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·gelöst· Faire Haushaltskosten für Freundin

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  •  radmutter
3.12. - 13.12.2024
229 Antworten | 50 Autoren 229
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240
Hallo,

ich möchte einfach eure Meinungen dazu wissen. Es gibt schon einige Threads, aber da wird das ganze etwas anders betrachtet. 
Folgende Situation:
Das Haus habe ich in einer früheren Beziehung gebaut. Aktuell zahle ich zu 100 % die Kreditraten und das Haus gehört lt. Grundbuch zu 100 % mir.

Jetzt geht es darum, die finanzielle Fairheit zwischen meiner neuen Freundin und mir, so gut es geht, herzustellen.
Neben dem Haus haben wir nur ein Auto, das auch zu 100 % meins ist und alle Kosten von mir gedeckt wurden.

Ich hätte mir folgendes als "Miete" (= nicht korrektes Wort, eher Betriebskosten) vorgestellt:
1/2 Betriebskosten des Hauses (inkl. Internet, GIS, gem. Versicherungen etc.): 240 Euro
Beitrag zum Auto (wir fahren grundsätzlich viel): 60 Euro
Ergibt in Summe 300 Euro, die als Betriebskosten an mich überwiesen werden.

Lebensmittel behandeln wir gesondert, in dem jeder einen Betrag auf ein gemeinsames Konto bezahlt und alles davon bezahlt wird was Einkäufe betrifft.

Ich will sie nicht ausnehmen, trage die Kosten bei Reparaturen etc. und möchte ihr ermöglichen, sich selber einiges ansparen zu können, da sie von nun an keine Miete mehr zahlen muss und diese 1:1 sparen kann. 

Ich gehe davon aus, dass der oben genannte Betrag auch nicht versteuert werden muss, wenn man die BK gegenüber dem Finanzamt entsprechend rechtfertigen kann?

Wie findet ihr diese Vorgehensweise?

  •  Destroent
10.12.2024  (#141)

zitat..
mattmein schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb: jene die freiwillig und rechtzeitig Vermögenswerte wie Haus und Grund aufteilen (klarerweise mit Wohnrecht) haben dann beim Notartermin keine Erben die sich zerfleischen, sondern entspannt da sitzen 
───────────────

*zumindest dem Pflichtteil entsprechend fair aufteilen

Vorallem bei größeren Immobilien/Unternehmeswerten etc. können  Geldpflichtteilsforderungen aufgrund von Anrechnung der Schenkungen zu Lebzeiten sehr übel werden, da ist dann niemand entspannt...

Schenkungen immer mit Pflichtteilsverzicht


1
  •  satking
10.12.2024  (#142)
...nach mir die Sintflut 🤷‍♂️
Ich versteh diese ganzen Diskussionen nicht 

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
10.12.2024  (#143)

zitat..
satking schrieb:

...nach mir die Sintflut 🤷‍♂️
Ich versteh diese ganzen Diskussionen nicht

Dann hast du mit dieser Einstellung hoffentlich keine Kinder...


1
  •  radmutter
10.12.2024  (#144)
von "faire Kosten pro Monat" bis zu Tod, Nachlass und Erbrecht - na Mahlzeit.
Da ist ja jeder Stammtisch im Gasthaus ein Kindergeburtstag dagegen 😁 

1
  •  satking
10.12.2024  (#145)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
satking schrieb:

...nach mir die Sintflut 🤷‍♂️
Ich versteh diese ganzen Diskussionen nicht
───────────────

Dann hast du mit dieser Einstellung hoffentlich keine Kinder...

klar - 2
aber wer solls denn sonst erben


1
  •  Gemeinderat
10.12.2024  (#146)
"mit warmen Händen übergeben" heißt es immer...

@Destroent 
War bei der Schenkung des Grundstücks (Eltern -> mich) auch ein "Erbteil".

1
  •  Gemeinderat
10.12.2024  (#147)

zitat..
satking schrieb:

──────..

klar - 2
aber wer solls denn sonst erben

Die Kinder sind eh im 1. Parentel.
Bei mir würde die Frau nichts kriegen, Sohn 1 kann nicht erben da nicht leiblich.
Sohn 2 würde somit bekommen.

Wären wir verheiratet, bekommt der Sohn das Meiste, sie einen Teil (und damit auch der andere Sohn indirekt).

Aber: 
Da Minderjährig, würde das GERICHT (!) den Erbteil verwalten dh. sie könnte bei Umbauten usw. ggf. ohne Zustimmung des Gerichts nichts machen (richtig?) und sie müsste den Sohn dann sogar auszahlen.

Daher: Nacherbschaft.

Sie darf es nicht veräußern oder belasten, bewohnen und Geld ist mündelsicher anzulegen.
Ist der leibliche Sohn dann erwachsen, verfügt er darüber.

Was ich zB. nicht will ist:

a) ich tot, evtl. neuer Partner (verständlich) kommt -> kein ZUGRIFF
b) ich tot, Streit ums Erbe zwischen Eltern, Geschwister (meinen) und Partnerin (weil unverheiratet)

Ich denke, das wird man mit einem Testament beim Notar am einfachsten regeln können.


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
10.12.2024  (#148)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

──────..
satking schrieb:

──────..

klar - 2
aber wer solls denn sonst erben
───────────────

Die Kinder sind eh im 1. Parentel.
Bei mir würde die Frau nichts kriegen, Sohn 1 kann nicht erben da nicht leiblich.
Sohn 2 würde somit bekommen.

Wären wir verheiratet, bekommt der Sohn das Meiste, sie einen Teil (und damit auch der andere Sohn indirekt).

Aber: 
Da Minderjährig, würde das GERICHT (!) den Erbteil verwalten dh. sie könnte bei Umbauten usw. ggf. ohne Zustimmung des Gerichts nichts machen (richtig?) und sie müsste den Sohn dann sogar auszahlen.

Daher: Nacherbschaft.

Sie darf es nicht veräußern oder belasten, bewohnen und Geld ist mündelsicher anzulegen.
Ist der leibliche Sohn dann erwachsen, verfügt er darüber.

Was ich zB. nicht will ist:

a) ich tot, evtl. neuer Partner (verständlich) kommt -> kein ZUGRIFF
b) ich tot, Streit ums Erbe zwischen Eltern, Geschwister (meinen) und Partnerin (weil unverheiratet)

Ich denke, das wird man mit einem Testament beim Notar am einfachsten regeln können.

Wieso sollte sie den Sohn auszahlen müssen, wenn du stirbst geht alles an deinen leiblichen Sohn, da gibt's nichts auszuzahlen 

Gerade wenn deine Freundin ein zweites Kind hat würde ich sie definitiv nicht als Nacherbe deklarieren, da sie einen Interessenskonflikt hat (beide Kinder sind ja Geschwister, sollen daher gleich behandelt werden etc), sorry wenn's nicht zur Heirat reicht dann definitiv auch nicht zur Verwaltung des Erbes, dann doch lieber eigene Eltern oder Geschwister einsetzen wenn das Verhältnis passt




1
  •  Gemeinderat
11.12.2024  (#149)
Dass es nicht zur Heirat reicht, steht doch nirgends? Manche handeln nicht nur überstürzt und heiraten sofort - man sieht ja oft genug was dann herauskommt.

Nun sind die Verhältnisse aber andere (Haus, Kind).

Wären wir verheiratet, hätte sie ja einen Anspruch und der leibliche Sohn auch.

Mit einem Testament kann ich die gesetzliche Erbfolge (bis auf Pflichtteil), ja entsprechend "umgehen" und es so regeln, wie gewünscht.

zB Sohn bekommt wenn volljährig, vorher geht es an sie.

Aber darum sag ich ja - muss man sich anschauen. 


1
  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
11.12.2024  (#150)
Naja ihr habt ein Kind miteinander ;) 
Wenn dann hast ja schon überstürzt gehandelt :D

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  •  Gemeinderat
11.12.2024  (#151)
Nein mein Kind war bewusst gewünscht emoji Kind ist 2,5. Sie 41 und ich 35.

Das erste Kind ist bald 8, das brachte sie ganz klein mit in die Beziehung ;)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#152)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Daher: Nacherbschaft.

Kannst das mal im Detail erläutern, wie du dir das vorstellst?
Ausgangspunkt ist: nicht verheiratet, keine eingetragene Partnerschaft, 1 leibliches, minderjähriges Kind.
Dein Plan: Kind auf Pflichtteil setzen,  den Rest der Partnerin per Testament vererben und auf diesen Teil das Kind als Nacherben einsetzen? Ist das so gedacht?
Kind bekommt also die Hälfte (=in diesem Fall der Pflichtteil). Partnerin bekommt die andere Hälfte mit dem Kind als festgelegter Nacherbe. Das bleibt dann so bestehn (wie gesagt: ideeles/gemeinsames Hälfteeigentum am Haus und Grund) bis die Partnerin selbst stirbt? Die Szenarien, die mir dazu einfallen, könnten wohl Bände füllen.....




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  •  Gemeinderat
11.12.2024  (#153)
Ich kann es dir eben NICHT im Detail erläutern, weil ich es ja selbst nicht genau weiß, was am besten wäre - am besten für das Kind, für sie und auch nicht unmittelbar zum Nachteil des ersten Kindes (das aber von anderer Seite natürlich bedacht werden wird).

Was ich nicht will kann ich dir aber sagen:

- Ich sterbe, sie hat neuen Partner und heiratet den vl. auch oder der bringt auch Kinder mit und sie heiraten -> ich will keine (!) Fremden hier begünstigen.

Ursprünglich dachte ich, wenn ich es per Testament mache, könnten ja alle ihren Teil bekommen.
Oder natürlich zu Lebzeiten schenken (zB. sie einen Teil, die Kinder einen Teil - je nach Situation).
Situation bedeutet:
Wenn Kind 1 (nicht leiblich) von seinem leiblichen Vater "bedacht" wird, dann erfüllt der seine Aufgabe (er hat noch ein Kind mit einer anderen Frau mit der er verheiratet ist, kein Kontakt!) und vererbt was er halt vererbt (oder auch nicht - aber Pflichtteil usw.).
Und von mir bekommt dann mein Kind den entsprechenden Teil.

Es geht nicht darum, dass sie etwas nicht bekommt oder Kind 1 leer ausgeht (zu Lebzeiten meinerselbst).

ABER für den Fall, dass ich abkratze (Unfall, Krankheit, Pech), will ich, dass nicht nur das Haus kreditseitig (ist es) safe ist, sondern, dass hier hinterher aufgrund geltenden Rechts, keine Streitigkeiten ODER gar Probleme herauskommen (eben Stichwort -> Kind leiblich kriegt alles, ist aber noch minderjährig und daher hat sie dann zB. das Gericht am Hals bei Entscheidungen).

Eine eingetragene Partnerschaft hätte ja auch Nachteile (Witwenpension...), aber verheiratet würde bedeuten, dass Kind 1 ja auch mit drin hängt (ihr Anteil).

Ein Hälfteeigentum gibt es faktisch nicht.
Ich stehe im Grundbuch - allein (dieses Thema wurde hier schon mal aufgegriffen und kritisiert - bitte nicht aufwärmen warum weshalb).


1
  •  hartbau
  •   Bronze-Award
11.12.2024  (#154)
Ich bin die acht Seiten nicht nochmal durch. @Gemeinderat habt ihr schon ein Testament gemacht? Bei eurer Situation hat sich der Notar sein Honorar wahrscheinlich sogar verdient. Gut und wichtig, dass du es zu Lebzeiten sauber regeln willst. Auch löblich, dass du das voreheliche Kind auch in die Familie miteinbeziehst und absichern willst.

An alle Mitleser: Testament/ Erbregeln sofort angehen. Auch wenn es für die Älteren ein unangenehmes Thema wird. Aus Erfahrung irrt so viel Halbwissen im Kopf/Netz herum. Nichteinmal die Fachjuristen haben immer alle Details fertig überlegt. Wir haben es lange vor uns hergeschoben. Als der Notar unsere Falschinformationen dann entwertet hat, sind meine Frau und ich doich recht blass geworden, wie es um den Partner und Haus, Geld usw. im 'losen" Zustand aussieht.

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
11.12.2024  (#155)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Ich kann es dir eben NICHT im Detail erläutern, weil ich es ja selbst nicht genau weiß, was am besten wäre - am besten für das Kind, für sie und auch nicht unmittelbar zum Nachteil des ersten Kindes (das aber von anderer Seite natürlich bedacht werden wird).

Was ich nicht will kann ich dir aber sagen:

- Ich sterbe, sie hat neuen Partner und heiratet den vl. auch oder der bringt auch Kinder mit und sie heiraten -> ich will keine (!) Fremden hier begünstigen.

Ursprünglich dachte ich, wenn ich es per Testament mache, könnten ja alle ihren Teil bekommen.
Oder natürlich zu Lebzeiten schenken (zB. sie einen Teil, die Kinder einen Teil - je nach Situation).

Situation bedeutet:
Wenn Kind 1 (nicht leiblich) von seinem leiblichen Vater "bedacht" wird, dann erfüllt der seine Aufgabe (er hat noch ein Kind mit einer anderen Frau mit der er verheiratet ist, kein Kontakt!) und vererbt was er halt vererbt (oder auch nicht - aber Pflichtteil usw.).
Und von mir bekommt dann mein Kind den entsprechenden Teil.

Es geht nicht darum, dass sie etwas nicht bekommt oder Kind 1 leer ausgeht (zu Lebzeiten meinerselbst).

ABER für den Fall, dass ich abkratze (Unfall, Krankheit, Pech), will ich, dass nicht nur das Haus kreditseitig (ist es) safe ist, sondern, dass hier hinterher aufgrund geltenden Rechts, keine Streitigkeiten ODER gar Probleme herauskommen (eben Stichwort -> Kind leiblich kriegt alles, ist aber noch minderjährig und daher hat sie dann zB. das Gericht am Hals bei Entscheidungen).

Eine eingetragene Partnerschaft hätte ja auch Nachteile (Witwenpension...), aber verheiratet würde bedeuten, dass Kind 1 ja auch mit drin hängt (ihr Anteil).

Ein Hälfteeigentum gibt es faktisch nicht.
Ich stehe im Grundbuch - allein (dieses Thema wurde hier schon mal aufgegriffen und kritisiert - bitte nicht aufwärmen warum weshalb).

ihr könnt auch heiraten und sie unterschreibt zug um zug einen Erbverzicht, dann bekommt sie Witwenpension, aber das Erbe bleibt bei deinem Kind


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  •  Gemeinderat
11.12.2024  (#156)
@­hartbau 

Ja man muss sich das wirklich bewusst machen, was das eigentlich bedeutet und vor allem, was es bedeutet, wenn man NICHTS macht und dann passiert was.
Der Teufel schläft nicht - es kann ja auch jemand wildfremdes einen Fehler machen, der einem das Leben kostet.

Ich werde da wirklich schauen, hier eine Lösung zu finden.
Eben wie du sagst. Better safe than sorry.

@Lu1994 
Sie zahlt ja beim Hauskredit mit, auch wenn 3/4 der Gesamtkosten (Eigentmittel) von mir kamen + Grund.

Und sie sagt ja selbst, dass sie vom Grund nichts wissen will, da das mir gehört (von meinen Eltern) und eben nicht ihr.

Ich hege ja auch nicht den Anspruch, was von ihrem Teil ihrer Mutter (Vater schon tot) zu bekommen.

Was ich schon will ist, dass sie ein Wohnrecht hat, ABER nicht irgendwie belasten oder veräußern kann, wie es ihr passt (zB. mit einem neuen Partner leben und dann zu Geld machen - eben zum Nachteil des Sohnes).

Aber ja ich gebe schon zu, in dieser Frage (Erbe) will ich eigentlich den Sohn bevorzugen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#157)
Erbrecht kann manchmal ganz einfach, manchmal aber auch sehr komplex sein. Hier trifft eher letzteres zu.
Und: @Gemeinderat: du hast offensichtlich zu wenig eigenes spezifisches Wissen, bist sehr geprägt von den eigenen (subjektiven) Überlegungen und hörst auch zu wenig zu bzw. musst du genau lesen.
Beispiel:

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ein Hälfteeigentum gibt es faktisch nicht.

Ich hab nicht von dir gesprochen, sondern von deinen ERBEN. Die haben dann ideeles Miteigentum mit allen Konsequenzen!

Und noch ein Nachtrag zum Thema "Nacherbe": Auf der Seite österreich.gv.at steht dazu wörtlich folgender Hinweis:
"Eine Anordnung dieser Art wirft schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf, sodass eine diesbezügliche Verfügung nur in begründeten Fällen und nach ausführlicher Rechtsberatung getroffen werden sollte."

Also auf zum Notar, hier wirst du nicht zu einem Ergebnis kommen können!


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#158)

zitat..
Gemeinderat schrieb: zB Sohn bekommt wenn volljährig, vorher geht es an sie.

Und danach geht sie leer aus und sitzt mit 57 auf der Straße?

zitat..
Gemeinderat schrieb: Sie zahlt ja beim Hauskredit mit, auch wenn 3/4 der Gesamtkosten (Eigentmittel) von mir kamen + Grund.

d.h. sie bezahlt einen Teil des Kredits, ihr gehört nix und steht im Fall des Falles auf der Straße (mit einem leeren oder leereren Bankkonto, weil´s ja einen Teil des Kredites bedient hat)?

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ich hege ja auch nicht den Anspruch, was von ihrem Teil ihrer Mutter (Vater schon tot) zu bekommen.

Das würdest eh nicht bekommen, falls dich die Schwiegermutter in Spe nicht in ihrem Testament bedacht hat.
Das Erbe geht alleine an deine Frau/Freundin, auch wenn ihr verheiratet wäret.

zitat..
Gemeinderat schrieb: Sie darf es nicht veräußern oder belasten, bewohnen und Geld ist mündelsicher anzulegen.
Ist der leibliche Sohn dann erwachsen, verfügt er darüber.

Bin mir gar nicht sicher, ob das überhaupt funktionieren würde, ein Belastungs- und Veräusserungsverbot als Erbbedingung zu definieren.
Ausserdem, wer kommt für die Betriebs- und Erhaltungskosten auf, wenn ihr nix davon gehört und der Sohn noch minderjährig ist?
Was passiert, wenn deinem Sohn und dir etwas zustößt?
Dann würde erst recht wieder deine Partnerin alles bekommen emoji

zitat..
Gemeinderat schrieb: Wären wir verheiratet, hätte sie ja einen Anspruch und der leibliche Sohn auch.

Nein, nur sie hätte einen Anspruch auf den Erbteil, nicht ihr leiblicher Sohn (sofern du ihn nicht adoptierst).

zitat..
Gemeinderat schrieb: Aber ja ich gebe schon zu, in dieser Frage (Erbe) will ich eigentlich den Sohn bevorzugen.

Jop, und deine Partnerin ist schwerstens benachteiligt.
Warum eigentlich?

zitat..
Karl10 schrieb: Also auf zum Notar, hier wirst du nicht zu einem Ergebnis kommen können!

Ich glaube, da wäre eine (getrennte) Beratung für jeden der Partner bei einem Rechtsanwalt zielführender.
Dem Notar ist es ja egal, ob jemand benachteiligt wird.

Letztendlich ist die Ausgangslage dann ja doch ähnlich, wie die des TE, wo das m.E. fairer geregelt wurde...nur so zum Vergleich.


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
11.12.2024  (#159)
wieso sollte sie stark benachteiligt sein, wenn Grund und 3/4 von ihm kommen, wohnen müsste sie in jedem Fall, dann war das ganze eben Miete bis zur Trennung, gerade weil ein "fremdes" Kind involviert ist würde ich auch alles unternehmen, dass mein Erbe auch tatsächlich nur an mein Kind geht

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.12.2024  (#160)

zitat..
Lu1994 schrieb: wieso sollte sie stark benachteiligt sein, wenn Grund und 3/4 von ihm kommen, wohnen müsste sie in jedem Fall, dann war das ganze eben Miete bis zur Trennung,

Wir kennen die Situation nicht genau.
Aber wenn der Kredit auf beide läuft, ihr aber letztendlich dann nix gehört, liegt das volle Risiko bei ihr...zb. wenn der Kredit vom Partner (aus welchen Grunde auch immer) nicht mehr bedient wird, haftet sie auch dafür.


zitat..
Lu1994 schrieb: gerade weil ein "fremdes" Kind involviert ist würde ich auch alles unternehmen, dass mein Erbe auch tatsächlich nur an mein Kind geht

Das muß jeder persönlich selbst für sich lösen.
Ich finds aber ein wenig eigenartig, dass man alles nur dem gemeinsamen Kind zukommen lassen will und die/den Partner vollkommen aussen vor lässt bzw. ihm/ihr dann auch noch ein Riesenrisiko umhängt.

Ich und meine Frau wären wohl beide nie auf so etwas eingestiegen.




1
  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
11.12.2024  (#161)

zitat..
Lu1994 schrieb:

wieso sollte sie stark benachteiligt sein, wenn Grund und 3/4 von ihm kommen, wohnen müsste sie in jedem Fall, dann war das ganze eben Miete bis zur Trennung, gerade weil ein "fremdes" Kind involviert ist würde ich auch alles unternehmen, dass mein Erbe auch tatsächlich nur an mein Kind geht

Ich sehe das anders. Eines meiner Geschwister ist auch nicht von meinem Vater, er hat sie aber von klein auf mit großgezogen. Ich fänds echt eigenartig wenn meine Schwester weniger erben würde als ich. 

Ich find aber auch die Entscheidung mit jemanden Kinder zu bekommen, die weitaus überlegenswerteste. Damit geht man das eigentliche Risiko ein 😜.

Wenn man wie hier in dem Fall offenbar irgendwas bei 8 Jahre ein Paar ist, Haus gebaut und ein Kind bekommen hat ,dann find ich's schon seltsam wenn man net richtig Farbe bekennen will und Frau quasi noch in der "Probezeit" ist. 

Aber gut für ihn dass sie so a guter Lotsch ist und dieses Risiko mit ihm eingeht. 


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