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70€ pro Monat für einen eGolf ist also fair? Möchte dich sehen, wenn mal der Sachbezug kommt... |
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Es handelt sich ja um eine motorbezogene Steuer, also passt die Leistung im Zulassungsschein schon. Das beim zB eGolf eine unverhältnismäßig hohe Leistung im Zulassungsschein steht ist ein anderes Thema. Gibt es das Problem bei anderen Modellen auch? Wenn die Berechnung gleich dem Verbrenner ist, dann passts eh. zB EZ ab 2025, 100kW Leistung (CO2 Anteil lassen wir weg): (100 kW – 60 kW) x 0,72€ = 28,8€ mtl. |
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Ja, beim LEAF zum Beispiel. Das meine ich mit willkürlich festgesetzt. Die einen nehmen Spitzenleistung, die anderen Dauerleistung und es gibt offenbar keine Regelung dafür. |
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Das ist aber die Schuld der Hersteller und nicht die des Gesetzgebers. |
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Stimmt, es betrifft mich nicht. Ich könnte damit aber leben, fände ich wesentlich fairer als das Wegfallen der Sachbezugsregelung. Die hat mMn einen höheren Lenkungseffekt Richtung BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]. Wir haben als Zweitauto auch einen Benziner, und ich bin absolut für höhere Benzinpreise bzw. -steuern. |
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Sagt auch keiner. Wobei es seitens des Gesetzgebers kein Fehler wäre, hier Klarheit zu schaffen. |
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Ok, verstehe. Keine Ahnung ob/welche Richtlinien es für die Leistung im Zulassungsschein dafür gibt. Zu dem Thema würd ich mir von den Autofahrerclubs eine Aufklärung erwarten. |
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Ich sage ich finde diese Art der Steuer grundsätzlich fair. Dass da die Hersteller gewaltig geschlampt haben, steht auf einem anderen Blatt, und dass ein eGolf mehr kosten soll als ein 400PS Monster, ist alles andere als fair. Abwarten, was wirklich kommt. |
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@ck: Ist sehr wohl schuld des Gesetzgebers, wenn der Hersteller hier "irgendwas" eintragen kann. |
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Da würde ich nichtmal Schlamperei unterstellen. Anfang der 2010er Jahre hat man sich über sowas halt noch keine Gedanken gemacht. Vielleicht wollte man auch potenzielle Käufer nicht mit einer Nennleistung von 20kW abschrecken. |
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So wie beim Dieselskandal. |
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Warum ist das fairer? Weil der Nachteil für dich geringer wäre? Du musst einen Teil deines Gehalts (Firmenauto) nicht versteuern, alle anderen müssen ihr Gehalt vollständig versteuern. Du machst also nichts anderes, als was du uns vorwirfst. Cherry Picking at its best.
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Da ist sicher was dran, aber die Typengenehmigung für den betroffenen eGolf müsste aus 2017 sein. |
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Eh, bis es mal einer überprüft hat. |
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Ok, dann sagen wir vor 2020. Bin jetzt vom LEAF ausgegangen, der ist aus 2013 soweit ich weiß. Den Golf würde ich auch noch zur ersten Generation von Elektroautos zählen, vor dem Boom. |
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aus 2020 Und die Übernahme in die österreichischen Papiere, durchgeführt von Porsche Salzburg, ist bei mir von 2024. |
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Meine Eltern haben ihren 2019 gekauft, wenn ich mich richtig erinnere 🤔 |
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Hallo americium, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Motorbezogene Versicherungssteuer bei E-Autos & Sachbezug |
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Ich meinte, dass in meinen Papieren 2020 steht und es auch flasch ist. |
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Ändert eh nichts an der Sache, dass eine einheitliche Leistungsangabe erstrebenswert wäre. |
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Aber nicht die Typengenehmigung. |
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Es gibt halt absolut keinen Grund bei E-Autos nach Leistung zu berechnen. Ob nun 100 oder 500 PS Dauerleistung ist doch völlig irrelevant. Der Hintergrund des ursprünglichen Gesetztes wird hier völlig zweckentfremdet. Das Gewicht wäre hier zumindest argumentierbar hinsichtlich Straßennetz... |
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