, aufgrund zahlreicher Umstände.
Nicht alle familiären Bindungen sind einfach und es gehören auch zum Heiraten immer zwei.

Also nur damit echt kein falscher Eindruck entsteht:

Ich liebe meine Partnerin.
Sie wünscht sich sicherlich nicht mehr, dass es so abgeht, wie bei Kind 1 - das ist mir auch bewusst.
Kind 1 bekam und bekommt dieselbe Fürsorge wie Kind 2.
Kind 1 beteuert oft, dass für ihn der Verlust einer Bindung zu Kind 2 das schlimmste auf der Welt wäre (5 Jahre Differenz haben Vorteile!).
Und ich kann mir keinen besseren Sohn vorstellen, als Sohn 1.
Da ist 100% Papa für beide.

Es gibt keinen Unterschied.
Zeit - Spielen - Geschenke - Fürsorge.

Das ändert aber nichts an den Gesetzen und den damit verbundenen Konsequenzen.
Es wurde ja schon von Karl10 richtig gesagt: 
Wir können hier gerne und immer über Meinungen und Ansichten diskutieren - helfen im Sinne von "die Sache sauber erledigen" und das fair und gerecht für alle - kann nur ein Anwalt / Notar.




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#170)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ja ich würde das ohnehin nur mit einem Notar erörtern wollen und bin hier einfach nur zum Gedankenaustausch.
Aber wie ich untenstehend sehe, sind ja genau solche Fragen sofort wieder wie eine Büchse der Pandora.

Wie schon gesagt, ich glaube, dass der Notar der falsche Ansprechpartner dafür ist.
Der verwaltet bzw. setzt um, was du ihm beauftragst, sofern es gesetzlich möglich ist.
Ob das jetzt gerecht oder ungerecht ist, ist ihm egal.
M.E. wäre da ein Rechtsanwalt die bessere Wahl, der beratet auch und findet eine passende individuelle Lösung für euer eher komplizierte Aufstellung.

zitat..
Gemeinderat schrieb: Es ging bei meiner Frage einzig und alleine darum, sicherzustellen, dass keine fremde Person dazu kommt und dann mit deren Familie Nutznießer des Eigentums eines anderen wird.

Diesen Fall möchte ich schon ausschließen.
Es soll alles innerhalb dieser Familie bleiben - dazu gehört auch sie und gehört der nicht leibliche Sohn.

Ich find das schon irgendwie krass, du kannst ja deiner Partnerin nach deinem Ableben nicht noch damit bestrafen, ihre Unterkunft zu verlieren...

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ich habe aber nichts dagegen, wenn die Partnerin auch ihre bisher gelebten Rechte beibehält, aber nicht zum Nachteil des Sohnes (so wars gemeint).

Tut sie ja nicht...zb., wenn sie etwas von ihrer Seite erben würde, wären ihre beiden Kinder gleich berechtigt.

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ich habe schon erwähnt, dass der Kredit - von jeder Seite - mittels Versicherung abgesichert ist.
Stirbt einer, ist der Kredit erledigt.

Das ist ja genau das Ungleichgewicht.
Sie trägt 1/4 der Kreditkosten, haftet für die Hälfte der Kreditsumme, steht nichtmal im Grundbuch, ist im Testament nicht berücksichtigt und sitzt letztendlich mit dem anderen Kind auf der Strasse, weil den beiden nix gehört und sie auch keinerlei Ansprüche haben, sondern nur Verpflichtungen.
Das gilt aber nicht nur für den Ablebensfall von dir oder deinem Sohn oder von euch beiden  (was hoffentlich nicht passiert), sondern auch, wenn du zb.

-) die Kreditraten nicht mehr bezahlen kannst, 
-) mit der Nachbarin durchbrennst,
-) dich irgendwo hin absetzt

Wie gesagt, Erbrecht und die Rechte und Pflichten, und auch Ansprüche in einer Partnerschaft sind nicht so einfach und auch höchstpersönlich und muß jeder Beteiligte für sich selbst abwägen, drum lass ich´s hiermit auch sein emoji


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  •  Gemeinderat
11.12.2024  (#171)
Auch gut ja - sodass man das ganz klar geregelt hat und damit dann entsprechend testamentarisch regeln beim Notar.

Sie soll ja nichts "verlieren", aber auch der Sohn soll keinen Nachteil durch meine Entscheidung erleiden - das ist alles.

Genau darum frage/sage ich ja, dass das geregelt werden muss, damit eben keine Schlupflöcher für Fremde vorhanden sind - oder dass noch Restschulden sind, wenn ich sterbe und sie alles allein halten müsste (was schon ausgeschlossen ist, da Kredit dann erledigt wäre).

Ungleichgewicht - ich weiß schon was du meinst, aber das Szenario wirkt ja auch einseitig.
Sie sitzt jetzt in einem Haus, für das sie 3/4 der Gestehungskosten nicht tragen hat müssen, haftet für einen Kredit mit, der im Falle ihres Ablebens, meines Ablebens erledigt wäre und weder könnte ich sie auszahlen, wenn sie gehen wollen würde, noch kann sie mich auszahlen (afaik).

Die Bude würde dann jedenfalls verkauft, außer es würde mein eingebrachter Teil so berücksichtigt, dass ich ihr nur den geleisteten Teil zurückzahle.
Fein, dann hab ich ein Haus, in dem ich alleine sitze - mach ich bestimmt nicht.

Ich denke mir halt oft, wenn gar kein Vertrauen da ist (um das gehts nicht, es ist ihr alles bekannt - kein Geheimnis!) und natürlich kann man dieses hinterfragen ("naiv", "gutgläubig"?), dann sollte man einfach nein sagen.

Ich bin ja, aufgrund unverheiratet und nicht beantragt, auch nicht obsorgeberechtigt, also könnte sie gehen und ich darf zahlen für das eigene Kind, das ich nicht verlieren möchte.

Es gibt einfach viele Konstellationen, wo es gut ausgeht oder eben nicht.
NUR dem reinen Zufall will ich nichts überlassen - darum gehts - insofern hast du vollkommen Recht, es gehört geregelt bzw. geklärt.

Was ich aber (für mich persönlich) nicht will, ist, etwas herzugeben, wo ich dann am Ende auch mit einem Scherbenhaufen dastehen könnte wenn sie 

- mit dem Nachbarn durchbrennt
- die Kreditraten nicht mehr zahlen will
- sich absetzt (mit Kindern)

Es geht mir aber nicht ums Geld, es geht darum, dass wenn was passiert, weder sie, noch ich, noch die Kinder, Nachteile haben sollen und schon gar nicht Dritte irgendetwas zu melden haben sollen.

Sie soll uneingeschränktes Wohnrecht haben - und was der Sohn dann nach Übergabe des Hauses (kalt oder warm übergeben) macht, ist seine Sache.


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#172)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Es geht mir aber nicht ums Geld, es geht darum, dass wenn was passiert, weder sie, noch ich, noch die Kinder, Nachteile haben sollen und schon gar nicht Dritte irgendetwas zu melden haben sollen.

Offensichtlich gehts dir um´s Geld, aus welchen Gründen auch immer, was ja auch deine persönliche Entscheidung ist.


zitat..
Gemeinderat schrieb: Sie sitzt jetzt in einem Haus, für das sie 3/4 der Gestehungskosten nicht tragen hat müssen, haftet für einen Kredit mit, der im Falle ihres Ablebens, meines Ablebens erledigt wäre und weder könnte ich sie auszahlen, wenn sie gehen wollen würde, noch kann sie mich auszahlen (afaik).

Das stimmt doch nicht.
Sie zahlt 1/4 des Restkredits, haftet jedoch für 50 % davon, ohne Anspruchsrecht auf irgendetwas (ist ja nicht im Grundbuch oder sonstwie begünstigt), weil du ja dein leibliches Kind begünstigen möchtest.
Sie könnte auch im Falle eines Lottogewinns dich nicht ausbezahlen, da sie keinerlei Anspruch auf irgendwas hat (ausser auf Unterhalt des gemeinsamen Kindes).
Im Falle deines Ablebens sitzt sie auf der Straße, weil sie keinerlei Anspruchsrecht (Grundbuch, Erbrecht usw.) hat.
Im Falle, wenn du das weite suchst, ebenso (die Kreditverpflichtung ihrerseits bleibt aber, der Grundbrucheintrag, in dem sie nicht berücksichtigt ist, detto).

Ich finde echt, dass man so eine große Sache, wenn man tatsächlich erwägt, langfristig und nachhaltig eine Partnerschaft einzugehen, das ganze schon fair angehen sollte...durchaus auch in "Vorleistung" gehen sollte, wenn man davon überzeugt ist.

Und man sollte auch bedenken, dass sich die Situation im Laufe der Zeiten ändern kann und das Pendel andersrum ausschlagen kann.
zb. deine Frau wird supererfolgreich, verdient viel mehr als du und bestreitet zum Großteil den gemeinsamen Lebensunterhalt.
oder du wirst arbeitsunfähig und deine Partnerin übernimmt alles, dass ihr nicht ausm Haus ausziehn müsst.

Das alles ist höchstpersönlich und wenn´s ums Erben oder Kapital/Besitz innerhalb der eigenen "Blutsverwandschaft" geht, ist Streitpotential vorprogrammiert...vor allem, wenn sich die Beteiligten rechtlich nicht auskennen...

Und somit ist meinerseits dazu alles gesagt...das müssts eh selber regeln emoji




1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#173)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Genau darum frage/sage ich ja, dass das geregelt werden muss, damit eben keine Schlupflöcher für Fremde vorhanden sind

Letzes Wort dazu.
Wenn ich nicht mehr da bin, wtf warum nehm ich mir das Recht dazu heraus, dass ich meinen Erben vorschreibe, wie sie ihr zukünftiges Leben führen sollen???

Ich würde mich 100000% freuen, wenn meine Partnerin, Kinder, nach meinem Ableben eine(n) Partner(in) findet, mit dem/der/sie/es glücklich sind...da wäre mir die Partnerin/Kinder schon wichtiger, als wenn ich meinen Besitz in meiner "Blutsverwandschaft" weiter verteilen würde, mit denen ich nicht zusammenlebe.


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  •  Gemeinderat
11.12.2024  (#174)
Ich fürchte, du hast nicht verstanden, was ich dir mitteilen wollte.

Ich habe auch von Blutsverwandtschaft nie gesprochen.

Jedenfalls soll uns das ein Jurist erklären, damit Klarheit herrscht. 


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
12.12.2024  (#175)

zitat..
gdfde schrieb:

──────..
───────────────

Letzes Wort dazu.
Wenn ich nicht mehr da bin, wtf warum nehm ich mir das Recht dazu heraus, dass ich meinen Erben vorschreibe, wie sie ihr zukünftiges Leben führen sollen???

Weil Kinder und Jugendliche oftmals naiv oder aufgrund des Schocks einfach nur dumm sein können und falsche Entscheidungen treffen (machen Erwachsene natürlich auch) daher verstehe ich den Ansatz über den Tod hinaus eine gewisse Kontrolle ausüben zu wollen.

Ich hab auch beim Erhalt meines Grundstücks von der Anwältin das Testament so aufsetzen lassen, dass ein Belastungs- und Veräußerungsverbot existiert in meinem Todesfall, bis mein jüngstes Kind 25 ist, damit kann man übereilte Entscheidungen eindämmen. Zusätzlich habe ich eine lange Videobotschaft aufgenommen, welche im Todesfall an alle Hinterbliebenen geschickt wird und nochmal in Ruhe erklärt was ich mir dabei gedacht habe, damit habe ich dann alles menschenmögliche gemacht, damit sich die Erber nicht die Köpfe einschlagen, 100% ausschließen bei einem vorzeitigen Todesfall kann man wegen Trauerbewältigung, uU Pubertät etc sowieso nicht


1
  •  satking
12.12.2024  (#176)
Wahnsinn wieviele Gedanken sich manche hier machen, was wann nach ihrem Tod zu passieren hat.
Nehmts euch ned so wichtig - tot is tot.

1
  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
12.12.2024  (#177)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Auch gut ja - sodass man das ganz klar geregelt hat und damit dann entsprechend testamentarisch regeln beim Notar.

Sie soll ja nichts "verlieren", aber auch der Sohn soll keinen Nachteil durch meine Entscheidung erleiden - das ist alles.

Genau darum frage/sage ich ja, dass das geregelt werden muss, damit eben keine Schlupflöcher für Fremde vorhanden sind - oder dass noch Restschulden sind, wenn ich sterbe und sie alles allein halten müsste (was schon ausgeschlossen ist, da Kredit dann erledigt wäre).

Ungleichgewicht - ich weiß schon was du meinst, aber das Szenario wirkt ja auch einseitig.
Sie sitzt jetzt in einem Haus, für das sie 3/4 der Gestehungskosten nicht tragen hat müssen, haftet für einen Kredit mit, der im Falle ihres Ablebens, meines Ablebens erledigt wäre und weder könnte ich sie auszahlen, wenn sie gehen wollen würde, noch kann sie mich auszahlen (afaik).

Die Bude würde dann jedenfalls verkauft, außer es würde mein eingebrachter Teil so berücksichtigt, dass ich ihr nur den geleisteten Teil zurückzahle.
Fein, dann hab ich ein Haus, in dem ich alleine sitze - mach ich bestimmt nicht.

Ich denke mir halt oft, wenn gar kein Vertrauen da ist (um das gehts nicht, es ist ihr alles bekannt - kein Geheimnis!) und natürlich kann man dieses hinterfragen ("naiv", "gutgläubig"?), dann sollte man einfach nein sagen.

Ich bin ja, aufgrund unverheiratet und nicht beantragt, auch nicht obsorgeberechtigt, also könnte sie gehen und ich darf zahlen für das eigene Kind, das ich nicht verlieren möchte.

Es gibt einfach viele Konstellationen, wo es gut ausgeht oder eben nicht.
NUR dem reinen Zufall will ich nichts überlassen - darum gehts - insofern hast du vollkommen Recht, es gehört geregelt bzw. geklärt.

Was ich aber (für mich persönlich) nicht will, ist, etwas herzugeben, wo ich dann am Ende auch mit einem Scherbenhaufen dastehen könnte wenn sie 

- mit dem Nachbarn durchbrennt
- die Kreditraten nicht mehr zahlen will
- sich absetzt (mit Kindern)

Es geht mir aber nicht ums Geld, es geht darum, dass wenn was passiert, weder sie, noch ich, noch die Kinder, Nachteile haben sollen und schon gar nicht Dritte irgendetwas zu melden haben sollen.

Sie soll uneingeschränktes Wohnrecht haben - und was der Sohn dann nach Übergabe des Hauses (kalt oder warm übergeben) macht, ist seine Sache.

Das Leben ist einfach ein Risiko. 

Ich glaub dir eh dass du sie liebst. Die Angst selber schlechter auszusteigen ist halt so gross, dass du besser schläfst wenn dein Risiko deutlich kleiner ist als ihres. So ehrlich muss man zu sich sein, dass es dabei ausschließlich ums Geld geht. 




1
  •  Gemeinderat
12.12.2024  (#178)
Ich wüsste nicht, wo ich schlechter aussteige - es geht ja darum, wie es ist, falls ich sterbe.
Da kann es mir persönlich egal sein. 
Aber den Hinterbliebenen nicht - weder Frau noch Kindern. 

Es wird hier im Thread zu viel subjektiv abgeleitet obwohl keiner die Personen und Situationen kennt.

Das bringt leider nicht weiter und führt höchstens zu einer subjektiven Meinungsbildung, aufgrund von Missverständnissen. 

Niemand wird getäuscht, beide wissen, was die Situation bedeutet.
Sie wollte auch keine Lebensversicherungen (ich schon).

Ich bin halt jemand, der diese Dinge möglichst klar und zum Nachteil Fremder (und des Staates) regeln möchte, war bisher aber auch nachlässig aufgrund anderer wichtiger Ereignisse.

Deshalb wird hier nun nachgeholt werden müssen.

Das ist alles. 


1
  •  Bembel
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#179)

zitat..
satking schrieb:

Wahnsinn wieviele Gedanken sich manche hier machen, was wann nach ihrem Tod zu passieren hat.
Nehmts euch ned so wichtig - tot is tot.

Die Gedanken sollte man sich aber schon machen, zu Lebzeiten. Es geht da nicht um sich wichtig machen, sondern um die Verantwortung gegenüber den Hinterbliebenen. Die gesetzliche Erbfolge ist nicht unbedingt die beste Lösung und wer von Erbschaftsteuer betroffen ist, sollte sich ggf. bei Zeiten um eine steuerliche Optimierung kümmern.


1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#180)

zitat..
Bembel schrieb: wer von Erbschaftsteuer betroffen ist, sollte sich ggf. bei Zeiten um eine steuerliche Optimierung kümmern.

Welche Erbschaftssteuer?


1
  •  Bembel
  •   Bronze-Award
12.12.2024  (#181)
Z.B. die deutsche, falls entsprechendes Vermögen vorhanden ist und eine Steuerpflicht in Deutschland besteht.

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