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danke, und wie regstriert man sich da? habe leider nichts dazu gefunden ;( ok, war keine Anmeldung erforderlich, habe es mal abgeschickt und bin auf die Antwort gespannt. |
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Wäre dann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 573€ rückforderbar? Wenn diese nicht prozentuell an die Kreditsumme gekoppelt ist. Wie ist da beim Kontoführungsentgelt = Kontoführungsgebühr zu verstehen, wenn dieses monatlich ca. 7€ beträgt. Die Kreditvermittlerprovision, so wie die Schätzgebühr ist verständlicherweise somit nicht rückforderbar. |
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Hallo oli93, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Schätzgebühr? Es geht hier ja um Konsumkredite, nicht um Wohnbau, oder? |
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Ich hab so einen ähnlichen Verein in einer anderen Sache genutzt. Kam nicht viel dabei raus... |
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@sir0x Laut EKV soll es auch bei Immobilienkrediten möglich sein. Der Mitarbeiter war sich eigentlich zu 100% sicher, dass die Verfahren gegen die Banken gewonnen werden. Mal schauen, ob das dann wirklich so passiert. Verlieren kann man ja nichts, im Falle eines Erfolgs behält sich der Verein jedoch 35% des erstrittenen Betrages ein. |
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Ah Danke, gut zu wissen, vl. schreib ich mal meine Bank an, obs ohne Druck entgegen kommen. |
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Ich hab das über den Verbraucherschutzverein gemacht - kostet nur die Mitgliedschaft (40€). https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/ 1 |
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Wie ist das eigentlich aktuell? Die Banken verlangen ja weiterhin zwischen 0,5 und 2% Bearbeitungsgebühr. Sollte man das dann evtl. auch reklamieren? |
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@sir0x Habe ich auch versucht. Meine Bank meinte jedoch dass das alles rechtens ist. Ich weiß es nicht und werde mich hier melden, sobald ich eine positive oder negative Rückmeldung erhalten habe. Laut EKV kann das innerhalb eines Jahres sein, wenn die Bank jedoch Einspruch erhebt auch gute eineinhalb Jahre dauern. |
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Liebe Teilnehmer:innen der Sammelaktion
"Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren" Nicht nur Banken verdienen an unzulässigen Bearbeitungsgebühren, gerne schneiden dabei auch noch Kreditvermittler mit. Oft werben diese damit, dass ihre Leistungen kostenlos wären, in Wirklichkeit bezahlt ihnen die Bank aber einen Teil der Kreditbearbeitungsgebühren aus. Nach den Standesregeln für Kreditvermittlung wären sie verpflichtet, ihre Kund:innen vor der Vermittlung über alle anfallenden Kosten zu informieren. Aus unserer Sicht ist es daher eindeutig unzulässig, wenn sich Kreditvermittler von Banken für die Vermittlung „bezahlen“ lassen ohne das offenzulegen - und es besteht auch gegenüber den Vermittlern ein Rückforderungsanspruch. Wir bitten Sie daher, uns bekannt zu geben, falls Sie Ihren Kredit über einen Kreditvermittler bezogen haben. |
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Richtig. Ich hoffe, es wird sich hier auch jeder die Standesregeln vorlegen lassen und hat diese unterschrieben: Für die Kreditvermittlungstätigkeit erhält der Kreditvermittler im Falle eines Kreditabschlusses eine Provision vom Kreditgeber. Die Provision steht dem Kreditvermittler als Vergütung seiner Dienstleistung zu. Der tatsächliche Betrag der Provision ist vor Ausübung der Kreditvermittlungstätigkeit noch nicht bekannt, der Betrag wird im ESIS-Merkblatt Europäisches Standardisiertes Merkblatt) angegeben. Verbraucher können Auskunft über die jeweiligen Provisionshöhen der angebotenen Kreditverträge verlangen. Denn dort ist der Punkt ganz klar geregelt. BTW: für getane und hoffentlich gute Arbeit Geld zurückzuverlangen wirkt auf mich ein wenig befremdlich. |
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Finde das Wording angriffig und unangebracht. Ich habe einen Vertrag unterschrieben und war mir bewusst, welche Kosten auf mich zukommen. Natürlich ist diese Pauschale bei höheren Beträgen ohne wirklichen Mehraufwand seitens der Bank bitter. Aber ich würde andererseits auch nicht wollen, dass mir die Bank rechtlich in den von beiden Seiten unterschrieben Kreditvertrag eingreift und einseitige Abänderungen vornimmt. Aber hier Kreditvermittler per se unter Generalverdacht zu stellen und ihre Arbeit als schändlich "mitgeschnitten" darzustellen, ist seitens der Verfasser schwach und populistisch. Natürlich ist eine größtmögliche Transparenz wünschenswert. Aber entweder ich setze mich damit auseinander, dass der Vermittler nicht nur aus Nächstenliebe aufsteht und mir (hoffentlich) gute Konditionen inkl. sicherer Abwicklung als Arbeitsleistung anbietet oder ich brauche mich im Nachhinein nicht beschweren. Man kann ja gut selbst die Konditionen aushandeln, wie es viele hier gemacht haben. Man hat die Freiheit. Im Nachhinein sich so zu positionieren, finde ich ebenfalls befremdlich. |
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Ja was die Experten hier im Forum betrifft die machen alles richtig und korrekt da gibts nichts auszusetzen aber wenn es den vielen schwarzen Schafen unter den ganzen Finanzierungsvermittlern die 2-4% Provision abkassiern da ein wenig an den Kragen geht wär das schon ok ... |
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Also ich habe keinen Kreditvermittler beauftragt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese wirklich damit werben, dass die Leistungen kostenlos wären... Es muss einem ja klar sein, dass kein Fremder gratis für mich arbeitet (insbesondere wenn dieser das hauptberuflich macht). Wenn nicht ich direkt an den Vermittler etwas bezahle, dann ist ja wohl klar, dass der Vermittler von der anderen Seite etwas bekommt... |
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Blöde Frage: Fallen in solch einem Fall dann auch die Kreditvermittler um ihre Provision um oder schluckt das die Bank zu 100 %? |
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn man zB. den Kredit nach 5 Jahren schon vollständig zurückzahlt (statt Laufzeit 30 Jahre)? Kann man hier aliquot die Bearbeitungsgebühr für die nicht genutzten 25 Jahre zurückfordern? Finde hier unterschiedliche Aussagen im Netz. |
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wenn mit den vielen schwarzen Schafen jene gemeint sind, die sich im gesetzlichen Rahmen bewegen und dennoch mehr als 2% Bearbeitungsgebühr verrechnen, dann wird deren Kragen unversehrt bleiben, denn die seit vielen Jahren auszuweisenden bzw. Standardinformationen bei den entsprechenden Dienstleistungsaufträgen integraler Bestandteil sein sollten - vom Kreditnehmer zur Kenntnis genommen und unterfertigt. .. und despektierlich - stimme hier uneingeschränkt überein. Auch zum Thema Kostentransparenz: es gibt nichts, was (vor-)vertraglich unklar ist. |
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Kurz: nein. Die Provision ist bei vorzeitiger Tilgung weder zur Gänze noch aliquot rückforderbar. Die schluckt auch nicht die Bank, sondern bezahlt schlicht der Kunde. Und fällt wie erwähnt unter den Punkt "laufzeitunabhängige Kosten". Der Vermittler hat seine Dienstleistung erbracht. Die Bank hebt die Provision (mit oder ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], von Institut zu Institut unterschiedlich) ein und überweist diese an den Kooperationspartner. Die Kosten werden im ESIS klar und transparent ausgewiesen. Üblicherweise sollten die Vermittlungskosten bereits im Vorfeld oder am Angebot ersichtlich sein. Dem kann ich ebenfalls nur zustimmen. |
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