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Die sollen einfach 1:1 die selbe Regelung wie beim Verbrenner übernehmen. Dann wären alle PKWs gleichgestellt. Die E-Auto Fahrer freuen sich, dass sie durch die technische Limitierung der Dauerleistung etwas weniger zahlen, die Petrol Heads freuen sich, dass die blöden Weltverbesser E-Auto Fahrer auch was brennen dürfen. |
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Es wird teurer als vergleichbare Verbrenner, wahrscheinlich noch teurer als über den fehlenden (nur 3 kW) Freibetrag: Es soll anscheinend eine gewichtsabhängige Komponente zusätzlich zur Steuer hinzukommen, wahrscheinlich als Äquivalent für entfallene MöSt. Kurier von heute siehe anbei: PS: bin auch E-Golf-Fahrer und würde mich allem möglichen anschließen (Intervention bei Porsche, als letzter Ausweg Einzeltypisierung) ![]() |
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Das wäre aber letztlich eh ein ziemlicher Scherzbetrag. Das wären beim Golf ja 97kWx0,65€=63€ im Jahr. Da ist der Aufwand zum einheben ja fast mehr als die Steuer. |
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Falsch, pro Monat! |
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MONAT, wie immer bei der KFZ-Steuer! Belustigendes Detail am Rande: wenn in Deutschland 2031 die Privilegierung ausläuft, hat der E-Golf dort eine KFZ-Steuer von ca. 60,- im Jahr. Österreichische Verhältnisse sind das nicht. |
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glaubst das ist pro Jahr? |
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Maestro. Du musst das noch x12 rechnen. 756€/p.a. für einen Golf ist schon grauslich. |
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Plus GEWICHTSKOMPONENTE die noch keiner kennt, bitte! Das kann gut und gern noch auf 1.200 oder so gehen! |
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Das mit der Gewichtskomponente halte ich auch für eine Zeitungsente, ich gehe davon aus, dass (analog zum Verbrenner) gemeint ist: <3,5 to -> motorbezogene Versicherungssteuer >3,5 to -> KFZ Steuer |
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Hallo ck, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Zwecks unserer eGölfe: https://www.energiesparhaus.at/forum-falsch-typisierter-egolf-was-mach-wir/82229 |
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Das iregendwann mal eine Steuer kommt war ja klar. Bis jetzt waren BEVs immer von der Steuer ausgenommen, jetzt wird aber eine neue (obwohl es keine neuen Steuern geben wird) erfunden aber unter dem alten Namen verbucht. Wenn man die Berechnung für die BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]-Steuer einfach 1:1 wie bei den Verbrennern lassen würde, dann und nur dann gibt es keine neue Steuer, sondern die Befreiung endet. Die Frechheit ist jetzt folgende, man kauf sich ein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] und ist von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ohne aber zu Wissen von welcher Steuer eigentlich. Man hätte an die genau Berechnung schon vor vielen Jahren festlegen müssen, damit man eben weiß was die Befreiung bedeutet. Wenn jetzt auch noch eine Gewichtskomponente hinzukommt, dann hat das mit einer motorbezogenen Versicherungssteuer wohl eher gar nichts mehr zu tun, es sei denn die Hersteller müssen das Eigengewicht des E-Motors bekanntgeben^^ Soviel zum Thema es wird keine neuen Steuern geben... |
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Bäh, das ist richtig. Warum man bei normalen Autos aber Leistung abziehen kann und bei einem Elektroauto nicht muss auch erst einmal einer erklären. Bisher war ja die motorbezogene Versicherungssteuer immer abhängig von der Regelung zum Zulassungsdatum. Ist es definitiv im Regierungsprogramm geschrieben dass die Steuer jetzt auch für Bestandsfahrzeuge kommt? |
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Welche BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] über 3,5 gibts denn derzeit? KFZ Steuer (KfzStG) zieht da nicht bei 3,5 to, sondern vor allem bei den widerrechtlichen Auslandszulassungen zum Steuernacherheben (zweiter Anwendungsfall), die ja keinen Versicherungsvertrag haben, der mVSt abführt |
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Einfach weil es eine unvollständige Pressemeldung und kein Gesetzestext ist. Die gleichen wie beim Verbrenner, nämlich LKW. |
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Die werden in Mary Poppins-Manier gar nichts erklären... |
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Ich finds ja witzig. Jeder weiß, wir müssen sparen und fast jeder hat dafür Verständnis. Bis es einen selber trifft, dann wird instant gesudert. Willkommen Österreich. Genau! Ich würde mal abwarten was tatsächlich kommt. Teilweise wurde ja Ö24 als Quelle genannt. Also bitte... |
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👌 |
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Ich zahle gerne die Steuer, das ist nur fair. Aber unfair ist es, wenn (falls) Elektroautos höher besteuert werden. Ebenso unfair, wenn die Steuer nach einer willkürlich festgesetzten Zahl (Leistung im Zulassungsschein) bemessen wird. |
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Wir werden es bald wissen. Wenn sie das mit 1. April (Aprilscherz?) aktiv schalten wollen, muss es sehr bald einen ersten Entwurf geben. Ich hoffe ja, dass das beibehalten wird. Oder es zumindest irgend eine Art von Einschleifregelung geben wird. |
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Ist dein Elektro nicht ein Firmenwagen? Wenns der Chef zahlt, würds mich auch nicht tangieren und ich würd nicht sudern. Wäre ja sogar eine indirekte Gehaltserhöhung :) |
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70€ pro Monat für einen eGolf ist also fair? Möchte dich sehen, wenn mal der Sachbezug kommt... |
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