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Hast du da eventuell einen Link für mich? Oder steht das im heute erschienenen OÖN Artikel (der wieder Plus ist 🙃)? |
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Mehr Details sollten laut heutigen OÖN+ Artikel morgen bekannt gegeben werden. z.I. in die Runde: Laut Förderstelle (nur telefonisch/mündliche Zusicherung) soll die Möglichkeit kommen die neuen Konditionen auch für bereits eingereichte aber noch nicht ausbezahlte Landesdarlehen zu übernehmen. Dies würde meines Erachten eine Zusätzlichkeit ausschließen, inwieweit dieser Mitarbeiter letzte Woche da bereits informiert war ist halt fraglich. |
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Vor allem war die bisherige vom Bund verlangte Bestimmung, dass das Bundesgeld "zusätzlich" zum Landesgeld sein muss. Wenn die das "mit Bundesgeld" für noch nicht ausgezahlte Darlehen übernehmen, dann fehlt die Zusätzlichkeit und das Bundesgeld wäre dann schon fast aus, bevor es startet. Denn in OÖ beginnt die Auszahlung erst, wenn der Rohbau fertig ist. Das würde mehrere Monate zurück die Anträge betreffen. |
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https://www.derstandard.at/story/3000000221180/wohnbaupaket-eigenheimfoerderung-wird-wohl-nicht-ueberall-abgeholt |
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Details zu OÖ sind da: https://www.nachrichten.at/wirtschaft/haeuslbauer-foerderung-15-prozent-verzinsung-gilt-fuer-20-jahre;art15,3952097 |
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Ist das in OÖ jetzt "zusätzlich" zum Landesdarlehen oder ersetzt OÖ einfach deren bisheriges Landesdarlehen mit dem Bundesdarlehen? Wenn letzteres, dann würde es faktisch in OÖ nichts geben, außer halt eine Senkung von 2,95% auf 1,5%. |
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So wie ich das herausgelesen habe ersetzt es das bisherige Landesdarlehen. Aber der Zinssatz ist niedriger bzw man bekommt ein bisschen mehr Geld. |
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Den Punkt wie die Höhe berechnet wird hat der zuständige Landesrat schon klargestellt. Es gelten die bisherigen Regeln und Einkommensgrenzen. Also 75.000€ +15.000€ pro Kind + 15.000€ wenn auf mineralölbasierte Dämmstoffe verzichtet wird + 5.000€ barrierefrei + 3.000€ bei Bau in einem Siedlungsschwerpunkt. Sollte es das bisherige Landesdarlehen bloß ersetzen, dann wird lediglich der Zinssatz von 2,95% auf 1,5% gesenkt. Mehr nicht. Vor dem aktuellen Wohnbaulandesrat war der Zinssatz 1% ... |
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Finde ich im Prinzip gut gelöst - wäre unmöglich nach nur wenigen Jahren den Zins anzupassen - aber ob die Ersparnis den Unterschied macht? Ich bin da skeptisch. Preise sind meinen Sanierungsangeboten nach zu urteilen noch nicht dem höheren Zinssatz entgegenwirkend gefallen. |
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Gibts dieses OÖ-Landesdarlehen mit 1,5% auch bei einem Hauskauf? (also keine Sanierung, reiner Kauf eines Hauses) |
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Kennt jemand die aktuellen Kontoführungs-Konditionen bei der Hypo OÖ für das Förderdarlehen? Bzw. was ist der Effektivzinssatz bei dem neuen 1,5% Darlehen? BAG? Fällt die Hypothek in die Gebührenbefreiung, wenn kürzlich schon eine Hypothek eingetragen wurde (leider ohne Gebührenbefreiung weil im Februar eingetragen)? |
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Wennst im Februar schon eine Hypothek eingetragen bekommen hast ... hattest du schon den Baustart? Also Bagger schon da? In OÖ muss vor Baustart der Antrag gestellt werden. |
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Baustart war im April, vorzeitiger Baubeginn wurde bewilligt - Förderzusage mittlerweile für die 2,95 erhalten und jetzt die Info bekommen, dass ich die neue Variante nehmen kann. |
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Wie sieht es jetzt eigentlich mit der Befreiung von Grundbuch-Eintragungsgebühr und Pfand-Eintragungsgebühr aus? Greifen diese nur bei Kauf oder auch bei Neubau? Müssen diese bei Kreditnahme entrichtet werden und dann kann man sie zurückfordern? Danke für die Hilfe. Lg Stefan |
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eine ausschreibung ist zu 95% mist besonders wenn möchtegern architekten eine ausschreibung machen und keine ahnung haben wie ein haus gebaut werden soll und auf was zu achten ist habe fast 25 jahre kalkuliert und bauleitungen gemacht in 150 minuten schreib ich alles zusammen was bennötigt wird und hab die ausmasse auch schon ausgerechnet eine ausschreibung ist unnötiges geld wenns über 1000€ kostet lg bauengel |
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für den Bauunternehmer auf jeden Fall unnötiges Geld, das würde er schon gerne selber lieber nehmen als es dem Architekten zu überlassen 😜 |
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Ich hab sowas auch ein paar Jahre gemacht, eine seriöse Massenermittlung ist mMn in 2,5 Stunden nicht möglich wenn's keine Hundehütte werden soll Aber vielleicht war ich auch einfach zu langsam... |
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Das würde mich auch sehr interessieren. |
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Eintragung Pfandrecht: beim Kauf greift diese prinzipiell, beim Neubau muss ich nachfragen. Für die BA: da diese vom Ministerium noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen hat, wird die Gebühr derzeit einbehalten Beim Kauf: wenn die Kunden den Anforderungen entsprechen, wird die Gebühr dann von der BA bzw. vom Treuhänder überwiesen. |
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Die Gebührenbefreiung für die Eintragung des Eigentums- und Pfandrechts betrifft Kauf und Errichtung. Nachzuweisen sind ein dringendes Wohnbedürfnis und mehr als 90% des Kreditbetrages müssen diesbezüglich aufgenommen werden. |
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Was konkret bedeutet "und mehr als 90% des Kreditbetrages müssen diesbezüglich aufgenommen werden"? Ist damit gemeint, dass 90% des veranschlagten Kreditbetrages abgerufen werden muss?
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