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Ich bin inhaltlich auch bei dir. ABER: Parteipolitisch gesehen ist es aus der Perspektive von ÖVP/SPÖ/Neos gesehen wohl ein sehr kluger Schachzug, das von FPÖ/ÖVP "ausverhandelte" und präsentierte Budget mit allen Maßnahmen 1:1 zu übernehmen. Dies nimmt einem Großteil der Opposition augenscheinlich viel Wind aus den Segeln. |
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Bei mir (Mazda MX-30) stehen im Zulassungsschein aber zwei Werte: P2 Leistung: 107kW A26 Leistung Elektromotor: 80.9kW |
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Das ist, wie ich gestern vom Öamtc erfahren habe, ein weiterer Fehler der Hersteller bei der Zulassung (betrifft wohl auch Teslas). Aber P2 zieht. |
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Das ist bitter, auch für die e-Golf und Leaf Fahrer... |
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Bei meinem Model Y steht P2 90 kW A26 90 kW |
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bei mir steht da bei beiden Positionen 153kw --> 64 EUR |
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Ist halt ein LR. Der SR hat 88 bzw 90kW... |
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Anderereseits laut aktuellem Gesetzestext gilt: "Leistung des Elektromotors in Kilowatt" Laut meinem Zulassungsschein wäre das wörtlich zutreffender für "A26 Leistung Elektromotor: 80.9kW" und nicht "P2 Leistung: 107kW" ... (?) |
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Ah, ok, der Öamtc meinte, dass sie wegen der Unstimmigkeiten zwischen P2 und A26 gerade Tesla in Kontakt sind...vl. ältere Modelle?!?! |
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Hab die Info auch nur vom Öamtc, aber vl. herrscht aktuell gerade überall Verwirrung.... |
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Ja, da wird es einige Unklarheiten geben. Ich fürchte aber der ÖAMTC wird mit P2 wohl Recht behalten. Bei meiner Haftpflicht wurde auch P2 herangezogen (was aber im Vergleich nicht wirklich einen Unterschied macht...). Die werden das wahrscheinlich alles "über einen Kamm scheren" sonst hätten die Regierung wohl auch eine Einschleifregelung etc. sich überlegt. Für mich bitter da ich vor 3 Monaten gebraucht gekauft habe und mit ~400€ Ersparnis pro Jahr gerechnet habe... |
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Hallo americium, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Motorbezogene Versicherungssteuer bei E-Autos & Sachbezug |
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Einsparungen im Vergleich zu? |
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Ist schon beschlossen worden: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/I/34/fnameorig_1671562.html Verstehe ich den Gesetzestext richtig, dass es ab 1.4. gilt, aber für die letzten 2 Jahre die Steuer ebenfalls nachträglich zu entrichten ist? |
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aus welchem Absatz leitest du das ab? Bitte um Zitat |
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(8) Der Versicherer hat unrichtige Berechnungen der motorbezogenen Versicherungssteuer zu berichtigen. Berichtigungen können nur für das laufende und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre erfolgen. Nachforderungen auf Grund von Berichtigungen sind vom Versicherungsnehmer ab Aufforderung zu entrichten. Die §§ 38 und 39 Versicherungsvertragsgesetz, BGBl. Nr. 2/1959, in der jeweils geltenden Fassung, gelten entsprechend. |
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Hallo hausnummer, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Es waren ja keine unrichtigen Berechnungen vor dem 1.4.!? |
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Das wäre mega dreist, vom Grundsatz her. |
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Der Versicherer ist für die korrekte Berechnung verantwortlich - macht ein Mitarbeiter hier einen Fehler, kann eben vom Konsumenten rückwirkend eingefordert werden. Das war schon bisher so, hat aber mit Sicherheit nichts mit der neuen Bestimmung zu tun. |
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Der Absatz mit der Korrektur von unrichtige Berechnungen könnte sich für die E-Golf Fahrer nützlich erweisen. |
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Hab jetzt den kompletten Gesetzestext nicht gelesen, aber kommt die "Gewichtssteuer" auch für Verbrenner? Sonst könnte ich mir schon vorstellen das es da zu klagen kommen wird... |
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Ein Hyundai Kona (kleiner Akku) würde 12,51€ kosten, wenn ich richtig gerechnet habe. 26,3kW-45=0 1567kg-900=667kg 500*0,015=7,5€ 167*0,03=5,01€ =12,51€ https://help.orf.at/stories/3229222/ Trotzdem, Sauerei das alles. 😡 |
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