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ich hätte gesagt die 280,- Privatanteil Afa 20% sind oben zuviel... Ist vielleicht versehentlich reingerutscht weil ja eigentlich Kleinunternehmerpauschalierung? Dann wäre das Ergebnis jedenfalls das gleiche... |
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allhei hat Recht, der Privatanteil gehört raus. Ist zwar nicht ganz logisch oder konsequent, aber hier passiert es ja zum Vorteil des Steuerpflichtigen. Da werd ich mich nicht aufregen. Ich werde es im Anfangsthread versuchen anpassen zu lassen. |
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Ich finde es im Prinzip schon logisch und konsequent, weil es eben eine Pauschalierung ist. Ob man das gut oder schlecht findet ist dann ein anderes Thema... Jedenfalls ist es hier ein Vorteil. "Unlogisch" ist es vielleicht eher noch zu sehen, wenn es um die Vorsteuer geht. Denn ob man sich die zurückgeholt hat oder nicht, hat bei der Pauschalierung auch auch keine Auswirkung auf die AfA, welche sich bei E-A-R ja reduzieren würde und damit dort einen kleinen Nachteil mit sich bringt. |
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hallo zusammen. ich plane gerade eine Erweiterung der PV Anlage um 38 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] und deshalb würde ich mir gerne die Steuer zurückholen. Dafür habe ich einen Erklärungswechsel online durchgeführt, allerdings bekam ich nur eine Steuernummer. Heute habe ich angerufen, ob die UID noch folgt - nein ich muss das Formular U15 ausfüllen. Da habe ich kurz im Forum geschaut - dies ist definitiv nicht das richtige Formular. Die Frage nun - wie komme ich nach meinen Erklärungswechsel zum Finanzamt. Die Leute von der Hotline scheinen da etwas überfragt zu sein. Danke lg |
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U12 müsste das sein was du brauchst. |
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Wie bereits öfters erwähnt, braucht man kein zusätzliches Formular, wenn beim Erklärungswechsel alles richtig ausgefüllt wurde. Die Zuteilung der UID-Nr. kann etwas länger dauern, einfach lästig beim Finanzamt sein. |
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D.h. ich kann mir die Vorsteuer holen (Verzicht Umsatzsteuerbefreiung --> Regelbesteuerung) UND auch Kleinunternehmerpauschalierung kombinieren (UND natürlich noch die 12500kWh wenn Anlage < 25kWp)? Die 45% des Umsatzes ist das bevor oder nachdem man die 12500kWh abgezogen hat? Zählen da auch Einnahmen aus Verpachtung dazu? Also werden da Gewinne aus Verpatchung + Gewinne aus PV-Anlage in einen Topf geworfen um zu schauen ob die Versicherungsgrenze überschritten wurde? Was ist wenn man da 1 Jahr drüber ist und das nächste Jahr wieder drunter? |
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Hallo streicher, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Kommt auf die Methode der Berechnung an. Das Ergebnis bleibt das Gleiche. Nein. Zumindest das eine Jahr wirst du Beiträge an die SV zahlen müssen. |
Ja ||
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Das wird echt spannend und wohl erst klar sein wenn es aus justiert ist. Ich habe jedenfalls letzten wieder von einem Steuerberater gehört das sie hier als Engpass Leistung den WR WR [Wechselrichter] annehmen und nicht die Modulleistung. In diesem Forum hat ja schon Mal wer genauer ausgeführt warum es die Modulleistung sein wird. Ich habe es aber leider nicht mehr gefunden. |
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Warum sollte das ausjudiziert werden? im Einkommenssteuergesetz wurde es in der änderung vom juli (§ 3. (1) 39) eindeutig festgehalten: |
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eindeutig zweideutig 😅 |
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Bin der Meinung, dass das Wunschdenken ist. Vor allem kannst dem Kunden dann erklären, dass ein ziemlich hohes Risiko besteht, dass einiges an Steuern nachzuzahlen ist. ||
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eindeutig wärs nach einem Präzedenzfall und einer Klärung vor Gericht. Alles andere ist meiner Meinung nach "Meinung" Edit und Nachtrag: wobei auch ich die Wahrscheinlichkeit höher einschätze, dass Modulspitzenleistung gemeint ist |
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Ich weiss, das kommt jetzt überraschend, aber auch Gerichte schauen sich abundzu ein Gesetz an. Wobei es nichtmal soweit kommen wird, ausser man holt sich Lionel Hutz 😄 (wir sind hier nicht im angelsächsischen Recht unterwegs was Präzendenzfälle betrifft) |
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ja, aber so lange nicht schwarz auf weiß auf einem offiziellem Papier steht, was gemeint ist, wirds wohl weiterhin Meinungen und Diskussionen darüber geben. |
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Es steht doch bereits im EStG drinnen (wie oben beschrieben) - was ist für dich sonst ein offizielles papier?!? |
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irgendwas wo drin steht, dass auch steuerrechtlich "Engpassleistung" als "Modulspitzenleistung" definiert ist, (gleich wie im EAG) und nicht als Engpassleistung nach technischer Definition oder nach TOR Definition. vorher... sorry, aber ist so... ist alles nur "Meinung" |
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Engpassleistung steht da, warum soll das die Modulleistung sein? Enge ... Flaschenhals ... ist doch das kleinere |
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Also ich glaube @Pedaaa das die Chancen für dich noch gut stehen das deine Anlage da auch reinfällt. |
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nochmal: Chancen hin oder her.... Solange das nicht klar definiert ist, wird es beide Ansichten geben. Und es wird weiter diskutiert werden. Und jeder wird sich im Recht fühlen. |
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Kann man das vom Finanzamt Rechtsverbindlich hinterfragen? Bzw. sowas wäre vielleicht ganz gut von Interessensvertretungen wie z.B. PV-Austria zu hinterfragen. |
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